Die Abschlussprüfung besteht aus zwei Teilen: der Magisterarbeit und einer mündlichen Prüfung.
In Absprache mit einem persönlichen Betreuer wählen sich die Studenten ein Thema für ihre schriftliche Magisterarbeit aus dem Gebiet ihres Schwerpunktbereichs aus. Dieses bearbeiten sie anschließend über mehrere Wochen selbstständig nach wissenschaftlichen Standards. Die Magisterarbeit hat regelmäßig einen Umfang von ca. 40-50 Seiten und muss in deutscher Sprache verfasst sein.
Danach folgt die mündliche Prüfung. Ein Teil der Prüfung betrifft das Rechtsgebiet, das mit der Magisterarbeit zusammenhängt. Der zweite Teil wird vom Prüfling aus den Rechtsmaterien des gewählten Schwerpunktbereichs festgelegt.
zur Navigation zurückkehren