Direkt zum Inhalt | Direkt zur Navigation

Sektionen
Benutzerspezifische Werkzeuge
Anmelden
Sie sind hier: Startseite Studium Schlüsselqualifikation
Studium
« Mai 2012 »
Mai
MoDiMiDoFrSaSo
123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
28293031

Schlüsselqualifikationen (§ 3 Abs. 5 S. 1 JAPrO 2002)

Allgemeine Informationen

  • Gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 4 JAPrO 2002 setzt die Zulassung zur Ersten juristischen Staatsprüfung die erfolgreiche Teilnahme an einer Veranstaltung zur Vermittlung interdisziplinärer Schlüsselqualifikationen nach § 3 Abs. 5 Satz 1 JAPrO 2002 voraus. Die Fakultät bietet daher regelmäßig entsprechende Veranstaltungen an. Die Teilnahme an einer solchen Veranstaltung der Fakultät kann aber auch durch die Teilnahme an einer Veranstalung einer anderen Fakultät oder einer solchen des Career Service ersetzt werden, sofern der Studiendekan auf Antrag des Studierenden diese Veranstaltung als einer Veranstaltung zur Vermittlung interdisziplinärer Schlüsselqualifikationen gleichwertig anerkennt, vgl. unten. Grundsätzlich können auch Veranstaltungen einer Juristischen Fakultät im Ausland anerkannt werden, siehe ebenfalls unten.
  • Informationen zu den Veranstaltungen zum Erwerb von interdisziplinären Schlüsselqualifikationen (§ 3 Abs. 5 S. 1 JAPrO 2002) sind bereits im Campus System der Universität enthalten. Eine Veröffentlichung im grünen Plan und im Vorlesungskommentar der Juristischen Fakultät folgt in Kürze.

  • Der Career Service bietet speziell für Juristen zusätzlich folgende Kurse an: Konfliktkompetenz I, Konfliktkompetenz II von Frau Gavallér-Rothe sowie das Kommunikations‐ und Schreibtraining von Herrn Dr. Hägele. Das Programm des Career Service finden Sie hier. Informationen zu den einzelnen Kursen sind auch im Campus System enthalten.

Anmeldung

  • Die Anmeldung zu den Kursen der Juristischen Fakultät ist für das Sommersemester 2012 seit dem 2. April 2012, 9.00 Uhr elektronisch über die Eintragungslisten möglich. Abweichend hiervon wurde die Anmeldeliste für die Veranstaltung "Aussagepsychologie" bereits am 19. März, 9.00 Uhr freigeschaltet (eine Anmeldung ist aufgrund der nunmehr erreichten max. Teilnehmerzahl nicht mehr möglich).
  • Bitte beachten Sie, dass innerhalb einer Rubrik nur eine Eintragung je Semester erfolgen kann.
  • Wenn Sie sich für eine Schlüsselqualifikationsveranstaltung angemeldet haben und ohne vorherige Abmeldung (zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung) nicht Erscheinen droht eine einsemestrige Sperre für die Teilnahme an Schlüsselqualifikationsveranstaltungen. Dies gilt auch im Falle einer Anmeldung für mehr als eine Schlüsselqualifikationsveranstaltung innerhalb eines Semesters.
  • Die Anmeldung zu Kursen des Career Service ist seit dem 15. Februar 2012 möglich und erfolgt über das Campus System. Informationen zum Anmeldeverfahren des Career Service erhalten Sie hier. Es gelten die Bedingungen des Career Service.

Anerkennung von Leistungen

  • Scheine des Career Service, anderer Fakultäten sowie sonstiger Einrichtungen der Universität müssen durch die Juristische Fakultät anerkannt werden, § 9 Abs. 6 i.V.m. Abs. 5 Satz 2 JAPrO 2002. Die Anerkennung erfolgt durch den Studiendekan.
  • Dabei gilt es zu beachten, dass der Schlüsselqualifikationsbegriff der JAPrO deutlich enger gefasst ist als der anderer Institutionen, wie etwa des Career Service. Schlüsselqualifikationenveranstaltungen anderer Einrichtungen der Universität Tübingen entsprechen daher nicht zwingend den Voraussetzungen, die die JAPrO 2002 an eine solche Veranstaltung stellt, sodass eine Anerkennung nicht immer möglich ist. Es empfielt sich daher jedenfalls rechtszeitig vor der Stellung des Zulassungsantrags zur Ersten juristischen Staatsprüfung abzuklären, ob bisher erworbene Scheine einer Anerkennung zugänglich sind.
  • Freie Plätze: Erfahrungsgemäß werden in den einzelnen Schlüsselqualifikationsveranstaltungen infolge kurzfristiger Absagen wieder Plätze frei. Sollte in Ihrer Wunschveranstaltung kein Platz mehr zur Verfügung stehen, können Sie sich auf die für diese Veranstaltung geführte Warteliste eintragen und rücken bei Freiwerden eines Platzes, entsprechend Ihrer Position auf der Warteliste, nach.
  • Eine Anerkennung ist bei den auf der Fakultätshomepage angegebenen Veranstaltungen des Career Service (Konfliktkompetenz I und II sowie Kommunikations- und Schreibtraining) unproblematisch möglich, sofern ein Leistungsnachweis erbracht wurde. Bei allen anderen Veranstaltungen des Career Service lassen Sie sich bitte ggf. im Vorfeld beraten.
  • Die Voraussetzungen einer Anerkennung sind:
    1. Inhaltlich muss die Veranstaltung den Schlüsselqualifikationsfächern der JAPrO entsprechen (z.B. Rhetorik, Gesprächsführung, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre, Kommunikationsfähigkeit). Zeitlich muss die Veranstaltung einen Umfang von wenigstens zwei Semesterwochenstunden oder einen entsprechenden Block aufweisen.
    2. Es muss eine eigenständige und mündliche Prüfungsleistung erbracht worden sein (z.B. ein Vortrag, ein Referat oder eine Präsentation; nicht ausreichend ist hingegen eine klassische mündliche Prüfung), die dem Prüfling individuell zurechenbar ist.
    3. Die erbrachte mündliche Prüfungsleistung muss aus rhetorischem Blickwinkel und mit einer konkreten Note nach § 15 JAPrO 2002 bewertet worden sein. Diese Note, ihr Bezug zu der mündlichen Prüfungsleistung und die Berücksichtigung der rhetorischen Leistung  im Rahmen der Bewertung müssen aus dem Schein hervor gehen. Bitte ersuchen Sie den Dozenten, dass diese im Rahmen der mündlichen Prüfung erzielte Note auf dem Schein explizit ausgewiesen wird; die Angabe einer Gesamtnote, etwa gebildet aus dem Schnitt schriftlicher und mündlicher Prüfungsleistungen, genügt nicht.
    4. Der ausgestellte Schein sollte die JAPrO zitieren (§ 9 Abs. 2 Nr. 4 i.V.m. § 3 Abs. 5 S. 1 JAPrO 2002).
  • Auch Veranstaltungen einer juristischen Fakultät im Ausland können u.U. als einer Veranstaltung zur Vermittlung interdisziplinärer Schlüsselqualifikationen gleichwertig anerkannt werden, vgl. § 9 Abs. 5 Satz 1 JAPrO 2002. Voraussetzung ist auch in diesem Fall, dass die Veranstaltung den inhaltlichen Anforderungen der JAPrO genügt (vgl. oben) und das eine gesonderte und individuelle mündliche Prüfungsleistung erbracht wurde. Die für diese mündliche Prüfungsleistung erteilte Note muss auch in diesem Fall aus dem Schein ersichtlich sein, die Angabe einer Gesamtnote, die sich aus verschiedenen Prüfungselementen zusammensetzt (etwa im Rahmen eines Moot Courts: Schriftsätze und Plädoyer), genügt nicht. Bitte weisen Sie den Dozenten vor Ort rechtzeitig auf diese Anforderungen hin, da es sich oftmals sehr schwer gestaltet im Nachhinein neue Scheine zu bekommen, die diesen formalen Anforderungen genügen. Es ist eine Bescheinigung der ausländischen Universität über die Inhalte der Veranstaltung vorzulegen. Weitere Hinweise finden Sie hier.
  • Zur Beantragung einer Anerkennung wenden Sie sich bitte unter Vorlage eines Originalscheins (in Papierform) oder Einreichung einer beglaubigten Kopie sowie einer Immatrikulationsbescheinigung an Herrn Höfer. Sofern der Inhalt der Veranstaltung nicht ohne Weiteres aus dem Campus System (etwa weil die Teilnahme an der Veranstaltung weiter zurück liegt) oder dem Programm des Career Service entnommen werden kann, ist außerdem eine Kopie bzw. ein Ausdruck aus dem maßgeblichen Vorlesungsverzeichnis oder eine Bestätigung des Veranstaltungsinhalts durch den Dozenten vorzulegen.

Sonstige Informationen

  • Der Studiendekan ist für die Planung und Organisation der Schlüsselqualifikationen zuständig.
  • Ältere Schlüsselqualifikationsscheine sind bis zum SS 06 teilweise fehlerhaft und werden umgetauscht. Bitte wenden Sie sich an Herrn Höfer.