Juristische Fakultät

Die Geschichte der Juristischen Fakultät der Eberhardina Carolina

Die Juristische Fakultät ist neben der theologischen, medizinischen und der Artistenfakultät eine der vier Gründungsfakultäten der Tübinger Eberhardina und besteht ohne Unterbrechung seit dem 1. Oktober 1477. Der Rechtsunterricht begann jedoch wahrscheinlich etwas später, als alle Professuren besetzt waren. Mit päpstlicher Bulle vom 13. November 1476 war Graf Eberhard im Barte die Gründung einer solchen „Volluniversität“ erlaubt worden, die er mit insgesamt 15 Professuren ausstattete. Mit sechs Lehrstühlen im kanonischen und römischen Recht hatte die Juristische Fakultät eine herausragende Stellung unter den deutschen Universitäten. Die Statuten der Fakultät – es sind die ältesten erhaltenen – stammen von 1495, erneuert wurden sie 1601. Seit 1582 hatten alle Dozenten den Eid auf die Confessio Virtembergica zu leisten.

1817 wurde in Tübingen neben der Juristischen die erste deutsche Staatswissenschaftliche Fakultät gegründet, die neben den Fächern des öffentlichen Rechts die Nationalökonomie und die Forstwissenschaft umfasste. 1923 wurden beiden Fakultäten zu einer „Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät“ mit zwei Abteilungen zusammengefasst; die Forstleute wurden von nun an in Freiburg ausgebildet. In den Kriegswirren 1944 wurden die Juristische Fakultät der Straßburger Reichsuniversität und das Berliner Kaiser-Wilhelm-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht nach Tübingen verlegt, eine Zusammenlegung war auch mit der Freiburger und Heidelberger Fakultät geplant. Nach der Studentenrevolte und der Reform des baden-württembergischen Hochschulgesetzes 1973 entstanden zwei getrennte „Fachbereiche“, der rechts- und der wirtschaftswissenschaftliche. Seit 1978 besteht die Juristische Fakultät wieder unter ihrem alten Namen.

In zwei Landtagsabschieden von 1554 und 1565 wurde den württembergischen Stadtgerichten nahegelegt, in komplizierten Fällen die Juristen der Landesuniversität zu Rate zu ziehen, seit 1602 lässt sich eine ausgedehnte Gutachtenpraxis der Tübinger Juristenfakultät nachweisen. Ein herzogliches Reskript von 1663 räumte der Konsiliartätigkeit höchste Priorität ein. Bis zum Verbot der Aktenversendung an juristische Fakultäten im 19. Jahrhundert entstanden so über 20.000 Gutachten. Damit gehörte Tübingen zu den wichtigen deutschen Rechtsfakultäten. Bemerkenswert ist die eher milde, liberale Haltung zur Frage der Verfolgung sog. Hexen. Die Mitwirkung der Fakultät an Gesetzgebung und Rechtsprechung des Landes (im Tübinger Hofgericht) war daneben von Anfang an selbstverständlich.

Wissenschaftliche Leistung und Reputation der Fakultät schwankten im Laufe der Zeit. Bereits die junge Fakultät konnte in Europa führende Rechtsgelehrte gewinnen: 1535 Johann Sichardt (1499-1552), 1553 – für freilich nur kurze Zeit – den Pariser Charles Dumoulin (Carolus Molinaeus) (1500–1566) sowie 1555 Matthäus Gribaldus Mopha, einen der letzten Vertreter des mos italicus und eine europäische Berühmtheit. Einer der angesehensten Gelehrten seiner Zeit, Christoph Besold (1577–1638), war von 1610 bis 1636 Professor Pandectarum in Tübingen; er darf als der wichtigste Vordenker des Bundesstaats gelten, sein „Thesaurus practicus“ wurde als Rechtslexikon für die juristische Praxis unentbehrlich. Wolfgang Adam Lauterbach (1618–1678) war einer der beliebtesten Lehrer des römischen Rechts im 17. Jahrhundert, seine Kollegienhefte fanden im gesamten Reich weite Verbreitung. Im 18. Jahrhundert erfuhr die Fakultät einen Niedergang, so dass es Anfang des 19. Jahrhunderts überhaupt nur noch drei Professoren gab. Nach einer Erneuerung wurden Gelehrte wie Karl Georg v. Wächter (1797–1880) oder Robert v. Mohl (1799–1875) berufen. Jener ist u. a. Verfasser des „Handbuchs des im Königreiche Württemberg geltenden Privatrechts“ und wird als einer der „größten deutschen Juristen aller Zeiten“ gefeiert (E. Landsberg), dieser widmete sich der „Polizeiwissenschaft“ und dem „Staatsrecht des Königreichs Württemberg“ – der ersten wissenschaftlichen Bearbeitung des modernen Staatsrechts überhaupt. Der spätere sächsische Kultusminister Karl Friedrich Wilhelm Gerber (1823–1891), langjähriger Kanzler der Tübinger Universität und Verfasser eines „Systems des deutschen Privatrechts“ sowie der einflussreichen „Grundzüge eines Systems des deutschen Staatsrechts“, lehrte in Tübingen von 1851 bis 1862. Im ersten Drittel des 20. Jahrhunderts erlangte die Fakultät mit der sog. „Tübinger Schule“ der Interessenjurisprudenz große Berühmtheit. Zu ihren Hauptvertretern gehörten neben Philipp Heck (1858–1943), der maßgeblichen Einfluss auf die Methodenlehre namentlich im Zivilrecht hatte, Max Rümelin (1861–1931) und Heinrich Stoll (1891–1937), der etwa den Begriff der „Leistungsstörung“ prägte. Die Textsammlung „Verfassungs- und Verwaltungsgesetze“ des Staats- und Verwaltungsrechtlers Carl Friedrich Sartorius (1865–1945) steht noch heute in der Bibliothek jedes Juristen. Nach dem Zweiten Weltkrieg erwarb sich die Tübinger Fakultät eine Spitzenposition mit den führenden Gelehrten ihrer Zeit: Horst Schröder (1913–1973) und Jürgen Baumann (1922–2003) im Strafrecht, Günter Dürig (1920–1996) und Otto Bachof (1914–2006) im öffentlichen Recht sowie Ludwig Raiser (1904–1980), Josef Esser (1910–1999) und Fritz Baur (1911-1992) im Zivilrecht.

Anfang des 17. Jahrhunderts waren zwischen 150 und 200 Studenten an der Fakultät immatrikuliert. Nach einem Grundstudium an der Artistenfakultät dauerte das juristische Studium, für welches das „wirtembergische Abitur“ erst von 1789 an Zugangsvoraussetzung war, maximal fünf Jahre. Das Studium umfasste das kanonische Recht einschließlich Prozessrecht, die Institutionen Justinians, die Pandekten (Digesten), den Codex Iustinianus sowie das Lehns- und Strafrecht, zudem seit 1664 das ius publicum, seit 1695 das Natur- und Völkerrecht und seit 1800/01 etwa die „Allgemeine Theorie der Staatskonstitution“. Die Vorlesungsverzeichnisse – sie wurden von Jan Schröder erschlossen – wurden seit 1601 halbjährlich veröffentlicht. Private (entgeltliche) Kollegien der Dozenten waren fester Bestandteil der Lehre. Zudem arbeitete die Fakultät zur praktischen Ausbildung eng mit dem Tübinger Hofgericht und anderen Kollegien zusammen. Das Studium führte zunächst, in der Anfangszeit, zum Bakkalaureat, anschließend zum Lizentiat und wurde von nur etwa 15% der Studenten mit der (kostspieligen) Promotion abgeschlossen. Im 17. Jahrhundert lag Tübingen mit der Anzahl seiner juristischen Promotionen insgesamt an vierter Stelle im Reich, etwa 80% der Absolventen fanden eine Anstellung im Regierungs- oder Verwaltungsdienst Württembergs.

Während das Bestehen eines universitären Examens schon seit je Anstellungsvoraussetzung für die Ämter der höheren Staatsbedienung war, mussten auswärtige Studenten, die nicht an der Eberhardina studiert hatten, seit 1744 eine Probearbeit (specimen studiorum) vor der Fakultät ablegen. Neben dem universitären Abschluss wurde 1806 generell eine staatliche Diensteingangsprüfung vor zwei Räten des zuständigen Ministeriums, 1818 sodann die (noch heute bekannte) Aufteilung in zwei Staatsprüfungen vor dem Königlichen Obertribunal in Stuttgart eingeführt. Die erste Staatsprüfung berechtigte zur Advokatur und zum praktischen Vorbereitungsdienst, die zweite zum Eintritt in den Staatsdienst. Schon seit 1820 benötigten auch Advokaten die beiden Examina. 1818 wurde die 1811 eingeführte universitäre Abschlussprüfung Zulassungsvoraussetzung für die erste Staatsprüfung, 1833 wurden die Fakultäts- und die erste (theoretische) Staatsprüfung zu einer von den Fakultätsdozenten durchgeführten wissenschaftlichen Prüfung unter staatlicher Aufsicht verschmolzen.

1819 wurden erstmals Juden zum Studium in Württemberg, seit 1828 auch zur Ausübung der Advokatur zugelassen. 1904 konnten erstmals auch Frauen an der Eberhardina Carolina studieren, die damit die sechste Universität im Deutschen Reich war. Sie hatten allerdings noch bis 1929 die Zustimmung des jeweiligen Dozenten zu einem Vorlesungsbesuch einzuholen. Erst 1921 wurden Frauen zur ersten und zweiten „höheren Justizprüfung“ zugelassen. Durch das nationalsozialistische „Gesetz gegen die Überfüllung der deutschen Schulen und Hochschulen“ von 1933 sank die Zahl der Studenten gerade an der Tübinger Rechtswissenschaftlichen Abteilung überproportional, innerhalb von vier Jahren von 467 auf 172; 1941 wurde mit 40 Studenten der absolute Tiefpunkt erreicht. 1938 klagte der spätere Tübinger Rektor Georg Eißer, dass der „Zuzug aus Norddeutschland“ im Gegensatz zu früheren Zeiten fehle. In der Tat waren etwa im Sommer 1891 103 Württemberger und 151 Nichtwürttemberger eingeschrieben. Aufgrund des drastischen Rückgangs des wissenschaftlichen Nachwuchses sah man sich 1939 gezwungen, die erste wissenschaftliche Assistentin einzustellen, was man als tiefen Einschnitt verstand.

1933 schloss sich die Rechtswissenschaftliche Abteilung der Akademie für Deutsches Recht an, Tübinger Rechtslehrer wie etwa Stoll und Heck waren in die von den Nationalsozialisten betriebene „Erneuerung des Rechts“ verstrickt. Immatrikulation und Promotion von „Nicht-Ariern“ wurden seit 1933 verhindert, die Werke jüdischer Autoren im Juristischen Seminar ab 1936 speziell gekennzeichnet, und mancher Doktorgrad wurde wegen „Unwürdigkeit“ aberkannt. Nach dem Zweiten Weltkrieg war die intakte Universitätsstadt Tübingen – sie wurde als Lazarettstadt von Bombenangriffen weitestgehend verschont – Anziehungspunkt tausender Studierwilliger.

Die Fakultät ist seit 1845 in der Neuen Aula in der Wilhelmstraße 7 (später umbenannt in Geschwister-Scholl-Platz) untergebracht, deren prächtiger Erweiterungsbau mit Festsaal 1931 fertiggestellt wurde und aufgrund seiner hohen Baukosten Anlass zu heftigen Debatten im Stuttgarter Landtag gab. Im Jahre 2024 hat sie 22 Lehrstühle, zehn im Bürgerlichen Recht, fünf im Strafrecht und sieben im Öffentlichen Recht; 1979 Studenten waren im Wintersemester 2023/24 im Hauptfach eingeschrieben. Eine Festschrift zum 550jährigen Bestehen der Fakultät im Jahr 2027 ist in Vorbereitung.


Thomas Finkenauer, Tübingen
 

Erschienen um 1850 unter dem Titel „Illustrationen zum Burschenleben“ im Esslinger Verlag C. Weychardt. Bei den am rechten Rand der Abbildung aufgelisteten Personen handelt es sich um folgende Professoren:

  1. Leopold August Warnkönig (1794-1866), 1816 PDoz. in Göttingen, 1817 Prof. der Rechte in Lüttich, 1827 in Löwen, 1831 in Gent, 1836 in Freiburg, 1844-1858 o. Prof. für römisches Recht, Rechtsgeschichte und Kirchenrecht in Tübingen.
  2. Christian Reinhold Köstlin (1813-1856), 1839 PDoz., 1842 ao., 1851-1856 o. Prof. des Strafrechts.
  3. Adolf Michaelis (1797-1863), 1818 PDoz., 1820 ao. Prof., 1822-1863 o. Prof. für deutsches Recht und Kirchenrecht.
  4. Gustav Geib (1808-1864), 1832-1834 Sekretär bei der Regentschaft für König Otto I. und Ministerialrat im Justizministerium in Athen; 1836 ao. Prof., 1842 o. Prof. für Strafrecht, Strafprozess- und Zivilprozesssrecht in Zürich; 1851-1864 o. Prof. für Strafrecht und Strafverfahren in Tübingen, 1862/1863 Rektor.
  5. Eduard Schrader (1779-1860), 1808 o. Prof. der Rechte in Helmstedt, 1810-1858 o. Prof. für Röm. Recht und Rechts- und Verfassungsgeschichte in Tübingen, 1815/16, 1820, 1823/24 und 1831/32 Rektor.
  6. Max Samuel (auch Marum Samuel) (von) Mayer (1797-1862), 1829 PDoz. und tit. ao. Prof., 1831 ao. Prof., 1837-1862 o. Prof. für Röm. Recht und Zivilprozeßrecht in Tübingen, 1849/50 Rektor."

Literatur in Auswahl

  • Adam, Uwe Dietrich, Hochschule und Nationalsozialismus – Die Universität Tübingen im Dritten Reich, Tübingen 1977.
  • Elsener, Ferdinand (Hrsg.), Lebensbilder zur Geschichte der Tübinger Juristenfakultät, Tübingen 1977.
  • Finke, Karl Konrad, Die Tübinger Juristenfakultät 1473–1534, Tübingen 1972.
  • Forster, Erwin, Robert von Mohl (1799-1875), in: Kleinheyer, Gerd/Schröder, Jan (Hrsgg.), Deutsche und Europäische Juristen aus neun Jahrhunderten, 5. Aufl., Heidelberg 2008, S. 294-298.
  • Frank, Reinhard, Zum Tübinger Universitätsjubiläum, Deutsche Juristenzeitung 32 (1927), Sp. 984-987.
  • Geipel, Jochen, Die Konsiliarpraxis der Eberhard-Karls-Universität und die Behandlung der Ehrverletzung in den Tübinger Konsilien, Diss. 1965.
  • Günther, Frieder, Ein aufhaltsamer Niedergang? Die Rechtswissenschaftliche Abteilung in der Zeit des Nationalsozialismus, in: Wiesing, Urban u. a. (Hrsgg.), Die Universität Tübingen im Nationalsozialismus, Stuttgart 2010, S. 177-198.
  • Hof, Hagen, Johann Sichardt (1499-1552), Kleinheyer, Gerd/Schröder, Jan (Hrsgg.), Deutsche und Europäische Juristen aus neun Jahrhunderten, 5. Aufl., Heidelberg 2008, S. 386-389.
  • Holtz, Sabine, Bildung und Herrschaft – Zur Verwissenschaftlichung politischer Führungsschichten im 17. Jahrhundert, Tübingen 2002.
  • dies., Cum igitur nulla Respublica sine hoc ordine Facultatis Juridicae rite gubernari possit, in: Bausteine zur Tübinger Universitätsgeschichte 8 (1997), S. 13-22.
  • dies., Gelehrte Bildung, soziale Bindung, erfolgreiche Integration: Die Karrieren der Neu-Tübinger Juristen Thomas Lansius (1577-1657) und Wolfgang Adam Lauterbach (1618-1678), in: Lorenz, Sönke/Schäfer, Volker (Hrsgg.), Tubingensia. Impulse zur Stadt- und Universitätsgeschichte, FS für Wilfried Setzler zum 65. Geburtstag, Ostfildern 2008, S. 293-312.
  • Kallfass, Wilfried, Die Tübinger Schule der Interessenjurisprudenz, Frankfurt a. M. 1972.
  • Lorenz, Sönke, Die Rechtsauskunftstätigkeit der Tübinger Juristenfakultät in Hexenprozessen (ca. 1552-1602), in: Lorenz, Sönke/Bauer, Dieter R. (Hrsgg.), Hexenverfolgung. Beiträge zur Forschung unter besonderer Berücksichtigung des südwestdeutschen Raumes, Würzburg 1995, 241-320.
  • Mauntel, Christoph, Carl Georg von Wächter (1797-1880), 2004.
  • Marcon, Helmut/Strecker, Heinrich (Hrsgg.), 200 Jahre Wirtschafts- und Staatswissenschaften an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen. Leben und Werk der Professoren Bände I und II, Stuttgart 2004.
  • Nieder, Gabriele Andrea, Ferdinand Christoph Harpprecht (1650-1714). Tübinger Rechtsprofessor und Württembergischer Rat für Mömpelgarder Angelegenheiten zur Zeit der französischen Reunionen, Tübingen 2011.
  • Pahlmann, Bernhard, Christoph Besold (1577-1638), in: Kleinheyer, Gerd/Schröder, Jan (Hrsgg.), Deutsche und Europäische Juristen aus neun Jahrhunderten, 5. Aufl., Heidelberg 2008, S. 58-62.
  • Paletschek, Sylvia, Die permanente Erfindung einer Tradition. Die Universität Tübingen im Kaiserreich und in der Weimarer Republik, Stuttgart 2001.
  • Penz, Jürgen, Die Geschichte der Juristenausbildung in Württemberg, Diss. Freiburg 1985.
  • Pientka, Andrea, Juristenausbildung zur Zeit des Nationalsozialismus (dargestellt am Beispiel der Universität Tübingen und dem OLG-Bezirks Stuttgart), Diss. Freiburg im Breisgau 1990.
  • Sauter, Marianne, Hexenprozess und Folter. Die strafrechtliche Spruchpraxis der Juristenfakultät Tübingen im 17. und beginnenden 18. Jahrhundert, Bielefeld 2010.
  • Schäfer, Volker, Historische Impressionen aus dem Festsaal in der Neuen Aula, in: Lorenz, Sönke/Setzler, Wilfried (Hrsgg.), Aus dem „Brunnen des Lebens“. Gesammelte Beiträge zur Geschichte der Universität Tübingen, Ostfildern 2005, S. 217–225.
  • Scheyhing, Robert, Der Rechtsunterricht in Tübingen in einer Zeit des Umbruchs (1764–1825), Archivalische Zeitschrift 75 (1979), S. 211–224.
  • Schoppmeyer, Heinrich, Juristische Methode als Lebensaufgabe. Leben, Werk und Wirkungsgeschichte Philipp Hecks (1858-1943), 2001.
  • Schröder, Jan, Philipp Heck (1858-1943), in: Kleinheyer, Gerd/Schröder, Jan (Hrsgg.), Deutsche und Europäische Juristen aus neun Jahrhunderten, 5. Aufl., Heidelberg 2008, S. 190-195.
  • ders., Besold, Christoph (1577-1638), in: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, Band I, 2. Aufl. 2008, Sp. 551 f.
  • ders., Die Tübinger juristische Fakultät zwischen 1650 und 1750, in: Köpf, Ulrich (Hrsg.), Die Universität Tübingen zwischen Orthodoxie, Pietismus und Aufklärung, Tübingen 2014, 211-232.
  • Seck, Friedrich/Krause, Gisela/Stöhr, Ernestine (Hrsgg.), Bibliographie zur Geschichte der Universität Tübingen, Tübingen 1980.
  • Seeger, Hermann, Die strafrechtlichen consilia Tubingensia von der Gründung der Universität bis zum Jahre 1600, 1877.
  • Thudichum, Friedrich, Die Juristenfakultät in Tübingen und die juristischen Prüfungen, 1895.