Zur Durchführung der Klausuren im Rahmen der Übung im Sommersemester 2020 siehe die aktuelle Information des Studiendekans hier:
https://www.jura.uni-tuebingen.de/fakultaet/nachrichten/200406_sommersemester-beginn
Weitere Informationen gibt es derzeit leider nicht. Bitte prüfen Sie permanent die aktuellen Informationen auf der Fakultätshomepage.
]]>Eine Remonstrationsfrist wird erst ab dem neuen Termin der Rückgabe laufen. Dieser wird so bald wie möglich bekanntgegeben.
]]>Bitte entschuldigen Sie das Missgeschick! Die Klausur kann bis heute abend bei Ilias hochgeladen werden!
]]>elena.brueckner@uni-tuebingen.de.
(Bitte achten Sie darauf, Ihre E-Mail-Adresse anzugeben.)
]]>Nach der Umstellung auf das Almasystem erfolgt keine Eintragung zu Lehrveranstaltungen mehr über das lyekka-Listensystem auf der Fakultätshomepage. Stattdessen müssen nun sämtliche Lehrveranstaltungen in Alma belegt werden. Das neue Verfahren wurde bereits in den Informationsveranstaltungen zum Alma-System Ende Januar beschrieben und wird zudem unter https://uni-tuebingen.de/einrichtungen/zentrum-fuer-datenverarbeitung/dienstleistungen/serverdienste/alma-portal/anleitungen-alma/ ausführlich erläutert.
Das Wichtigste hier noch einmal in Kürze:
Lehrveranstaltungen werden nun grundsätzlich BELEGT. Anders als im Lyekka-Listensystem ist mit der Belegung einer Lehrveranstaltung aber noch keine Prüfungsanmeldung verbunden! Stattdessen müssen Sie sich nunmehr für jede einzelne im Rahmen einer von Ihnen belegten Lehrveranstaltung stattfindenden Prüfungsleistung im Falle der Übungen etwa: vorlaufende Hausarbeit, erste und zweite Klausur) separat ANMELDEN. Die Beleg- und Anmeldezeiträume können Sie den Grunddaten der jeweiligen Lehrveranstalung entnehmen. Nachtrag: Aufgrund technischer Probleme ist die Prüfungsanmeldung erst am Ende KW 15 möglich.
Bitte beachten Sie, dass anders als nach dem bisherigen System ein Nichterscheinen zu einer Prüfungsleistung nun nichtmehr als ein Nichtwahrnehmen des entsprechenden Versuchs zählt. Im Almasystem müssen Sie sich von einer Prüfungsleistung, an der Sie nicht teilnehmen möchten zwingend abmelden!
Bei technischen Fragen wenden Sie sich bitte an alma-support@uni-tuebingen.de.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir keine weiteren nicht für Sie zugänglichen Informationen über den weiteren Verlauf des Semesters, Prüfungstermine, etc. haben und entsprechende Fragen leider nicht beantworten können.
Die Eintragungsliste ist unter diesem Link einsehbar und wird am 06.04 um 10 Uhr freigeschaltet.
Hinweise zur Verwendung von Microsoft Teams:
Aufgrund der aktuellen Situation ist die Beratung nur online über das Programm „Microsoft Teams“ möglich. Sie können Microsoft Teams unter diesem Link als einzelnes Programm oder unter diesem Link als Teil der Office 365 ProPlus Suite herunterladen. Falls Sie bereits Office 365 ProPlus nutzen, prüfen Sie vorab, ob Microsoft Teams nicht bereits installiert ist.
Zur Nutzung benötigen Sie ein Microsoft-Konto. Falls Sie noch kein Microsoft-Konto verwenden, registrieren Sie sich idealerweise mit Ihrer studentische Emailadresse.
Prüfen Sie bitte rechtzeitig die Funktionalität Ihrer Kopfhörer und ihres Mikrofons.
Bei technischen Schwierigkeiten konsultieren Sie bitte die Informationsseiten des ZDV. Technischen Support können wir leider nicht anbieten.
Hinweise zum Verbindungsaufbau:
Sie erhalten von uns einen Einladungslink an die Mailadresse Ihres Microsoft-Kontos zugeschickt. Wenn Sie dem Link folgen und sich im Programm Microsoft Teams mit Ihren ggf. zuvor erstellten Zugangsdaten angemeldet haben, sollten Sie den Hinweis „Willkommen bei Teams“ und das Feld „Eine Einladung auswählen“ sehen. Hier sollte sich nun die Einladung „UT Cloud (Gast)“ befinden. Nachdem Sie diese mit „Weiter“ bestätigt haben, sollten Sie auf die Benutzeroberfläche von Microsoft Teams weitergeleitet werden. Warten Sie dann zur vereinbarten Zeit auf unseren Anruf; senden Sie uns gerne eine kurze Chat-Nachricht, sobald Sie vorbereitet sind.
Herzliche Grüße & bleiben Sie gesund!
Daniel Oberascher, Florian Grießer und Tobias Trost
(Examenscoaching)
]]>https://www.tectum-elibrary.de/
Die jetzt freien Monographien- und Zeitschriftentitel sind allerdings nicht im Katalog verzeichnet. Prüfen Sie im Bedarfsfall bitte, ob Sie den gewünschten Nomos-Titel über die Datenbank auch online aufrufen können.
Das Seminar steht mit anderen Verlagen in Verhandlung, um den Zugang zu weiteren Online-Quellen für die Universität Tübingen zu ermöglichen.
Wir halten Sie auf dem laufenden, ob weitere Inhalte zugänglich werden.
Unsere dauerhaft lizenzierten digitalen Medien stehen Ihnen wie gewohnt zur Verfügung. Auf elektronische Publikationen und die meisten der von uns lizenzierten Datenbanken können Sie mit VPN oder mit Shibboleth von zu Hause zugreifen.
Wir werden außerdem prüfen, ob dringend benötigte Literatur als eBook beschafft werden kann, und nehmen entsprechende Vorschläge gerne per Mail entgegen.
Das Team vom Seminar
]]>Die Ausschreibung für die Gruppenausbildung bei der Justiz im Sommer 2020 ist außerdem hier abrufbar.
]]>Stellvertretend für Tübingen Legal Tech e.V. nahm Philip Brozé, Student der Rechtswissenschaft der Eberhard Karls Universität Tübingen sowie Vereinsvorsitzender von Tübingen Legal Tech e.V., an dem Projekt teil. Tübingen Legal Tech e.V. ist eine im Jahr 2018 gegründete studentische Initiative zur Digitalisierung des Rechts. Ziel ist es, den Studierenden aller Fächer, insbesondere der Informatik und der Rechtswissenschaften, die Möglichkeit zu geben, sich über dieses Zukunftsthema auszutauschen, das eigene Wissen zu erweitern und auch interdisziplinäre Kontakte zu knüpfen.
„Wir als studentische Initiative im Bereich der Digitalisierung des Rechts haben uns in der Zeit der Coronakrise überlegt, welchen positiven Beitrag wir leisten können. (…) Wir als Initiative unterstützen das Projekt nachhaltig und sind froh, auch in Zeiten von Homeoffice digitale Möglichkeiten zu nutzen, um bestehende Probleme zu lösen.“
Der Hackathon der Bundesregierung #WirVsVirus war einer der größten und erfolgreichsten digitalen Gemeinschaftsaktionen gegen das Coronavirus und seine Auswirkungen. Ganz konkret war #WirVsVirus ein bundesweiter Programmierwettbewerb für Lösungen in Zeiten der Corona-Pandemie. Er bot den Rahmen, in dem sich sozial engagierte BürgerInnen über zwei Tage online austauschen und funktionierende Prototypen entwickeln konnten. Gesucht waren kreative Ideen, Programme sowie digitale Projekte aus vielen Lebensbereichen, die im Umgang mit der Corona-Pandemie helfen könnten.
Das Team bestand aus rund 30 engagierten Personen verschiedenster Fachbereiche und Altersgruppen, darunter auch Studierende der Rechtswissenschaft der WWU Münster und der Bucerius Law School (Hamburg), die in nur 48 Stunden die Plattform „wir-bleiben-liquide.de“ ins Leben gerufen. Hier haben kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freelancer die Möglichkeit, sich schnell und unbürokratisch über geeignete Finanzsoforthilfen zu informieren. Nach der Beantwortung von nicht mehr als zehn Fragen präsentiert die Plattform den UnternehmerInnen die geeigneten Finanzierungsmöglichkeiten, stellt die dafür notwendigen Anträge vor und gewährleistet eine Unterstützung bei der Bearbeitung der Anträge. Die Soforthilfen sollen effektiv und transparent diejenigen erreichen, die durch die Corona-Krise finanziell in Nöte geraten und in ihrer Existenz bedroht sind.
„Wir arbeiten weiterhin auf Hochtouren, damit wir unser Informationsangebot erweitern und noch mehr Unternehmen helfen können, auch ohne Bezahlung und neben unseren beruflichen Verpflichtungen“, so Philip Brozé, Student der Rechtswissenschaft der Eberhard Karls Universität Tübingen sowie Vereinsvorsitzender von Tübingen Legal Tech.
Alle Informationen zum Projekt finden Sie unter der aufgeführten Internetpräsenz oder in den sozialen Netzwerken unter @liquidebleiben auf Facebook, Twitter und LinkedIn sowie unter @wirbleibenliquide auf Instagram.
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Das neue Verfahren wurde bereits in den Informationsveranstaltungen zum Alma-System Ende Januar beschrieben und wird zudem unter https://uni-tuebingen.de/einrichtungen/zentrum-fuer-datenverarbeitung/dienstleistungen/serverdienste/alma-portal/anleitungen-alma/ ausführlich erläutert.
Das Wichtigste hier noch einmal in Kürze:
Sie haben in o.g. Zeitraum (diesen finden Sie in Alma auch bei den Grunddaten der jeweiligen Veranstaltung) bei der Belegung in Alma die Möglichkeit innerhalb der jeweiligen Fallbesprechung (z.B. Zivilrecht I) Prioritäten hinsichtlich der von Ihnen favorisierten Parallelgruppen anzugeben. Umso mehr Parallelgruppen Sie in Ihre Priorisierung einbeziehen, umso großer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie einen Teilnahmeplatz erhalten. Nur wenn Sie komplett „durchpriorisieren“ ist gewährleistet, dass Sie auf jeden Fall einen Teilnahmeplatz erhalten.
Am 16. und am 17.04. wird dann durch einen Algorithmus die Verteilung der Studierenden auf die einzelnen Parallelgruppen der verschiedenen Fallbesprechungen vorgenommen. Dabei erfolgt eine Terminkonfliktsprüfung hinsichtlich aller von Ihnen angegebenen Fallbesprechungen, sodass Sie nicht etwa befürchten müssen, dass Ihre Parallelgruppe in der Fallbesprechung im Strafrecht II mit Ihrer Parallelgruppe in der Fallbesprechung im Öffentlichen Recht II kollidiert.
Nachdem die Teilnahmeplätze in den Parallelgruppen verteilt sind, führen Sie bitte in der Zeit vom 18.04. bis einschließlich 30.04. (Ausschlussfrist!) die Anmeldung für die jeweiligen Studienleistungen in den Ihnen zugewiesenen Fallbesprechungs-Parallelgruppen durch. Achtung: Ohne Anmeldung zur jeweiligen Studienleistung können Sie diese nicht erbringen!
Für StudienanfängerInnen gilt: Grundsätzlich das oben Beschriebene. Bitte beachten Sie die abweichende Ausschlussfrist (17.04. um 12:00 Uhr) und denken Sie bitte daran, dass Sie an je einer Fallbesprechung im Zivilrecht I, Strafrecht I und im Öffentlichen Recht I teilnehmen müssen. Sie müssen daher das Belegverfahren (mit Priorisierung wie oben beschrieben) für alle drei Fächer durchführen.
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