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Praktische Studienzeit

Das Wichtigste in Kürze

vgl. hierzu das Hinweisblatt des Landesjustizprüfungsamtes und unsere Checkliste

  • Das Praktikum kann nur in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden.
  • Dauer insgesamt: 3 Monate (oder 12 Wochen)
  • Mindestdauer: 4 Wochen (Ausnahme: Rechtsanwaltspraktikum mit begleitender Gruppenausbildung, siehe dort)
  • Die Voraussetzungen für die Anerkennung eines Praktikums sind in § 5 JAPrO festgelegt:
    "§ 5 Praktische Studienzeit
    (1) Während der vorlesungsfreien Zeit nehmen die Studierenden mindestens drei Monate lang an praktischen Studienzeiten teil.
    (2) Die praktischen Studienzeiten können bei allen Stellen im In- und Ausland abgeleistet werden, die geeignet sind, den Studierenden eine Anschauung von praktischer Rechtsanwendung zu vermitteln. ..."
  • Auch vergütete Praktika werden anerkannt
  • Praktikumsbescheinigung: formfrei
In der Justiz

Gruppenausbildung bei der Justiz für Rechtsstudentinnen und -studenten.

Verzeichnis der Ausbildungsstellen im Frühjahr 2010

In der Verwaltung

Praktische Studienzeit in der Verwaltung

Praktikumsplätze in der Verwaltung im Herbst 2011

Es wird empfohlen, sich mit den im Verzeichnis aufgeführten Ausbildungsstellen spätestens 4 Wochen vor Beginn des Praktikums in Verbindung zu setzen.

In der Anwaltschaft

Einzelpraktika mit begleitender Gruppenausbildung

Beispiele von Praktikumsstellen