Juristische Fakultät

Prüfungen

Aufsichtsarbeit

Der Prüfungsstoff für die Aufsichtsarbeit im Schwerpunktbereich 6 (Steuerrecht) besteht nach der Prüfungsordnung (StudPrO 2012/2019) aus den Gebieten der Pflichtveranstaltungen nach dem aktuellen Studienplan im Schwerpunktbereich. Im Einzelnen sind das:

Steuerrecht I: Grundlagen des Steuerrechts

Steuerrecht II und VII: Einkommensteuer (einschl. Systematik)

Steuerrecht VIII: Unternehmenssteuerrecht

Steuerrecht III: AO/FGO

Steuerrecht IV: Umsatzsteuerrecht

Mündliche Prüfung

Der Prüfungsstoff für die mündliche Prüfung zusätzlich aus den Wahlfächern, soweit diese belegt wurden: Steuerrecht V: Bilanzrecht und Gewinnermittlung, Steuerrecht VI: Gewerbesteuer und Bewertung, Gesellschaftsrecht I, Steuerrecht IX: Erbschaft- und Schenkungsteuer, Steuerrecht X: Internationales und Europäisches Steuerrecht, Repetitorium/ Kolloquium zur neuen Rechtsprechung im Steuerrecht, Steuerrechtliches Seminar.

Zugelassene Hilfsmittel für die Aufsichtsarbeit und mündliche Prüfung

Wichtige Informationen zum Schwerpunktbereich und der Abschlussprüfung (z.B. zugelassene und benötigte Gesetzestexte) erhalten Sie auf der Seite des Prüfungsamts. Bitte beachten Sie dort insbesondere die "Hinweise zu den in der Abschlussprüfung zugelassenen Hilfsmitteln" und das "Hinweisblatt: Zulässiger Inhalt der Hilfsmittel".