Bewerbung
- Studienabschluss
- Sprachkenntnisse
- Erforderliche Unterlagen
- Zusätzliche Unterlagen
- Versand der Bewerbungsunterlagen / Bewerbungsfrist
- Fehlende Unterlagen
- Auswahlverfahren
- Checkliste
Die Bewerber für das LL.M.-Programm müssen ein dem deutschen Rechtsstudium vergleichbares und gleichwertiges Rechtsstudium im Ausland abgeschlossen haben. Dieses sollte mindestens 8 Semester gedauert und die Bereiche Zivilrecht, Strafrecht und öffentliches Recht abgedeckt haben.
Falls Sie Zweifel haben, ob Ihr Studienabschluss diese Voraussetzungen erfüllt, wenden Sie sich bitte an die zuständige Kontaktperson.
Unser LL.M.-Programm ist komplett in deutscher Sprache. Die Bewerber weisen daher ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache durch einen anerkannten Sprachtest nach:
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DSH-2 (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber) oder
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Test-DaF 4 (Test Deutsch als Fremdsprache), in allen Teilprüfungen mindestens Stufe 4)
Weitere Informationen über den Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit und andere anerkannte Sprachtests finden Sie hier.
Informationen zu DSH-Vorbereitungskursen und DSH-Prüfungen an der Universität Tübingen finden Sie hier.
Folgende Unterlagen sind für eine erfolgreiche Bewerbung unbedingt erforderlich:
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Bewerbungsformular
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Abschlusszeugnis eines juristischen Studiums im Ausland
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Nachweis über die Dauer und Inhalte des Studiums (z. B. Transcript of Records/Diploma Supplement)
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Nachweis über die sprachliche Studierfähigkeit (z. B. ein anerkannter Sprachtest)
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Motivationsschreiben in deutscher Sprache
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Lebenslauf in deutscher Sprache
Für die Bewerbung muss das Bewerbungsformular des LL.M.-Programms verwendet werden:
Diese Dokumente werden im Original oder in beglaubigter Kopie eingereicht und sind in deutscher, englischer oder französischer Sprache abgefasst. Alternativ kann eine beglaubigte Übersetzung dieser Dokumente eingereicht werden.
Das Motivationsschreiben sollte darüber informieren, welche Zielsetzungen Ihr LL.M.-Studium in Tübingen haben soll (Welche Vorlesungen möchten Sie besuchen? Welchen Schwerpunktbereich möchten Sie wählen? Warum interessieren Sie sich für ein bestimmtes Rechtsgebiet und ein Studium in Deutschland? Haben Sie schon Ideen für das Thema Ihrer Magisterarbeit?).
Der Lebenslauf kann tabellarisch oder als Text verfasst sein. Er sollte über Ihre schulische und universitäre Ausbildung, praktische Erfahrungen im juristischen Bereich (Praktika oder Ausübung eines juristischen Berufs), sowie über universitäres und außeruniversitäres Engagement, Sprachkenntnisse und etwaige Auslandsaufenthalte zu Ausbildungszwecken informieren.
Folgende Unterlagen sind nicht zwingend für eine erfolgreiche Bewerbung erforderlich, erhöhen aber die Chancen auf die Zulassung zum LL.M.-Programm:
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zwei Gutachten von akademischen Lehrern
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Seminarzeugnisse
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Bescheinigungen über Praktika
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Bescheinigungen über Auslandsaufenthalte während des Studiums
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Arbeitszeugnisse
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Nachweise über juristische Publikationen
Bei diesen Dokumenten genügen einfache Kopien und privat angefertigte Übersetzungen.
Versand der Bewerbungsunterlagen / Bewerbungsfrist
Die Bewerbungsfrist für das LL.M.-Programm 2012/2013 endet am 15.04.2012. Maßgeblich für die Einhaltung dieser Frist ist nicht der Poststempel, sondern der Eingang der Bewerbung bei der Juristischen Fakultät.
Bitte senden Sie Ihre Unterlagen an folgende Adresse:
Eberhard Karls Universität Tübingen
Juristische Fakultät
Dekanat
Geschwister-Scholl-Platz
D-72074 Tübingen
Die Unterlagen können auch persönlich im Dekanat abgegeben werden (Dekanat der Juristischen Fakultät, Neue Aula, Geschwister-Scholl-Platz, 2. Stock; Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 10.00 – 12.00 Uhr).
Wenn Sie bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist einzelne Unterlagen noch nicht vorlegen können, besteht ausnahmsweise die Möglichkeit, diese zu einem späteren Zeitpunkt nachzureichen. Bitte geben Sie auf dem Bewerbungsformular den Grund der Verzögerung und den Zeitpunkt an, ab dem Sie das betreffende Dokument vorlegen können (z.B. Datum des Sprachtests oder des Studienabschlusses).
Es können sich auch diejenigen Bewerber für das Programm bewerben, die zum Ende der Bewerbungsfrist Ihr Studium noch nicht abgeschlossen haben und daher noch kein Abschlusszeugnis vorlegen können. Diese Bewerber reichen dann aussagekräftige Unterlagen ein, aus denen sich die voraussichtliche Dauer des Studiums und die Studieninhalte ergeben (z. B. Transcript of Records oder Zeugnisse über einzelne Studienleistungen).
Fehlen erforderliche Unterlagen, kann in Ausnahmefällen eine bedingte Zulassung ausgesprochen werden. Die betreffenden Unterlagen müssen aber schnellst möglich nachgereicht werden.
Der Dekan wählt im Einvernehmen mit dem LL.M.-Beauftragten nach Ablauf der Bewerbungsfrist die Kandidaten für das Programm aus. Regelmäßig gehen mehr Bewerbungen ein, als freie Plätze zur Verfügung stehen. Dann wird ein Auswahlverfahren zwischen den Bewerbern durchgeführt.
Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden Ende Mai/Anfang Juni die Zulassungs- bzw. Ablehnungsbescheide versandt. Die zugelassenen Bewerber haben innerhalb der im Zulassungsbescheid genannten Frist zu erklären, ob sie den Studienplatz annehmen. Nicht zugelassene Bewerber erhalten einen Ablehnungsbescheid. Diese bekommen auf Wunsch ihre Unterlagen zurück gesandt.
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Dokument |
zwingend erforderlich für Bewerbung |
Form |
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1 |
Bewerbungsformular
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ja |
Original |
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2 |
Abschlusszeugnis
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ja |
Original/beglaubigte Kopie; ggf. mit amtlicher Übersetzung |
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3 |
Nachweis über die Dauer und Inhalte des Studiums (Transcript of Records, Diploma Supplement)
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ja |
Original/beglaubigte Kopie; ggf. mit amtlicher Übersetzung
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4 |
Nachweis über die sprachliche Studierfähigkeit (z. B. TestDaF, DSH)
|
ja |
Original/beglaubigte Kopie; ggf. mit amtlicher Übersetzung |
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5 |
Motivationsschreiben
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ja |
Original; in deutscher Sprache |
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6 |
Lebenslauf
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ja |
Original; in deutscher Sprache |
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7 |
Empfehlungsschreiben
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nein |
Original; ggf. mit Übersetzung |
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8 |
sonstige Nachweise (Praktika, Arbeitszeugnisse, Publikationen…) |
nein |
ggf. mit Übersetzung |

