Juristische Fakultät

Praxisnahe Juristenausbildung

Das Schwerpunktstudium soll der Forderung nach einer praxisbezogenen Juristenausbildung gerecht werden. Der Schwerpunktbereich 1b nimmt dieses Anliegen ernst und bietet seinen Studierenden durch die Einbindung von Praktikern aus Justiz, Wirtschaft und Kanzleien einen intensiven Kontakt mit der arbeitsrechtlichen Berufspraxis. Hierdurch sollen arbeitsrechtliche Kenntnisse anhand von Fallgestaltungen aus der Praxis vertieft und auch Möglichkeiten zum Kontakt zwischen Studierenden und Arbeitgebern geboten werden.

Kolloquium: "Praxis des Unternehmensrechts"

Da theoretische Ausführungen zur Beschreibung der Praxis naturgemäß nur von begrenztem Wert sind, ist der Lehrstuhl bemüht, Referenten aus der Praxis zu gewinnen, die ihre Tätigkeit möglichst anschaulich schildern und ihre Erfahrungen an die Studierenden weitergeben.

Im Rahmen des seit dem Jahr 2006 bestehenden Kolloquiums zur Praxis des Unternehmensrechts referieren Praktiker über verschiedene, auch prüfungsrelevante Themen und reichern diese mit ihrer praktischen Erfahrung an. Hierzu werden Konfliktsituationen und Fälle aus der kautelarjuristischen Praxis, insbesondere aus dem Bereich der Unternehmensumstrukturierungen und des Betriebsverfassungs- und Tarifrechts mit den Teilnehmern besprochen.

Die Diskussion mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern erfolgt dabei nach Art eines Workshops und soll Gelegenheit zur aktiven - auch kritischen - Diskussion mit den Referenten bieten. Aktuelle Fragestellungen aus den Bereichen Socia-Media und der digitalen Arbeitswelt gehören inzwischen ebenso zum Repertoire der Referenten, wie die simulierte Übung von Verhandlungen mit Mandanten, Anwälten und dem Arbeitsgericht.

Das Praxiskolloquium ist eine Veranstaltungsreihe, die jedes Semester mit neuen Referenten und Themen aufwartet und sowohl vor, als auch während und nach des Schwerpunktstudiums besucht werden kann. Hierzu sind auch Studierende anderer Schwerpunktbereiche und Fachrichtungen bei Interesse herzlich eingeladen. Eine Anmeldepflicht oder Teilnahmebegrenzung besteht nicht. Über die regelmäßige Teilnahme kann jedoch ein Teilnahmeschein erstellt werden.

Informationen zur aktuellen Veranstaltung des Praxiskolloquiums finden Sie auf der Seite von Prof. Picker.