Juristische Fakultät

Moot Court Strafrecht

Der Moot Court im Strafrecht (MCS) ist eine strafrechtliche Prozesssimulation, bei der die Teilnehmer ein hypothetisches Gerichtsverfahren vor einem deutschen Strafgericht bearbeiten. Hierzu sollen die Teilnehmer über einen Zeitraum von ca. drei Monaten einen zuvor von den Veranstaltern veröffentlichten fiktiven, aber möglichst realitätsnahen Sachverhalt zu aktuellen strafrechtlichen Themen eigenständig juristisch bearbeiten. Ziel der Veranstaltung ist es, ein eigenes Schlussplädoyer entweder aus Sicht der Staatsanwaltschaft oder aus Sicht der Verteidigung zu entwickeln. Dazu werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer vor dem Wettbewerb rhetorisch geschult und trainiert. In mehreren Vorbereitungssitzungen haben die Teilnehmer Gelegenheit, ihre Plädoyers vor Publikum zu halten und unter professioneller Anleitung ihre Präsentation und ihr persönliches Auftreten kontinuierlich zu verbessern. Zum Abschluss des Wettbewerbs wird das fertige Plädoyer vor erfahrenen Praktikern präsentiert und gegen die aus ganz Deutschland angereisten Kontrahenten anderer Universitäten verteidigt. Wie die nachfolgenden Berichte zeigen, können die Tübinger Teams der vergangenen Jahre auf eine durchweg erfolgreiche Teilnahme zurückblicken.

Bei weiteren Fragen: b.heinrichspam prevention@uni-tuebingen.de


Berichte

Moot Court Strafrecht 2023

Universität Tübingen belegt 2. Platz beim 4. bundesweiten Moot Court im Strafrecht!

Universität Tübingen belegt 2. Platz beim 4. bundesweiten Moot Court im Strafrecht!

Am 9.6.23 fand in Köln bereits der 4. bundesweite Moot Court im Strafrecht statt. Das Team der Universität Tübingen konnte dabei ein tollen zweiten Platz belegen.
Los ging es mit der Vorbereitung bereits Anfang März mit der Veröffentlichung des Sachverhaltes, dessen Schwerpunkte der Insulinbeschluss des BGH aus dem vergangenen Jahr (NJW 2022, 3021) und das Notwehrrecht gegen die Straßenblockaden der Aktivisten der Letzten Generation bildeten. Besonders spannend waren dabei die grundrechtlichen Einschläge bei beiden Themenkomplexen (Recht auf Selbstbestimmtes Sterben, Versammlungsfreiheit) und das Arbeiten mit einer wöchentlich wachsenden Literatur über die rechtliche Bewertung des Klimaaktivismus.
Nach der ersten rechtlichen Bearbeitung des Falles ging es an die Vorbereitung des Wettbewerbes. Jede Universität stellt zwei Verteidiger und zwei Staatsanwälte, welche in einer Vorrunde gegen eine jeweils andere Universität plädieren. Die zwei besten Teams tragen dann unter sich das „große“ Finale aus, während die Plätze drei und vier im „kleinen“ Finale ermittelt werden.
Die Plädoyers sind dabei auf je 20 Minuten und anschließende 5 Minuten Erwiderung beschränkt, bevor die Richterbank noch abschließend Fragen stellen darf.
Auf diese Anforderungen hat sich das Tübinger Team bestehend aus Paul Schühle, Johannes Haß (Verteidigung), Johannes Feuchter und Andreas Vovkushevsky (Staatsanwaltschaft) durch intensive Probeplädoyers vorbereitet. Auf der Richterbank saßen dabei ehemalige Teilnehmer, verschiedene Strafrechtsprofessoren und Praktiker, welche insbesondere durch ihre scharfsinnigen Fragen und konstruktives Feedback zu einer gelungenen Vorbereitung beitrugen.
Die Vorbereitung fand unter den wachsamen Augen von Prof. Bernd Heinrich und Nicolas van Bergen statt. Ein besonderes Highlight war dabei auch ein Probeplädoyer gegen das Team der Universität Konstanz, durch das nochmal ganz neue Perspektiven gewonnen werden konnte.
Mit dem Wettbewerb los ging es dann mit der Ankunft beim Vorjahressieger Köln inklusive Begrüßung durch Prof. Frauke Rostalski und einem Vortrag von Prof. Adrian Daub (Stanford) zum Thema Cancel Culture.
Am Freitag durfte dann auch endlich plädiert werden. Das Tübinger Team hatte mit den Universitäten Osnabrück (4. Platz) und Leipzig (3. Platz) zwei sehr starke Gegner aus dem insgesamt 12 Universitäten bestehendem Teilnehmerfeld erwischt. Dennoch wusste das Tübinger Team die Richterbank zu überzeugen und landete nach Abschluss der Vorrunde nicht nur mit der höchsten Gesamtpunktzahl auf Platz 1, sondern konnte sich auch noch über zwei Einzelauszeichnungen als „Best Speaker“ für Johannes Feuchter und Andreas Vovkushevsky freuen.
Voller Vorfreude ging es am Nachmittag ins Finale, welches in den Räumen des OLG Köln stattfand. Dort übertraf die Staatsanwaltschaft sogar nochmal ihre Leistung aus der Vorrunde und wusste die Richterbank bestehend aus zwei erfahrenen Strafverteidigern und einem BGH-Richter durchaus zu beeindrucken, musste sich am Ende aber leider dem Team der Universität Münster geschlagen geben, welches damit nächstes Jahr auch Gastgeber sein darf.
Nach der anfänglichen Enttäuschung konnte sich das Team aber dennoch über das Erreichte und die Auszeichnungen freuen und den Abend noch zusammen mit den anderen Teilnehmern genüsslich ausklingen lassen. Mit der Rückkehr nach Tübingen gingen schließlich drei Monate voller harter Arbeit, vieler Eindrücke und einer Menge neuer Bekanntschaften vorbei, auf die das Team mit viel Dankbarkeit zurückblickt.

 

Moot Court Strafrecht 2019

Im Mai 2019 veranstaltete die Juristische Fakultät der Universität Leipzig um das Team von Prof. Dr. Elisa Hoven den ersten bundesweiten Moot Court im Strafrecht (MCS 2019). Wie auch bei den anderen Moot Courts, handelt es sich beim MCS 2019 um eine Prozesssimulation, bei der die Teilnehmer einen möglichst realistischen Sachverhalt selbstständig juristisch bearbeiten und am Ende vor erfahrenen hauptberuflichen Richtern präsentieren, um sich hierbei im Wettbewerb gegen die Teams von anderen Universitäten zu behaupten. Anders als bei den bisher angebotenen Moot Courts, spielt der Sachverhalt des MCS jedoch im deutschen Strafrecht. Dieses Jahr sind insgesamt 10 Universitäten aus ganz Deutschland angetreten, um jeweils die Interessen der Staatsanwaltschaft oder des Verteidigers des fiktiven Sachverhalts zu vertreten.

Auch die Universität Tübingen war zum Wettbewerb angetreten. Das Team bestehend aus Hanna Becher, Franziska Bopp, Marei Podehl und Annika Scharr stellte sich der Aufgabe, sich in die Feinheiten der Sachverhaltsprobleme der internal investigations und der rechtlichen Beurteilung verschiedener Probleme des neu reformierten Sexualstrafrechts einzuarbeiten und den Sachverhalt rechtlich aufzubereiten. Hierbei wurden die Teilnehmerinnen von Prof. Dr. Heinrich und seinem Lehrstuhlteam unterstützend betreut. Die so für die jeweiligen Prozessbeteiligten gefundenen Ergebnisse präsentierte das Team in mehreren Probeplädoyers vor engagierten Lehrstuhlmitarbeitern, Professoren und Richtern und konnte so die eigene Argumentation und Präsentation in einem professionellen Umfeld perfektionieren. Auf diese Weise gerüstet, stellte sich das Tübinger Team der Konkurrenz in Leipzig.

Der Wettbewerb in Leipzig gliederte sich hierbei in eine Vorrunde und eine Finalrunde. In der Vorrunde traten jeweils zwei Redner der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung verschiedener Teams gegeneinander an, so dass jedes Team insgesamt zwei Verhandlungen, einmal als Staatsanwaltschaftsvertreter und einmal als Verteidigung, zu bewältigen hatte. Hierbei wurden die Redner nach einem Punktekatalog bewertet. Die beiden Teams mit der höchsten Gesamtsumme aller Redner traten im Finale gegeneinander an.

Die Teilnehmerinnen der Universität Tübingen belegten dabei den vierten Platz und verpassten demnach nur knapp den Einzug ins Finale. Annika Scharr konnte sich mit einer Gesamtbewertung von 81 aus möglichen 90 Punkten einen Platz unter den bestbewerteten Rednern des Wettbewerbs sichern. In der Finalrunde im Schwurgerichtssaal des Landgerichts Leipzig, traten die Teams der Universität Köln und Augsburg gegeneinander an. Aus dieser Runde ging das Team der Universität Köln als Sieger hervor.

Am Abend wurden im Rahmen der Siegerehrung die Gewinner des Wettbewerbs gebührend gefeiert. Dabei konnten die Teilnehmer in einem entspannten Setting die Eindrücke des Tages Revue passieren lassen. Darüber hinaus gab es einen Festvortrag der stellvertretenden Chefredakteurin der Zeit Sabine Rückert zum Thema der Presseberichterstattung in Gerichtsverfahren.

Auch im nächsten Jahr wird der MCS fortgesetzt und dieses Mal an der Universität Köln ausgetragen. Wer also die Gelegenheit der Teilnahme an einem strafrechtlichen Moot Court wahrnehmen und die Universität Tübingen im Jahr 2020 vertreten möchte, sollte die Moot Court Rubrik der Lehrstuhlwebsite von Prof. Dr. Heinrich genau im Auge behalten.