Öffentliche Wirtschaft, Infrastruktur und Umwelt
Foto: BMU / Udo Paschedag
Das Schwerpunktfach befasst sich zum einen mit Problemstellungen, die sich aus der Teilnahme des Staates am Markt ergeben (Auftragsvergabe, kommunales Wirtschaftsrecht), und behandelt zum anderen die Materien des Öffentlichen Rechts, die staatliche und private Infrastrukturentscheidungen wesentlich prägen (Planungsrecht, Umweltrecht, Subventionsrecht). Der Schwerpunktbereich bereitet Studierende mit besonderem Interesse am Öffentlichen Recht auf zukunftsträchtige Berufe in den Bereichen der Anwaltschaft, von Verbänden und Unternehmen, der Verwaltungsgerichtsbarkeit und der öffentlichen Verwaltung vor.