Juristische Fakultät

Tübingen Chapel Hill Law Program

Tübingen Chapel Hill Law Program 2023-2024

Der dritte Besuch der Tübinger Studierenden in Chapel Hill liegt wenige Tage zurück, und wir freuen uns bereits auf den Gegenbesuch unserer US-amerikanischen Partneruniversität in der Zeit vom 22.06. bis 06.07.2024.

 

 

Die USA in Tübingen - Tübingen in den USA: Mit dem Tübingen Chapel Hill Law Program etablieren die Juristische Fakultät der Eberhard Karls Universität und die School of Law der University of North Carolina at Chapel Hill ein innovatives Austauschprogramm. Jeweils einmal im Jahr werden Tübinger Hochschullehrer und Studierende für zwei Wochen in die USA reisen - und einmal im Jahr kommen Hochschullehrer und Studierende aus Chapel Hill für zwei Wochen zu uns nach Tübingen!

Das Programm begann mit einem zweiwöchigen Kursprogramm mit Einführungen in das US-amerikanische Rechtssystem sowie zum US-amerikanischen Gesellschafts- und Wettbewerbsrecht im Juli 2019 und wurde fortgesetzt mit dem Gegenbesuch in Chapel Hill im Frühjahr 2020. Das Tübingen Chapel Hill Law Program blieb leider in den Corona-Jahren ausgesetzt. Umso mehr freuen wir uns darauf, im Sommersemester 2022 unsere US-amerikanischen Gäste wieder bei uns in Tübingen begrüßen zu dürfen.

Die Teilnahme am Programm ist vor allem ab der bestandenen Zwischenprüfung sinnvoll, aber nicht auf Studierende mit bestandener Zwischenprüfung beschränkt. Bei einem Bewerberüberhang entscheidet der Schnitt der bisher erbrachten Leistungen in den Übungen über die Zulassung.

Das Programm kann auf Instagram (hier) verfolgt werden.

Bei Fragen zu unserem Programm wenden Sie sich bitte unter folgender E-Mail-Adresse an Frau Claire Marshall: 

chapelhillprogram@jura.uni-tuebingen.de


Tübingen Chapel Hill Law Program im Sommer 2023

Zum mittlerweile dritten Mal fand zwischen dem 26. Juni und dem 7. Juli 2023 die erste Stufe des Tübingen Chapel Hill Law Programm statt. Aus Chapel Hill angereist waren diesmal sechs Studierende und vier Professoren unserer Partnerfakultät, daneben auch Rebecca Howell, die in der Fakultätsverwaltung in Chapel Hill das Programm betreut.

Im Rahmen des Programmes konnten die Tübinger Teilnehmer zwei Wochen lang an verschiedenen Vorlesungen zum amerikanischen Recht teilnehmen und dabei neben den rechtlichen Aspekten auch einen Einblick in den Unterricht an amerikanischen Law Schools erhalten. Neben einer Vorlesung zur Grundstruktur des amerikanischen Rechts von Professor Donna Nixon, in der die Studierenden u.a. einiges über Demokratie, die Bedeutung der Bundesstaaten in den USA und den Instanzenzug lernen konnten, wurde in der ersten Woche von Professor Melissa Jacoby eine Vorlesung zum US-amerikanischen Insolvenzrecht gehalten.

Abseits der Vorlesungen wurde das diesjährige Programm durch zwei Exkursionen geprägt. Am 27. Juni ging es am Nachmittag mit dem Bus nach Luxemburg. Am Abend erkundeten die amerikanischen und Tübinger Studierenden gemeinsam die Stadt und ließen den Abend in verschiedenen Bars ausklingen. Am nächsten Morgen ging es früh morgens zum eigentlichen Ziel und Highlight der Exkursion – dem Gerichtshof der Europäischen Union. Nach der Sicherheitskontrolle erhielten die Exkursionsteilnehmer eine grundlegende Einführung in einen aktuellen Fall, dessen Verhandlung die Gruppe anschließend beiwohnen durfte. Anschließend stand eine interessante Führung durch das Gebäude des EuGH auf dem Programm, bei der die Studierenden unter anderem auch die Räumlichkeiten besichtigen konnten, in denen sich die Richter vor der Verhandlung beraten und vorbereiten. An die Führung knüpfte ein Vortrag eines Mitarbeiters der deutschen Generalanwältin am EuGH Juliane Kokott an, der die Funktion und Aufgaben des Gerichtshofs der Europäischen Union im Allgemeinen sowie die Aufgaben eines Generalanwalts im Speziellen erläuterte. Danach endete das Programm im EuGH, und nach einem gemeinsamen Mittagessen in Luxemburg ging es zurück nach Tübingen.

Die zweite Woche begann mit einer Vorlesung von Professor Mark Weidemaier zur Staatsverschuldung und Restrukturierung von Staaten, die sich in einer Schuldenkrise befanden. Außerdem wurde von Professor William Marshall eine Vorlesung zum „First Amendment“ angeboten, die sich insbesondere mit dem Aspekt der Meinungsfreiheit befasste und dabei neben den rechtlichen Aspekten die Grenzen der Meinungsfreiheit aus einer politischen und gesellschaftlichen Sicht beleuchtete und zur breiten Diskussion verschiedener Fälle anregte.

Weiteres Highlight der zweiten Woche war die Exkursion nach Frankfurt am Main. Als erstes besuchten die Studierenden die Europäischen Zentralbank, wo die Gruppe bei einem Vortrag Einblicke in die Aufgaben und Arbeitsweise der EZB erhielt. Anschließend konnten der Raum, in dem die Pressekonferenzen stattfinden sowie ein Nachbau des Sitzungssaals des EZB-Rats besichtigt werden. Am Abend stand ein Besuch im Frankfurter Büro von White & Case an – dem Sponsor des Tübingen Chapel Hill Law Programms. Nach einer kurzen Einführung in die Kanzleigeschichte konnten die Studierenden auf der Dachterrasse bei Fingerfood und Drinks mit Anwälten der Kanzlei ins Gespräch kommen und Einblicke in die Tätigkeit bei White & Case erhalten.

Als Abschluss der zwei Wochen fand am letzten Abend ein gemeinsames Abschlussgrillen statt. Bei Dudelsack- und Gitarrenklängen konnten die Teilnehmer den letzten Abend ausklingen lassen und die Erfahrungen der letzten zwei Wochen Revue passieren lassen.

Wir möchten uns bei allen amerikanischen Studierenden und Professoren für den Besuch bedanken und freuen uns darauf, im kommenden Jahr möglichst viele Gesichter in Chapel Hill wieder zu sehen. Besonders möchten wir uns auch bei unserem Sponsor White & Case bedanken, ohne dessen großzügiges Sponsoring das Programm nicht möglich gewesen wäre.

Text: Tatjan Ehmann

Tübingen in Chapel Hill Frühjahr 2023

Zweiter Besuch der Juristischen Fakultät an der UNC at Chapel Hill

Nach dem Besuch aus Chapel Hill im Sommer 2022 konnten am 12. Februar 2023 nun 20 Tübinger Studierende für 14 Tage in die USA fliegen – finanziert durch Reisestipendien der Reinhold-und-Maria-Teufel-Stiftung sowie durch die Gastgeber in Chapel Hill. Gemeinsam mit den Studierenden reisten die beiden Tübinger Professoren Christine Osterloh-Konrad und Jens-Hinrich Binder an, die sich u.a. an Vorlesungen der amerikanischen Kollegen beteiligten.

Im Rahmen des vielfältigen Programms der Universität, das u.a. die Teilnahme an Vorlesungen vorsah, konnten die Studierenden einen Einblick in den Vorlesungsalltag bekommen. Je nach Interesse konnte zwischen verschiedenen Kursen ausgewählt werden. Dabei reichte das Angebot von aus Deutschland bekannten klassischen Vorlesungen wie Strafrecht über Staatsrecht bis hin zu politisch und gesellschaftlich relevanten Themen wie „Race and the Law“. Besonders anregend war es dabei, Einblicke in Themenbereiche zu bekommen, die über das rein Juristische hinaus gehen. Dabei war die offene Diskussionskultur, die in den einzelnen Unterrichtsstunden herrschte, bemerkenswert.

Ebenso interessant war die Erfahrung des berühmten „school spirit“. Dieser zeigte sich bereits am ersten Tag beim Basketballspiel der Universitätsmannschaft, der „tar heels“. Davon ließen sich auch die deutschen Studierenden, gekleidet in „North Carolina Blue“, sofort anstecken.

Neben der Zeit an der UNC war die Reise nach Washington D.C. ein weiterer Höhepunkt. Am 17. Februar ging es in aller Frühe mit dem Bus in Richtung Kapitol los. Dort wurde die Gruppe aus Tübingen von Mitarbeitenden der demokratischen Abgeordneten Deborah Ross im Repräsentantenhaus empfangen. Diese gewährte der Gruppe exklusive Einblicke in die politische Arbeitswelt mit anschließender Führung durch das Kapitol. Auf den Check-in im nahe gelegenen Hotel folgte eine von vielen Einladungen der UNC zu traditionell amerikanischen Essen. An den darauffolgenden Tagen blieb den Studierenden viel Zeit, um das vielfältige kulturelle Angebot zu erkunden. Mit den vom Hotel zur Verfügung gestellten Fahrrädern konnte die gesamte Stadt erkundet werden z.B. das junge alternative Georgetown, Chinatown oder ganz klassisch die „National Mall“.

Auch in der zweiten Woche tauchten die Tübinger Studierenden wieder voll ins amerikanische Campus-Leben ein. Kaffeepausen mit neu gewonnenen Freunden bei frühlingshaftem Wetter, abendliche Barbesuche und Mitfiebern bei Sportveranstaltungen gehörten neben weiteren spannenden Vorlesungen zum Uni-Alltag dazu. Weitere Vorfreude auf den Sommer machte der Strandbesuch in Wilmington. Dieser rundete den Besuch bei Chief Judge Richard Myers ab. An dessen Federal Court konnten die Studierenden Anhörungen beiwohnen und den Richter anschließend Fragen stellen. Die Stimmung konnte auch durch die spontane Vertagung einer Urteilsverkündung nicht getrübt werden, denn Judge Myers stellte sich als eine beeindruckende Persönlichkeit dar, die den Studierenden viel mit auf den Weg geben konnte.

Gekrönt wurde der zweiwöchige Aufenthalt mit dem jährlichen Barrister´s Ball. Dabei kommen alle Jurastudierenden der UNC in Abendgarderobe im beeindruckenden Festsaal des Carolina Inn zusammen. Hierfür werden bereits am Nachmittag Vorbereitungen getroffen, Fotos gemacht, gemeinsam gegessen, sodass die letzte Zeit mit den amerikanischen Freunden in vollen Zügen genossen werden konnte.

Erfüllt von den Erfahrungen der vergangenen zwei Wochen, kehrten die Studierenden nach Deutschland zurück. Mit freudiger Erwartung sehen alle dem anstehenden Besuch der amerikanischen Studierenden entgegen. Dabei freuen wir uns besonders darauf, die außerordentliche Gastfreundschaft erwidern zu können. Besonders möchten wir uns bei allen beteiligten Professoren, den hilfsbereiten Studierenden und der Koordinatorin Rebecca Barraclough Howell bedanken. Die Intensität der wissenschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Einblicke wird in guter Erinnerung bleiben und die neu gewonnenen Freundschaften den zweiwöchigen Austausch sicherlich lange überdauern!

(Text: Ronja Biberstein und Mara Warresz)

Tübingen in Chapel Hill Frühjahr 2020

Rückblick zum ersten Besuch der Juristischen Fakultät an der UNC at Chapel Hill

Mit einer zweiwöchigen Transatlantikreise Ende Februar ist das Tübingen Chapel Hill Law Program und damit der akademische Austausch von Studierenden und Hochschullehrern mit unserer US-amerikanischen Partnerfakultät an der University of North Carolina at Chapel Hill in die zweite Runde gegangen – kurz bevor die Pandemie auch dem Flugverkehr über den Atlantik das vorläufige Aus bescherte. In Chapel Hill nahmen neben Professor Stefan Thomas als Repräsentant der Fakultät fünfzehn Tübinger Studierende an dem Austauschprogramm Teil, wodurch sie wertvolle Einblicke in das amerikanische Rechtswesen und die amerikanische Kultur erlangen konnten. Nach dem erfolgreichen Start in das Programm im vergangenen Sommer war es den Studierenden, aber auch den beteiligten Wissenschaftlern, möglich, die bereits entstandenen Kontakte zu vertiefen und den transatlantischen Austausch fortzusetzen.

Der zweiwöchige Aufenthalt hielt für die Studierenden ein abwechslungsreiches Programm bereit: Teilnahme an verschiedenen Vorlesungen der UNC, Besuch der Hauptstadt Washington D.C. inklusive einer Besichtigung des Supreme Courts und einer privaten Führung durch das Kapitol, geleitet von Martin Lancaster, einem ehemaligen Abgeordneten und Alumnus der UNC, Besuch einer Court-Session des District Courts und nicht zuletzt umfangreiche soziale Aktivitäten im Umfeld der Universität.

Die Gäste aus Tübingen wurden zunächst herzlich im Rahmen einer Campus-Führung begrüßt und konnten sodann im Rahmen eines Abendessens neben Dean Martin Brinkley, Professor Lissa Lamkin Broome und Professor John F. Coyle, die im vergangenen Jahr bereits Gäste in Tübingen gewesen waren, auch Dean Mary-Rose Papandrea, Professor Donna Nixon und Professor William Marshall kennen lernen. Im wissenschaftlichen Bereich wurde die Fakultät durch Professor Thomas vertreten, der Gastvorlesungen zu den Themen "European Antitrust Law" sowie "German Corporate Law" hielt. Durch die Einbettung dieser Beiträge in das aktive Vorlesungssystem der UNC war es sowohl für die US-amerikanischen als auch die Tübinger Studenten möglich, einen rechtsvergleichenden Blick auf die behandelten Themen zu erhalten. Darüber hinaus konnten die Studierenden aus Deutschland ihre Kenntnisse im amerikanischen Recht aus den zweiwöchigen Kursen im Sommer 2019 vertiefen und erweitern. In diesem Frühjahr zeigte sich Chapel Hill zudem in politischer Stimmung, fielen doch die Vorwahlen einschließlich des weltbekannten „Super Tuesday“ am 3. März in den Zeitraum des Aufenthalts der Tübinger Gäste. Passend dazu referierte Professor Michael J. Gerhardt über das Impeachment-Verfahren gegen US-Präsident Donald Trump, in dem er als Experte vor dem Kongress angehört wurde.

Bei den Teilnehmern des Programms hat sich der Eindruck verfestigt: „Chapel Hill und Tübingen das passt!“. Schnell stellte sich heraus, dass Chapel Hill, wie Tübingen, eine zwar beschauliche, aber intellektuell pulsierende Studentenstadt ist, die sich durch einen Campus mit langer Tradition und eine besondere akademische Atmosphäre auszeichnet. Vor diesem Hintergrund überraschte es wenig, dass sich sehr schnell auch freundschaftliche Bande zwischen den Studierenden bildeten, die durch die sozialen Aktivitäten im Rahmen des zweiwöchigen Aufenthalts geformt wurden. Neben dem lehrreichen wie auch spannenden Ausflug nach Washington D.C. ist der Besuch des Basketballspiels der Mannschaft der UNC, den „North Carolina Tar Heels“, im „Dean Dome“ der Basketballarena in Chapel Hill hervorzuheben. Hier verband sich Sport und akademische Zugehörigkeit, als die Studierenden der Mannschaft beim Sieg gegen die Rivalen von der Wake Forest University zusehen konnten, für die einst auch Michael Jordan Körbe erzielte. Die Besucher aus Tübingen waren sich am Ende des Aufenthalts einig: „Die vergangenen zwei Wochen waren ein einmaliges Erlebnis“.

Leider musste aufgrund der derzeitigen Pandemiesituation der für Mai 2020 geplante Besuch von Dean Brinkley, Professor Nixon, Professor Marshall sowie mehreren Studierenden der UNC in Tübingen abgesagt werden. Der nächste Besuch aus Tübingen in Chapel Hill ist für das Frühjahr 2021 geplant, und die Verantwortlichen für das Programm auf beiden Seiten des Atlantiks hoffen, das Programm schnellstmöglich fortsetzen zu können.

Die Fakultät bedankt sich, auch im Namen aller Beteiligten, für die großzügige finanzielle Förderung dieses Programms durch die Reinhold-und-Maria-Teufel-Stiftung sowie die Kanzlei White & Case, ohne deren wertvolle Unterstützung das Programm in dieser Form nicht möglich gewesen wäre.

UNC at Chapel Hill in Tübingen im Juli 2019

Rückblick: Ein rundum gelungener Auftakt: 01. - 13. Juli 2019

01. - 13. Juli 2019

Ein rundum gelungener Auftakt: Mit zwei intensiven Wochen ist Anfang Juli das Tübingen Chapel Hill Law Program gestartet, mit dem die Juristische Fakultät der Eberhard-Karls-Universität und die School of Law der University of North Carolina at Chapel Hill eine – in dieser Form in Deutschland einzigartige – gemeinsame Plattform für den Austausch von Studierenden und Hochschullehrern etablieren. Vorlesungen zum US-amerikanischen Recht, zwei wissenschaftliche Mini-Symposien und Exkursionen zum Europäischen Gerichtshof nach Luxemburg sowie zur Europäischen Zentralbank nach Frankfurt a.M. und gemeinsame Freizeitaktivitäten haben in beiden Wochen deutsche und amerikanische Studierenden, aber auch die beteiligten Hochschullehrer zusammengeführt und einander kennenlernen lassen. Das Programm soll den akademischen Austausch zwischen Juristen beider Universitäten fördern, die einander seit langem als strategische Partner verbunden sind. Gerade in Zeiten zunehmender politischer Spannungen in den transatlantischen Beziehungen soll auf beiden Seiten das Verständnis für die jeweilige Rechtsordnung und Rechtskultur gefördert werden – unter Studierenden ebenso wie unter den beteiligten Wissenschaftlern.

Der gerade zu Ende gegangene erste Besuch hat neben fünf Studierenden aus Chapel Hill drei renommierte Wissenschaftler der UNC Chapel Hill School of Law nach Tübingen gebracht: Martin Brinkley, Dean der School of Law und Arch T. Allen Distinguished Professor of Law, präsentierte neben einer Einführung in die US-amerikanische Rechtsordnung einen Einführungskurs in das amerikanische Wettbewerbsrecht. John F. Coyle, Reef C. Ivey II Term Professor of Law, fesselte die insgesamt 35 Tübinger Studierenden mit einer Einführung in das amerikanische Gesellschaftsrecht. Im Hörsaal aktiv war schließlich auch Lissa Lamkin Broome, Burton Craige Distinguished Professor of Law und Direktorin des UNC Center for Banking and Finance. Auch die Studierenden aus Chapel Hill beteiligt, die sich mit Referaten und in Gruppendiskussionen rege am Unterricht beteiligten.

„Wir wollten mit dem Programm Augen öffnen und Horizonte erweitern“, sagt Prof. Jens-Hinrich Binder, der das Programm an der Tübinger Juristenfakultät organisiert und betreut: „Unsere Studierenden sollten quasi live und in Farbe erleben, wie international unser Fach sein kann – und wie man aus der Begegnung mit dem Ausland auch das eigene Recht besser verstehen kann.“ Beides ist schon bei diesem Auftakt gelungen – und in beide Richtungen.

Um auch den wissenschaftlichen Austausch zwischen beiden Fakultäten zu stärken und zugleich den Studierenden Einblicke in den transatlantischen akademischen Diskurs zu bieten, war in jeder der beiden Besuchswochen ein wissenschaftliches Mini-Symposium im Großen Senat in der Neuen Aula in das Programm integriert worden.

In der ersten Woche ging es um einen Rückblick auf „10 Years Financial Crisis: A Transatlantic Perspective“. Hier warfen zunächst Prof. Lissa Broome und Binder Rückblicke auf die in den USA und in Europa ergriffenen Ad hoc-Maßnahmen und die seither erlassenen Reformgesetze, mit denen auf beiden Seiten des Atlantiks künftigen Finanzkrisen vorgebeugt und ihre Bewältigung erleichtert werden sollen. Prof. Danny Busch, Radboud University Nijmegen (Niederlande), präsentierte dann einen Überblick über das Legislativprogramm zur Entwicklung einer Europäischen Kapitalmarktunion, mit dem auf die Schwächen der europäischen Bankensysteme und die daraus resultierenden Belastungen für die Finanzierung gerade kleinerer und mittlerer Unternehmen reagiert werden soll.

Das Mini-Symposium in der zweiten Woche widmete sich dann vergleichenden Blicken auf „US and EU Mergers and Takeover Control“. Den Auftakt machte hier Dean Martin Brinkley mit einem Überblicksreferat zu aktuellen Themen und Fällen aus der Praxis der US-Wettbewerbsbehörden, bevor Prof. Stefan Thomas in seinem Referat die in Europa rechtspolitisch stark umstrittene Grundfrage beleuchtete, ob die Kartellbehörden bei der Bewertung von Fusionsfällen auch andere als originär wettbewerbliche Auswirkungen einbeziehen sollten. Rechtsanwalt Dr. Tilman Kuhn, Partner der internationalen Sozietät White & Case, diskutierte abschließend aktuelle Problemfelder und Reformbedarf im europäischen Kartell- und Kartellverfahrensrecht. Im Anschluss an beide Symposien boten Empfänge im Kleinen Senat Gelegenheit zur Diskussion.

Tübingen und Chapel Hill – „the perfect match“: Das gilt nicht nur für die beiden Universitäten (die School of Law an der UC Chapel Hill ist die älteste staatliche Law School in den USA), sondern auch für die beiden Städte, die beide stark durch die jeweilige Universität geprägt und ähnlich groß sind. Die US-amerikanischen Gäste nutzten während ihres Aufenthalts in Tübingen nicht nur das organisierte Begleitprogramm zum Kennenlernen der Region, dessen Höhepunkt neben einer Stadtführung die gemeinsame Stocherkahnfahrt auf dem Neckar war. Rasch entwickelten sich auch persönliche Kontakte zu den deutschen Studierenden, die in gemeinsamen Ausflügen und Aktivitäten am Wochenende mündeten.

Ein erster Besuch aus Tübingen in Chapel Hill ist für das Frühjahr 2020 geplant. In diesem Rahmen werden die Tübinger Professoren Jens-Hinrich BinderChristine Osterloh-Konrad und Stefan Thomas in Chapel Hill Gastvorlesungen im Europäischen Finanzmarkt-, Wettbewerbs- sowie Steuerrecht anbieten. Sie sollen dabei von 15 Studierenden aus Tübingen begleitet werden, die ein attraktives Programm insbesondere auch mit Besuchen wichtiger Institutionen in Washington DC erwartet.

Für die Tübinger Fakultät ist das Tübingen Chapel Hill Program ein zentraler Baustein in ihrer Internationalisierungsstrategie, mit der die Fakultät bundesweit besonders leistungsfähige, international aufgeschlossene Studierende ansprechen und für Tübingen gewinnen möchte. Die Fakultät und ihre Gäste sind dankbar für eine großzügige Anschubfinanzierung durch die Eberhard-Karls-Universität, die UNC Chapel Hill School of Law und weitere Finanzierungsbeiträge der Tübinger Juristischen Gesellschaft.