Juristische Fakultät

Fakultätspreis

Zur gezielten Förderung wissenschaftlich besonders begabter Frauen vergibt die Juristische Fakultät der Universität Tübingen seit 2015 jährlich einen Preis, der mit 200 € dotiert ist. Pro Jahr wird i.d.R. eine Preisträgerin ausgezeichnet. Die diesjährige Ausschreibung läuft bis zum 31.12.2023. 

Prämiert wird die wissenschaftliche Aerbeit (Seminarleistung i.S.d. § 9 Abs. 2 Nr. 3 JAPrO oder Studienarbeit i.S.d. § 16 StudPrO)  einer Studentin der Fakultät. Für die aktuelle Ausschreibung muss die Arbeit im Wintersemester 22/23 oder im Sommersemester 23 angefertigt worden sein.

Bewerbungsverfahren

Bewerberinnen reichen ihre Bewerbungsunterlagen bis zum 31. Dezember 2023 per Mail an gleichstellungspam prevention@jura.uni-tuebingen.de ein.

Es sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Bewerbungsformular 
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Transcipt of Records (pdf)
  • ggf. Nachweise über soziales/ gesellschaftliches Engagement

in einer pdf Datei. Zudem 

  • Die Seminararbeit i.S.d. § 9 Abs. 2 Nr. 3 JAPrO als pdf

Die Bewerbungsformular, Lebenslauf, Transcript und ggf. weitere Nachweise sind in einer pdf Datei zusammenzufügen! Anderenfalls wird die Bewerbung nicht berücksichtigt.

Vergabekriterien

Die Auswahl der Preisträgerin erfolgt vorrangig in Ansehung der wissenschaftlichen Qualität der Seminararbeit (§ 9 Abs. 2 Nr. 3 JAPrO). Besondere soziale Umstände und gesellschaftliches Engagement können im Einzelfall gewürdigt und in die Entscheidung einbezogen werden, um der sozialen Realität und Chanchenungleichheit Rechnung zu tragen.

Dotierung

Der Fakultätspreis zur Förderung wissenschaftlich begabter Studentinnen ist mit einem Preisgeld in Höhe von 200 Euro dotiert.