Juristische Fakultät

Lebenslauf

Vor- und Frühgeschichte
Geboren 1962 in Stuttgart und aufgewachsen in einem nicht-akademischen (und daher auch nicht-juristischem) Elternhaus. 1968 bis 1972 Besuch der Grundschule in Stuttgart-Luginsland und anschließend (1972 bis 1982) des Wirtemberg-Gymnasiums in Stuttgart-Untertürkheim. Dort am 19. Mai 1982 Abitur.

Juristische Ausbildung
Ab Oktober 1982 bis September 1988 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen und ab April 1985 zusätzlich (Zweit-)Studium der Politikwissenschaften/Magister bis zur Zwischenprüfung, ebenfalls Universität Tübingen. Während des Studiums eher völkerrechtlich interessiert, was sich auch in der Teilnahme an der deutschen Ausscheidung der »Philip C. Jessup International Law Moot Court Competition« für die Universität Tübingen im Februar 1987 niederschlug. Am 4. Juli 1988 Erste Juristische Staatsprüfung. Anschließend von Oktober 1988 bis Juli 1991 juristischer Vorbereitungsdienst in Tübingen. Im Rahmen der Wahlstation Abordnung an die Generaldirektion Wissenschaft beim Europäischen Parlament in Luxemburg. Während des juristischen Vorbereitungsdienstes Tätigkeit als wissenschaftliche (Teilzeit-)Hilfskraft am Lehrstuhl für Strafrecht und Prozessrecht an der Universität Tübingen bei Herrn Prof. Dr. Jürgen Baumann und später am Lehrstuhl für Straf- und Strafprozessrecht an der Universität Tübingen bei Herrn Prof. Dr. Ulrich Weber. Am 8. Juli 1991 Zweite Juristische Staatsprüfung.

Akademische Weihen
Ab August 1991 zuerst wissenschaftlicher Mitarbeiter, dann wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Straf- und Strafprozessrecht an der Universität Tübingen bei Herrn Prof. Dr. Ulrich Weber. Hier u.a. Abhaltung von Lehrveranstaltungen (Fallbesprechungen sowie Vorlesungen im Rahmen des Ferienkurses der Assistenten) sowie Veröffentlichung von Zeitschriftenaufsätzen. In dieser Zeit Fertigstellung der Dissertation zum Thema »Die Strafbarkeit der unbefugten Vervielfältigung und Verbreitung von Standardsoftware« mit der Note »summa cum laude« (bei Herrn Prof. Dr. U. Weber) im Sommer 1993 (hierfür im Dezember 1994 Verleihung des Förderpreises der Reinhold-und-Maria-Teufel-Stiftung) und der Habilitationsschrift »Der Amtsträgerbegriff im Strafrecht« (ebenfalls bei Herrn Prof. Dr. U. Weber) im Herbst 1999. Am 14. Dezember 1999 Abschluss des Habilitationsverfahrens an der Universität Tübingen und Erteilung der Lehrbefugnis für die Fächer Strafrecht, Strafprozessrecht und Urheberrecht. Während der Zeit als Assistent von April 1993 bis März 2000 Mitglied des Didaktikarbeitskreises an der Juristischen Fakultät der Universität Tübingen, von Oktober 1994 bis Juli 1996 stellvertretender Studienberater der Juristischen Fakultät der Universität Tübingen, von Oktober 1995 bis September 1999 Mitglied der Studienkommission der Juristischen Fakultät der Universität Tübingen (als Assistentenvertreter) und von Oktober 1996 bis zum Dezember 1999 Mitglied des Fakultätsrats der Juristischen Fakultät der Universität Tübingen (als Assistentenvertreter).

Lehr- und Wanderjahre
Von April bis September 2000 Stelle als Hochschuldozent an der Juristischen Fakultät in Tübingen (SS 2000). Im Juni 2000 Bestellung zum Prüfer für die Erste Juristische Staatsprüfung. Von Oktober 2000 bis September 2001 Vertretung einer C4-Professur für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Freiburg (WS 2000/2001; SS 2001). Anschließend von Oktober 2001 bis Juli 2002 Vertretung einer C3-Professur für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Konstanz (WS 2001/2002; SS 2002).

Professorale Tätigkeit
Von August 2002 bis Februar 2003 Inhaber einer C3-Professur für Strafrecht und Nebengebiete an der Universität Konstanz (WS 2002/2003). Ab März 2003 Inhaber eines C4-Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht und Urheberrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin. 2004-2008 und ab 2010 Mitglied des Fakultätsrates, ab 2004 Mitglied der Ausbildungskommission, 2005 bis 2009 Vorsitzender des Prüfungsausschusses. Ab April 2006 Mitorganisator des "Netzwerkes Ost-West", studentische Austauschkontakte der juristischen Fakultät der Humboldt-Universität mit Universitäten aus Budapest, Riga, Tiflis und Kiew und ab April 2009 Lehrbeauftragter im Rahmen des LL.M.-Studienganges "Immaterialgüterrecht und Medienrecht" an der Humboldt-Universität zu Berlin. Von April 2009 bis März 2010 Prodekan der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin. 2005 bis 2009 Mitglied der Auswahlkommission für den »Tiburtius-Preis« der Berliner Hochschulen. Von April 2010 bis März 2012 Dekan der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin. Von April 2012 bis März 2013 Prodekan der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin. Seit April 2015 Inhaber eines Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht und Urheberrecht an der Eberhard-Karls-Universität in Tübingen.