Juristische Fakultät

International Roman Law Moot Court

Der Roman Law Moot Court ist ein Moot Court auf dem Gebiet des römischen Rechts.

Er wird seit 2009 unter den acht europäischen Universitäten Athen, Cambridge, Liegè, Neapel, Oxford, Trier, Tübingen und Wien ausgetragen.

Allgemeine Informationen

I. Allgemeines zum Roman Law Moot Court

Wie bei jedem Moot Court geht es auch bei diesem darum, im Rahmen eines fiktiven Rechtsstreits die Kläger- und die Beklagtenrolle zu übernehmen und zu versuchen, das Gericht vom eigenen Standpunkt zu überzeugen. Dieses Gericht besteht aus den Professoren für römisches Recht der beteiligten Universitäten.

Das gesamte Verfahren ist mündlich, es werden also keine Schriftsätze vorbereitet, und findet auf Englisch statt.

Jede der beteiligten Universitäten entsendet ein Team von vier Studierenden, wobei jeweils zwei Teammitglieder als Kläger-oder Beklagtenvertreter gegen zwei Mitglieder eines anderen Teams antreten.

Der Wettbewerb besteht aus einer Gruppenphase und anschließenden Halbfinals, die im K.O.-System ausgetragen werden. Höhepunkt des Wettbewerbs ist das Finale, das vor einem erweiterten Gericht von fünf Richterinnen und Richtern ausgetragen wird. Außerdem wird in einem kleinen Finale der 3. Platz zwischen den beiden unterlegenen Halbfinalteilnehmern ermittelt.

Der Moot Court findet jedes Jahr an einem anderen Ort statt, im Jahr 2017 in Trier, 2018 in Liège und 2019 in Cambridge. 2020/2021 war der Wettbewerb in Tübingen zu Gast, 2022 sodann in Athen.

II. Welche Vorteile hat man von einer Teilnahme?

Die Teilnahme an einem Moot Court hat viele Vorteile.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer...

  • erhalten einen Fremdsprachenschein
  • erhalten einen Schlüsselqualifikationsschein
  • sammeln Erfahrung im Auftreten vor einem Gericht
  • erwerben Kenntnisse in Rechtsenglisch
  • sammeln Erfahrung beim Einarbeiten in fremde Rechtsgebiete
  • verbessern Ihre juristische Argumentationsfähigkeit
  • begegnen Jurastudenten aus anderen Ländern und knüpfen wertvolle internationale Kontakte

Bewerbung

I. Voraussetzungen der Teilnahme

Bewerberinnen und Bewerber sollten mitbringen:

  • gute Englischkenntnisse
  • Interesse am römischen Recht
  • Teamfähigkeit
  • Präsentationsfähigkeit
  • Improvisationstalent
  • Schlagfertigkeit

Lateinkenntnisse und Kenntnisse des römischen Rechts/ der römischen Rechtsgeschichte sind ideal, aber keine Teilnahmevoraussetzung.

II. Wer kann sich bewerben?

Für die Teilnahme am Roman Law Moot Court können sich Jura-Studierende aller Semester bewerben.

Auch Bewerbungen von Erstsemestern sind ausdrücklich erwünscht!

III. Wie kann man sich bewerben?

Bewerbungen erfolgen schriftlich an den Lehrstuhl.

Beizufügen sind:

  • ein Anschreiben, das Aufschluss über die oben genannten Voraussetzungen gibt
  • Lebenslauf
  • Abiturzeugnis
  • ggf. Scheine
  • ggf. Sprachzertifikate

Bitte beachten Sie die jeweils geltende Bewerbungsfrist und geben Ihre aktuelle Semesteradresse an.

Sie können sich gerne und jederzeit für die Teilnahme am kommenden Moot Court bewerben.