Praktische Studienzeit
Das Wichtigste in Kürze
vgl. hierzu das Hinweisblatt des Landesjustizprüfungsamtes und unsere Checkliste
- Das Praktikum kann nur in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden.
- Dauer insgesamt: 3 Monate (oder 12 Wochen)
- Mindestdauer: 4 Wochen (Ausnahme: Rechtsanwaltspraktikum mit begleitender Gruppenausbildung, siehe dort)
- Die Voraussetzungen für die Anerkennung eines Praktikums sind in § 5 JAPrO festgelegt:
"§ 5 Praktische Studienzeit
(1) Während der vorlesungsfreien Zeit nehmen die Studierenden mindestens drei Monate lang an praktischen Studienzeiten teil.
(2) Die praktischen Studienzeiten können bei allen Stellen im In- und Ausland abgeleistet werden, die geeignet sind, den Studierenden eine Anschauung von praktischer Rechtsanwendung zu vermitteln. ..." - Auch vergütete Praktika werden anerkannt
- Praktikumsbescheinigung: formfrei
- In der Justiz
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Gruppenausbildung bei der Justiz für Rechtsstudentinnen und -studenten.
- In der Verwaltung
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Praktische Studienzeit in der Verwaltung
Praktikumsplätze in der Verwaltung im Herbst 2011
Es wird empfohlen, sich mit den im Verzeichnis aufgeführten Ausbildungsstellen spätestens 4 Wochen vor Beginn des Praktikums in Verbindung zu setzen.
- In der Anwaltschaft
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Einzelpraktika mit begleitender Gruppenausbildung
- Begleitende Gruppenausbildung im Anschluss an das WS 2011/12
- Verzeichnis der Rechtsanwälte / Rechtsanwältinnen, die bereit sind, Studierende in die Praktische Studienzeit zu übernehmen
- Stellenbörse der Rechtsanwaltskammer Stuttgart
- Praktikumsangebote im Rahmen des Mentorenprogramms
- Praktikum im Europabüro der baden-württembergischen Kommunen
- Praktikum im Auswärtigen Amt
- Praktikum bei der Deutsch-Niederländischen Handelskammer
- Die deutschen Aussenhandelskammern

