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Aufbau des Studienganges


Lehrveranstaltungen

 

Die Teilnehmer des LL.M.-Programms können ihr Studium weitgehend frei gestalten. Während der zwei Semester des LL.M.-Programms müssen sie Lehrveranstaltungen im Umfang von insgesamt mindestens 18 Semesterwochenstunden belegen (10 Semesterwochenstunden im Wintersemester, 8 Semesterwochenstunden im Sommersemester). Vier Semesterwochenstunden sind pro Semester für Lehrveranstaltungen aus dem Schwerpunktbereich vorgesehen.

 

Am Ende jedes Semesters muss in jeder Lehrveranstaltung eine mündliche oder schriftliche Abschlussprüfung abgelegt werden. Jede Prüfung kann bei Nichtbestehen einmal wiederholt werden.

 

Wintersemester

Sommersemester

Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 10 Semesterwochenstunden

  • Grundkurs I (Zivilrecht, Strafrecht oder öffentliches Recht)

  • Lehrveranstaltungen aus dem Schwerpunktbereich im Umfang von mindestens 4 Semesterwochenstunden

Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 8 Semesterwochenstunden

  • Grundkurs II (Zivilrecht, Strafrecht oder öffentliches Recht)

  • Lehrveranstaltungen aus dem Schwerpunktbereich im Umfang von mindestens 4 Semesterwochenstunden

Fallbesprechung (Zivilrecht, Strafrecht oder Öffentliches Recht)

 

LL.M.-Seminar

LL.M.-Seminar

 

Magisterarbeit

 

Mündliche LL.M.-Abschlussprüfung

 

Mögliche Spezialisierungen (Schwerpunktbereiche):

 

Die Teilnehmer wählen einen von insgesamt sieben Schwerpunktbereichen aus. Einige Schwerpunktbereiche sind zudem in Teilbereiche untergliedert, sodass zahlreiche Möglichkeiten für eine individuelle Spezialisierung bestehen.

 

Jeder Schwerpunkt ist Teil eines bestimmten Rechtsgebiets (Zivilrecht, Strafrecht oder öffentliches Recht). Um die Grundlagen und Zusammenhänge innerhalb dieses Rechtsgebiets zu erlernen, besuchen die Teilnehmer verpflichtend die Grundkurse und Fallbesprechungen zu diesen Materien.

 

 

Derzeit werden folgende Schwerpunktbereiche angeboten:

 

Schwerpunkt(teil)bereich

Vorlesungen des Grundkurses

1.    Unternehmens- und Wirtschaftsrecht:

 

a)    Unternehmensorganisation und –finanzierung

b)    Arbeit und Soziales im Unternehmen

c)    Wettbewerb und Geistiges Eigentum

 

 

Zivilrecht
Zivilrecht
Zivilrecht

 

2.    Rechtspflege in Zivilsachen

Zivilrecht

 

3.    Fundamente Europäischer Rechtsordnungen:

 

a)    Das Privatrecht in seiner historischen Entwicklung

b)    Neuere Rechtsgeschichte und juristische Zeitgeschichte

c)    Kirchenrecht und staatliches Religionsrecht

 

 

Zivilrecht
Zivilrecht
Öffentliches Recht

 

4. Recht der internationalen Beziehungen (Völkerrecht, Europarecht, IPR und Rechtsvergleichung)

 

a)    Internationales öffentliches Recht (unter Einschluss des internationalen Wirtschaftsrechts)

 

b)    Internationales Privat- und Verfahrensrecht, Rechtsvergleichung (unter Einschluss des Europäischen Privatrechts)

 

 

 

 

Zivilrecht/Öffentliches Recht

 

Zivilrecht

5.    Öffentliche Wirtschaft, Infrastruktur und Umwelt

 

Öffentliches Recht

6.    Steuerrecht

 

Öffentliches Recht

7.    Kriminalwissenschaften und Strafrechtspflege

 

Strafrecht


Magisterprüfung

Die Abschlussprüfung besteht aus zwei Teilen: der Magisterarbeit und einer mündlichen Prüfung.

 

In Absprache mit einem persönlichen Betreuer wählen sich die Studenten ein Thema für ihre schriftliche Magisterarbeit aus dem Gebiet ihres Schwerpunktbereichs aus. Dieses bearbeiten sie anschließend über mehrere Wochen selbstständig nach wissenschaftlichen Standards. Die Magisterarbeit hat regelmäßig einen Umfang von ca. 40-50 Seiten und muss in deutscher Sprache verfasst sein.

 

Danach folgt die mündliche Prüfung. Ein Teil der Prüfung betrifft das Rechtsgebiet, das mit der Magisterarbeit zusammenhängt. Der zweite Teil wird vom Prüfling aus den Rechtsmaterien des gewählten Schwerpunktbereichs festgelegt.

 

 

 

 

 

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