Organisation des Promotionsverfahrens
Ansprechpartner
- Julia Wagner (Fakultätssekretärin), 07071/29-72545
- Ass. jur. Oliver Richter (Fakultätsassistent), 07071/29-72104
Annahmeverfahren: erforderliche Unterlagen
Hinweis: Vom Dekanat werden nur vollständige Unterlagen für die Annahme als Doktorandin/Doktorand angenommen
- Datenblatt für die Annahme als Doktorandin/Doktorand (in einfacher Ausfertigung, zum Ausfüllen Datei downloaden)
- Promotionsvereinbarung (im Original in dreifacher Ausfertigung, bitte alle drei Seiten ausdrucken!)
- Karteikarten (in zweifacher Ausfertigung, am Lehrstuhl erhältlich)
- Nachweise gem. § 3 Promotionsordnung (Abschlusszeugnisse, Seminarleistungen)
Sonstige Anlaufstellen/Formalitäten
Beim Zentrum für Datenverarbeitung (ZDV) der Universität können Sie Antrag auf einen Doktoranden-Account und E-Mail-Adresse für exmatrikulierte Doktoranden der Universität Tübingen ohne Anstellungsvertrag beantragen. Bitte beachten Sie, dass Sie hierfür eine aktuelle Bescheinigung des Dekanats über Ihren Doktorandenstatus benötigen.
Zulassung zur Promotion
- Antrag auf Zulassung zur Promotion (bitte unbedingt doppelseitig ausdrucken)
Hinweis: Sobald die Dissertation fertig gestellt ist, kann die Zulassung zur Promotion beantragt werden. Die Zugangsdaten zu diesem Formular können bei Frau Wagner telefonisch (07071/29-72545) oder per E-Mail erfragt werden. Sie werden zur Verfügung gestellt, sobald alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Veröffentlichung der Dissertation
- Titelblatt, zwei Seiten (Vorder- und Rückseite)
Hinweis: Bitte unbedingt vor der Veröffentlichung der Dissertation per E-Mail dem Dekan zur Genehmigung vorlegen!
- Erklärungen gem. § 19 Abs. 3 PromO