Juristische Fakultät

Internationales

Mehr als 1.000 Tübinger Studierende gehen jährlich für einen befristeten, ein- oder zweisemestrigen Studienaufenthalt ins Ausland. Die zahlreichen Austauschvereinbarungen, die die Eberhard Karls Universität Tübingen mit Bildungseinrichtungen in aller Welt abgeschlossen hat, sollen erleichterte Zulassungsbedingungen, organisatorische Hilfestellungen, akademische Betreuung und die Befreiung von Studiengebühren an den Gasthochschulen gewährleisten.

Ein Studienaufenthalt im Ausland ermöglicht es, in die Kultur des Ziellandes einzutauchen. Studierende erwerben sogenannte Soft Skills, die neuen und andersartigen Erfahrungen eines fremden Landes sind bereichernd und eröffnen neue Perspektiven auf bisherige Denkweisen und das eigene Studienfach. Wer in einem anderen Hochschulsystem studiert, begegnet neuen Lehrmethoden und kann diese mit der Methodik der Heimathochschule vergleichen. Weitere Informationen finden Sie beim Dezernat V

Die juristische Fakultät der Universität Tübingen hat sich zum Ziel gesetzt, ihre internationalen Kontakte zu stärken und sichtbar zu machen. Zu diesem Zweck werden wir fortan jährlich einen Bericht über unsere internationalen Kontakte und Tätigkeiten veröffentlichen, die erste Auflage der Broschüre "Recht ohne Grenzen - Jahresbericht über die internationalen Beziehungen der Juristischen Fakultät 2022", finden Sie HIER.

Was ist zu beachten?

Urlaubssemester und Studiendienlichkeitsbescheinigung

Wegen der besonderen Studienordnung und der Freischussregelung ist die Juristische Fakultät die einzige Fakultät, bei der das Auslandssemester nicht als Fachsemester gewertet wird. Voraussetzung ist allerdings, die Studiendienlichkeit eines Auslandssemesters beim Studentensekretariat anzuzeigen. Dazu brauchen Sie eine sogenannte Studiendienlichkeitsbescheinigung, die Sie bei Frau Cornelia Bähring, der Vertreterin von Frau Zeiler als Erasmuskoordinatorin der Fakultät erhalten. Damit können Sie dann das Urlaubssemester mit einem Vordruck beantragen. Bitte beachten Sie die Rückmeldefristen!

Anerkennung von im Ausland erworbenen Leistungen durch das Prüfungsamt der Juristischen Fakultät

Ausländische Leistungsnachweise als Ersatz für einen für die Zulassung zur Ersten Juristischen Staatsprüfung relevanten Inlandsschein (§ 9 Abs. 5 JAPrO vom 8. Oktober 2002) können als gleichwertige Veranstaltung anerkannt werden. Voraussetzungen finden Sie hier.

Anerkennung des Auslandsstudiums als Urlaubssemester durch das LJPrA

Zur Anerkennung des Auslandsstudiums als Urlaubssemester, das nicht als Fachsemester gewertet wird, müssen Sie pro Auslandssemester mindestens 30 ECTS credit points erwerben. Dies können Sie entweder nach den Vorgaben der Gastuniversität tun, oder, falls dies zu aufwändig ist, 8 SWS juristische Kurse im ausländischen Recht und eine bestandene mündliche oder schriftliche Prüfung nachweisen. Bitte lassen Sie sich die Wochenstunden so gut wie möglich attestieren. Dies ist nicht in jedem Gastland vorgesehen. Das LJPrA bietet Ihnen die Möglichkeit, auf dem Formular zu "Ausnahmetatbeständen", das Sie nach Ende des Aufenthaltes ausfüllen sollten, die besuchten Veranstaltungen aufzulisten und dies mit Ihrer Unterschrift zu bestätigen. Weitere Information zur Anerkennung, das Formular zu den Ausnahmetatbeständen und das Hinweisblatt zum Auslandsstudium des LJPrA finden Sie hier.

Tübingen Chapel Hill Law Program

Die USA in Tübingen - Tübingen in den USA: Mit dem Tübingen Chapel Hill Law Program etablieren die Juristische Fakultät der Eberhard Karls Universität und die School of Law der University of North Carolina at Chapel Hill ein innovatives Austauschprogramm.

Erasmus

Master in Aix-en-Provence

Ein besonderes Angebot ist die Kooperation mit der Université de Provence – Aix-Marseille in Aix-en-Provence. Besonders engagierte Studierende können nach einem Auswahlverfahren die Möglichkeit eines Auslandsjahres wahrnehmen. Das Programm wird mit dem international anerkannten französischem juristischen Studienabschluss "Master I" oder "Master II" abgeschlossen und bietet eine Grundlage für einen überdurchschnittlich erfolgreichen Berufseinstieg. Weitere Informationen zum Master in Aix-en-Provence finden Sie hier.

Netzwerk Ost-West

Das von Prof. Dr. Bernd Heinrich geleitete Projekt organisiert bilaterale Austauschseminare zwischen der Juristischen Fakultät der Eberhard-Karls-Universität Tübingen und einer zentral- oder osteuropäischen Universität (im Jahr 2017: Ivan-Franko-Universität Lviv, Universität der Wissenschaften Szeged und Dokuz-Eylül-Universität Izmir). Neben der Erarbeitung und Präsentation eines eigenen Seminarreferats behandeln die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die einzelnen Themen in rechtsvergleichender Perspektive.

Alle drei Seminare finden als zweiwöchige Blockveranstaltung statt (erste Woche an der jeweiligen Partneruniversität, zweite Woche in Tübingen).

Wichtige Hinweise

 

Erfahrungsberichte & Kontakte