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Studienortwechsler

Diese Hinweise beschreiben einen Studienortwechsel an die Universität Tübingen für

  • Studierende im Studienfach Rechtswissenschaft mit Studienziel Staatsexamen
  • Studierende eines Magister-/Diplom- bzw. Bachelor-/Master-Studiengangs mit einem juristischen Nebenfach

Warum an der Universität Tübingen Rechtswissenschaft studieren? Siehe dazu die Hinweise auf der Seite Studienbewerber.

Exmatrikulation, Immatrikulation, Zulassungsbeschränkungen?

Mit dem Wintersemester 2006/2007 wird eine Zulassungsbeschränkung eingeführt: Das Studienfach Rechtswissenschaft (Erste juristische Prüfung) ist ab dem 2. Fachsemester zulassungsbeschränkt, es sei denn, der Studierende kann die bestandene Zwischenprüfung in diesem Studiengang vorlegen. Soweit man keine Zwischenprüfung vorweisen kann, kann man sich dennoch bewerben, rangiert jedoch hinter den Bewerbern mit Zwischenprüfung.

Nähere Hinweise zum Zulassungsverfahren incl. die Bewerbungsunterlagen finden Sie auf den Seiten des Dekanats der Juristischen Fakultät bzw. auf den Seiten des Studentensekretariats der Universität Tübingen. Die Bewerbung und Einschreibung kann im schriftlichen Verfahren erfolgen, so daß Sie hierzu nicht vor Ort erscheinen müssen.

Sie bewerben sich direkt bei der Universität Tübingen, nicht bei der ZVS. Sie benötigen keinen Tauschpartner. Die Semestertermine finden Sie auf den Seiten des Studentensekretariats. Es ist nicht möglich an die Universität Tübingen zu wechseln und sich anschließend sofort zwecks Auslandsstudium beurlauben zu lassen. Sie müssen also mindestens ein Semester in Tübingen studiert haben.

Der Wechsel ins Wintersemester oder Sommersemester macht studientechnisch keinen Unterschied, da man Rechtswissenschaft an der Universität Tübingen im Wintersemester und im Sommersemester beginnen kann.

Vor der Immatrikulation an der Universität Tübingen müssen Sie sich an Ihrer bisherigen Universität exmatrikulieren.

Vorlesungskommentar der Juristischen Fakultät

Am Ende des jeweiligen Semesters erscheint für das darauffolgende Semester ein kommentiertes Vorlesungsverzeichnis der Juristischen Fakultät. Sie erhalten den Vorlesungskommentar im Juristischen Seminar, Gebäude Alte Physik, Gmelinstr. 6, und Gebäude Neue Aula, Wilhelmstr. 7. Auf Wunsch wird er durch das Dekanat der Juristischen Fakultät (gegen Kostenerstattung) zugesandt.

Der Kommentar wird auch im Internet Internet unter Lehrveranstaltungen, Vorlesungskommentar, veröffentlicht.

Anerkennung von Scheinen / Leistungsnachweise

Ihre bisher erworbenen Scheine werden grundsätzlich anerkannt, soweit diese gemäß der Prüfungsordung Ihrer bisherigen Universität anerkannt werden; ein besonderer Antrag auf Anerkennung ist normalerweise nicht zu stellen. Teilleistungen bzw. Teilscheine werden nicht anerkannt. Bitte beachten Sie die Studienordnung sowie die Hinweise des Landesjustizprüfungsamtes zum "Hinweisblatt Zulassungsvoraussetzungen" (zur Anerkennung von examensrelevanten Scheinen).

Die Voraussetzungen des 1. Juristischen Staatsexamens / der Ersten juristischen Prüfung ersehen Sie unter

  • JAPrO 1993 § 8 Absatz II: Teilnahme am 1. Jur. Staatsexamen bis einschließlich Prüfungstermin Herbst 2006
  • JAPrO 2002 §§ 1, 9, 26: Teilnahme an der Ersten juristischen Prüfung ab Prüfungstermin Frühjahr 2007

Übungen für Anfänger / Fortgeschrittene, 1. (Ferien-)Hausarbeit

Die Grafik "Studienaufbau und Prüfungen" [HTML | PDF] bietet Ihnen einen Überblick über die im Rahmen des Studiums stattfindenden Prüfungen.

Im Rahmen der "Übungen" werden jeweils zwei Hausarbeiten und zwei Klausuren gestellt. Den Übungsschein erhält man, wenn man eine Hausarbeit und eine Klausur bestanden hat.

Eine Übertragung von Leistungen auf das nächste Semester ist bei den Übungen für Anfänger nicht möglich; bei den Übungen für Fortgeschrittene ist eine Übertragung in das nächste Semester möglich (§ 10 Studienordnung).

Die 1. Hausarbeit ("Ferienhausarbeit") ist in der vorlesungsfreien Zeit vor dem jeweiligen Semester der Übung zu bearbeiten. Der Aufgabentext der Ferienhausarbeit wird normalerweise in der letzten Semesterwoche (des zu Ende gehenden Semesters) in den entsprechenden Vorlesungen ausgegeben, an der Aufsicht des Juristischen Seminars hinterlegt und im Internet veröffentlicht (siehe bei Lehrveranstaltungen, unter Aktuelles sowie beim jeweiligen Dozenten unter Professoren und Dozenten). Falls Sie einen Aufgabentext nicht finden: Senden Sie uns bitte eine E-Mail mit der Angabe, welche Hausarbeit (Übung für Anfänger oder Fortgeschrittene) in welchem Fach (Zivilrecht oder Öffentliches Recht oder Strafrecht) Sie benötigen.

Zur Teilnahme an bestimmten Veranstaltungen ist eine Anmeldung erforderlich (teilweise Ausschlußfristen):

  • Fallbesprechungen (Arbeitsgemeinschaften)
  • Übungen für Anfänger
  • Übungen für Fortgeschrittene

Unter Listen finden Sie alle Prüfungen, zu denen eine Anmeldung erforderlich ist sowie weitere Hinweise.

Noch Fragen?

Die Informationsangebote der Juristischen Fakultät finden Sie - täglich aktualisiert - unter www.jura.uni-tuebingen.de. Unter anderem für Studieninteressierte haben wir einen bebilderten Rundgang durch die für Sie wichtigen Bereiche der Universität eingerichtet. Regelmässig aktualisiert wird auch die Liste der häufig gestellten Fragen - FAQ.

Die Universität Tübingen hat unter "A-Z: Alles zum Studium" weitere interessante Informationen zusammengetragen.

Wie finde ich in Tübingen ein Zimmer, eine WG, eine Wohnung? Siehe unter Übersicht zum Wohnen in Tübingen

Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter Studienfachberatung.