Juristische Fakultät

SPB 4b) Internationales Privat- und Verfahrensrecht, Rechtsvergleichung

In einer sich fortschreitend vernetzenden Welt entstehen bei einem Sachverhalt immer häufiger Verbindungen zu verschiedenen Privatrechtsordnungen, sei es durch Internetkäufe, Reisen, Migration oder den internationalen Verkehr von Waren und Dienstleistungen. Die Frage, welches Recht bei einer Kollision verschiedener Rechtsordnungen angewandt wird, drängt sich dann auf. Es stellt sich aber auch die Frage, wie Recht im internationalen Verkehr durchgesetzt werden kann. Welche Gerichte können in grenzüberschreitenden Sachverhalten überhaupt angerufen werden? Können ausländische Urteile anerkannt und kann aus ihnen im Inland vollstreckt werden?

Diese Fragen sind Gegenstand des Internationalen Privat- und Verfahrensrechts.

Den zweiten Teil des Pflichtfachkatalogs bildet der Bereich der Rechtsvergleichung. Die rechtsvergleichenden Vorlesungen geben einen Einblick in die verschiedenen Rechtskreise der Welt, in Rechtskulturen und unterschiedliches Rechtsdenken, in das Phänomen der Rechtsrezeption und -transplantation. Ferner werden anhand konkreter Rechtsfragen, vor allem aus dem Schuld- und Sachenrecht, Problemlösungen miteinander verglichen und Gemeinsamkeiten wie Unterschiede analysiert. Ein Schwerpunkt liegt hierbei auf dem europäischen Privatrecht und den Wirkungen des Europarechts auf das nationale Sachrecht, beispielweise durch das Gebot der richtlinienkonformen Auslegung.

Wegen der vielfältigen Wahlfächer des Schwerpunktbereichs ist darüber hinaus eine individuellen Interessen folgende eigene Akzentsetzung möglich, zum Beispiel im Internationalen Wirtschaftsrecht, im Verfahrensrecht oder anhand einer rechtshistorisch-dogmatischen Betrachtung.

Die Zielgruppe dieses Schwerpunktbereichs bilden vor allem Studierende, die ein Interesse an Privatrecht haben und diesem Interesse aus einer anderen Perspektive, der internationalen, nachgehen möchten. Kollisionsrechtliche und rechtsvergleichende Fragestellungen kann allerdings nur derjenige lösen, der bereits Grundlagen des Zivilrechts verinnerlicht hat. Daher sind fortgeschrittene Kenntnisse im materiellen Zivilrecht sowie Grundkenntnisse des Zivilprozessrechts unabdingbare Voraussetzungen für ein erfolgreiches Studium im Schwerpunktbereich 4b.

Informationen zu SPB 4b)

Die im Rahmen dieses Schwerpunkbereiches angebotenen Inhalte entnehmen Sie bitte dem aktuellen Studienplan. Die hiervon im aktuellen Semester angebotenen Inhalte entnehmen Sie bitte dem Alma-Portal.

In diesem Schwerpunktbereich werden Themen für Seminararbeiten vergeben von:

  • Prof. Dr. Roderich Christian Thümmel, LL.M. (Harvard), Rechtsanwalt

Darüber hinaus lehren und prüfen:

 

Allgemeine Informationen

Schwerpunktbereich 4b: Internationales Privat- und Verfahrensrecht, Rechtsvergleichung (unter Einschluss des Europäischen Privatrechts)

 

Der Schwerpunktbereich 4b befasst sich mit privat- und verfahrensrechtlichen Fragestellungen, die einen grenzüberschreitenden Bezug aufweisen. Verbindungen zu mehreren Privatrechtsordnungen sind in unserer vernetzten Welt allgegenwärtig und erfassen Warenlieferungen ebenso wie Dienstleistungen, Unternehmenskäufe, Testamente oder Eheschließungen. Unter welchen Voraussetzungen können deutsche Gerichte in grenzüberschreitenden Konstellationen überhaupt entscheiden? Wie ist das anwendbare Recht zu bestimmen? Können ausländische Urteile anerkannt und kann aus ihnen im Inland vollstreckt werden? Solche Fragen sind Gegenstand des Internationalen Privat- und Verfahrensrechts.

Ihre Beantwortung erfordert häufig Grundkenntnisse in den Methoden der Rechtsvergleichung. Die rechtsvergleichenden Vorlesungen geben einen Einblick in die verschiedenen Rechtskulturen und in unterschiedliches Rechtsdenken, in das Phänomen der Rechtsrezeption und -transplantation. Ferner werden anhand konkreter Rechtsfragen die Methoden der Rechtsvergleichung verdeutlicht. Zur Rechtsvergleichung in Europa gehören auch die Einflüsse des Europarecht auf das nationale Zivilrecht, die etwa bei der Interpretation des BGB besondere methodischen Fertigkeiten voraussetzen, die im Schwerpunkt vermittelt werden.

Die Zielgruppe des Schwerpunktbereichs 4 b) bilden vor allem Studierende, die ein Interesse an Privatrechtsdogmatik haben und diesem Interesse aus einer anderen Perspektive, der internationalen, nachgehen möchten. Fortgeschrittene Kenntnisse im materiellen Zivilrechtsollten werden vorausgesetzt; daneben sollten möglichst auch Grundkenntnisse des Zivilprozessrechts bei Beginn des Schwerpunktstudiums vorhanden sein.

Seminararbeit und Studienarbeit

Seminararbeit:

Auch im Sommersemester 2020 wird ein Seminar zum Internationalen Privat- und Verfahrensrecht angeboten. Aufgrund der aktuellen Situation findet eine Vorbesprechung online statt. Wenn Sie Interesse haben, an dem Seminar teilzunehmen, melden Sie sich bitte E-Mail bei Herrn Berner. Alle weiteren Informationen zu dem Seminar erhalten Sie ebenfalls nach der Anmeldung per E-Mail.

Studienarbeit:

Am Lehrstuhl Prof. Gebauer werden für den Schwerpunktbereich 4 b Studienarbeiten vergeben. Diese Studienarbeit kann mit einem Seminar verbunden werden.

Zuteilungsvoraussetzungen:

Wenn Sie eine Studienarbeit zugeteilt bekommen möchten, melden Sie sich bitte per E-Mail bei Frau Ruchhöft (Sekretariat).