Juristische Fakultät

Prof. Dr. Stephan Dusil

Wintersemester 2023/24

Grundkurs Zivilrecht I, WS/SS P; mit Fallbesprechungen

Die Vorlesung Zivilrecht I führt in das Zivilrecht als eines der drei Hauptfächer des gesamten juristischen Studiums ein. Sie ist Teil eines zweisemestrigen Kurses, der im Sommersemester 2024 als Grundkurs Zivilrecht II in Verbindung mit der Übung im Bürgerlichen Recht für Anfänger fortgesetzt wird.
In der Vorlesung sollen einerseits die Überblickskenntnisse zur Funktion des Zivilrechts in der modernen Zivilgesellschaft vermittelt werden, andererseits aber auch die „handwerklichen“ Voraussetzungen zur erfolgreichen Teilnahme an der Anfängerübung (Anspruchsmethode als Schlüssel zur Behandlung zivilrechtlicher Fälle). Im Mittelpunkt stehen insoweit die Kenntnisse der Rechtsgeschäftslehre. Daneben werden auch elementare Anspruchsgrundlagen aus Kaufrecht, ungerechtfertigter Bereicherung, unerlaubter Handlung sowie dem Sachenrecht sowie Grundlagen des Schuld- und des Sachenrechts vermittelt.
 

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Juristische Zeitgeschichte WS SPP 3b

Die Vorlesung behandelt die jüngere Rechtsgeschichte seit Ende des 19. Jahrhunderts. Nach einem Rückblick auf die gescheiterte Revolution von 1848/49 wird die deutsche Rechtsgeschichte insbesondere hinsichtlich des Zivil- und Verfassungsrechts über das wilhelminische Kaiserreich, die Weimarer Republik, die NS-Zeit und die DDR sowie BRD verfolgt.
 

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Lektürekurs zur juristischen Zeitgeschichte WS SPP 3b

Der Lektürekurs begleitet die Vorlesung Juristische Zeitgeschichte. Die Studierenden erarbeiten gemeinsam zentrale Quellentexte zur Juristischen Zeitgeschichte. Neben der Vermittlung von rechtshistorischen Kenntnissen steht die Methodik der Quellenbearbeitung im Vordergrund. Der Lektürekurs dient zugleich der Vorbereitung auf die Exegese zur Neueren Rechtsgeschichte und Juristischen Zeitgeschichte.
Es werden u.a. folgende Quellen / Themen besprochen: Soziale Aufgaben des Privatrechts; Erster Weltkrieg und Privatrecht; Entwurf eines NS-Volksgesetzbuchs, etc.
 

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