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Kommentar zu den Lehrveranstaltungen der einzelnen Dozenten

Sommersemester 2011, Stand: 27.07.2011, 15:02 Uhr

Arnold / Assmann / Bälz / Bauer / Baur / Binnewies / Bloehs / Bork / Burchard / Clemens / Dobler / Drescher / Eich / Eichberger / Eikens / Eschelbach / Fallbesprechungsleiter N.N. / Fernandes / Finkenauer / Flechsig / Forster / Frank / Fritz-Janssen / Gavallér-Rothe / Gebauer / Gerblinger / Giancotti Reiter / Graßhof / Groß / Günther / Häcker / Hägele / Hammer / Haug / Heper / Höffe / Huber / Indra / Jatzke / Karnowski / Kästner / Kerner / Kinzig / Klunzinger / Kühl / Lange / Marotzke / Mellinghoff / Nettesheim / Nietsch / Ogden / Pfohl / Picker / Reichold / Remmert / Ronellenfitsch / Rux / Saladin / Sambuc / Sandberger / Sander / Schittenhelm / Schnabel / Schneider / Seiler / Sramek / Stolz / Stroezel / Thiessen / Thole / Thomas / Thümmel / Trüg / VG Sigmaringen / Vogel / von Bernstorff / Waibel / Walk / Wegel / Wegen / Wehner / Weitekamp / Wendler / Westermann / Winkelbauer / Wolf / Wulf


Änderungen sind gekennzeichnet: überholte / aktuelle Fassung


Lehrbeauftragter
Rechtsanwalt Dr. Michael Arnold

Sprechstunde:Nach der Veranstaltung
Webseite:http://www.gleisslutz.com/_cms/anwaelte/de/88.html

Vertiefungsvorlesung Kapitalgesellschaftsrecht

Termin:Dienstag 16 Uhr c.t. - 18 Uhr, HS 5
an folgenden Tagen: 19.4., 3.5., 24.5., 31.5., 28.6. und 12.7.2011
Vorgesehen laut Studienplan:5. Semester ff.

Inhalt:

In der Vorlesung werden, ergänzend zur Vorlesung Kapitalgesellschaftsrecht, aktuelle Entscheidungen aus der Rechtsprechung zum Kapitalgesellschaftsrecht besprochen. Dabei wird es vor allem auch darum gehen, Bezüge zur Praxis herzustellen. Diese Vorlesung soll auch Einblicke in die anwaltliche Tätigkeit und Beratung bei kapitalgesellschaftsrechtlichen Sachverhalten vermitteln.

Literatur:

Raiser/Veil, Recht der Kapitalgesellschaften, 5. Aufl. 2010
Marsch-Barner/Schäfer, Handbuch börsenotierte AG, 2. Aufl. 2009
Emmerich/Habersack, Aktien- und GmbH-Konzernrecht, 6. Aufl. 2010
Münchener Kommentar zum Aktiengesetz
Kölner Kommentar zum Aktiengesetz



Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handelsrrecht , Internationales Wirtschaftsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz
Prof. Dr. Heinz-Dieter Assmann, LL. M.

Dienstzimmer:Alte Physik, 2. OG, Zi. 201, Tel.: 07071/ 29-72696, Fax: 29-5810
Sprechstunde:Mo 13-14 Uhr nach Vereinbarung
E-Mail:E-Mail
Webseite:http://www.jura.uni-tuebingen.de/assmann
Sekretariat:Ute Langenscheid, Zi. 203, Sprechstunde: Mo-Do 9-13 Uhr, Tel. 29-78120, E-Mail
Mitarbeiter:Julius Forschner, Zi. 303 (Alte Physik), Tel. 29-78110, E-Mail, http://www.jura.uni-tuebingen.de/forschner/
Thomas Pflock, Tel. 29-73308

Vorlesung Kapitalmarktrecht

SPP 1a

SPP; SPB 1a

Termin:Montag 10 Uhr c.t. - 12 Uhr, HS 5
Beginn:11.04.2011
Vorgesehen laut Studienplan:7. Semester f.

Inhalt:

Mit dieser Veranstaltung wird der Stoff der Vorlesung Kapitalmarktrecht ganz auf die Schwerpunktbereiche 1a und 1b ausgerichtet. Das bedeutet, dass die gesellschaftsrechtlichen Bezüge des Kapitalmarktrechts im Vordergrund stehen. Zu diesen gehören vor allem die Regelungen der Emission von Wertpapieren und nicht wertpapiermäßig verbriefter Kapitalanlagen (einschließlich der Grundzüge des Prospektrechts), das kapitalmarktrechtliche Publizitätssystem, das Insiderrecht, die aktionsbezogenen Bestimmungen und Informationspflichten des Wertpapierhandelsgesetzes, die kapitalmarktrechtlich-zivilrechtlichen Haftungsgrundlagen und das Recht der Unternehmensübernahmen. Den diesbezüglichen Ausführungen wird eine ausführliche Darstellung der Entwicklung dieses Rechtsgebiets, seines Regelungsleitbilds und seiner Zusammenhängen vorausgeschickt.

Literatur:

Assmann/Uwe H. Schneider (Hrsg.), Wertpapierhandelsgesetz, 5. Aufl. 2009; Assmann/Schütze (Hrsg.), Handbuch des Kapitalanlagerechts, 3. Aufl. 2007, Buck-Heeb, Kapitalmarktrecht, 4. Aufl. 2010. Weitere schriftliche Hinweise zum Schrifttum zu Beginn der Vorlesung



Seminar: "Corporate Governance und die Entwicklung des Aktienrechts"

SPB 1a; Lehrveranstaltung i. S. von § 9 Abs. 2 Nr. 3 JAPrO 2002 und § 4 Abs. 1 lit. b, ggf. Abs. 2 PromO.

Termin:Blockseminar am Donnerstag/Freitag, den 7./8. Juli 2011
Vorgesehen laut Studienplan:5. Semester ff.

Inhalt:

Das Seminar behandelt Rechtsfragen der Corporate Governance im engeren (das aktien-rechtliche System der Unternehmensleitung und -kontrolle) und im weiteren Sinne (Unternehmensleitung und -kontrolle nach den Empfehlungen des Corporate Governance Kodex) sowie aktuelle Bestrebungen zur Novellierung des Aktienrechts.

Seminarreferate können als Häusliche Arbeiten im Schwerpunktbereich 1a (Unternehmensorganisation und -finanzierung) verfasst werden. Die hierfür vorgesehen Themen stammen aus den von dem Seminar behandelten Rechtsbereichen und werden erst bei Ausgabe der häuslichen Arbeiten bekannt gegeben. Nach Ausgabe der Häuslichen Arbeiten wird den Seminarteilnehmern eine voll-ständige Themenliste des Seminars per E-Mail zugesandt.

Die Ausgabe der Häuslichen Arbeiten erfolgt ab Montag, den 7. Februar 2011 (jeweils um 9:00 Uhr) im Sekretariat des Lehrstuhls von Prof. Dr. Assmann, Gmelinstraße 6; Zi. 203 (Frau Dietz/Frau Langenscheid, Tel. 07071/297 8120, FAX 07071/29 5810). Voranmeldung ist erforderlich.

Themen des Seminars sind u. a.

  1. Die Verankerung der Kontrolle der Unternehmensleitung im deutschen und US-amerikanischen Aktienrecht.
  2. Neue Anforderungen an den Aufsichtsrat – Von der Überwachung zur Mitgestaltung des Unter-nehmensgeschehens?
  3. „Diversity“-Anforderungen im Hinblick auf die Besetzung von Vorstand und Aufsichtsrat (5.4.1 DCGK).
  4. Kritik am und wachsender Widerstand gegen den Corporate Governance Kodex*) (aktien- und verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Kodex).
  5. Missbräuchliche Aktionärsklagen und die im Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Aktiengesetzes ("Aktienrechtsnovelle 2011")**) vorgeschlagenen Maßnahmen zu ihrer Bekämp-fung.
  6. Vorschläge des Referentenentwurfs für ein Gesetz zur Änderung des Aktiengesetzes ("Aktien-rechtsnovelle 2011")**) zur Erleichterung der Unternehmensfinanzierung und zum Verbot der Ausgabe von Inhaberaktien durch nicht börsennotierte Aktiengesellschaften.
Weitere Themen sind für die Bearbeitung im Wege einer Häuslichen Arbeit reserviert und können deshalb an dieser Stelle nicht angeführt werden.

Anmeldung:
Wer beabsichtigt, am Seminar mit der Anfertigung eines Seminarreferats zu einem der oben genannten Themen oder mit meiner Häuslichen Arbeit als Seminarreferat teilzunehmen, trage sich bitte – im ersteren Falle unter Angabe der Themenpräferenz – in die im Sekretariat des Lehrstuhls von Prof. Dr. Assmann, Gmelinstraße 6, Zi. 203 (Elisabeth Dietz, Ute Langenscheid, Tel. 07071/297 8120, FAX 07071/29 5810) ausliegende Teilnehmerliste ein.

Eine endgültige Teilnahmezusage wird erst im der Seminarvorbesprechung erwartet, in der auch die Themenverteilung vorgenommen wird.

Seminarvorbesprechung:
Eine Seminarvorbesprechung für alle Interessenten findet am Montag, den 24. Januar 2011, 12.00 Uhr (s.tin Raum 16 der Alten Physik, Gmelinstraße 6, statt.
Eine Kopie dieses Aushangs ist im Sekretariat des Lehrstuhls von Prof. Dr. Assmann, Alte Physik, Gmelinstraße 6, Zi. 201, erhältlich. Die Ankündigung findet sich darüber hinaus auf der Website des Lehrstuhls http://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/assmann
_________________________
*) Der Text des Kodex findet sich unter http://www.corporate-governance-code.de/ unter dem Stichwort Kodex oder über den 1. Eintrag der Google-Eingabe: kodex corporate.
**) Zum Text der Aktienrechtsnovelle 2011 nebst Begründung gelangt man über den 1. Eintrag der Google-Eingabe: bmj aktienrechtsnovelle 2011 oder über http://www.bmj.bund.de/enid/Gesellschaftsrecht/ Aktienrechtsnovelle_2_ssss_1rh.html .

Literatur:

Der Text des Kodex findet sich unter http://www.corporate-governance-code.de/ unter dem Stichwort Kodex oder über den 1. Eintrag der Google-Eingabe: kodex corporate.

Zum Text der Aktienrechtsnovelle 2011 nebst Begründung gelangt man über den 1. Eintrag der Google-Eingabe: bmj aktienrechtsnovelle 2011 oder über http://www.bmj.bund.de/enid/Gesellschaftsrecht/
Aktienrechtsnovelle_2_ssss_1rh.html .



1. Klausur im Zivilrecht

Termin:am Montag, dem 01.08.2011 von 8-13 Uhr im Audi max
Besprechung am Freitag, dem 23. 08.2011 von 8.30-10 Uhr im Audi max
Vorgesehen laut Studienplan:7. Semester ff.

Inhalt:

Nur für Studierende, die die Vorlesungen und Übungen für Fortgeschrittene im Bürgerlichen und Öffentlichen Recht sowie im Strafrecht mit Erfolg besucht haben.



Prof. Dr. Ulrich Bälz

Seminar Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht - Marken- , Geschmacksmuster- und Wettbewerbsrecht (UWG) – Berührungspunkte, Überschneidungen und Reibungen

SPP 1c

SPP; SPB 1c

Termin:Vorbesprechung und Vergabe der Referate: Donnerstag, 27. Januar 2011, 14:00 Uhr c.t., Neue Aula, Hörsaal 5
Blockseminar am Freitag, 8. Juli 2011, 9:00 s.t. Uhr, ganztägig im Hause Bälz, Im Hopfengarten 1, 72076 Tübingen
Vorgesehen laut Studienplan:8. Semester f., Eignung ab 5. Semester; Vorkenntnisse aus den Vorlesungen „Geistiges Eigentum I und II“ und/oder „Wettbewerbsrecht“ wären sehr nützlich.

Inhalt:

Wir wollen anhand konkreter Probleme und Fragestellungen herausfinden, wie die drei genannten Rechtsgebiete zusammenwirken (oder auch nicht), um geistige Leistungen zu schützen (oder auch nicht), für die nicht eindeutig (nur) eines von ihnen „zuständig“ ist.

Bei dem Seminar handelt es sich um eine Lehrveranstaltung i. S. v. § 8 Abs. 2 lit. b JAPrO 1993, § 9 Abs. 2 Nr. 3 JAPrO 2002 und § 4 Abs. 1 lit. b, Abs. 2 PromO.


Bei Fragen im Vorfeld der Vorbesprechung am 27. Januar 2011 wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Prof. Dr. Thomas Sambuc, Lichtenstein, Körner & Partner, Heidehofstraße 9, 70184 Stuttgart, Tel.: 0711 4897925, Fax: 0711 4897936, E-Mail: thomas.sambuc@lkpa.de



Rechtsanwalt
Prof. Dr. iur. Jobst-Hubertus Bauer

Sprechstunde:Nach der Veranstaltung
Webseite:http://www.gleisslutz.com/_cms/anwaelte/de/51.html

Examensrepetitorium zivilrechtliche Nebengebiete: Handels-, Gesellschafts- und Arbeitsrecht: Ausgewählte Probleme des Individualarbeitsrechts

ZP

Termin:Donnerstag 14 Uhr c.t. - 17 Uhr
Repetitorium an folgenden Tagen: 28.4., 12.5. und 26.5.2011 im Raum 235 (neben Dekanat)
Vorgesehen laut Studienplan:8. Semester f.

Inhalt:

Die Vorlesung behandelt zentrale Themen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts aus anwaltlicher Perspektive. In vier Blockveranstaltungen werden u.a. Fragen der AGB-Kontrolle von Arbeitsvertragen, des Kündigungsschutzes, des Befristungsrechts, des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes und des Betriebsverfassungsrechts unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und anwaltlicher Erfahrungen dargestellt.

Literatur:

Reichold, Arbeitsrecht, 2008, Junker, Grundkurs Arbeitsrecht, 8. Aufl. 2009



Akad. Mitarbeiter Alexander Baur

Dienstzimmer:Lehrstuhl Prof. Dr. Kinzig

Schlüsselqualifikation "Humor als rhetorische Strategie"

Termin:Mittwoch 20 Uhr c.t. - 22 Uhr, Raum 30 (Brechtbau)
Interdisziplinäres Proseminar für Studierende der Allgemeinen Rhetorik Interdisziplinäre Schlüsselqualifikation für Studierende der Rechtswissenschaften
Beginn:20.04.2011
Eignung:1. Semester ff.

Inhalt:

Humor gehört seit der Antike zum Kernbestand rhetorischer Theorie und Praxis. Er ist dabei nicht nur als unterhaltendes Element im rhetorischen Handeln anerkannt, sondern auch als „Überzeugungsmittel“, das in bestimmten Situationen wirksam und angemessen ist.

Gemeinsam mit Studierenden der Rechtswissenschaft und der Allgemeinen Rhetorik soll in der Veranstaltung dem Thema „Humor“ nachgespürt werden. Ausgangspunkte sollen dabei neben der antiken Rhetoriktheorie (Cicero, Quintilian) auch moderne (empirische) Ansätze etwa aus der Sozialpsychologie sein. Ausgehend von dieser theoretischen Basis werden in einem zweiten Veranstaltungsteil konkrete Beispielstexte und -reden analysiert. Studierende der Rechtswissenschaft sollen dabei – wie schon erfolgreich in den vergangenen Semestern praktiziert – durch den Dialog mit Studierenden der Allgemeinen Rhetorik einen Einblick in die Grundlagen der Rhetoriktheorie (Was ist Rhetorik? Was sind rhetorische Handlungsinstrumente? Was ist eine rhetorische Strategie?), aber auch der Rhetorikpraxis erhalten.

Prüfungsleistung wird neben einem mündlich erstatteten Referat zu einem Theoriethema ein praktischer Vortrag am Ende der Schlüsselqualifikation sein, der aus rhetorischer Perspektive bewertet wird.




Rechtsanwalt
Dr. Burkhard Binnewies

Webseite:http://www.jura.uni-tuebingen.de/binnewies

Steuerrecht VII: Einkommensteuer

SPP 6

SPP; SPB 6

Termin:Freitag 10 Uhr c.t. - 14 Uhr, HS 5
an folgenden Tagen: 13.5., 27.5., 10.6., 1.7. und 15.7.2011
Vorgesehen laut Studienplan:6. Semester f.

Inhalt:


Gegenstand der Vorlesung ist das Einkommensteuerrecht nebst Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Die Vorlesugn dient der Vertiefung der Systematik, insbesondere anhand von Beispielen aus der Praxis. Schwerpunkte sind persönliche Steuerpflicht, unbeschränkte/beschränkte Steuerpflicht, steuerbare/nicht steuerbare/steuerfreie Einkünfte, Grundzüge der Gewinnermittlung, Arten der Einkunftsermittlung, persöliche Zurechnung von Einkünften, Behandlung von Verlusten, die sieben Einkunftsarten, Besonderheiten bei der Mitunternehmerschaft und der Betriebsaufspaltung.

Literatur:

BIRK, Steuerrecht, 13. Aufl., 2010; BIRK/WERNSMANN, Klausurenkurs im Steuerrecht, 2. Aufl., 2009; FEHRENBACHER, Steuerrecht, 3. Aufl., 2010; TIPKE/LANG, Steuerrecht, 20. Aufl., 2010.



Rechtsanwalt
Prof. Dr. iur. Joachim Bloehs

Dienstzimmer:keines; Kontakt über Lehrstuhl Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof
Sprechstunde:im Anschluss an die Vorlesung und nach Vereinbarung
Webseite:http://www.jura.uni-tuebingen.de/bloehs

Vorlesung Steuerrecht IX: Erbschafts- und Schenkungsteuer

SPP 6

SPP; SPB 6

Termin:14täglich
Mittwoch 16 Uhr c.t. - 18 Uhr, HS 5
Beginn:13.04.2011
Vorgesehen laut Studienplan:5. Semester f.

Inhalt:

Die Vorlesung ist Teil der Ausbildung im Steuerrecht. Sie wird gemeinsam mit BVerfRi Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof, BVerfRi Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghof, RA Dr. Binnewies und RiBFH Dr. Jatzke im Jahresrhythmus gehalten. Nach einer dogmatischen Einführung in die Erbschaft- und Schenkungsteuer unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des BVerfG und des Erbschaftsteuerreformgesetzes 2008 sowie der systematischen Darstellung des ErbStG werden Fallbeispiele anhand von einfachen erbschafts- und schenkungssteuerlichen Gestaltungen besprochen.


Literatur:

Birk, Steuerrecht, 9. Aufl. 2006; Tipke/Lang, Steuerrecht, 18. Aufl. 2005; F. Kirchhof, Grundriss des Steuer- und Abgabenrechts, 2. Aufl. 2001; Moench/Albrecht, Erbschaftsteuer, 2006; Haas/Christoffel, Erbrecht, Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer, 2. Aufl. 2005; Djanani/Brähler/Lösel, Erbschaftsteuerrecht, 2006; zur Vertiefung/als Nachschlagewerk: Horschitz/Groß/Schnur, Bewertungsrecht, Grundsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, 16. Aufl. 2003



Dr. Stephan Bork

Vorlesung Forensische Psychiatrie (für Mediziner, Psychologen, Juristen und Sozialpädagogen)

Inhalt:

Erörterung und Diskussion interdisziplinärer Fragen. Näheres siehe Medizinische Fakultät.



Lehrstuhl Prof. Dr. Vogel
Dr. Christoph Burchard, LL.M. (NYU)

Sprechstunde:Nach Vereinbarung
Telefon:29-72693
E-Mail:E-Mail
Webseite:www.jura.uni-tuebingen/burchard

Vorlesung Introduction to the US-American Criminal Justice System

Termin:Blockveranstaltung vom 6.7. - 8.7.2011 im Universitätstagungszentrum Hotel Zollernblick, Freudenstadt
Vorgesehen laut Studienplan:3. Semester ff.

Inhalt:

The course is meant to give a broad introduction to the US-American Criminal Justice System, which is prominent but often misrepresented in the media. We will explore methodological, structural, doctrinal, as well as procedural differences and commonalities with the German Legal System. We will also discuss the very "real" problems of US American Criminal Justice, such as the arbitrariness of jury trials, disproportionate sentencing, the death penalty, and social segregation in the prison system. A detailed course overview will be made available online on the course webpage.

This course meets the requirements of § 9 Abs. 1 Nr. 3 JAPrO 2002 ("fremdsprachige rechtswissenschaftliche Veranstaltung").

Literatur:

Will be made available online on the course webpage.



Richter am Bundessozialgericht
Prof. Dr. Thomas Clemens

Sprechstunde:In der Vorlesungspause und nach Vereinbarung oder auch per Email oder telefonisch
E-Mail:E-Mail

Vorlesung Sozialversicherungsrecht I (mit verfassungsrechtlichen Bezügen)

SPP 1b

SPP; SPB 1b

Termin:an folgenden Tagen: 2.5. und 16.5.2011 von 12 s.t.-18 Uhr im Raum 235 (neben Dekanat); am 6.6., 27.6., 4.7., 11.7. und 18.7.2011 von 14-18.15 Uhr im Hörsaal 4
Vorgesehen laut Studienplan:6. Semester f.

Inhalt:

Der Vorlesungsstoff ist auf zwei Semester verteilt. Der Einstieg ist sowohl zum Sommer- als auch zum Wintersemester möglich.
Ihr Gegenstand ist der Überblick über das Sozialversicherungsrecht (Krankenversicherung mit Kassenarzt- und Krankenhausrecht, Pflege-, Unfall- , Renten und Arbeitslosenversicherung, evtl. auch Grundsicherung sowie Mini-Jobs). Auch einige verfassungsrechtliche Eckpunkte werden behandelt (z.B. Versicherungszwang, Familienkomponente). Besonderheiten des Verwaltungs- und Gerichtsverfahrens (SGB X und SGG) werden dargestellt (besondere Klagearten, Aufhebung von Verwaltungsakten, Erstattungsstreitigkeiten, sozialrechtlicher Herstellungsanspruch).
Der Stoff wird in den Sozialversicherungszweigen jeweils zunächst systematisch anhand von Übersichten erarbeitet und dann anhand der Lösung von Fällen vertieft (diese überwiegend angelehnt an BSG-Urteile der letzten Jahre). Arbeitspapiere - mit Übersichten und Falllösungen - werden zur Verfügung gestellt.

Literatur:

Gesetzessammlung (mit SGB I - XII und SGG) wird, falls möglich, vom Dozenten zu günstigem Preis besorgt. Als Lehrbuch zum Sozialrecht wird die Anschaffung von
• Waltermann, Sozialrecht, 9. Aufl. 2011, ca. 320 Seiten, ca. 23 €, vorgeschlagen. Als Alternative können in Betracht kommen:
• Kokemoor, Sozialrecht, 4. Aufl. 2010, ca. 230 Seiten, 19,90 €, oder
• Eichenhofer, Sozialrecht, 7. Aufl. 2010, ca. 350 Seiten, 24 €, oder
• Muckel, Sozialrecht, 3. Aufl. 2009, ca. 580 Seiten, 24 €, oder
• Fuchs/Preis, Sozialversicherungsrecht, 2. Aufl. 2009, ca. 1200 Seiten, 49,80 €.





Richterin
Dr. Katrin Dobler

Sprechstunde:nach der Vorlesung
Webseite:http:\\www.jura.uni-tuebingen.de\dobler

Vorlesung Freiwillige Gerichtsbarkeit nebst angrenzender Familiensachen II

SPP 2

SPP; SPB 2

Termin:Donnerstag 18 Uhr c.t. - 20 Uhr, HS 4
Beginn:14.04.2011
Vorgesehen laut Studienplan:6. Semester f.

Inhalt:

Die Freiwillige Gerichtsbarkeit ist ein Teilgebiet des Schwerpunktbereichs 2 ("Rechtspflege in Zivilsachen"). Unabhängig vom gewählten Schwerpunktbereich eignet sich ein Studium des Rechts der freiwilligen Gerichtsbarkeit sehr gut zur Vertiefung der Kenntnisse im materiellen Recht wie auch im Verfahrensrecht.
Die auf zwei Semester angelegte Vorlesung behandelt in diesem Semester die allgemeinen Verfahrensgrundsätze anhand von Fällen aus der Praxis. Es ist beabsichtigt, die Veranstaltung im folgenden WS mit dem Besonderen Teil fort zu führen.

Literatur:

Eine aktuelle Literaturübersicht wird in der ersten Vorlesungsstunde ausgegeben.



Lehrbeauftragter
Richter am BGH Dr. Ingo Drescher

Kolloquium zur höchstrichterlichen Rechtsprechung im Gesellschaftsrecht

SPW 1a

SPW; SPB 1a

Die Vorlesung am 21. April 2011 muss aus dienstlichen Gründen leider entfallen.

Termin:Donnerstag 18 Uhr c.t. - 20 Uhr, HS 2
an folgenden Tagen: 14.4., 21.4., 28.4., 5.5., 12.5., 19.5. und 9.6.2011
Vorgesehen laut Studienplan:5. Semester

Inhalt:

Im Kolloquium werden - möglichst aktuelle - Entscheidungen des für das Gesellschaftsrecht zuständigen II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs aus dem Personen- und Kapitalgesellschaftsrecht vorgestellt. Dabei finden sowohl die Grundlagen als auch neuere Entwicklungen in den praktisch bedeutsamen Bereichen des Gesellschaftsrechts Berücksichtigung. Das Kolloquium eignet sich sowohl zur Repetition als auch zur Information über die neuere Rechtsprechung.



Constanze Eich, M.A.

Schlüsselqualifikation: “Rhetorik für Juristen”

Termin:Blockveranstaltung von 9-18 Uhr am 12. und 13.5.2011 im Raum 237 (neben Dekanat)

Inhalt:

Neben einer fundierten Ausbildung und herausragenden fachlichen Leistungen wird Rhetorik als Kernkompetenz für Juristen immer wichtiger. Im Rahmen der Veranstaltungen zu Schlüsselqualifikationen haben Studierende jetzt die Möglichkeit, an ihrer individuellen Rhetorik zu arbeiten und Techniken für kommunikative Herausforderungen zu erlernen. Hierzu gehören Selbstpräsentation, Fachvortrag und Meinungsrede.

In diesem Seminar lernen Sie wie Sie
- Ihre Rede zweckmäßig aufbauen,
- sich individuell präsentieren,
- Ihre Meinung überzeugend vertreten,
- einen Sachverhalt deutlich darstellen,
- Ihre Zuhörer unterhalten und mitreißen und
- durch den Einsatz von Körpersprache wirkungsvoll auftreten.

Durch praktische Übungen mit Videoanalyse können Sie Ihre Wirkung auf andere nachhaltig verbessern und den erforderlichen Schein erwerben.



Schlüsselqualifikation: “Rhetorik für Juristen”

Termin:Blockveranstaltung von 9-14 Uhr vom 30.5. - 1.6.2011 im Raum 237 (neben Dekanat)

Inhalt:

Neben einer fundierten Ausbildung und herausragenden fachlichen Leistungen wird Rhetorik als Kernkompetenz für Juristen immer wichtiger. Im Rahmen der Veranstaltungen zu Schlüsselqualifikationen haben Studierende jetzt die Möglichkeit, an ihrer individuellen Rhetorik zu arbeiten und Techniken für kommunikative Herausforderungen zu erlernen. Hierzu gehören Selbstpräsentation, Fachvortrag und Meinungsrede.

In diesem Seminar lernen Sie wie Sie
- Ihre Rede zweckmäßig aufbauen,
- sich individuell präsentieren,
- Ihre Meinung überzeugend vertreten,
- einen Sachverhalt deutlich darstellen,
- Ihre Zuhörer unterhalten und mitreißen und
- durch den Einsatz von Körpersprache wirkungsvoll auftreten.

Durch praktische Übungen mit Videoanalyse können Sie Ihre Wirkung auf andere nachhaltig verbessern und den erforderlichen Schein erwerben.



Richter am Bundesverfassungsgericht
Prof. Dr. Michael Eichberger

Dienstzimmer:keines; Kontakt über Lehrstuhl Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof
Sprechstunde:nach der Vorlesung und nach Vereinbarung
Webseite:http://www.jura.uni-tuebingen.de/eichberger

Kolloquium zum Umwelt- und Planungsrecht

SPB 5

Termin:Freitag 10.45 - 14 Uhr, HS 6
an folgenden Tagen: 15.4., 6.5., 20.5. und 3.6.2011
Vorgesehen laut Studienplan:6. Semester ff.

Inhalt:

In der Veranstaltung werden aktuelle Fälle aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts zum allgemeinen Teil des Umweltrechts, zum Naturschutz- und Immissionsschutzrecht und zum Infrastrukturrecht (Schwerpunkt: Rechtsschutz im Fachplanungsrecht von Straße und Schiene) besprochen und mit den Teilnehmern Lösungen hierzu erarbeitet. Ziel ist es, die Fähigkeit zur Falllösung zu schulen und zugleich examensrelevantes Wissen zu den genannten Gebieten des Schwerpunktbereichs 5 zu vermitteln.

In der Veranstaltung vom 03.06. ist in Zusammenarbeit mit einer Veranstaltung von Prof. Dr. Remmert eine simulierte mündliche Examensprüfung mit den Teilnehmern geplant.

Literatur:

Literaturhinweise werden zu Beginn der Vorlesung gegeben



Prof. Dr. Kerner
Anke Eikens, M.A.

Dienstzimmer:Zi. 222, Sand 7
Sprechstunde:nach Vereinbarung
Telefon:29-72024
E-Mail:E-Mail

Verfahren der Auswertung von empirischen kriminologischen Projekten (Ergänzungsveranstaltung Kriminologie)

SPB 7

Termin:Donnerstag 8.30 - 10 Uhr
Institut für Kriminologie, Zimmer 222 oder nach Vereinbarung
Vorgesehen laut Studienplan:5. Semester ff.

Inhalt:

Die Kriminologie arbeitet mit erfahrungswissenschaftlichen Methoden, insbesondere mit den Methoden der empirischen Sozialforschung.
Diese Übung soll eine Hilfestellung für das Vorgehen bei quantitativen Forschungen bieten.
Sie richtet sich in erster Linie an studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte sowie Praktikanten der Juristischen Fakultät, die Fragen zu Methoden der empirischen Sozialforschung, insbesondere SPSS aber auch zur Statistik, der Interpretation empirischer Befunde oder zur Erstellung von Fragebögen haben, kann aber auch jederzeit von Studierenden der Rechtswissenschaften als Einführung in die Thematik genutzt werden.

VORANMELDUNG ERFORDERLICH:
Anmeldung mit kurzer Erläuterung der Fragestellung/Problematik/Wünsche bitte
an anke.eikens@uni-tuebingen.de .

Literatur:

Wird nach Bedarf bekannt gegeben.



Richter am Bundesgerichtshof
Dr. Ralf Eschelbach

Sprechstunde:nach der Vorlesung

Aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung zum Strafrecht und Strafverfahrensrecht - SPW 7

SPW; SPB 7

Termin:Veranstaltung an folgenden Tagen: 11.4., 18.4., 2.5., 9.5., 16.5., 23.5. und 30.5.2011 von 14 - 18 Uhr im Hörsaal 4
Vorgesehen laut Studienplan:6. Semester f.

Inhalt:

Es erfolgt eine Darstellung neuerer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu examensrelevanten Themen aus den Bereichen des Allgemeinen und Besonderen Teils des Strafgesetzbuches, sowie einiger Besonderheiten aus dem durch das Verständigungsverfahren im Umbruch befindlichen Strafprozessrecht. Erörtert wird auch der „Einbau“ der Fälle und ihrer Lösung durch die Rechtsprechung in Klausuren vom Anforderungsprofil der Klausuren zum 1. Staatsexamen.



Fallbesprechungsleiter N.N.

Fallbesprechung im Zivilrecht I

Termin:Montag 8 Uhr c.t. - 10 Uhr, Raum 10, Alte Physik

Inhalt:




Fallbesprechung im Zivilrecht I

Termin:Dienstag 16 Uhr c.t. - 18 Uhr, Raum 10, Alte Physik

Inhalt:




Fallbesprechung im Zivilrecht I

Termin:Mittwoch 16 Uhr c.t. - 18 Uhr, Raum 10, Alte Physik

Inhalt:




Fallbesprechung im Zivilrecht I

Termin:Mittwoch 18 Uhr c.t. - 20 Uhr, Raum 10, Alte Physik

Inhalt:




Fallbesprechung im Zivilrecht I

Termin:Donnerstag 10 Uhr c.t. - 12 Uhr, Raum 10, Alte Physik

Inhalt:




Fallbesprechung im Zivilrecht I

Termin:Donnerstag 18 Uhr c.t. - 20 Uhr, Raum 10, Alte Physik

Inhalt:




Fallbesprechung im Zivilrecht I

Termin:Freitag 8 Uhr c.t. - 10 Uhr, Raum 10, Alte Physik

Inhalt:




Fallbesprechung im Zivilrecht II

Termin:Montag 10 Uhr c.t. - 16 Uhr, HS 6

Inhalt:




Fallbesprechung im Zivilrecht II

Termin:Montag 10 Uhr c.t. - 12 Uhr, Raum 10, Alte Physik

Inhalt:




Fallbesprechung im Zivilrecht II

Termin:Montag 14 Uhr c.t. - 16 Uhr, Raum 2 (Alte Physik)

Inhalt:




Fallbesprechung im Zivilrecht II

Termin:Montag 14 Uhr c.t. - 16 Uhr, Raum 10, Alte Physik

Inhalt:




Fallbesprechung im Zivilrecht II

Termin:Dienstag 18 Uhr c.t. - 20 Uhr, HS 8

Inhalt:




Fallbesprechung im Zivilrecht II

Termin:Donnerstag 14 Uhr c.t. - 16 Uhr, HS 4

Inhalt:




Fallbesprechung im Zivilrecht II

Termin:Freitag 8 Uhr c.t. - 10 Uhr, HS 4

Inhalt:




Fallbesprechung im Zivilrecht III

Termin:Montag 8 Uhr c.t. - 10 Uhr, Raum 2 (Alte Physik)

Inhalt:




Fallbesprechung im Zivilrecht III

Termin:Mittwoch 8 Uhr c.t. - 10 Uhr, Raum 16 (Alte Physik)

Inhalt:




Fallbesprechung im Zivilrecht III

Termin:Donnerstag 16 Uhr c.t. - 18 Uhr, Raum 2 (Alte Physik)

Inhalt:




Fallbesprechung im Zivilrecht III

Termin:Freitag 10 Uhr c.t. - 12 Uhr, Raum 2 (Alte Physik)

Inhalt:




Fallbesprechung im Strafrecht I

Termin:Montag 16 Uhr c.t. - 18 Uhr, Raum 2 (Alte Physik)

Inhalt:




Fallbesprechung im Strafrecht I

Termin:Montag 18 Uhr c.t. - 20 Uhr, Raum 2 (Alte Physik)

Inhalt:




Fallbesprechung im Strafrecht I

Termin:Dienstag 14 Uhr c.t. - 16 Uhr, Raum 2 (Alte Physik)

Inhalt:




Fallbesprechung im Strafrecht I

Termin:Donnerstag 10 Uhr c.t. - 12 Uhr, Raum 2 (Alte Physik)

Inhalt:




Fallbesprechung im Strafrecht I

Termin:Donnerstag 14 Uhr c.t. - 16 Uhr, Raum 2 (Alte Physik)

Inhalt:




Fallbesprechung im Strafrecht I

Termin:Donnerstag 18 Uhr c.t. - 20 Uhr, Raum 2 (Alte Physik)

Inhalt:




Fallbesprechung im Strafrecht II

Termin:Montag 10 Uhr c.t. - 12 Uhr, HS 5

Inhalt:




Fallbesprechung im Strafrecht II

Termin:Montag 10 Uhr c.t. - 12 Uhr, Raum 2 (Alte Physik)

Inhalt:




Fallbesprechung im Strafrecht I

Termin:Freitag 8 Uhr c.t. - 10 Uhr, Raum 2 (Alte Physik)

Inhalt:




Fallbesprechung im Strafrecht II

Termin:Montag 18 Uhr c.t. - 20 Uhr, HS 4

Inhalt:




Fallbesprechung im Strafrecht II

Termin:Mittwoch 18 Uhr c.t. - 20 Uhr, HS 5

Inhalt:




Fallbesprechung im Strafrecht II

Termin:Freitag 10 Uhr c.t. - 12 Uhr, HS 4

Inhalt:




Fallbesprechung im Öffentlichen Recht I

Termin:Montag 8 Uhr c.t. - 10 Uhr, Raum 16 (Alte Physik)

Inhalt:




Fallbesprechung im Öffentlichen Recht I

Termin:Montag 16 Uhr c.t. - 18 Uhr, Raum 16 (Alte Physik)

Inhalt:




Fallbesprechung im Öffentlichen Recht I

Termin:Montag 18 Uhr c.t. - 20 Uhr, Raum 16 (Alte Physik)

Inhalt:




Fallbesprechung im Öffentlichen Recht I

Termin:Dienstag 14 Uhr c.t. - 16 Uhr, Raum 16 (Alte Physik)

Inhalt:




Fallbesprechung im Öffentlichen Recht I

Termin:Mittwoch 18 Uhr c.t. - 20 Uhr, Raum 16 (Alte Physik)

Inhalt:




Fallbesprechung im Öffentlichen Recht I

Termin:Donnerstag 10 Uhr c.t. - 12 Uhr, Raum 16 (Alte Physik)

Inhalt:




Fallbesprechung im Öffentlichen Recht I

Termin:Freitag 10 Uhr c.t. - 12 Uhr, Raum 16 (Alte Physik)

Inhalt:




Fallbesprechung im Öffentlichen Recht II

Termin:Freitag 8 Uhr c.t. - 10 Uhr, HS 6

Inhalt:




Fallbesprechung im Öffentlichen Recht II

Termin:Freitag 10 Uhr c.t. - 12 Uhr, HS 10

Inhalt:




Fallbesprechung im Öffentlichen Recht III

Termin:Dienstag 16 Uhr c.t. - 18 Uhr, Raum 2 (Alte Physik)

Inhalt:




Fallbesprechung im Öffentlichen Recht III

Termin:Dienstag 18 Uhr c.t. - 20 Uhr, Raum 2 (Alte Physik)

Inhalt:




Fallbesprechung im Öffentlichen Recht III

Termin:Mittwoch 16 Uhr c.t. - 18 Uhr, Raum 2 (Alte Physik)

Inhalt:




Fallbesprechung im Öffentlichen Recht III

Termin:Mittwoch 18 Uhr c.t. - 20 Uhr, Raum 2 (Alte Physik)

Inhalt:




Fallbesprechung im Schwerpunktbereich

Termin:Montag 18 Uhr c.t. - 20 Uhr, Raum 10, Alte Physik

Inhalt:




Fallbesprechung im Schwerpunktbereich

Termin:Dienstag 18 Uhr c.t. - 20 Uhr, Raum 10, Alte Physik

Inhalt:




Fallbesprechung im N.N.

Termin:Donnerstag 14 Uhr c.t. - 16 Uhr, Raum 16 (Alte Physik)

Inhalt:




Fallbesprechung im N.N.

Termin:Donnerstag 18 Uhr c.t. - 20 Uhr, Raum 16 (Alte Physik)

Inhalt:




Dr. iur. Joao Manuel Fernandes

Sprechstunde:dienstags und mittwochs nach der Vorlesung im Raum 206 (Kupferbau)
Webseite:http://www.jura.uni-tuebingen.de/fernandes

Propädeutische Vorlesung: Einführung in die Rechtsphilosophie

Termin:Mittwoch 14 Uhr c.t. - 16 Uhr, HS 5
Beginn:13.04.2011
Eignung:1. Semester ff.

Inhalt:


Die Vorlesung ist eine Einführung in die Rechtsphilosophie vom Standpunkt ihres geschichtlichen Ablaufs aus betrachtet. Dieses Ziel wird durch die Darstellung von wesentlichen Gedanken einer Auswahl historisch maßgebender rechtsphilosophischer Denker verwirklicht, von denen viele auch einen wichtigen Platz in der Geschichte der Philosophie einnehmen. Wir fangen bei den griechischen vorsokratischen Philosophen an, gehen über Sokrates, Platon und Aristoteles, Cicero und Ulpianus, Augustinus, Thomas von Aquin, Francisco de Vitoria und Francisco Suárez, Grotius, Hobbes, Pufendorf, Locke, Thomasius und Wolff bis zu Rousseau, Kant, Hegel, Stammler, Radbruch, Kelsen und Rawls. Als propädeutische Vorlesung besteht ihre Methode in der historisch geordneten Darstellung der einschlägigen rechtsphilosophischen Quellentexte und ihr Zweck ist es, den Zuhörern einen allgemeinen Überblick über die geschichtlichen Probleme der Rechtsphilosophie zu vermitteln und dabei einige Anhaltspunkte für eine philosophisch orientierte Reflexion über das Recht zu geben, die während des gesamten juristischen Studiums weiter entwickelt werden können. 

Literatur:


Christoph Helferich,Geschichte der Philosophie - von den Anfängen bis zur Gegenwart und Östliches Denken, 7. Auflage, DTV, München, 2009; Otfried Höffe, Kleine Geschichte der Philosophie, 2., durchges. Aufl., Beck, 2008; Gerd Kleinheyer ; Jan Schröder (Hrsg.), Deutsche und europäische Juristen aus neun Jahrhunderten: eine biographische Einführung in die Geschichte der Rechtswissenschaft, 5., neubearb. und erw. Aufl.,Heidelberg: Müller 2008; Richard Heinzmann, Philosophie des Mittelalters, 3. Aufl., Kohlhammer, 2008; Otfried Höffe, Gerechtigkeit : eine philosophische Einführung, 3., durchges. Aufl., München: Beck, 2007; Reinhold Zippelius, Rechtsphilosophie: ein Studienbuch, 5., neubearb. Aufl.,München: Beck 2007; Kurt Seelmann, Rechtsphilosophie, 4., überarb. Aufl., München: Beck 2007; Friedo Ricken, Philosophie der Antike, 4., überarb. u. erw. Aufl., Kohlhammer, 2007. Kristian Kühl (Hrsg.), Juristen-Rechtsphilosophie, Schriften zur Rechts- und Staatsphilosophie, Bd. 8, Hamburg 2007; Ernst-Wolfgang Böckenförde, Geschichte der Rechts- und Staatsphilosophie : Antike und Mittelalter, 2., überarb. und erw. Aufl., Tübingen: Mohr Siebeck 2006; Arthur Kaufmann, Winfried Hassemer u. Ulfrid Neumann, (Hrsg.), Einführung in Rechtsphilosophie und Rechtstheorie der Gegenwart, 7., neubearb. u. erw. Aufl.,UTB; Müller (C.F.Jur.), Heidelberg, 2004; Stig Strömholm, Kurze Geschichte der abendländischen Rechtsphilosophie, Göttingen : Vandenhoeck und Ruprecht, 1991; Norbert Brieskorn, Rechtsphilosophie, Stuttgart ; Berlin; Köln : Kohlhammer, 1990. Weitere Literaturhinweise zu den spezifisch zu bearbeitenden Quellentexten werden im Lauf der jeweiligen Vorlesung bekannt gegeben.



Vorlesung Einführung in die spanische Rechtssprache

Termin:Dienstag 14 Uhr c.t. - 16 Uhr, HS 5
Beginn:12.04.2011
Eignung:3. Semester ff.

Inhalt:

Allgemeine Einführung in die spanische Rechtssprache durch die Vermittlung von grundlegenden spanischen Rechtsbegriffen und den Vergleich mit dem deutschen Recht.

Literatur:

Die Vorlesungen werden durch den Teilnehmern zur Verfügung  gestellte Unterlagen gestützt, in denen auf die besonderen textlichen und gesetzlichen Anforderungen hingewiesen wird. Als Standardwerke empfehlen sich: Adomeit/Frühbeck, Einführung in das Spanische Recht, 3. Aufl., Beck München, 2007, und Gerhard Köbler, Rechtsspanisch: Deutsch-spanisches und spanisch-deutsches, 2. Auflage, Vahlen, München, 2003.



Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Römisches Recht, Europäisches Privatrecht
Prof. Dr. Thomas Finkenauer

Dienstzimmer:Neue Aula, Gmelinflügel, 2. OG, Zi. 255-258, Tel.: 07071/29-72501, Fax: 29-5100
Sprechstunde:nach Vereinbarung
E-Mail:E-Mail
Webseite:http://www.jura.uni-tuebingen.de/finkenauer
Sekretariat:Cornelia Ruchhöft, Zi. 245.7, Tel. 29-78112, E-Mail
Assistenten:Boris Dollinger, Zi. 255, Tel. 29-74501
Dr. Florian Loyal
Christian Schnabel, Zi. 255, Tel. 29-72559
Dennis Walczak, Zi. 256, Tel.: 29-72102
Mitarbeiter:Ibrahim Altun, Zi. 245.6, Tel. 29-72102
Benedicta Knoblauch, Zi. 256, Tel. 29-72102
Dmitrij Koslow, Zi. 245.6, Tel. 29-72102
Matthias Lüdeking, Zi. 245.6, Tel. 29-72102
Sebastian Schneider, Zi. 245.6, Tel. 29-72102

Vorlesung Römisches Privatrecht (mit Abschlussklausur)

zugleich SPP 3a, 3b und SPW 4b

P/G

Nur am Donnerstag, dem 21.04.2011 findet die Vorlesung im Audimax statt.

Termin:Montag 12 Uhr c.t. - 13 Uhr, HS 14
Donnerstag 16 Uhr c.t. - 18 Uhr, HS 14
Beginn:18.04.2011
Vorgesehen laut Studienplan:4. Semester f.

Inhalt:

Große Teile der modernen kontinentaleuropäischen Rechtsordnungen gehen auf das antike römische Recht zurück und sind somit vom römischen Rechtsdenken bestimmt. Die "Wirkungsgeschichte" des römischen Rechts ist die Geschichte seines Erfolges. Bereits in der Antike hatte das römische Recht eine Lebensdauer, die ohnegleichen ist. Sie reicht von den anfängen der XII Tafeln (um 450 v. Chr.) über seine Hochzeit im zweiten Jahrhundert n. Chr. bis zum Corpus iuris civilis, der berühmten Kodifikation des Kaisers Justinian I. in den Jahren 533-534, die das römische Recht der Nachwelt vermittelt.e.

Es werden die verschiedenen Institutionen des römischen Personen-, Sachen-, Schuld- und Erbrechts behandelt.
Nach Bestehen einer Abschlußklausur wird ein Grundlagenschein gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 JAPrO erteilt.

Die Vorlesung ist Pflichtveranstaltung im Sinne von § 9 Abs. 2 JAPrO sowie zugleich Pflichtveranstaltung für den Schwerpunktteilbereich 3a "Das Privatrecht in seiner historischen Entwicklung; (§ 14 StudPrO.)

Lateinkenntnisse sind nicht erforderlich.

Literatur:

Wird in der Vorlesung bekanntgegeben.



Institutionen des Zivilrechts in europäischer und historischer Perspektive

SPP 3a, 3b, 3c und SPW 4b

SPP; SPB 3a, 3b, 3c, 4b

Termin:Montag 14 Uhr c.t. - 16 Uhr, HS 14
Beginn:18.04.2011
Vorgesehen laut Studienplan:6. Semester f.

Inhalt:

Die zivilrechtlichen Dogmen Deutschlands wie des europäischen Auslands füßen auf einer langen historischen Tradition, deren Hauptwurzel das römische Recht ist. Das bisher einzige Recht, das ein gemeineuropäisches Recht war, ist das römische. In einer Zeit, in der der Ruf nach einem europäischen Gesetzbuch immer lauter wird, muß sich der heutige Jurist dieser Wurzeln besinnen, um sich der Gemeinsamkeiten und Unterschiede in den europäischen Kodifikationen bewußt zu werden und dialogfähig mit seinen ausländischen Kollegen bleiben.

Literatur:

Wird in der Vorlesung bekanntgegeben.



Digestenexegese (Kaufrecht)

W

Termin:Donnerstag 18 Uhr c.t. - 20 Uhr, Raum 219
Beginn:14.04.2011
Vorgesehen laut Studienplan:4. Semester f.

Inhalt:

Die Digestenexegese stellt ausgewählte Texte vor, die die Methode und Entscheidungsfindung der römischen Juristen deutlich werden lassen, interpretiert sie und vermittelt zugleich Grundkenntnisse auf dem Gebiete des römischen Zivilrechts.

Da weite Teile des BGB auf dem römischen Recht basieren, führt die Teilnahme an der Digestenexegese zugleich zu einem vertieften Verständnis der Institutionen des geltenden Zivilrechts. Der berühmte deutsche Rechtswissenschaftler Otto von Gierke bezeichnete zu Beginn des 20. Jahrhunderts das BGB sogar als ein in Gesetzesparagraphen gegossenes Pandekten- (=Digesten-)kompendium.

Es besteht die Möglichkeit, im Rahmen der Exegese eine Studienarbeit iSv § 21 StudPrO im SPB 3a anzufertigen. Begleitend zur Veranstaltung wird ein Proseminar "Römischrechtliche Exegese" von Frau Ass. iur. Indra angeboten.

Literatur:

Wird in der Veranstaltung bekannt gegeben.



2. Klausur im Zivilrecht

Termin:am Mittwoch, dem 03.08.2011 von 8-13 Uhr im Aud max
Besrepchung am Mittwoch, dem 23.03.2011 von 10 Uhr c.t.-11.45 Uhr im Audi max
Vorgesehen laut Studienplan:7. Semester ff.

Inhalt:

Nur für Studierende, die die Vorlesungen und Übungen für Fortgeschrittene im Bürgerlichen und Öffentlichen Recht sowie im Strafrecht mit Erfolg besucht haben.



2. Klausur im Zivilrecht

Termin:am Donnerstag, dem 31.03.2011 von 8-13 Uhr im Audi max
Besprechung am Freitag, dem 15.04.2011 von 16-18 Uhr im Audi max
Vorgesehen laut Studienplan:ab 7. Semester ff.

Inhalt:

Nur für Studierende, die die Vorlesungen und Übungen für Fortgeschrittene im Bürgerlichen und Öffentlichen Recht sowie im Strafrecht mit Erfolg besucht haben.



Rechtsanwalt
Prof. Dr. iur. utr. Norbert P. Flechsig

Sprechstunde:Nach der Vorlesung
Webseite:http://www.jura.uni-tuebingen.de/flechsig

Vorlesung Geistiges Eigentum I - Urheberrecht

Einführung in das Recht des künstlerischen Schaffens und der Werkvermittlung

SPB 1c; Lehrveranstaltung i. S. von § 9 Abs. 2 Nr. 3 JAPrO 2002 und § 4 Abs. 1 lit. b PromO.

Termin:14täglich
Mittwoch 10 Uhr c.t. - 12 Uhr, HS 2
geplant 20.4.2011 und weitere Termine nach vorheriger Ankündigung
Vorgesehen laut Studienplan:5. Semester ff.

Inhalt:

Die Vorlesung Geistiges Eigentum I widmet sich der Vermittlung des Rechts der Werkherrschaft an schöpferischen Leistungen und deren Vermittlung.
Einführend wird die Geschichte des geistigen Eigentums seit dem Aufkommen des Buchdrucks und der Aufklärung dargestellt.
Im Zentrum der Vorlesung stehen das Recht des geistig-kreativen Schaffens, der Herrschaft über das Werk und die künstlerische Leistung sowie deren Grundlagen und ihr aktueller materi-eller sowie immaterieller Schutz. Zusammen hiermit wird der Rechtsschutz der Werkvermittlung und der gesamte Bereich der Leistungsschutzrechte – das Recht des Tonträger- und Filmherstellers, der Datenbankschutz, der Schutz der Sendeunternehmen und anderer Leistungs-schutzberechtigter - dargestellt. Der Bereich des Schadenersatzrechts und der zuletzt infolge der Umsetzung der Durchsetzungsrichtlinie aktualisierte Bereich der Schutzansprüche gegen Werk- und Leistungsschutzverletzung sowie das Urheberstrafrecht runden den nationalen Schutz des geistigen Eigentums ab.
Der dritte Teil der Vorlesung vermittelt die Grundlagen des europäischen und internationalen Urheberrechts.
Geistiges Eigentum II umfasst den traditionell so genannten 'Gewerblichen Rechtsschutz' (Patent-, Muster- und Markenrecht) und wird voraussichtlich im Wintersemester ebenfalls zweistündig durch Professor Dr. T. Sambuc gelesen werden.

Literatur:

Rehbinder: Urheberrecht, 16. Auflage (2010).
Wandtke: Urheberrecht (2010)
Schack: Urheber- und Urhebervertragsrecht, 2. Aufl.
Loewenheim: Handbuch des Urheberrechts, 2. Auflage 2010.
Dreier/Schulze: Kommentar zum Urheberrecht, 3. Aufl. 2010.
Schricker (Hrsg.): Kommentar zum Urheberrecht, 4. Aufl. 2010.
Dünnwald/Gerlach: Schutz des ausübenden Künstlers, Kommentar zu §§ 73 bis 83 UrhG, 2008.
Grundlage: Urheberrechtsgesetz 1965 i.d. aktuellen Fassung vom 1.1.2009.



Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Vergleichende Rechtsgeschichte
Prof. Dr. Wolfgang Forster

Dienstzimmer:Neue Aula, 2. OG, Zi. 225, Tel.: 07071/29-72551

1. Klausur im Zivilrecht

Termin:am Mittwoch, dem 30.03.2011 von 8-13 Uhr im Audi max
Besprechung am Freitag, dem 15.04.2011 von 14-16 Uhr im Audi max
Vorgesehen laut Studienplan:ab 7. Semester ff.

Inhalt:

Nur für Studierende, die die Vorlesungen und Übungen für Fortgeschrittene im Bürgerlichen und Öffentlichen Recht sowie im Strafrecht mit Erfolg besucht haben.



Maître en droit Catherine Frank

Sprechstunde:nach der Veranstaltung

Vorlesung Französische Rechtssprache

Termin:Dienstag 16 Uhr c.t. - 18 Uhr, HS 4
Beginn:12.04.2011
Vorgesehen laut Studienplan:3. Semester ff., Schulfranzösisch

Inhalt:

Die Veranstaltung ist eine Einführung in die französische Rechtssprache und damit zugleich in das französische Recht. Die Teilnehmenden können ihre bisherigen Französischkenntnisse neu aktivieren und auf das französische Recht hin ergänzen – besonders durch das Sprechen der Sprache. Die behandelten Themen sind dem Grundstudium „Licence“ an den Rechtsfakultäten in Frankreich entnommen und werden anhand von Urteilen, Fallbesprechungen und Publikationen im Dialog mit den Studenten auf Französisch erarbeitet; hinzu kommen manchmal spezielle Übungen mit Fachwörtern und feststehenden Wendungen. Dadurch werden die Teilnehmenden befähigt, juristische Fachtexte zu lesen, Fachvorträgen zu folgen und darüber zu diskutieren. Bei regelmäßiger Teilnahme kann ein entsprechender Schein erteilt werden.

Literatur:

Braudo, Serge, Dictionnaire du droit privé français, unter http://www.dictionnaire-juridique.com/serge-braudo.php.

Carcassonne, Guy, La Constitution, Paris: Seuil, 9. Auflage 2009 (Points. Série essais, Band 319).

Cornu, Gérard (Herausgeber), Vocabulaire juridique, Paris: PUF, 8. Auflage 2007.

Doucet, Michel / Fleck, Klaus E. W., Wörterbuch der Rechts- und Wirtschaftssprache, Teil 1: Französisch-Deutsch, München: Beck, 6. Auflage 2009, Teil 2: Deutsch-Französisch, München: Beck, 6. Auflage 2002 [Teil 1 und Teil 2 als CD-ROM: München: Beck, 2007].

Fleck, Klaus E. W., Dictionnaire de droit. Français-allemand / allemand-français, München: Beck, 2004 [aus dem Doucet-Fleck hervorgegangenes handliches Fachwörterbuch].

Guillien, Raymond / Vincent, Jean, Lexique des termes juridiques, Paris: Dalloz, 17. Auflage 2010.

Légifrance – Le service public de l'accès au droit, unter http://www.legifrance.gouv.fr.

Schmidt-König, Christine, Introduction à la langue juridique française, Baden-Baden: Nomos, 2. Auflage 2006 (Lingua Juris. Kompendien zu Recht und Terminologie, Band 1).



Lehrstuhl Prof. Dr. Kerner
Dipl. Psych. Dr. Sybille Fritz-Janssen

Dienstzimmer:Sand 7, Zi 219
Sprechstunde:nach Vereinbarung
Telefon:29-72001
E-Mail:E-Mail

Übung Kriminologie "Methoden der empirischen Sozialforschung auf individueller Ebene und ihre Anwendung bei kriminologischen bzw. forensisch-psychologischen Fragestellungen"

(Vertiefungs- bzw. Ergänzungsveranstaltung zu Kriminologie II)

SPB 7

Termin:Dienstag 10 Uhr c.t. - 12 Uhr, F 116 (Sand 6)
Beginn:19.04.2011
Vorgesehen laut Studienplan:6. Semester ff.

Inhalt:

In dieser Übung sollen unter anderem Interview- und Beobachtungsverfahren und psychologische Tests sowie ihre Anwendung in Forschung und Praxis vorgestellt und kritisch beleuchtet werden.
Insbesondere wird der Prozess der Begutachtung näher betrachtet. In diesem Zusammenhang soll neben der Schuldfähigkeitsbeurteilung auch auf Kriminalprognosen bei Gericht und im Vollzug eingegangen werden. Daneben wird auch noch am Rande auf die Behandlung von Straftätern, vor allem Sexualstraftätern, Bezug genommen sowie die Täterprofilerstellung in der polizeilichen Ermittlungspraxis erläutert.


Literatur:

Wird in der Veranstaltung bekannt gegeben.



Schlüsselqualifikation "Mediation im Familienrecht"

Termin:Blockveranstaltung von 9.30-17.15 Uhr vom 5.4. - 7.4.2011 in HS 122, Sand 6.
Vorgesehen laut Studienplan:2. Semester ff.

Inhalt:

Mediation ist ein freiwilliges außergerichtliches Verfahren mit dem Ziel, zu einer fairen und konstruktiven Konfliktlösung zu gelangen. In diesem Prozess hat der neutrale und allpar-teiliche Mediator eine wichtige Funktion: Mit geeigneten Kommunikations- und Verhand-lungstechniken soll er die Verständigung zwischen den Konfliktparteien fördern und letztlich eine Klärung der Streitpunkte durch die Beteiligten herbeiführen, ohne dass es am Ende Gewinner oder Verlierer gibt. In dieser Blockveranstaltung soll anhand von Beispielen aus dem Familienrecht (Trennung und Scheidung) die Theorie des Mediationsprozesses behandelt werden. Darüber hinaus sollen die einzelnen Mediationsschritte mittels praktischer Übungen (Rollenspiele) verdeutlicht werden. Notwendig ist somit die Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit bei Rollenspielen, vor allem auch in der Funktion des Mediators. Kenntnisse im Familienrecht sind nicht erforderlich.
Die Leistungen in den Rollenspielen sowie deren Auswertung sind Grundlage für die Erteilung des Schlüsselqualifikationsscheins.

Literatur:

Literatur wird in der Veranstaltung bekannt gegeben.



Ass. iur. Piroska Gavallér-Rothe

E-Mail:E-Mail

Schlüsselqualifikation "Konfliktkompetenz I"

Termin:Blockveranstaltung von 10.30 - 17.30 Uhr am 13. 5.2011 und von 9.00 - 17.30 Uhr am 14. und 15.5.2011 in der Nauklerstr. 35, Raum 0.04.

Inhalt:

Konflikte besser lösen und somit erfolgreicher und professioneller handeln zu können, beruht nicht allein auf der Anwendung effektiver Konfliktlösungstechniken. Ebenso wichtig sind die eigene Einstellung zu Konflikten, das Wissen um kommunikationspsychologische Besonderheiten des menschlichen Mit- und Gegeneinanders und ein gutes Management des eigenen Zustands vor und in einem Konflikt.

In diesem Seminar erlernen Sie Herangehensweisen für einen souveränen Umgang mit Konflikten und Grundlagen der zwischenmenschlichen Kommunikation. Ein Schwerpunkt des Seminars wird dabei die Lösung intra-personeller Konflikte (d.h. Konflikte innerhalb einer Person) sein. Denn die Erfahrung zeigt: Wer mit sich „uneins“ ist, mit dem kann man auch sonst nur schwer einig werden.

Die im Seminar vermittelte Methodenkompetenz ermöglicht es Ihnen, Konfliktsituationen entspannter zu begegnen. Darüber hinaus bekommen Sie ein tieferes Verständnis für die Eigenheiten zwischenmenschlicher Kommunikation, so dass Sie lernen, mit auftretenden Missverständnissen sowohl im persönlichen als auch im beruflichen Kontext besser umgehen zu können. Die Klärung innerer Konflikte und die bewusste Verbindung mit dem, worum es Ihnen wirklich geht, tragen wesentlich der eigenen Verhandlungssicherheit bei und befähigen Sie dabei, Ihre Interessen klar und eindeutig zu kommunizieren.

Themen

• Was Einstein schon wusste: Alles ist relativ – Konstruktivismus und praktisch anwendbare Kommunikationsmodelle
• Die Quadratur der Nachricht oder: Ich höre was, was Du nicht sagst – Das Kommunikationsmodell nach Schulz v. Thun
• Der Ton macht die Musik – Wertschätzende Kommunikation im Kontakt mit mir und Dir
• Immer schön locker bleiben – Bewusstes Zustandsmanagement vor und in Konfliktsituationen
• Zerstrittener Haufen versus klasse Mannschaft? – Die Arbeit mit dem „Inneren Team“

Frau Ass. iur. Gavallér‐Rothe ist Mediatorin und Trainerin für Kommunikations‐und Konfliktkompetenz.






Schlüsselqualifikation "Konfliktkompetenz II"

Termin:Blockveranstaltung von 10.30 - 17.30 Uhr am 1.7.2011 und von 9.00 - 17.30 Uhr am 2. und 3.7.2011

Inhalt:

Die Fähigkeit, Konfliktpotential rechtzeitig zu erkennen und bestehende Konflikte kompetent zu lösen, ist eine Schlüsselqualifikation erfolgreicher Menschen. Erfolgreiche Menschen haben nicht weniger Konflikte als andere – sie lösen sie nur besser.

Zwischenmenschliche (d. h. inter-personelle) Konflikte besser lösen zu können bedeutet unter anderem, Bewegung in festgefahrene Konflikte bringen zu können. Dazu ist nicht nur strukturiertes Vorgehen im Konfliktlösungsprozess erforderlich, sondern auch die Fähigkeit, neue Blickwinkel einnehmen zu können. So können Sie hinter vielleicht schon beinahe zementierten Forderungen das entdecken, worum es dem Konfliktpartner und Ihnen selbst letztendlich geht. Empathie im Kontakt und Kreativität bei der Lösungssuche gehören ebenfalls dazu.

In kurzen theoretischen Einheiten und vielen praktischen Übungen lernen Sie in diesem Seminar, wie Sie sich selbst hilfreich und effektiv auf Konfliktklärungsgespräche vorbereiten und sich gemeinsam mit dem Konfliktpartner hin zu einer für beide Seiten guten Konfliktlösung bewegen können. Um das zu erreichen, lernen Sie zum Beispiel die richtigen Fragen zu stellen und aktiv zuzuhören. Und nicht zuletzt erfahren Sie, wie Sie die zahlreichen Interventionen in einem strukturierten Konfliktlösungsprozess zusammenfügen und bestmöglich in konkreten Konfliktsituationen anwenden können.

Themen
• Ein bisschen Theorie muss sein – Konfliktdefinition und Konfliktmodelle
• Ich bin ganz Ohr – Aktives Zuhören und empathische Reaktion
• Wer fragt der führt – Effektive Fragetechniken
• Harte Schale, weicher Kern – Von den Forderungen zu den Interessen
• Ideenschmiede – Kreativitätstechniken für überraschende Konfliktlösungen

Frau Ass. iur. Gavallér‐Rothe ist Mediatorin und Trainerin für Kommunikations‐und Konfliktkompetenz.



Lehrstuhl für Bürgerliches Recht,: Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung
Prof. Dr. Martin Gebauer

Dienstzimmer:Neue Aula, Gmelinflügel, 2. OG, Zi 243.8
Sprechstunde:freitags, 11-12 Uhr (nach Voranmeldung im Sekretariat)
Telefon:29-74352
Fax:29-5978
E-Mail:E-Mail
Webseite:http://www.jura.uni-tuebingen.de/gebauer
Sekretariat:Daniela Lamio, Zi. 243.5, Sprechstunde: Mo-Fr 9.30-13.30 Uhr, Tel. 29-78104, Fax29-5978, E-Mail
Assistenten:Nicole Baldauf, Zi. 243.7, Tel. 29-74909, E-Mail
Philipp Saladin, Zi. 243.7, Tel. 29-74909, E-Mail
Mitarbeiter:Sibille Kellner, Zi. 243.6, Tel. 29-78108, E-Mail
Mirjam Lubrich, Zi. 243.6, Tel. 29-78108, E-Mail
Andreas Mayr, Zi. 243.7, Tel. 29-74909, E-Mail
Philip Retzbach, Zi. 243.6, Tel. 29-78108, E-Mail
Sarah Seiz, Zi. 243.7, Tel. 29-74909, E-Mail

Grundkurs Zivilrecht II mit Übung im Zivilrecht für Anfänger (A-K)

P; ZP

Termin:Mittwoch 8.30 - 10 Uhr, HS 10
Donnerstag 8.30 - 10 Uhr, HS 10
Donnerstag 10 Uhr c.t. - 12 Uhr, HS 9
mit freiwilligen Fallbesprechungen: 2 st. (ZP)
Beginn:13.04.2011
Vorgesehen laut Studienplan:2. Semester

Inhalt:


Die Veranstaltung knüpft an den zivilrechtlichen Grundkurs (Zivilrecht I) aus dem Wintersemester 2010/2011 an. Im Vordergrund steht nun der Allgemeine Teil des Schuldrechts.
Die Übung im Bürgerlichen Recht ist in die Lehrveranstaltung integriert. Es werden eine Hausarbeit und zwei Klausuren angeboten. Die Hausarbeit wird vom Lehrstuhl Prof. Thiessen, die Klausuren werden vom Lehrstuhl Prof. Gebauer gestellt und betreut. Der Erwerb des Scheines setzt eine mindestens mit "ausreichend" bewertete Klausur und die mindestens mit "ausreichend" bewertete Hausarbeit innerhalb der Übung voraus. Die Klausuren finden unter den Bedingungen der Zwischenprüfungsordnung statt. Der Aufgabentext der Hausarbeit und die Bearbeitungshinweise können ab 07. 02. 2011 von der Website des Lehrstuhls Prof. Dr. Jan Thiessen (http://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/thiessen) heruntergeladen werden. Abzugeben ist die Hausarbeit zu Beginn der Lehrveranstaltung am Mittwoch, 13.04.2011, um 8.30 Uhr.




Die Teilnahme an den Zwischenprüfungsklausuren setzt die Eintragung in die Teilnehmerliste voraus (§ 3 Abs. 2 Satz 2 StudPrO). Die Eintragungsfrist läuft vom 01.04.2011, 9.00 Uhr, bis zum 30.04.2011, 17 Uhr.

Literatur:

Brox/Walker, Allgemeines Schuldrecht, 34. Aufl. 2010; Medicus/Lorenz, Schuldrecht I, 19. Aufl. 2010; Looschelders, Schuldrecht Allgemeiner Teil, 8. neub. Auflage 2010. Weitere Literaturhinweise werden in der Veranstaltung gegeben.



Vorlesung Privatrechtsvergleichung I

SPP 4b und SPW 3a, 3b,3c

SPP; SPB 3a, 3b, 3c, 4b

Termin:Mittwoch 10 Uhr c.t. - 12 Uhr, HS 4
Beginn:13.04.2011
Vorgesehen laut Studienplan:6. Semester f.

Inhalt:

Im Zentrum der Vorlesung, die sich (mit der im Wintersemester erfolgenden Vertiefung im Europäischen Privatrecht) über zwei Semester erstreckt, stehen die Bedeutung und die Methoden, die Geschichte, aber auch die aktuellen Zwecke und neuen Aufgaben der Privatrechtsvergleichung. Eingeführt wird in die verschiedenen Rechtskreise der Welt, in Rechtskulturen und unterschiedliches Rechtsdenken, in das Phänomen der Rechtsrezeption und -transplantation. Am Beispiel konkreter Rechtsfragen, vor allem aus dem Schuld- und Sachenrecht, werden Problemlösungen miteinander verglichen und Gemeinsamkeiten wie Unterschiede analysiert. Die Vorlesung vermittelt ferner Kenntnisse im Internationalen Einheitsrecht, insbesondere im UN-Kaufrecht.

Literatur:

Zweigert/Kötz, Einführung in die Rechsvergleichung, 3. Aufl. 1996; weitere Literaturangaben erfolgen in der Vorlesung.



Vorlesung Internationales Privatrecht II

zugleich SPP 4a, 4b

P; SPB 4a, 4b

Termin:Freitag 10 Uhr c.t. - 12 Uhr, HS 8
Beginn:15.04.2011
Vorgesehen laut Studienplan:6. Semester f.

Inhalt:

Im Zentrum der Veranstaltung steht der Besondere Teil des materiellen Kollisionsrechts. Behandelt werden die vertraglichen und außervertraglichen Schuldverhältnisse, das internationale Sachen-, Familien- und Erbrecht sowie das internationale Gesellschaftsrecht, mit den jeweiligen gemeinschaftsrechtlichen, staatsvertraglichen und deutschen Rechtsquellen. Dabei werden auch die methodischen Grundlagen des IPR, die Falllösungstechnik sowie in Grundzügen einige verfahrensrechtliche Aspekte Beachtung finden und auch Fragen des Allgemeinen Teils wiederholt werden. Erforderlich für eine sinnvolle Teilnahme sind Grundkenntnisse im Allgemeinen Teil des IPR.

Literatur:

Jayme/Hausmann (Hrsg.), Internationales Privat- und Verfahrensrecht, 15. Aufl. 2010 (Textausgabe); v. Hoffmann/Thorn, Internationales Privatrecht, 9. Aufl. 2007; Kegel/Schurig, Internationales Privatrecht, 9. Aufl. 2004; Kropholler, Internationales Privatrecht, 6. Aufl. 2006; Rauscher, Internationales Privatrecht, 3. Auflage 2009; Coester-Waltjen/Mäsch, Übungen in Internationalem Privatrecht und Rechtsvergleichung, 3. Aufl. 2008; Fuchs/Hau/Thorn, Fälle zum Internationalen Privatrecht, 4. Aufl. 2009.



Seminar zum Deutschen, Europäischen und Internationalen Recht

Termin:Mittwoch 18 Uhr c.t. - 20 Uhr
Beginn:13.04.2011

Inhalt:

Das Magisterstudium (Master of Laws, LL.M.) unterscheidet sich als Studium für außerhalb Deutschlands graduierte Juristinnen und Juristen wesentlich vom grundständigen Studiengang Rechtswissenschaft. Aus diesem Grunde wird eine auf die Bedürfnisse der Magisterstudierenden angepasste Seminarveranstaltung mit zweisemestrigem Verlauf angeboten. Die Teilnehmer(innen) halten Referate zu Themen aus ihrem Heimatrecht, sie werden mit Vortrag und Diskussion über ausgewählte Fragen aus dem deutschen, dem europäischen oder internationalen Rechtsbereich vertraut gemacht. Im weiteren Verlauf geht es um Fragen der für Magisterarbeiten geeigneten Themen, um Fragen der juristischen Methodik bei der Bearbeitung von Themen, sowie um Methoden der Literatur- und Rechtsprechungsrecherche. Auch erhalten die Teilnehmer(innen) die Gelegenheit, ihre Themenwahl in der gesamten Runde zu präsentieren und sich einer Diskussion zu stellen. 

Hinweis: Das Seminar ist keine Pflichtveranstaltung, also nicht auf das Pflichtstundendeputat anrechenbar. Die Teilnahme wird jedoch im Sinne einer sinnvollen und fruchtbaren Vertiefungs- und Ergänzungsveranstaltung zu einem erfolgreichen Durchlaufen und Abschließen des LL.M.-Studiengangs dringend empfohlen.



Seminar zum Schwerpunktbereich 4b

Inhalt:

Das Seminar wendet sich an Studierende des Schwerpunktbereichs 4 b) und findet als Blockveranstaltung im Juli 2011 statt. Es besteht die Möglichkeit, eine Studienarbeit im Rahmen der Universitätsprüfung und/oder eine Seminararbeit im Sinne des § 9 II Nr. 3 JAPrO 2002 zu erstellen. Nähere Informationen auf der Homepage des Lehrstuhls und bei der  Vorbesprechung am Ende des Wintersemesters 2010/11.



3. Klausur im Zivilrecht

Termin:am Donnerstag, dem 04.08.2011 von 8-13 Uhr im Audi max
Besprechung am Mittwoch, dem 23.08.2011 von 12-13 Uhr im Audi max
Vorgesehen laut Studienplan:7. Semester ff.

Inhalt:

Nur für Studierende, die die Vorlesungen und Übungen für Fortgeschrittene im Bürgerlichen und Öffentlichen Recht sowie im Strafrecht mit Erfolg besucht haben.



1. Klausur im Zivilrecht - Block I

Termin:am Samstag, dem 16.04.2011 von 8-13 Uhr im Audi max
Besprechung am Freitag, dem 13.05.2011 von 14-16 Uhr im Audi max

Inhalt:




Leiter Computer-Zentrum
Prof. Manfred Gerblinger

Dienstzimmer:Neue Aula, Silcherflügel, Zi. 101
Sprechstunde:Terminreservierung via Internet, nach den Vorlesungen und nach telefonischer Vereinbarung
Telefon:07071 29-72682
Fax:07071 29-5136
E-Mail:E-Mail
Webseite:http://www.jura.uni-tuebingen.de/gerblinger

Informationsrecht

Rechtswissenschaftliche Vorlesung für Studierende der Informatik und anderer technischer Studiengänge

Termin:Montag 16 Uhr c.t. - 18 Uhr, HS 5
Beginn:18.04.2011
Vorgesehen laut Studienplan:3. Semester ff.

Inhalt:

Im Informationsrecht werden aufbauend auf einer kurzen Übersicht über die Rechtssystematik und einer kurzen Einführung in zentrale Grundlagen der Rechtsordnung folgende Bereiche behandelt:

  • Übersicht über das deutsche Rechtssystem und Bezüge zum Ausland
  • Einführung in das Zivilrecht
  • Probleme beim Vertragsschluss, der Vertragsgestaltung und der Vertragsbeendigung
  • Schadenersatzansprüche mit und ohne vertragliche Bindung
  • Gewährleistungsrechte beim Hard- und Softwarekauf und -miete
  • Arbeitsrechtliche Fragestellungen
  • Urheber- und Patentschutz bei Softwareanwendungen; u.a. Lizenzrechte an Software, Rechtsschutz und Verwertung von Computerprogrammen, Rechtsschutz für Datenbanken
  • Rechtsfragen der Open Source Software / Freie Software, einzelne Lizenztypen
  • Markenrecht: u.a. der markenzeichenrechtliche Schutz von Computerprogrammen
  • Wettbewerbsrecht und Abmahnung
  • Internetrecht: u.a. Kauf im Internet
  • Datenschutzrecht
  • Verfahrensrecht: Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche
  • Neuere Rechtsentwicklungen: EU-Richtlinien, IuKDG mit SigG und SigVO, TKG, TMG

Literatur:

Klunzinger, Eugen, Einführung in das Bürgerliche Recht, 14. Aufl., Vahlen Verlag, München 2009.
Klunzinger, Eugen, Übungen im Privatrecht : Übersichten, Fragen und Fälle zum Bürgerlichen, Handels-, Gesellschafts- und Arbeitsrecht, 9. Auflage, Vahlen Verlag, München 2006.
Dreier, Thomas, Skript Internetrecht, Online-Version, Juni 2009, abgerufen am 31.01.2011.
Hoeren, Thomas, Internetrecht, Online-Version, September 2010, abgerufen am 31.01.2011.



Verschiedene Computerkurse

(vgl. detaillierte Darstellung im Internet und/oder auf Veranstaltungsaushängen)

Vorgesehen laut Studienplan:1. Semester ff.

Inhalt:

Die Kurse werden mehrfach (Blockveranstaltung) während des Semesters und auch während der vorlesungsfreien Zeit angeboten. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt; die Teilnehmerlisten zu den einzelnen Veranstaltungen liegen bei der Aufsicht des Juristischen Seminars (Neue Aula) aus.
Siehe im Einzelnen die Angaben im Vorlesungskommentar unter der Rubrik Computer-Zentrum bzw. im Web unter
http://www.jura.uni-tuebingen.de/cz/veranstaltungen/
Aktuell angebotene Veranstaltungen finden Sie unter
http://www.jura.uni-tuebingen.de/einrichtungen/cz/aktuelles/veranstaltungen

Literatur:

Veranstaltungsunterlagen finden Sie
http://www.jura.uni-tuebingen.de/cz/veranstaltungen/



Dott. Elena Giancotti Reiter, (Univ. Roma)

Sprechstunde:Nach der Vorlesung

Vorlesung Italienische Rechtssprache

Termin:Dienstag 8 Uhr c.t. - 10 Uhr, HS 6
Beginn:12.04.2011

Inhalt:

Dieser Kurs soll die Italienische Rechtssprache durch die Lektüre von Originaltexten (Gesetze, Gerichtsentscheidung, Presseartikel, wissenschafftliche Literatur) vermitteln und dabei den Studenten einen ersten allgemeinen Überblick über Grundlagen und Rechtinstitute des italienischen Verfassungs-, Zivil- und Zivilprozessrechts geben. Die Teilnehmer haben in jedem Unterrichtabschnitt die Möglichkeit, einen praktischen Fall zu diskutieren und zu lösen.

Die Veranstaltung wird auf Italienisch gehalten. Italienischvorerkenntnisse sind gewünscht.

Bei regelmäßiger Teilnahme an der Veranstaltung kann ein entsprechender Schein ausgestellt werden.

Literatur:

Wird im Rahmen der einzelnen Unterrichtseinheiten bekannt gegeben.



Richter am Verwaltungsgerichtshof
Dr. Malte Graßhof

Sprechstunde:nach der Lehrveranstaltung und nach Vereinbarung

Vorlesung Völkerrecht II (Internationale Organisationen)

SPP 4a, SPW 4b

SPP; SPB 4a, 4b

Die Vorlesung am 3. Mai 2011 muss krankheitsbedingt leider entfallen.

Termin:Dienstag 18 Uhr c.t. - 20 Uhr, HS 10
Beginn:12.04.2011
Vorgesehen laut Studienplan:6. Semester f.

Inhalt:

Die Vorlesung Internationale Organisationen erweitert Grundkenntnisse im Völker- und Europarecht um das Recht der Internationalen Organisationen. In einem ersten Teil werden Theorie und Geschichte der Internationalen Organisationen behandelt. Es folgt ein Überblick über Fragen der Entstehung und des Untergangs Internationaler Organisationen, über die Mitgliedschaft in ihnen und ihre Rechtsstellung und Willensbildung. Danach werden die UN-Familie und der Europarat betrachtet. Abschließend werden EU und EG im Überblick dargestellt.
Die Vorlesung eignet sich auch für ausländische Studierende und solche anderer Fachgebiete. Zu Semesterende wird eine Abschlussklausur angeboten, die für Studierende, die einen Leistungsnachweis benötigen (z.B. Erasmus-Stipendiaten oder LL.M.-Kandidaten), obligatorisch ist.

Literatur:

Vertragssammlung (z.B. Randelshofer, Völkerrechtliche Verträge oder Tomuschat, Völkerrecht)
Lehrbuch (z.B. Graf Vitzthum (Hrsg.), Völkerrecht, 5. Auflage 2010



Rechtsanwalt
Dr. Bernd Groß, LL.M.

Sprechstunde:Nach der Veranstaltung
E-Mail:E-Mail
Webseite:http://www.jura.uni-tuebingen.de/gross

Seminar: "Strafrechtliche Probleme bei Internationall Investigations"

Termin:Mittwoch 18 Uhr c.t. - 20 Uhr, Raum 10, Alte Physik

Inhalt:

Internal Investigations sind in den letzten Jahren in Mode gekommen. In den USA können die Behörden Unternehmen zwingen, auf eigene Kosten Anwälte und Wirtschaftsprüfer zu mandatieren, die die strafrechtlich problematischen Geschäftsvorfälle untersuchen. Mittlerweile hat die in den USA dazu geführt, dass sogar ohne Anlass derartige Teams beauftragt werden, um eine vorbeugende Untersuchung durchzuführen. In der Praxis wird derzeit auch in Deutschland häufig die These vertreten, dass derartige Internal Investigations ein geeignetes Mittel zur Aufarbeitung strafrechtlichen Fehlverhaltens sind. Hierbei wird freilich häufig vergessen, welche Risiken für das Unternehmen und seine Mitarbeiter mit derartigen Untersuchungen einhergehen können. In diesem Seminar werden diese Probleme thematisiert.
Besondere strafrechtliche oder strafprozessuale Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Das Seminar ist unterteilt in eine Lehr- und Lernphase in Tübingen und eine Blockphase in Frankfurt.

I. Lehr- und Lernphase
1. Einleitung/Problemstellung
2. Die zugrundeliegenden Strafnormen
a) § 266 StGB
b) Korruptionsdelikte
3. § 153 AO
4. Unternehmensstrafrecht
5. § 130 OWiG
6. Der Beschuldigte als Gegenstand interner Untersuchungen
7. Datenschutzrechtliche Probleme bei Internat Investigations
8. Kooperation mit Ermittlungsbehörden

II. Blockphase
1. Untreue durch schwarze Kassen
2. Organisationspflichten nach § 130 OWiG im Konzern
3. Voraussetzung des Verfalls bei Korruptionsdelikten
4. Nemo-tenetur bei internen Untersuchungen
5. Arbeitsrechtliche Pflichten des Arbeitnehmers
6. Amnestieprogramme
7. Die Grenzen privater Ermittlungen (Strafvereitlung etc.)
8. Vergaberechtliche Vorgaben

Literatur:

Literaturhinweise werden zu Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben.



Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht
Prof. Dr. Hans-Ludwig Günther

Dienstzimmer:Neue Aula, Gmelinflügel, 1. OG, Zi 127, Tel.: 07071/29-74903
Sprechstunde:Nach der Vorlesung und nach Vereinbarung
E-Mail:E-Mail
Webseite:http://www.jura.uni-tuebingen.de/guenther
Sekretariat:Heidrun Leibfarth, Zi. 128, Sprechstunde: Mo, Di, Do 9-11.45 Uhr, Mi 9-15.30 Uhr, Tel. 29-78131, E-Mail
Mitarbeiter:Christoph Dudenbostel, Zi. 130, Tel.: 29-74904
Guido Ernst, Zi. 130, Tel.: 29-74904
Isabelle Grüner, Zi. 129, Tel.: 29-73246
Priv.-Doz. Dr. Volker Haas, Zi. 141, Tel.: 29-76739

Grundkurs Strafrecht II (Besonderer Teil 1): Delikte gegen höchstpersönliche und überindividuelle Rechtsgüter (A-K)

P; ZP

Termin:Dienstag 10 Uhr c.t. - 12 Uhr, HS 9
Mittwoch 12 Uhr c.t. - 13 Uhr, HS 9
mit 2stündigen freiwilligen Fallbesprechungen (ZP)
Beginn:12.04.2011
Vorgesehen laut Studienplan:2./3. Semester f.

Inhalt:

Es werden die examensrelevanten Delikte gegen die Person und Rechtsgüter der Allgemeinheit behandelt.

Parallel zu der Veranstaltung werden begleitende Fallbesprechungen von den Assistenten der Fakultät gehalten.

Literatur:

Hinweise zu Beginn der Vorlesung.



Übungen im Strafrecht für Fortgeschrittene (A-K)

P

Nur am 13.04.2011 findet die Übung im Hörsaal 25 statt.

Termin:Mittwoch 14 Uhr c.t. - 16 Uhr, Audi Max
Beginn:13.04.2011
Vorgesehen laut Studienplan:4. Semester

Inhalt:

Die Übung ist für Studierende im 4. Semester gedacht, die die Vorlesung Strafrecht - Besonderer Teil bereits gehört und an den Übungungen im Strafrecht für Anfänger mit Erfolg teilgenommen haben.
Probleme des Allgemeinen und Besonderes Teils, die im Rahmen der Bearbeitung schwieriger Strafrechtsfälle zu erörtern sind; Technik der strafrechtlichen Fallbearbeitung. Es werden eine Hausarbeit und zwei Klausuren angeboten. Die Hausarbeit wird ab Mo, 07.02.2011 im Seminar ausgegeben sowie auf der Homepage online gestellt.

Übung: Ausgabetermin: 07.02.2011, Abgabetermin: 13.04.2011

Literatur:

Hinweise zu Beginn der Übung.



Examenskolloquium zum Schwerpunktbereich "Kriminalwissenschaften und Strafrechtspflege"

Termin:Donnerstag 16 Uhr c.t. - 19 Uhr, HS 1
Vorgesehen laut Studienplan:7./8. Semester

Inhalt:

Dieses Examenskolloquium behandelt ausgewählte Problembereiche aus dem SPB 7, die für die Examensklausur und die mündliche Prüfung erhöhte Relevanz haben. In der Vorgehens-weise werden sich Repetition klassischer Fragestellungen, Darstellung neuester Entwicklungen, Erörterung wichtiger höchstrichterlicher Entscheidungen und aktueller Berichterstattung in Medien abwechseln. Inhaltlich bilden Problembereiche aus den Veranstaltungen Kriminologie I, Kriminologie II, Kriminologie III, Jugendstrafrecht, Rechtsfolgen der Straftat, Strafvollstreckung und Strafvollzug den Kernbereich. Die Gebiete Strafverfahrensrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Umweltstrafrecht werden in Form eines Überblicks über wichtige Grundfragen angesprochen. Aus dem Europäischen Straf- und Strafverfahrensrecht (einschließlich Menschenrechten) werden nur solche Fragen gelegentlich mit angesprochen, die einen engen Bezug zu typischen Fragen des deutschen Rechts bzw. der Rechtspolitik oder der Kriminalpolitik haben.

Literatur:

Wird fachspezifisch jeweils während der Veranstaltung bekannt gegeben.



Seminar "Aktuelle Rechtsprechung zum Strafrecht"

Termin:Blockveranstaltung im Heinrich-Fabri-Institut in Blaubeuren vom 14.7. bis 16.7.2011

Inhalt:

Geeignet für Studierende, die die Übungen im Strafrecht für Vorgerückte mit Erfolg absolviert haben und bereit sind, ein schriftliches Referat zu übernehmen.
Examensrelevante Probleme des Strafrechts unter besonderer Berücksichtigung neuerer Entwicklungen in Rechtsprechung und Lehre.
Die Seminarreferate können auch als Studienarbeiten für den Schwerpunktbereich 7 vergeben werden.
Die Themenvergabe erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldung am Lehrstuhl.



5. Klausur im Strafrecht - Block I

Termin:am Samstag, dem 21.05.2011 von 8-13 Uhr im Audi max
Besprechung am Freitag, dem 10.06.2011 von 14-16 Uhr im Audi max

Inhalt:




Richter am Landgericht
Dr. Robert Häcker

Sprechstunde:nach der Vorlesung
Webseite:http://www.jura.uni-tuebingen.de/haecker

Vorlesung Mündliche Verhandlung und Beweisrecht in der Praxis des Zivilprozesses

Die Vorlesung am 31. Mai 2011 muss leider entfallen.

Termin:Dienstag 18 Uhr c.t. - 20 Uhr, HS 4
Beginn:19.04.2011
Vorgesehen laut Studienplan:5. Semester ff.

Inhalt:

Der „Grundsatz der Mündlichkeit“ (§ 128 ZPO) beherrscht trotz einer Reihe von Durchbrechungen die Zivilprozessordnung. Die Erörterung des Streitstoffs in mündlicher Verhandlung vor dem erkennenden Gericht bildet nach der Vorstellung des Gesetzgebers den Dreh- und Angelpunkt des Verfahrens. Vor diesem Hintergrund liegt der Schwerpunkt der Veranstaltung auf praktischen Aspekten: Nach der Darstellung und Erläuterung des Ablaufs der mündlichen Verhandlung im Zivilprozess mit Beweisaufnahme – diese am Beispiel der Zeugenvernehmung und mit Bezug zu Fragen der Vernehmungslehre und Aussagepsychologie – besteht bei entsprechendem Interesse Gelegenheit, das Gehörte in den Rollen der verschiedenen Beteiligten spielerisch zu erproben. Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit ist daher erwünscht.

Literatur:

Wird im ersten Termin besprochen.



Dr. Ulrich Hägele

Schreibtraining für Juristen

Termin:Blockveranstaltung von 10 Uhr s.t. bis 17 Uhr vom 9.7. - 11.7.2010

Inhalt:

Briefe, Urteile, Kommentare: Schreiben und Sprechen gehören zum juristischen Alltag, im Studium ebenso wie später im Beruf. In diesem Workshop lernen Sie zunächst, wie Sie Texte verständlich, sachgerecht und attraktiv formulieren. Wir werden diskutieren, warum juristisches Deutsch oft so hölzern wirkt; in Übungen trainieren Sie, die Klippen der Amtssprache elegant zu umschiffen. Sie lernen zunächst typische Phasen des Schreibprozesses kennen und erfahren, was Sie gegen Schreibblockaden tun können. Themen: Aufbau und Gliederung verschiedener Textsorten, Adressatengerecht formulieren, Besonderheiten des Gutachtenstils, Stilregeln und Stilmittel: Treffende Ausdrücke finden, Gedanken portionieren, Sätze ordnen, Überflüssiges streichen, Nominalstil auflösen, Typische Phasen des Schreibprozesses, Organisation des Schreibprozesses. Methoden: Schreibübungen, Textanalyse und -kritik, Redigieren, Clustern, 5-Satz-Technik, Diskussion. Bestandteil der Veranstaltung ist es in ihrem zweiten Teil auch, die erworbenen Kenntnisse in Bezug auf die schriftliche Kommunikationsfähigkeit auf die mündliche Ebene zu transferieren. Die Veranstaltung beinhaltet mündliche Präsentationen der erarbeiteten Texte und der erlernten Methoden der Kommunikation. Grundlage für den Schlüsselqualifikationsschein ist eine benotete Präsentation.



Justitiar und Kanzler der Diözese Rottenburg-Stuttgart
Prof. Dr. Felix Hammer

Sprechstunde:nach der Vorlesung
E-Mail:E-Mail
Webseite:http://www.drs.de/index.php?id=1232

Vorlesung Kirchenrecht (Evangelisches und katholisches Kirchenrecht)

SPP 3c

SPP; SPB 3c

Termin:Mittwoch 16 Uhr c.t. - 18 Uhr, HS 6
Beginn:13.04.2011
Vorgesehen laut Studienplan:6. Semester f.

Inhalt:

Die Vorlesung führt ein in die Geschichte des Kirchenrechts sowie in das geltende katholische und evangelische Kirchenrecht. Es grenzt dieses vom Staatskirchenrecht ab, geht Wechselwirkungen zwischen beiden Gebieten nach und nimmt dabei insbesondere das Vertragskirchenrecht in den Blick. Das katholische Kirchenrecht wird in erster Linie anhand des Codex Iuris Canonici dargestellt, doch wird dies ergänzt durch Hinweise auf partikulare Rechtsnormen, vor allem der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Inhaltlich werden die Regelungen zur Verfassungsstruktur der Kirche, den Rechten aller Gläubigen, zu den kirchlichen Amtsträgern, zum Verkündigungs- und Heiligungsdienst der Kirche, aber auch zum kirchliche Vermögens-, Straf- und Prozessrecht erläutert. Beim evangelischen Kirchenrecht ist neben dem Recht der Landeskirchen das Recht gliedkirchlicher Zusammenschlüsse Gegenstand der Vorlesung, wobei jeweils das kirchliche Verfassungsrecht als Grundlage der kirchlichen Rechtsordnung intensiver behandelt wird, doch wird auch das übrige Recht (mit Schwerpunkt Evangelische Landeskirche in Württemberg) in seinen Grundlinien besprochen (so das Kirchengliedschafts-, das Vermögensrecht und weitere kirchliche Rechtsbereiche). Beim katholischen wie evangelischen Kirchenrecht wird die Frage nach Geltungsgrund und Wesen des Kirchenrechts gestellt. In diesem Rahmen werden Missverständnisse wie die Forderung nach Demokratie in der Kirche und die Geltung von Grundrechten im Kirchenrecht erörtert. Schließlich wird ein Ausblick auf Ökumene und Kirchenrecht unternommen. Die Vorlesung soll zudem die Möglichkeit bieten, dass nach Absprache mit den Teilnehmern Themen, die diese besonders interessieren, sowie aktuelle Probleme des Kirchenrechts schwerpunktmäßig bearbeitet werden.

Literatur:

W. Aymans/K. Mörsdorf, Kanonisches Recht. Lehrbuch aufgrund des Codex Iuris Canonici, 13. Aufl., 1991 ff.; A. Frhr. v. Campenhausen/G. Wießner, Kirchenrecht - Reli¬gionswissenschaft, 1994; A. Frhr. v. Campenhausen u. a. (Hg.), Lexikon für Kirchen- und Staatskirchenrecht, 3 Bde., 2000-2004 [LKStKR]; P. Erdö, Geschichte der Wissenschaft vom kanonischen Recht. Eine Einführung, 2006; M. Germann (Hg.), Staatskirchenrecht und Kirchenrecht. Textauswahl, Ausg. für Tübingen, 2007; L. Gerosa, Das Recht der Kirche, 1995; L. Gerosa/L. Müller, Kirche ohne Recht?, 2003; S. Haering/H. Schmitz (Hg.), Lexikon des Kirchenrechts, 2004; P. Landau, Grundlagen und Geschichte des evangelischen Kirchenrechts und des Staatskirchenrechts, 2008; P. Krämer, Kirchenrecht, 2 Bde. 1992/93; H. de Wall/S. Muckel, Kirchenrecht, 2. Aufl. 2010; C. Link, Kirchliche Rechtsgeschichte, 2. Aufl. 2010; J. Listl/H. Schmitz (Hg.), Handbuch des Katholischen Kirchenrechts, 2. Aufl. 1999; R. Pahud de Mortanges (Hg.), Ökumene im Kirchenrecht?, 1996; R. Puza, Katholisches Kirchenrecht (UTB), 2. Aufl. 1993; H. Schlosser/F. Sturm/H. Weber, Die rechtsgeschichtliche Exegese. Römisches Recht, Deutsches Recht, Kirchenrecht, 2. Aufl 1992; I. Riedel-Spangenberger, Grundbegriffe des Kirchenrechts (UTB), 1992; G. Rau (Hg.), Das Recht der Kirche, 3 Bde. und Register¬bd., 1994-1997; A. Stein, Evan-gelisches Kirchenrecht, 3. Aufl. 1992.



Rechtsanwalt
Dr. Richard Haug

Fallbesprechung zum außervertraglichen Schuldrecht

Termin:Dienstag 14 Uhr c.t. - 17 Uhr, HS 6
Beginn:12.04.2011
Vorgesehen laut Studienplan:4. Semester ff.

Inhalt:




Dr. Dr. (Univ. Istanbul) Altan Heper

E-Mail:E-Mail

Vorlesung Einführung in die türkische Rechtssprache

Termin:Freitag 16 Uhr c.t. - 19 Uhr, HS 1
Beginn:29.04.2011
Vorgesehen laut Studienplan:3. Semester ff.

Inhalt:

Das türkische Recht lehnt sich sehr stark an das europäische Recht, insbesondere das deutsche an. Die vielseitigen Beziehungen zwischen Deutschland und der Türkei spielen auch im rechtlichen Bereich eine Rolle. Das türkische Recht kommt auch in Deutschland vor dem deutschen Richter nicht zuletzt auf Grund der zahlreichen Immigranten aus der Türkei zur Anwendung, z. B in familienrechtlichen Angelegenheiten. Daher weist das türkische Recht eine praktische Relevanz auf.

Das Ziel des Kurses ist es den Teilnehmern das Erlernen der türkischen Rechtsprache zu ermöglichen. Dazu werden die Fachterminologie und Übersetzungsarbeiten geübt. Während der Sprachübungen wird ein Überblick über die türkische Rechtsordnung vermittelt.

Der Kurs ist geeignet für Jurastudenten ab 3. dem Semester, aber auch für BWL-und Volkswirtschaftstudenten, die Zusatzqualifikation erwerben wollen. Der Kurs findet überwiegend in türkischer Sprache statt. Notwendige Erläuterungen zur Fachsprache und der Vergleich mit der deutschen Rechtsordnung werden in deutscher Sprache erfolgen. Gute Vorkenntnisse der türkischen Sprache sind erforderlich.

Das Kursmaterial wird in der ersten Veranstaltung bekannt gegeben.



Philosophisches Seminar
Prof. Dr. phil. Dr. h.c. Otfried Höffe

Telefon:07071 / 297 45 49 oder 297 60 85
Fax:07071 / 29 50 52
E-Mail:E-Mail

Vorlesung "Kants praktische Philosophie"

Termin:Donnerstag 10 Uhr c.t. - 12 Uhr, Raum 2 (Alte Physik)
Beginn:14.04.2011

Inhalt:




Rechtsanwalt
Dr. Bertram Huber

Webseite:http://www.jura.uni-tuebingen.de/huber/

Vorlesung Internationales Patentmanagement – Voraussetzung für geschäftlichen Erfolg im 21. Jahrhundert

Termin:Dienstag 14 Uhr c.t. - 16.30 Uhr
Blockveranstaltung an folgenden Tagen: 12.4., 3.5., 17.5., 28.6. und 12.7.2011 in Raum 202 (Kupferbau)
Vorgesehen laut Studienplan:4. Semester ff.

Inhalt:

Immaterielle Vermögenswerte bestimmen heute Wert und Erfolg von Unternehmen. Die in Blockveranstaltungen abgehaltene Vorlesung zeigt anhand von Beispielen die Bedeutung von Patenten und anderen gewerblichen Schutzrechten und deren Einsatz zur Förderung und Sicherung des Geschäftserfolgs von Unternehmen auf.

Aus dem Inhalt:

  • Patente und andere gewerbliche Schutzrechte; was umfasst Intellectual Property? Unterschiedliche strategische Ansätze
  • Methodische Verknüpfung von Patent- und Geschäftsstrategie
  • Qualitativ-komparative und finanzielle Bewertung von Schutzrechten (Überblick)
  • Die vertragliche Seite: Lizenzverträge, Forschungs- und Entwicklungskooperationen, Vertraulichkeitsvereinbarungen (Non-Disclosure Agreements)

Literatur:

  • Chrocziel, Einführung in den gewerblichen Rechtsschutz und das Urheberrecht, 2. Auflage, Beck, München 2005
  • Gassmann/Bader, Patentmanagement - Innovationen erfolgreich nutzen und schützen, 2. Auflage, 2007
  • Rivette/Klein, Rembrandts in the Attic - Unlocking the Hidden Value of Patents, Harvard Business School Press, Boston 2000
  • Blaxill/Eckardt, The Invisible Edge - Taking Your Strategy to the next Level Using Intellectual Property, Penguin, New York 2009
  • Wurzer/Reinhardt, Handbuch der Patentbewertung, 2. Auflage, Heymanns, Köln 2010
  • Schmeisser/Mohnkopf/Hartmann, Innovationserfolgsrechung - Innovationsmanagement und Schutzrechtsbewertung, Springer, München 2008
  • Groß, Der Lizenzvertrag, 9. Aufl., Frankfurt/M. 2007
  • Pagenberg/Beier, Lizenzverträge/License Agreements, 6. Aufl., Heymanns, Köln/München 2008
  • Bartenbach, Patentlizenz- und Know-how-Vertrag, 6. Aufl., Schmidt, Köln 2006
  • Klawitter/Lübbig, Lizenzverträge und Kartellrecht, 1. Aufl., Nomos, Baden-Baden 2009
  • Pfaff/Osterrieth, Lizenzverträge, 3. Aufl., München 2010



Miriam Indra

Sprechstunde:Nach der Veranstaltung
Telefon:07191/12435
E-Mail:E-Mail

Proseminar römischrechtliche Exegese

Termin:Dienstag 19 Uhr c.t. - 21 Uhr, Raum 220 (Juristisches Seminar)
Beginn:19.04.2011
Eignung:1./2. Semester ff.

Inhalt:

Der Begriff „Exegese“ (von gr. exégesis = Auslegung) stammt aus dem theologischen Bereich und bezeichnet dort die Interpretation insbesondere von heiligen Schriften. Im römischen Recht versteht man darunter entsprechend die Auslegung der antiken römischen
Rechtsquellen. Diese römischrechtliche Exegese ist in der kontinentaleuropäischen Rechtstradition die Grundform juristischer Methodik und liegt den Denkstrukturen der Juristen zugrunde. Sich im Studium damit zu befassen bedeutet deshalb nicht die Pflege alter
Zöpfe, sondern die Rückbesinnung auf die eigenen Wurzeln zum tieferen Verständnis grundlegender Strukturen. Die Exegese erfordert durch den Umgang mit den antiken Rechtsquellen aber Kenntnisse, die die gewohnte universitäre Ausbildung nicht vermittelt.
Das Proseminar soll die Grundlagen dieser Fähigkeiten vermitteln und das Seminar zur römischrechtlichen Exegese begleiten und unterstützen. Inhalt der Veranstaltung sind vor allem Quellenkunde und Methodik des exegetischen Arbeitens. Lateinkenntnisse sind
erwünscht. Für die Veranstaltung wird ein Teilnahmeschein ausgestellt. Nach zwei Einführungsterminen ist die Veranstaltung voraussichtlich als Blockveranstaltung geplant, weitere Termine werden im ersten Einführungstermin  vereinbart.





Richter am Bundesfinanzhof
Dr. Harald Jatzke

E-Mail:E-Mail
Webseite:http://www.jura.uni-tuebingen.de/jatzke

Vorlesung Steuerrecht X: Internationales und europäisches Steuerrecht

SPP 6

SPP; SPB 6

Termin:Freitag 10 Uhr c.t. - 14 Uhr, HS 5
an folgenden Tagen: 29.4., 6.5., 20.5., 8.7. und 22.7.2011
Vorgesehen laut Studienplan:6. Semester ff.

Inhalt:

Die Vorlesung ist Teil der Ausbildung im Steuerrecht, die gemeinsam von BVerfRi Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof, BVerfRi Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff und den Rechtsanwälten Prof. Dr. Joachim Bloehs und Dr. Burkhard Binnewies betreut wird. Alle Vorlesungen im Steuerrecht vermitteln im Jahresrhythmus eine gründliche Ausbildung im Steuerrecht.

Gegenstand der Vorlesung ist das Außensteuerrecht (Grundzüge des AStG) und das Internationale und Europäische Steuerrecht. Im Vordergrund stehen die Regelungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (insbesondere die Bestimmungen des OECD-Musterabkommens) sowie die Gemeinschaftsrechtsakte auf dem Gebiet der Besteuerung unter besonderer Berücksichtigung der Steuerharmonisierung in der EU und der Vorgaben des EG-Vertrages und der Rechtsprechung des EuGH.

Die Vorlesung ist eine Wahlveranstaltung zum Schwerpunktbereich nach JAPrO 2002, § 14 StudPrO: SPB 6 (Steuern und Finanzierung). Sie kann auch im Rahmen der Schwerpunktbereiche 4a (Internationales Wirtschaftsrecht), 4b (Internationales Privatrecht) und 4c (Internationales Öffentliches Recht) belegt werden.


Literatur:

Kay-Michael Wilke, Lehrbuch des Internationalen Steuerrechts, 9. Aufl. 2009;
Harald Schaumburg, Internationales Steuerrecht, Außensteuerrecht, Doppelbesteuerungsrecht, 2. Aufl. 1997;
Gerrit Frotscher, Internationales Steuerrecht, 3. Aufl. 2009;
Weber-Grellet, Europäisches Steuerrecht, 2005

Gesetzestexte: Beck, Steuergesetze I (Loseblatt) oder NWB, Wichtige Steuergesetze, bzw. NWB-Handausgabe Deutsche Steuergesetze, jeweils aktuelle Ausgabe.




Institut für Kriminologie
Ass. iur. Philipp Karnowski

Dienstzimmer:Zi. 708
Sprechstunde:donnerstags und freitags von 14-17 Uhr
Telefon:29-77027
E-Mail:E-Mail

Falbesprechung zum Strafprozessrecht

Termin:Freitag 10 Uhr c.t. - 12 Uhr, Übungsraum 10 - Alte Archäologie
Beginn:15.04.2011
Vorgesehen laut Studienplan:5. Semester ff.

Inhalt:




Lehrstuhl für Verwaltungsrecht, Religionsverfassungsrecht, Kirchenrecht
Prof. Dr. Karl-Hermann Kästner

Dienstzimmer:Neue Aula, Gmelinflügel, Zi. 309, Tel.: 07071/ 29-72971
Sprechstunde:donnerstags 13-14 Uhr nach Voranmeldung im Sekretariat
E-Mail:E-Mail
Webseite:http://www.jura.uni-tuebingen.de/kaestner
Sekretariat:Eva Hauschulz, Zi. 310, Tel. 29-78125, E-Mail
Assistenten:Dr. Christian Traulsen, Zi. 146.3, Tel.: 29-72690, E-Mail
Dr. Daniel Couzinet, Zi. 146.1, Tel. 29-72954, E-Mail
Mitarbeiter:M. Lipp, Zi. 146.4, Tel.: 29-78144
K. Naumann, Zi. 146.2, Tel. 29-72689
S. Göltenbott, Zi. 146.2, Tel. 29-72689
Chr. Raiser, Zi. 146.2, Tel.: 29-72689
A. Willi, Zi. 146.2, Tel. 29-72689

Vorlesung Verwaltungsprozessrecht

P

Termin:Donnerstag 14 Uhr c.t. - 16 Uhr, Audi Max
Beginn:14.04.2010
Vorgesehen laut Studienplan:4. Semester f.

Inhalt:

Die Vorlesung soll einen Überblick über den Standort und die Funktion der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit im Rahmen der Rechtspflege der Bundesrepublik Deutschland vermitteln. Behandelt werden der Aufbau der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit, die Verfahrensgrundsätze, die verschiedenen Klagearten, die einzelnen Sachentscheidungsvoraussetzungen sowie im knappen Überblick die statthaften Rechtsmittel. Die Darstellung wird in möglichst großem Umfang durch Fälle aus der Praxis der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit ergänzt.

Literatur:

Schenke, Verwaltungsprozessrecht, 12. Aufl. 2009; Hufen, Verwaltungsprozessrecht, 7. Aufl. 2008.



Vorlesung Allgemeines Verwaltungsrecht

P; ZP

Termin:Dienstag 12 Uhr c.t. - 14 Uhr, HS 5
Donnerstag 10 Uhr c.t. - 12 Uhr, HS 5
mit 2stündigen freiwilligen Fallbesprechungen
Beginn:12.04.2011
Vorgesehen laut Studienplan:3. Semester

Inhalt:

Das Allgemeine Verwaltungsrecht wird systematisch dargestellt und anhand von Beispielen erörtert. Behandelt werden unter anderem die Grundlagen des Verwaltungsrechts, die Organisation der öffentlichen Verwaltung, die Formen und Grundprobleme des Verwaltungshandelns, das Verwaltungsverfahren, das Recht der öffentlichen Sachen (im Überblick), das Recht der staatlichen Ersatzleistungen (im Überblick) sowie Grundstrukturen des Rechtsschutzes gegenüber Akten der öffentlichen Verwaltung. Besonders ausführlich sollen der Verwaltungsakt und die damit zusammenhängenden Fragen (Bedeutung und Funktion, Begriffsmerkmale, Arten, Nebenbestimmungen, Rechtswidrigkeit und ihre Folgen, Bestandskraft, Vollstreckung) sowie Probleme der Gebundenheit und Freiheit des Verwaltungshandelns dargestellt werden.

Texte:
Erforderlich sind Texte des für die Ausbildung wichtigen Staats- und Verwaltungsrechts im Bund und im Land Baden-Württemberg.

Literatur:

Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 17. Aufl. 2009; Peine, Allgemeines Verwaltungsrecht, 9. Aufl. 2008; Detterbeck, Allgemeines Verwaltungsrecht mit Verwaltungsprozessrecht, 8. Aufl. 2010



Übungen im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene

P

Termin:Donnerstag 16 Uhr c.t. - 18 Uhr, HS 9
Beginn:14.04.2011
Vorgesehen laut Studienplan:6. Semester

Inhalt:

Voraussetzung ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Übung im Öffentlichen Recht für Anfänger. Erforderlich sind Kenntnisse aus den Vorlesungen Öffentliches Recht I - VI.

Die Lehrveranstaltung dient der Einübung in die Fallbearbeitung und der Vertiefung von Kenntnissen im Öffentlichen Recht. Es werden eine Hausarbeit (als Ferienhausarbeit) und zwei Klausuren angeboten. Den Schein über die erfolgreiche Teilnahme erhält, wer mindestens eine Hausarbeit und eine Klausur mit „ausreichend“ bearbeitet hat.


Ausgabe der Ferienhausarbeit: 4.2.2011
Abgabe der Ferienhausarbeit: 14.4.2011

Vgl. zu näheren Einzelheiten den Aushang bzw. die Homepage des Lehrstuhls



Seminar "Leitentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts"

(unter Beteiligung von Richterin des BVerfG a.D. Prof. Dr. Evelyn Haas und Richter des BVerfG Wilhelm Schluckebier)

Lehrveranstaltung i. S. von § 9 Abs. 2 Nr. 3 JAPrO 2002 und § 4 Abs. 1 lit. b PromO.

Termin:Blockseminar vom 14.7. - 16.7.2011 im Heinrich-Fabri-Institut in Blaubeuren
Vorgesehen laut Studienplan:3. Semester ff.

Inhalt:

Themen: Siehe Aushang bzw. Homepage des Lehrstuhls
Anmeldung: Siehe Aushang bzw. Homepage des Lehrstuhls



Seminar "Menschenwürde als ethische und juristische Kategorie"

(gemeinsam mit Prof. Dr. Elisabeth Gräb-Schmidt, Ev.-theol. Fakultät)

SPB 3c; Lehrveranstaltung i. S. von § 9 Abs. 2 Nr. 3 JAPrO 2002 und § 4 Abs. 1 lit. b, ggf. Abs. 2 PromO.

Termin:Blockseminar vom 21-23.7.2011 im Heinrich-Fabri-Institut n Blaubeuren
Vorgesehen laut Studienplan:3. Semester ff.

Inhalt:

Themen: Siehe Aushang bzw. Homepage des Lehrstuhls
Anmeldung: Siehe Aushang bzw. Homepage des Lehrstuhls




Prof. Dr. Hans-Jürgen Kerner

Dienstzimmer:Zi. 217
Sprechstunde:nach Vereinbarung
Telefon:29-72021
Fax:29-5024
E-Mail:E-Mail
Webseite:http://www.ifk.jura.uni-tuebingen.de/kerner

Kriminologie II (Mikrokriminologie)

SPP; SPB 7

Termin:Mittwoch 16 Uhr c.t. - 18 Uhr, HS 1
Beginn:13.04.2011
Vorgesehen laut Studienplan:6. Semester f.

Inhalt:

Die Veranstaltung knüpft an die Vorlesung Kriminologie I im WS 2009/2010 an. Während sich die Vorlesung Kriminologie I auf die Zusammenhänge von Kriminalitätsentwicklung und Kriminalitätsstruktur mit den Verhältnissen in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft sowie dem Sozialen Wandel konzentrierte, geht es in der Vorlesung Kriminologie II vorwiegend um die Bedeutung von Straffälligkeit sowie deren Verfolgung, Sanktionierung und Behandlung im Leben von Einzelnen, Gruppen oder überschaubaren Gemeinschaften. Dargestellt werden Phänomene und Erklärungsmodelle der Kriminalitätsentstehung mit Bezug auf Täter, Opfer und Umfeld bzw. Umwelt. Als integrierende Modellvorstellung wird das sog. Kriminologische Dreieck erläutert. Sodann werden in Grundzügen namentlich die folgenden Fragenbereiche angesprochen: Normalität und Ubiquität von Abweichung und Kriminalität allgemein. Besondere Kennzeichen von Frühauffälligkeit. Vertiefung von Abweichung und Kriminalität: Einmalige Täterschaft, Gelegenheitstäterschaft, Wiederholungstäterschaft. Determinanten der Ausprägung, Verfestigung und ggf. Beendigung von sog. Kriminellen Karrieren. Reaktionen auf Straffälligkeit einschließlich ihrer prognostischen Implikationen, namentlich Nichtintervention, formlose Intervention (Diversion), formelle Reaktion unterhalb der förmlichen Strafen, förmliche Bestrafung, ergänzende oder selbständige Maßregelung (zugleich Konzept der „Gefährlichkeit“). Hier werden Verknüpfungen zu den Lehrveranstaltungen Jugendstrafecht, Strafverfahrensrecht, Rechtsfolgen der Straftat sowie Strafvollstreckung und Strafvollzug aufgezeigt. Abschließend werden täterbezogene Kriminalitätstheorien im Überblick erläutert.

Literatur:

Meier, Kriminologie, 3. Auflage 2007. Bock, Kriminologie, 3. Auflage 2007. Göppinger, Kriminologie, 6. Auflage 2008. Schwind, Kriminologie, 19. Auflage 2009. Walter, Jugendkriminalität, 3. Auflage 2005. Kunz, Kriminologie, 5. Auflage 2008. Kaiser u.a., Kleines Kriminologisches Wörterbuch, 3. Auflage 1993. Weitere Hinweise und Empfehlungen erfolgen während der Veranstaltung.



Seminar: Aktuelle Probleme der Kriminologie

Termin:(Näheres siehe besonderen Aushang)
Eignung:5. Semester ff.

Inhalt:




Lehrstuhl für Kriminologie, Jugendstrafrecht, Strafvollzug
Prof. Dr. Jörg Kinzig

Dienstzimmer:Institut für Kriminologie, Sand 7, I. Stock, Zi. 210, Tel.: 07071/29-72931
Sprechstunde:Nach Vereinbarung
E-Mail:E-Mail
Webseite:http://www.ifk.jura.uni-tuebingen.de
Sekretariat:Ursula Haug-Lénert, Zi. 209, Tel. 29-72931, Fax29-5104
Assistenten:Bibliotheks- und Dokumentationsfragen: Dipl. Psych. Dr. Sybille Fritz-Janssen, Zi. 219, Tel. 29-72001
Bibliothekarin i.V.: Franziska Motzer, Zi. 211, Tel. 29-72040
Mitarbeiter:Alexander Baur, 321, Tel. 72553, E-Mail, www.jura.uni-tuebingen.de/baur
Anika Burkhardt, Zi. 328, Tel. 29-73311, E-Mail
Natalie Richter, Zi. 327, Tel. 29-73310, E-Mail
Thaya Vester, Zi. 321, 28-72553, E-Mail

Vorlesung Kriminologie II (Mikrokriminologie)

SPP 7

SPP; SPB 7

Termin:Mittwoch 16 Uhr c.t. - 18 Uhr, HS 1
Beginn:13.04.2011
Vorgesehen laut Studienplan:6. Semester f.

Inhalt:

Die Veranstaltung knüpft an die Vorlesung Kriminologie I im WS 2009/2010 an. Während sich die Vorlesung Kriminologie I auf die Zusammenhänge von Kriminalitätsentwicklung und Kriminalitätsstruktur mit den Verhältnissen in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft sowie dem Sozialen Wandel konzentrierte, geht es in der Vorlesung Kriminologie II vorwiegend um die Bedeutung von Straffälligkeit sowie deren Verfolgung, Sanktionierung und Behandlung im Leben von Einzelnen, Gruppen oder überschaubaren Gemeinschaften. Dargestellt werden Phänomene und Erklärungsmodelle der Kriminalitätsentstehung mit Bezug auf Täter, Opfer und Umfeld bzw. Umwelt. Als integrierende Modellvorstellung wird das sog. Kriminologische Dreieck erläutert. Sodann werden in Grundzügen namentlich die folgenden Fragenbereiche angesprochen: Normalität und Ubiquität von Abweichung und Kriminalität allgemein. Besondere Kennzeichen von Frühauffälligkeit. Vertiefung von Abweichung und Kriminalität: Einmalige Täterschaft, Gelegenheitstäterschaft, Wiederholungstäterschaft. Determinanten der Ausprägung, Verfestigung und ggf. Beendigung von sog. Kriminellen Karrieren. Reaktionen auf Straffälligkeit einschließlich ihrer prognostischen Implikationen, namentlich Nichtintervention, formlose Intervention (Diversion), formelle Reaktion unterhalb der förmlichen Strafen, förmliche Bestrafung, ergänzende oder selbständige Maßregelung (zugleich Konzept der „Gefährlichkeit“). Hier werden Verknüpfungen zu den Lehrveranstaltungen Jugendstrafecht, Strafverfahrensrecht, Rechtsfolgen der Straftat sowie Strafvollstreckung und Strafvollzug aufgezeigt. Abschließend werden täterbezogene Kriminalitätstheorien im Überblick erläutert.

Literatur:

Meier, Kriminologie, 3. Auflage 2007. Bock, Kriminologie, 3. Auflage 2007. Göppinger, Kriminologie, 6. Auflage 2008. Schwind, Kriminologie, 19. Auflage 2009. Walter, Jugendkriminalität, 3. Auflage 2005. Kunz, Kriminologie, 5. Auflage 2008. Kaiser u.a., Kleines Kriminologisches Wörterbuch, 3. Auflage 1993. Weitere Hinweise und Empfehlungen erfolgen während der Veranstaltung.



Examenskolloquium zum Schwerpunktbereich "Kriminalwissenschaften und Strafrechtspflege"

Termin:Donnerstag 16 Uhr c.t. - 19 Uhr, HS 1
Vorgesehen laut Studienplan:7./8. Semester

Inhalt:

Dieses Examenskolloquium behandelt ausgewählte Problembereiche aus dem SPB 7, die für die Examensklausur und die mündliche Prüfung erhöhte Relevanz haben. In der Vorgehens-weise werden sich Repetition klassischer Fragestellungen, Darstellung neuester Entwicklungen, Erörterung wichtiger höchstrichterlicher Entscheidungen und aktueller Berichterstattung in Medien abwechseln. Inhaltlich bilden Problembereiche aus den Veranstaltungen Kriminologie I, Kriminologie II, Kriminologie III, Jugendstrafrecht, Rechtsfolgen der Straftat, Strafvollstreckung und Strafvollzug den Kernbereich. Die Gebiete Strafverfahrensrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Umweltstrafrecht werden in Form eines Überblicks über wichtige Grundfragen angesprochen. Aus dem Europäischen Straf- und Strafverfahrensrecht (einschließlich Menschenrechten) werden nur solche Fragen gelegentlich mit angesprochen, die einen engen Bezug zu typischen Fragen des deutschen Rechts bzw. der Rechtspolitik oder der Kriminalpolitik haben.

Literatur:

Wird fachspezifisch jeweils während der Veranstaltung bekannt gegeben.



Seminar "Aktuelle Probleme der Kriminologie"

SPB 7

Inhalt:




Seminar: "Political Crimes and Violation of Human Rights"

Vorgesehen laut Studienplan:5. Semester ff.

Inhalt:

Die ersten Vorbesprechungen haben bereits entsprechend der Ankündigung auf der Homepage des IfK während des WS 2009/2010 stattgefunden. Weitere Vorbesprechungen werden mit den TN und nachträglich Interessierten nach Vereinbarung stattfinden.

Dieses Seminar ist in einen internationalen Workshop an der Katholieke Universiteit Leuven in Belgien eingebunden. Es handelt sich um eine Veranstaltung in englischer Sprache; das Blockseminar als solches wird in Leuven stattfinden; ergänzend findet eine zweitägige Exkur-sion nach Den Haag statt, mit Fachbesuchen beim Internationalen Strafgerichtshof bzw. bei einem der Internationalen Tribunale der UN, sowie bei Europol bzw. Eurojust. Die Präsentationen der von den Studierenden erarbeiteten Themen (mit anschließender Diskussion) finden auf Englisch statt. Die ausführliche Seminararbeit kann auch auf Deutsch erstellt werden.
Leitung in Tübingen: E. Weitekamp und H.-J. Kerner . Leitung in Leuven: St. Parmentier. Email-Anfragen zur Organisation und weiteren Details werden an folgende Adresse erbeten: elmar.weitekamp@uni-tuebingen.de

Literatur:

Wird in den Besprechungen bekannt gegeben.



Bürgerliches Recht, Handelsrecht und Steuerrecht
Prof. Dr. Eugen Klunzinger

Dienstzimmer:Alte Physik, EG, Zi. 7, Tel.: 07071/29-75261, Fax: 07071/29-5261
Sprechstunde:nach Vereinbarung
E-Mail:E-Mail
Webseite:http://www.jura.uni-tuebingen.de/klunzinger/

Privatrecht für Studierende der Wirtschaftswissenschaft I

Termin:Mittwoch 10 Uhr c.t. - 13 Uhr, HS 21
Beginn:13.04.2011
Vorgesehen laut Studienplan:3. Semester ff.

Inhalt:

Vgl. Vorlesungskommentar der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät.



Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie
Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. Kristian Kühl

Dienstzimmer:Neue Aula, Silcherflügel, 1. OG, Zi. 125, Tel.: 07071/ 29-72946
Sprechstunde:nach Voranmeldung
E-Mail:E-Mail
Webseite:http://www.jura.uni-tuebingen.de/kuehl/
Assistenten:Anna-Maria Brutscher, Zi. 126, Tel. 29-74545, E-Mail
Patrick Hinderer, Zi. 126, 29-74545, E-Mail
Mitarbeiter:Carolin Brenner, Zi. 123, Tel. 29-78130
Mesut Cekin, Zi. 123, Tel. 29-78130, E-Mail
Nicolas Kneba, Zi. 119, Tel. 29-73303, E-Mail
Stefanie Siewert-Schatz, Zi. 123, Tel. 29-78130, E-Mail

Grundkurs Strafrecht I: Allgemeiner Teil

P; ZP

Termin:Dienstag 10 Uhr c.t. - 12 Uhr, Audi Max
Mittwoch 10 Uhr c.t. - 12 Uhr, Audi Max
mit 2 stündigen Fallbesprechungen (ZP)
Beginn:12.04.2011
Vorgesehen laut Studienplan:1. Semester

Inhalt:

Aufgabe des Strafrechts, Straftheorien, Aufbau des vollendeten vorsätzlichen Begehungsdelikts und Erscheinungsformen der Straftat.
Parallel zur Vorlesung werden begleitende Arbeitsgemeinschaften von Assistenten und Mitarbeitern der Fakultät abgehalten. In ihnen wird der Stoff der Vorlesung anhand von Fällen vertieft behandelt.

Literatur:

Der Gang der Vorlesung folgt ab der 2. Woche dem Aufbau des Lehrbuchs: Kühl, Strafrecht Allgemeiner Teil, 6. Aufl. 2008, München (Vahlen). Weitere empfehlenswerte AT-Lehrbücher werden zu Beginn der Vorlesung genannt.
Eine Textausgabe des StGB sollte in jede Vorlesung mitgebracht werden.



Übung im Strafrecht für Anfänger (A-K)

P

Termin:Mittwoch 14 Uhr c.t. - 16 Uhr, HS 9
Beginn:13.04.2011
Vorgesehen laut Studienplan:3. Semester

Inhalt:

In der Anfängerübung sollen die Studierenden lernen, das strafrechtliche Wissen bei der klausurmäßigen Lösung von Fällen umzusetzen. Diesem Zweck dienen Fallbesprechungen sowie die Anfertigung von schriftlichen Arbeiten (Klausuren und eine Hausarbeit). Der Schwerpunkt der Übung liegt bei Problemen des Allgemeinen Teils.

Die Hausarbeit wird als Ferienhausarbeit in der letzten Vorlesungswoche des Wintersemesters 2010/2011 ausgegeben. Sie ist in der ersten Übungsstunde am 13.04.2011 abzugeben.


Übung: Ausgabetermin: , Abgabetermin:
Die Teilnahme an den Zwischenprüfungsklausuren setzt die Eintragung in die Teilnehmerliste voraus (§ 3 Abs. 2 Satz 2 StudPrO). Die Eintragungsfrist läuft vom 01.04.2011, 9.00 Uhr, bis zum 30.04.2011, 17 Uhr.

Literatur:

Beulke, Klausurenkurs im Strafrecht I, 4. Aufl. 2008; Ebert (Hrsg.), Strafrecht AT-16 Fälle mit Lösungen, 2003; Rudolphi, Fälle zum Strafrecht AT, 5. Aufl. 2000; Tiedemann, Die Anfängerübung im Strafrecht, 4. Aufl. 1999.



Kriminalpolitisches Seminar

Lehrveranstaltung i. S. von § 9 Abs. 2 Nr. 3 JAPrO 2002 und § 4 Abs. 1 lit. b PromO.

Vorgesehen laut Studienplan:4. Semester ff.

Inhalt:


Bei Interesse an diesem Seminar wenden Sie sich bitte an den Lehrstuhl.



Rechtsanwältin
Barbara Lange, LL.M. (London)

Schlüsselqualifikation "Kompetenztraining"

Termin:Blockveranstaltung von 9-18 Uhr vom 25.7. - 27.7.2011 in den Übungsräumen 10 und 16 in den Alten Physik

Inhalt:

Ziel der Veranstaltung ist der Erwerb überfachlicher Kompetenzen und praxisrelevanter Schlüsselqualifikationen. Die Veranstaltung besteht aus einem Basistraining zur Verbesserung der persönlichen, kommunikativen, sozialen und methodischen Kompetenzen. Die Themen: (1) Effektives Lernen von juristischem Wissen, denn Juristen müssen in der Lage sein, sich sehr schnell in neue Rechtsgebiete einzuarbeiten und neue Gesetze anzuwenden. (2) Effektives Arbeiten in Gruppen, denn komplexe Sachverhalte lassen sich in der Praxis nur im Team bewältigen. (3) Zeit- und Selbstmanagement, denn gute Planung, rationelles Arbeiten, das Setzen von Prioritäten und der richtige Umgang mit "Zeitdieben" ist in jedem juristischen Beruf gefordert. (4) Präsentations- und Visualisierungstechniken. (5) Kommunikation und sprachliche Gestaltung, denn die adressatengerechte Aufbereitung juristischen Wissens ist Voraussetzung für den beruflichen Erfolg. Ein Schwerpunkt der Veranstaltung liegt in der Vermittlung rhetorischer Grundlagen und der Verbesserung der Kommunikationsfähigkeit. Methodisch erfolgt das Basistraining vor allem durch interaktive Methoden, Kleingruppenarbeit und Feedbackprozesse. Grundlage für den Nachweis der erfolgreichen Teilnahme ist eine benotete Kurzpräsentation während des Trainings.



Literatur:

Lange, Barbara, Jurastudium erfolgreich, Planung - Lernstrategie - Zeitmanagement, mit Examensvorbereitung, Köln u.a., 5. Aufl. 2009, insbes. Kap. 6, 8 - 12; Ponschab/Schweizer (Hrsg.), Schlüsselqualifikationen, Köln, 2008; Möllers, Thomas M. J., Juristische Arbeitstechnik und wissenschaftliches Arbeiten, München, 4. Aufl. 2008. Weitere Hinweise erfolgen in der Veranstaltung.



Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, freiwillige Gerichtsbarkeit und Insolvenzrecht
Prof. Dr. Wolfgang Marotzke

Dienstzimmer:Neue Aula, 2. OG, Zi. 229, Tel.: 07071/29-76776, Fax: 29-5044
Sprechstunde:Mi 8.30 - 9.30 Uhr
E-Mail:E-Mail
Webseite:http://www.jura.uni-tuebingen.de/marotzke/
Sekretariat:Almut Hepper, Zi. 228, vormittags Mo-Fr 8.30-11.30 Uhr, Tel. 29-78142, E-Mail
Judith Wiedmaier, Zi. 228, (vormittags), Tel. 29-78142
Mitarbeiter:Referandarin B. Dahm, akad. Mitarbeiterin, Zi. 227, Tel. 29-74027
Assessor Daniel Höfer, akad. Mitarbeiter, Zi. 142, Tel. 29-74353
Referendar G. Schmidt, akad. Mitarbeiter, Zi. 227, Tel. 29-74027
Referendarin F. Schaal, akad. Mitarbeiterin, Zi. 227, Tel. 29-74027
Referendarin J. Wienert, akad. Mitarbeiterin., Zi. 227, Tel. 29-74027
S. Ehni, Zi. 228.1, Tel. 29-78142
A, Vögelein, Zi. 228.1, Tel. 29-78142

Vorlesung Insolvenzrecht I

SPP 2

SPP; SPB 2

Termin:Montag 16 Uhr s.t. - 17.30 Uhr, HS 14
Beginn:11.04.2011
Vorgesehen laut Studienplan:6. Semester f.

Inhalt:

Das Insolvenzrecht ist ein Teilgebiet des Schwerpunktbereichs 2 ("Rechtspflege in Zivilsachen"). Die Vorlesung erstreckt sich, jeweils im Sommersemester beginnend, über 2 Semester. Sie wendet sich an Studierende, die bereits über Grundwissen im Zwangsvollstreckungsrecht verfügen. Das Insolvenzrecht ist aber nicht nur für Studierende des Schwerpunktbereichs 2, sondern auch für Studierende anderer Schwerpunktbereiche von Interesse. Es handelt sich um eine vielschichtige Querschnittsmaterie, die enge Bezüge zum allgemeinen und besonderen Schuldrecht, zum Sachenrecht, zum Kreditsicherungsrecht, zum Arbeitsrecht sowie zum Gesellschaftsrecht aufweist und die, unbeschadet des primären Zwecks der bestmöglichen Gläubigerbefriedigung, zunehmend vom Sanierungsgedanken (Rettung notleidender Unternehmen und Arbeitsplätze) sowie von dem Anliegen durchdrungen wird, zahlungsunfähigen natürlichen Personen eine realistische Möglichkeit der Restschuldbefreiung anzubieten.

Literatur:

Wird in der ersten Vorlesungsstunde bekannt gegeben.



Vorlesung Zivilprozessrecht einschließlich Gerichtsverfassung

zugleich SPP 2

P, SPP; SPB 2

Termin:Mittwoch 8.30 - 10 Uhr, Audi Max
Donnerstag 8.30 - 10 Uhr, Audi Max
Beginn:13.04.2011
Vorgesehen laut Studienplan:4. Semester f.

Inhalt:

Wenn private Rechtspositionen nicht freiwillig respektiert, z.B. bestehende Ansprüche nicht erfüllt oder dingliche Rechte verletzt werden, stellt sich die Frage nach der Durchsetzbarkeit des Rechts. Die Instrumente und Methoden der Rechtsdurchsetzung sind, sowiet es der Mitwirkung staatlicher Gerichte und / oder hoheitlich handelnder Vollstreckungsorgane bedarf, in der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt. Dargestellt werden die Grundzüge des Gerichtsverfassungsrechts (geregelt im GVG) und des zivilprozessualen Erkenntnisverfahrens von der Klageerhebung bis zum rechtskräftigen Urteil. Die Zwangsvollstreckung und der vorläufige Rechtsschutz werden Gegenstand einer im Folgesemester stattfindenden besonderen Vorlesung sein. Die Vorlesungen "Zivilprozessrecht I" und "Zwangsvollstreckungsrecht I" sind Pflichtveranstaltungen für alle Studierenden. Zugleich eröffnen sie den Einstieg in den Schwerpunktbereich 2 ("Rechtspflege in Zivilsachen").

Literatur:

Wird in der ersten Vorlesungsstunde bekannt gegeben.



Seminar zum Zivil- und Verfahrensrecht

SPB 2

Termin:Die Terminbekanntgabe erfolgt per EMail an alle Studierenden des SPB 2, die an wolfgang.marotzke@uni-tuebingen.de ihre EMail-Adresse mitgeteilt haben.
Vorgesehen laut Studienplan:6. Semester ff.

Inhalt:

Das Seminar wendet sich an Studierende des Schwerpunktbereichs 2 ("Rechtspflege in Zivilsachen"), denen im Rahmen dieser Veranstaltung Gelegenheit zum Erwerb eines Seminarscheins auf der Grundlage der bereits während der Semesterferien geschriebenen Studienarbeit gem. § 21 StudPrO geboten wird. Es handelt sich um eine Lehrveranstaltung i.S. von § 9 Abs. 2 Nr. 3 JAPrO 2002 und § 4 Abs. 1 lit. b, ggf. Abs. 2 PromO.

Literatur:

Die schriftlichen Seminararbeiten (Studienarbeiten) werden rechtzeitig im Lehrstuhlsekretariat zur Einsichtnahme ausgelegt.



2. Klausur im Zivilrecht - Block I

Termin:am Samstag, dem 30.04.2011 von 8-13 Uhr im Audi max
Besprechung am Freitag, dem 13.05.2011 von 16-18 Uhr im Audi max

Inhalt:




Richter des Bundesverfassungsgerichts
Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff

Dienstzimmer:zu erreichen über Lehrstuhl Professor Kirchhof
Sprechstunde:nach Vereinbarung
E-Mail:E-Mail
Webseite:http://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/mellinghoff

Repetitorium/Kolloquium: Neue Rechtsprechung im Steuerrecht

SPP 6

SPP; SPB 6

Termin:Montag 12 Uhr c.t. - 14 Uhr, HS 5
an folgenden Tagen: 9.5., 16.5., 30.5., 6.6., 27.6., 4.7. und 11.7.2011
Beginn:11.04.2011
Vorgesehen laut Studienplan:6. Semester f.

Inhalt:


Im Repetitorium werden Themenschwerpunkte insbesondere zum Allgemeinen Steuerrecht, zum Einkommen- und Körperschaftsteuerrecht und zum Umsatzsteuerrecht anhand der aktuellen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, des Bundesverfassungsgerichts und der Finanzgerichte vertiefend behandelt.

Literatur:

Dieter Birk, Steuerrecht, 13. Aufl. 2010; Klaus Tipke / Joachim Lang, Steuerrecht, 20. Aufl. 2010



Lehrstuhl für Staatsrecht, Europarecht, Internationales Wirtschaftsrecht
Prof. Dr. Martin Nettesheim

Dienstzimmer:Neue Aula, Gmelinflügel, 1. OG, Zi. 151
Sprechstunde:Dienstag 12 - 13.30 Uhr (oder nach Absprache)
Telefon:29-78101
Fax:295847
E-Mail:E-Mail
Webseite:http://www.jura.uni-tuebingen.de/nettesheim
Sekretariat:Isolde Zeiler, Zi. 151, Mo-Fr 8.30-12.30 Uhr, Tel. 29-78101, E-Mail
Assistenten:Dr. Daniela Winkler, Zi. 150.3, 29-78102, E-Mail
Benedikt Quarthal, Zi 151.1, Tel. 74504, E-Mail
Mitarbeiter:Dominique Beck, Zi. 151.1, E-Mail
Tom-Philipp Cagan, Zi. 150.3, E-Mail
Julia Pfaffenrot, Zi. 150.3, E-Mail
Thomas Pflock, Zi. 147.1, Betreuung des Moot Court Teams, Tel. 29-78138
Benjamin Pfohl, Zi. 140, E-Mail
Kai Schadtle, Zi. 151.1, E-Mail
Andrea Zorn, Zi. 150.3, E-Mail

Grundkurs Öffentliches Recht II: Grundrechte mit Übung im öffentlichen Recht für Anfänger

P, ZP

Termin:Montag 8.30 - 10 Uhr, Audi Max
Dienstag 8.30 - 10 Uhr, Audi Max
mit 2stündigen freiwilligen Fallbesprechungen (ZP)
Beginn:11.04.2011
Vorgesehen laut Studienplan:2. Semester

Inhalt:

Die Veranstaltung setzt die im Wintersemester 2010/2011 begonnene Vorlesung (Grundkurs) Öffentliches Recht I fort. Sie behandelt im Schwerpunkt die Grundrechte des Grundgesetzes (Allgemeine Lehren und Einzelgrundrechte). Die Veranstaltung dient der Vertiefung und Kontrolle der staats- und verfassungsrechtlichen Kenntnisse. Vorausgesetzt werden Kenntnisse aus dem Grundkurs Öffentliches Recht I. Erforderlich ist auch Wissen im Verfassungsprozessrecht. Es werden eine Ferienhausarbeit und zwei Klausuren angeboten. Ein Übungsschein wird erteilt, wenn die Hausarbeit und eine Klausur jeweils mit mindestens vier Punkten bewertet wurden. Die Klausuren finden unter den Bedingungen der Zwischenprüfungsordnung statt. Eine nach Vorlesungsschluss von einem Übungsleiter ausgegebene, der nächsten gleichnamigen Übung vorlaufenden Hausarbeit wird auf Antrag als Leistung für die Übung des zu Ende gehenden Semesters angerechnet (§4 Studien- und Prüfungsordnung vom 1. April 2010). Die Ferienhausarbeit wird in der letzten Vorlesungsstunde von Staatsrecht I, am Dienstag, den 1. Februar 2011, ausgegeben. Sie ist spätestens am Montag, den 11. April, abzugeben. Die Abgabe kann in der ersten Vorlesungsstunde, am Lehrstuhl bis 12.30h, oder per Post (Poststempel spätestens 11. April) erfolgen (Ausschlussfrist).

Die Teilnahme an den Zwischenprüfungsklausuren setzt die Eintragung in die Teilnehmerliste voraus (§ 3 Abs. 2 Satz 2 StudPrO). Die Eintragungsfrist läuft vom 01.04.2011, 9.00 Uhr, bis zum 30.04.2011, 17 Uhr.

Literatur:

Pieroth/Schlink, Grundrechte. Staatsrecht II, 25. Aufl. 2009; Epping, Grundrechte, 4. Aufl. 2010; Hufen, Staatsrecht II. Grundrechte, 2. Aufl. 2009
Textsammlungen: Sartorius, Verfassungs- und Verwaltungsgesetze, C.H. Beck; Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland.



Vorlesung Europarecht II: Europäisches Wirtschaftsrecht

zugleich SPP 1a, 1b, 1c

P; SPB 1a, 1b, 1c

Termin:Montag 14.30 - 17 Uhr, HS 1
Beginn:11.04.2011
Vorgesehen laut Studienplan:4. Semester f., Eignung ab 4. Semester

Inhalt:

Die Lehrveranstaltung Europarecht II wendet sich an Interessenten des Völker- und Europarechts, aber auch an sonstige Studierende mit Interesse am Recht der Europäischen Union. Angesprochen werden auch Politik- und Wirtschaftswissenschaftler. Die Veranstaltung baut auf der Vorlesung Europarecht I auf, in der der Pflichtstoff für alle Jurastudenten behandelt wird. Sie kann auch selbstständig gehört werden, wenn die Bereitschaft besteht, sich im Selbststudium mit den institutionellen und rechtlichen Grundlagen des Integrationsverbandes vertraut zu machen. Nach einer knappen Einführung in das Wesen und die Gebiete des Europarechts wird sich die Veranstaltung mit ausgewählten Sachmaterien des Europarechts befassen. Die Grundfreiheiten der EG werden in vertiefter Weise behandelt werden. Einen Schwerpunkt der Veranstaltung werden auch ausgesuchte Politikbreiche des EG-Rechts (Wettbewerbspolitik, Umweltpolitik, Agrarpolitik, Außenhandelspolitik, Währungsunion) bilden. Veranstaltungsbegleitend werden ein Überblicksblatt über die Vorlesung sowie Arbeitsblätter zu den einzelnen Abschnitten geboten.

Literatur:

Textsammlung des Europarechts, z.B. Sartorius II; Lehrbücher des Europarechts, z.B.: Oppermann/Classen/Nettesheim, Europarecht, 4. Aufl. 2009; Streinz, Europarecht, 9. Aufl. 2011; Herdegen, Europarecht, 13. Aufl. 2011; Lecheler/Gundel, Einführung in das Europarecht, 3. Aufl. 2011



Seminar: “Neuere Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte”

Blockveranstaltung gemeinsam mit Herrn Kanzler des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs a.D., Prof. Dr. Herbert Petzold

Termin:Vorbesprechung von 10.00 - 16 Uhr am 28. Januar 2011
Blockveranstaltung von 9.00 - 17 Uhr am Freitag. dem 22.7.2011
Vorgesehen laut Studienplan:6. Semester ff.

Inhalt:

Das Seminar ist als zweisemestrige Veranstaltung konzipiert. In der ersten Sitzung, am 28. Januar 2011, hat Herr Professor Petzold eine Einführung in das System des europäischen Menschenrechtsschutzes gegeben (Institutionen, Kompetenzen, materielle Gehalte). Im Sommersemester 2011 werden dann die wichtigsten Rechtsbereiche des EMRK anhand von Leitentscheidungen behandelt. Es besteht die Möglichkeit, durch Übernahme eines Referates, einen Seminarschein zu erwerben. Zum Programm gehört auch eine Exkursion zu einer mündlichen Verhandlung nach Straßburg.



1. Klausur im Öffentlichen Recht

Termin:am Dienstag, dem 05.04.2011 von 8-13 Uhr im Audi max
Besprechung am Freitag, dem 06.05.2011 von 14-16 Uhr im Hörsaal 9
Vorgesehen laut Studienplan:ab 7. Semester ff.

Inhalt:

Nur für Studierende, die die Vorlesungen und Übungen für Fortgeschrittene im Bürgerlichen und Öffentlichen Recht sowie im Strafrecht mit Erfolg besucht haben.



Seminar im Völkerrecht und internationalen Wirtschaftsrecht

SPB 4a; Lehrveranstaltung i. S. von § 9 Abs. 2 Nr. 3 JAPrO 2002 und § 4 Abs. 1 lit. b PromO.

Termin:Montag 18 Uhr c.t. - 20 Uhr, Hörsaal Alte Archäologie
Beginn:18.04.2011
Vorgesehen laut Studienplan:5. Semester ff.

Inhalt:

Im Sommersemester führe ich ein Seminar durch, in dem Themen des Völkerrechts und des internationalen Wirtschaftsrechts behandelt werden. Das Seminar bietet Studierenden, die im Schwerpunktbereich eine Studienarbeit schreiben wollen, die Möglichkeit zum Vortrag und zum Erwerb eines Scheins.

Sollten Sie Interesse an einer Teilnahme haben, bitte ich um schriftliche Rückmeldung. Ich werde Ihnen dann ein Thema vorschlagen.



Lehrstuhl für Bürgerliches Recht VII: Handels- und Gesellschaftsrecht, Rechtsvergleichung
Priv.-Doz. Dr. Michael Nietsch

Dienstzimmer:Neue Aula, Gmelinflügel, 2. OG, Zi. 247-250, Tel.: 07071/29-73312, Fax: 29-5833

3. Klausur im Zivilrecht

Termin:am Freitag, dem 01.04..2011 von 8-13 Uhr im Audi max
Besprechung am Freitag, dem 29.04.2011 von 14-16 Uhr im Audi max
Vorgesehen laut Studienplan:ab 7. Semester ff.

Inhalt:

Nur für Studierende, die die Vorlesungen und Übungen für Fortgeschrittene im Bürgerlichen und Öffentlichen Recht sowie im Strafrecht mit Erfolg besucht haben.



Europäisches Gesellschaftsrecht

Termin:Montag 16 Uhr c.t. - 18 Uhr, HS 2
Beginn:18.04.2011
Eignung:ab 6. Semester ff.

Inhalt:

Das Gesellschaftsrecht ist neben dem Verbraucherrecht wie kaum ein anderer Bereich des Privatrechts durch Vorschriften des europäischen Primär- wie auch des Sekundärrechts beein-flusst. Neben den europäischen Rechtsformen sind es vor allem die auf dem Gebiet des Ge-sellschaftsrechts ergangenen Richtlinien, die zur Europäisierung des nationalen Rechts beitra-gen. Hinzu kommen Auswirkungen der Grundfreiheiten, namentlich der Niederlassungsfrei-heit und der Kapitalverkehrsfreiheit, auf die verbandsrechtlichen Organisationsformen der Mitgliedstaaten. Die Vorlesung orientiert sich an diesen drei Einflussfaktoren. Sie behandelt im Schwerpunkt die Rechtsform der Societas Europea und beleuchtet den Entwicklungsstand bei der europäischen Privatgesellschaft. Den vorhandenen Richtlinienbestand ordnet sie in systematischen Kontext des deutschen Gesellschaftsrechts ein. Darüber hinaus wird die Rechtsprechung des EuGH in ihren Konsequenzen für das nationale Gesellschaftsrecht be-handelt.


Literatur:

Eine detaillierte Übersicht und Literaturempfehlungen werden zu Beginn des Semesters auf der Lehrstuhlhomepage veröffentlicht und in der Vorlesung bekannt gegeben.



Examensrepetitorium Handels- und Gesellschaftsrecht

Termin:Dienstag 16 Uhr c.t. - 18 Uhr, HS 14
Beginn:19.04.2011
Vorgesehen laut Studienplan:8. Semester ff.

Inhalt:

Die Vorlesung knüpft an den in der vorlesungsfreien Zeit gehaltenen Examenskurs Handels-recht an und behandelt insoweit noch das Recht der Handelsgeschäfte. Der Schwerpunkt liegt auf dem Gesellschaftsrecht. Aus dem Kapitalgesellschaftsrecht werden insbesondere Ge-schäftsführung und Vertretung bei der GmbH besprochen, aus dem Personengesellschafts-recht hingegen alle klausurrelevanten Fragen, namentlich zur Haftung der Gesellschafter, der Gesellschafternachfolge, Rechtsfähigkeit und Liquidation. Die Darstellung erfolgt fallbezogen und orientiert sich an typischen Examensklausuren.

Literatur:

Eine detaillierte Übersicht und Literaturempfehlungen werden zu Beginn des Semesters auf der Lehrstuhlhomepage veröffentlicht und in der Vorlesung bekannt gegeben.



Vorlesung Gesellschaftsrecht II (Kapitalgesellschaftsrecht)

SPP 1a

SPP

Termin:Dienstag 10 Uhr c.t. - 13 Uhr, HS 2
Beginn:19.04.2011
Vorgesehen laut Studienplan:6. Semester f.

Inhalt:

Gegenstand der Vorlesung sind das Aktien- und GmbH-Recht mit besonderem Schwerpunkt auf Gründung, Organisations- und Finanzverfassung (Organe, Geschäftsführung, Vertretung Kapitalaufbringung, Kapitalerhaltung). Nur überblicksartig werden die gemeinschaftsrechtli-chen Grundlagen, das Umwandlungs- und das Konzernrecht abgehandelt.

Literatur:

Eine detaillierte Übersicht und Literaturempfehlungen werden zu Beginn des Semesters auf der Lehrstuhlhomepage veröffentlicht und in der Vorlesung bekannt gegeben.



Lucas Ogden

Sprechstunde:Nach der Vorlesung

Vorlesung "Introduction to the Legal System of the United States"

Termin:Freitag 8 Uhr c.t. - 13 Uhr, HS 2
Blockveranstaltung an folgenden Tagen: 10.6., 1.7., 8.7. und 15.7.2011
Vorgesehen laut Studienplan:3. Semester ff.

Inhalt:

This course offers a general overview of Anglo-American common law and the legal system of the United States. Students will be introduced to the concepts of statutory law, precedent, stare decisis and equity. In addition, we will explore US constitutional law and how laws are made on both the federal and state levels, both in theory and by analyzing concrete examples. Finally, we will discuss specific cases in American civil law and get acquainted with the basics of doing legal research.

Students are expected to attend at least four out of five class sessions and to give a short oral presentation on an assigned topic.

Course Outline

1. General Introduction to the Anglo-American legal system
1.1 Case law and statutory law
1.2 Substantive law and procedure
1.3 Common law and civil law systems

2. Constitutional law and the US federal government
2.1 The US Constitution and division of powers
2.2 The legislative branch
2.3 The executive branch
2.4 The judicial branch
2.5 Amendments / The Bill of Rights

3. The legal system of the individual states
3.1 State government: law-making and courts
3.2 Example: California

4. Legal research
4.1 What is the law?
4.2 Where is the law?

Literatur:

  • Byrd, Sharon, Einführung in die anglo-amerikanische Rechtssprache: Introduction to Anglo-American Law and Language, Munich 22001.
  • Dörrbecker, Alexander, Introduction to the US American legal system for German speaking lawyers and law students, Münster 2002.
  • Frost, Andrew, English for Legal Professionals (Englisch im Beruf: Short Course Series), Berlin 2008.
  • Krois-Linder, Amy/Matt Firth, Introduction to International Legal English Student's Book: A Course for Classroom or Self-Study Use, Cambridge 2008.
  • Krois-Linder, Amy, International Legal English Student's Book: A Course for Classroom or Self-Study Use, Cambridge 2006.
  • Riess, Steven, Legal Reasoning and Writing. Principles and Exercises for the German Student of the Common Law (Textbooks in Law), Münster 2004.
  • Schulze, Enika H., Introduction to the American Legal System, Upper Saddle River (NJ), 82008.



Oberstaatsanwalt
Prof. Dr. iur. Michael Pfohl

Vertiefung Strafverfahren (aktuelle bzw. höchstrichterliche Rechtsprechung, namentlich zum Vorverfahren, Zwischenverfahren und erstinstanzlichen Hauptverfahren)

ZP; SPB 7; Lehrveranstaltung i. S. von § 9 Abs. 2 Nr. 3 JAPrO 2002 und § 4 Abs. 1 lit. b PromO.

Termin:14täglich
Mittwoch 18 Uhr c.t. - 20 Uhr, HS 8
Beginn:13.04.2011
Vorgesehen laut Studienplan:6. Semester f.

Inhalt:

Ausgehend von einem realen Fall eines Tötungsdelikts soll der Ablauf eines Strafverfahrens dargestellt werden.

Erörtert werden:

  • die Verfahrensbeteiligten
  • das Ermittlungsverfahren, insbesondere die Zwangsmittel (körperliche Untersuchungen, DNA-Analyse, Durchsuchung,    Beschlagnahme, Überwachung
  • der Telekommunikation, Einsatz verdeckter Ermittler, Untersuchungshaft)
  • die Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft
  • das Zwischenverfahren und die Vorbereitung der Hauptverhandlung
  • das Hauptverfahren (Gang der Hauptverhandlung, Beweismittel, Beweisaufnahme,
  • Urteil).

Besonderes Gewicht soll der Besprechung aktueller obergerichtlicher Entscheidun-gen (z.B. Richtervorbehalt bei der Entnahme von Blutproben; Vorratsdatenspeiche-rung) und neuerer gesetzlicher Entwicklungen (Reform des Untersuchungshaftrechts; 2. Opferrechtsreformgesetz) zukommen.

Literatur:

Beulke, Strafprozessrecht, 11. Aufl. 2010; Kindhäuser, Strafprozessrecht, 2. Aufl. 2010; Roxin/Schünemann, Strafverfahrensrecht, 26. Aufl. 2009.



Prof. Dr. Eduard Picker

Dienstzimmer:Alte Physik, Zi. 307
Sprechstunde:nach Vereinbarung
Telefon:29-78134
E-Mail:E-Mail
Webseite:http://www.jura.uni-tuebingen.de/picker
Mitarbeiter:Aurélie Kalle, E-Mail

Vorlesung System des bürgerlichen Vermögensrechts (Fortsetzung)

Termin:Dienstag 10 Uhr c.t. - 12 Uhr, HS 4
Beginn:19.04.2011
Vorgesehen laut Studienplan:4. Semester ff.

Inhalt:


Die auf zwei Semester angelegte Vorlesung soll die innere Systematik der ersten drei Bücher des BGB deutlich machen. Damit soll sie insofern einen Gegenpol zu den "Fachvorlesungen" (Allg. Teil, Schuldrecht, Sachenrecht) bilden, als sie die fundamentalen Strukturen herausarbeitet, die die dort unter anderen, namentlich unter Sachgesichtspunkten zusammengefassten Normkomplexe durchziehen und verbinden. Praktisch will die Vorlesung damit allem voran vor der Anhäufung von unverbundenem, deshalb allenfalls zufällig abrufbarem Wissen bewahren, indem sie die systematische Einordnung des Erlernten ermöglicht und damit seine Verfügbarkeit sichert.

Literatur:

Die einschlägigen Zivilrechtslehrbücher, nähere Angaben im Rahmen der Vorlesung.



Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht sowie Arbeitsrecht
Prof. Dr. Hermann Reichold

Dienstzimmer:Alte Physik, 2. OG, Zi. 213
Sprechstunde:nach Vereinbarung
E-Mail:E-Mail
Webseite:http://www.jura.uni-tuebingen.de/reichold/
Sekretariat:Roswitha Blank-Czarnetzki, Zi. 214, Tel. 29-78149, Fax29-5068, E-Mail
Assistenten:Elisabeth Hartmeyer, Zi. 212, Tel. Tel. 29-74906, E-Mail, http://www.jura.uni-tuebingen.de/hartmeyer
Pascal M. Ludwig, Zi. 210, Tel. 29-78150, E-Mail, http://www.jura.uni-tuebingen.de/ludwig
Bernadette Rothhaar, Zi. 215b, Tel. 29-74505, E-Mail, http://www.jura.uni-tuebingen.de/rothhaar
Mitarbeiter:Mirco Florczak, Zi. 214, Tel. 29-78149, E-Mail
Tabea Kulschewski, Zi. 214, Tel. 29-78149, E-Mail
Jonas Ludwig, Zi. 214, Tel. Tel. 29-78149, E-Mail

Grundkurs Zivilrecht I

P; ZP

Termin:Dienstag 8.30 - 10 Uhr, HS 9
Mittwoch 8.30 - 10 Uhr, HS 9
Donnerstag 8.30 - 10 Uhr, HS 9
mit 2stündigen Fallbesprechungen (ZP)
Beginn:12.04.2011
Vorgesehen laut Studienplan:1. Semester

Inhalt:

Die Vorlesung führt in das Zivilrecht als eines der drei Hauptfächer des gesamten juristischen Studiums ein. Zivilrecht I ist Teil eines zweisemestrigen Kurses, der im Wintersemester fortgesetzt wird. Dann findet auch die Übung im Bürgerlichen Recht für Anfänger statt.

In der Vorlesung sollen einerseits die Überblickskenntnisse zur Funktion des Zivilrechts in der modernen Zivilgesellschaft vermittelt werden, andererseits aber auch die „handwerklichen“ Voraussetzungen zur erfolgreichen Teilnahme an der Anfängerübung (Anspruchsmethode als Schlüssel zur Behandlung zivilrechtlicher Fälle). Insbesondere die Rechtsgeschäftslehre und die Grundlagen des Leistungsstörungsrechts werden vermittelt, zur Veranschaulichung ebenfalls die Anspruchsgrundlagen des Kaufrechts, der ungerechtfertigten Bereicherung und der unerlaubten Handlungen sowie die Regelungen zum Eigentumserwerb an beweglichen Sachen.

Mit Hilfe der auf der Homepage des Lehrstuhls bereitgestellten Übungsmaterialien können sich die Studierenden auf die einzelnen Vorlesungsstunden gezielt vorbereiten. Dringend empfohlen wird weiterhin die Lektüre eines der unten angegebenen Bücher.

Literatur:

Zur Einführung: K. Kühl/ H.Reichold/ M. Ronellenfitsch, Einführung in die Rechtswissenschaft, 1. Aufl. 2011 (ca. 22,- €, im Erscheinen); B. Rüthers/ A. Stadler, BGB AT, 16. Aufl. 2009 (19,80 €); D. Schwab/ M. Löhnig, Einführung in das Zivilrecht, 18. Aufl. 2010 (24,95 €).
Weiterführende Literatur wird in der Vorlesung angegeben.



Vorlesung Arbeitsrecht (Koalitions-, Tarif- und Arbeitskampfrecht mit den Grundzügen des individuellen Arbeitsrechts)

SPP 1b

SPP; SPB 1b

Termin:Dienstag 12 Uhr s.t. - 14 Uhr, HS 6
Beginn:12.04.2011
Vorgesehen laut Studienplan:6. Semester f.

Inhalt:

Wegen der Änderung des Studienplans müsste in diesem Semester eigentlich erneut Arbeitsrecht II angeboten werden. Um eine Doppelung zu vermeiden, wird in dieser Veranstaltung das kollektive Arbeitsrecht (also Koalitions- Tarif- und Arbeitskampfrecht) in Verknüpfung mit dem individuellen Arbeitsrecht behandelt. Thema werden also sowohl die insbesondere für den SPB 1b relevanten Grundlagen des Tarifvertragsrechts als auch die für deren Verständnis notwendigen Grundzüge des Arbeitsvertragsrechts sein, die zum Pflichtfachstoff des Arbeitsrechts für den Staatsteil des Examens gehören. Dazu kommt ein Überblick über das Arbeitskampfrecht mit seinen Auswirkungen auf den Arbeitsvertrag.

Die Vorlesung richtet sich also nicht nur an Studierende des Schwerpunktbereichs 1b - Arbeit und Soziales im Unternehmen -, die bereits über arbeitsrechtliche Kenntnisse verfügen, sondern auch an alle Studierenden, die die für das Examen notwendigen Kenntnisse im Arbeitsrecht erwerben wollen.

Weitere Informationen finden Sie ab Semesterbeginn hier.

Literatur:

Reichold, 3. Aufl. 2008; Dütz/Thüsing, 15. Aufl. 2010, Brox / Rüthers / Henssler, 18. Aufl. 2011;  Rolfs, Studienkommentar, 2. Aufl. 2007



Kolloquium Praxis des Unternehmensrechts

zugleich SPB 1a, 1b

SPB 1a, 1b

Termin:Dienstag 18 Uhr c.t. - 20 Uhr, HS 5
Beginn:19.04.2011
Vorgesehen laut Studienplan:8. Semester ff., Eignung ab 5. Semester

Inhalt:

Die Veranstaltung knüpft an die Vortragsreihe im Wintersmester 2010/11 an. Zusammen mit Praktikern des Unternehmens- und Arbeitsrechts werden systematisch Schwerpunkte der Kautelarpraxis in Art eines Work-Shops besprochen: Gestaltung des Arbeitsvertrags (insbesondere AGB-Kontrolle); arbeitsrechtliche Folgen von Unternehmensumstrukturierungen; Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Rechtsfragen des Tarif- und Betriebsverfassungsrecht im Unternehmen sowie gesellschaftsrechtliche Strukturfragen.

Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an Studierende des Schwerpunktbereichs 1, die hier den praktischen Blick auf die sie beschäftigenden Rechtsfragen kennen lernen können. Aber auch alle anderen Studiernenden sind bei Interesse herzlich eingeladen.

Eine Teilnahmebescheinigung wird erteilt.

Den Terminplan mit den einzelnen Veranstaltungen und weitere Informationen finden Sie zu Semesterbeginn hier.



Seminar zum Arbeitsrecht

SPB 1b; Lehrveranstaltung i. S. von § 9 Abs. 2 Nr. 3 JAPrO 2002 und § 4 Abs. 1 lit. b, ggf. Abs. 2 PromO.

Termin:Blockveranstaltung am 7./8. Juli 2011 im Heinrich-Fabri-Institut in Blaubeuren

Inhalt:

Das Seminar richtet sich überwiegend an Studierende des Schwerpunktbereichs 1b, die ihre Studienarbeit mit einem Seminarvortrag verbinden wollen. Daneben werden aber auch Themen an andere arbeitsrechtlich interessierte Studierende ausgegeben.

Nähere Informationen finden sich zu Beginn des Semesters hier.



3. Klausur im Zivilrecht - Block I

Termin:am Samstag, dem 07.05.2011 von 8-13 Uhr im Hörsaal 9
, HS 1
Besprechung am Freitag, dem 27.05.2011 von 14-16 Uhr im Hörsaal 9

Inhalt:




Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht und Kommunalrecht
Prof. Dr. Barbara Remmert

Dienstzimmer:Neue Aula, Gmelinflügel, 1. OG, Zi. 152-155, Tel.: 07071/29-75262
Sprechstunde:Dienstag, 10-11 Uhr und nach Vereinbarung
E-Mail:E-Mail
Webseite:http://www.jura.uni-tuebingen.de/remmert
Sekretariat:Ilona Breuninger, Zi. 154, Sprechstunde: Mo-Fr vormittags, Tel. 29-78135, E-Mail
Mitarbeiter:Jan Brenz, Zi. 152, Tel. 29-78136
Mario Leggio, Zi. 066, Tel. 29-77102
Sabine Merz, Zi. 155, Tel. 29-75263
Marie Rulfs, Zi. 152, Tel. 29-78136
Birgit Werner, Zi. 155, Tel. 29-75263

Vorlesung Umweltrecht I

SPP 5

SPP; SPB 5

Termin:Montag 16 Uhr c.t. - 18 Uhr, HS 10
Beginn:11.04.2011
Vorgesehen laut Studienplan:6. Semester f.

Inhalt:


Die Vorlesung behandelt die Entwicklung, die Rechtsgrundlagen, die Grundsätze und die Handlungsformen des Umweltrechts mit ihren Bezügen zum europäischen Umweltrecht und ihre verfassungsrechtlichen Grundlagen.

Literatur:


Wird in der Veranstaltung bekannt gegeben.



Vorlesung Vergabe- und Subventionsrecht

SPP 5

SPP; SPB 5

Termin:Mittwoch 14 Uhr c.t. - 16 Uhr, HS 1
Beginn:13.04.2011
Vorgesehen laut Studienplan:6. Semester f.

Inhalt:

Die Veranstaltung fasst die beiden einstündigen Vorlesungen "Staatliche Auftragsvergabe" und "Subventionsrecht" zusammen und behandelt zunächst zweistündig das Vergaberecht und ab Juni ebenfalls zweistündig das Subventionsrecht. Das Recht der staatlichen Auftragsvergabe umfasst die Gesamtheit der Regeln und Vorschriften, die dem Staat, seinen Untergliederungen und bestimmten weiteren Institutionen bei der Inanspruchnahme von Leistungen oder beim Kauf von Gütern am Markt eine bestimmte Vorgehensweise vorschreiben. Die Veranstaltung führt in die europarechtlichen und nationalen Rechtsquellen, die Struktur des Vergaberechts, die Grundprinzipien des Vergaberechts und das Vergabeverfahren ein und behandelt auch das - atypisch ausgestaltete - Rechtsschutzverfahren. Das Subventionsrecht befasst sich mit den völkerrechtlichen, europarechtlichen und nationalen Vorschriften, die der Staat und seine Untergliederungen bei der Förderung der Wirtschaft, einzelner Wirtschaftsregionen, bestimmter Wirtschaftszweige, Unternehmen oder Projekten zu beachten haben. Die Veranstaltung führt in die Rechtssquellen und in die Struktur des Rechtsgebietes ein.


Literatur:


Wird in der Veranstaltung bekannt gegeben.



Seminar "Aktuelle Rechtsfragen des öffentlichen Wirtschafts-, Planungs- und Umweltrechts"

Vorgesehen laut Studienplan:6. Semester ff., Eignung ab 5. Semester

Inhalt:

Es werden Seminarreferate und häusliche Arbeiten aus den genannten Themenbereichen vergeben.   

Die Vorbesprechung und die Anmeldung erfolgt Mitte Februar 2011.



2. Klausur im Öffentlichen Recht

Termin:am Mittwoch, dem 06.04.2011 von 8-13 Uhr im Audi max
Besprechung am Freitag, dem 06.05.2011 von 16-18 Uhr im Hörsaal 9
Vorgesehen laut Studienplan:ab 7. Semester ff.

Inhalt:

Nur für Studierende, die die Vorlesungen und Übungen für Fortgeschrittene im Bürgerlichen und Öffentlichen Recht sowie im Strafrecht mit Erfolg besucht haben.



Lehrstuhl für Verwaltungsrecht, Infrastrukturrecht und Umweltrecht
Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch

Dienstzimmer:Neue Aula, Gmelinflügel, 1. OG, Zi. 148c
Sprechstunde:nach Vereinbarung
Telefon:07071/29-72109
Fax:07071/29-5547
E-Mail:E-Mail
Webseite:http://www.jura.uni-tuebingen.de/ronellenfitsch
Sekretariat:Marietta Jährling, Zi. 148d, Sprechstunde: Mo-Do 10-17 Uhr, Fr 9.30-15 Uhr, Tel. 29-78111, E-Mail
Mitarbeiter:Susanne Schmid, Zi. 148b, Tel.: 29-76474
Wolfgang Ziebarth, Zi. 149b, Tel. 29-72953

Vorlesung Fachplanungsrecht

SPP 5

SPP; SPB 5

Termin:Montag 10 Uhr c.t. - 12 Uhr, HS 10
Beginn:11.04.2011
Vorgesehen laut Studienplan:6. Semester f.

Inhalt:

§ 1 Grundlagen des Fachplanungsrechts
§ 2 Die Planfeststellung
§ 3 Die eisenbahnrechtliche Fachplanung
§ 4 Die straßenrechtliche Fachplanung
§ 5 Die wasserrechtliche Fachplanung
§ 6 Die Planung von Verkehrsflughäfen
§ 7 Sonstige Fachplanungen
§ 8 Grundlagen des Telekommunikationsrechts
§ 9 Die Regulierungsrechte im Telekommunikationswesen
§ 10 Telekommunikationswegerecht
§ 11 Überblick über das Internetrecht
§ 12 Rechtsschutzfragen

Literatur:

Wird in den Vorlesungen bekannt gegeben.



Repetitorium zum Schwerpunktbereich 5

Termin:Donnerstag 10 Uhr c.t. - 12 Uhr, HS 10
Beginn:14.04.2011
Vorgesehen laut Studienplan:5. Semester ff.

Inhalt:

Themenbereich:

1. Staat und Wirtschaft

    a.Staat als Auftraggeber/Vergabewesen
    b.Staat als Wettbewerber

2. Staat und Umwelt

    Überblick über das Allgemeine und Besondere Umweltrecht

3. Staat und Infrastruktur

    Staatliche Selbstvornahme
    Staatliche Gewährleistung
    Fachplanung

 

Literatur:


Skript



Vorlesung Recht der Telekommunikation

SPW 1c

SPW

Termin:Montag 14 Uhr c.t. - 16 Uhr, HS 10
Beginn:11.04.2011
Vorgesehen laut Studienplan:8. Semester f.

Inhalt:


Grundlagen des Telekommunikationsrechts
Regulierungsrechte im Telekommunikationswesen
Telekommunikationswegerecht
Rundfunk 
Datenschutz 
Rechtsprobleme 

Literatur:


Wird in der Vorlesung bzw. auf der Homepage bekannt gegeben.



Seminar im Infrastrukturrecht

Termin:Blockveranstaltung; Näheres siehe besonderen Aushang.
Vorgesehen laut Studienplan:8. Semester ff., Eignung ab 5. Semester

Inhalt:

I. Raumordnung- und Landesplanung

1. Die Raumordnungskompetenz des Bundes
2. Rechtsschutz gegen Ziele der Raumordnung
3. Das Raumordnungsverfahren

II. Bauleitplanung

4. Festsetzung von Konzentrationsflächen
5. Die Verwirklichung des Zentrenkonzepts

III. Fachplanungen

6. Die Planung von Bahnhöfen
7. Die Planung von Bundesfernstraßen
8. Die wasserrechtlichen Entscheidungen im Rahmen der straßenrechtlichen Planfeststellung
9. Die Festsetzung von Tieffluggebiet
10. Planung und Errichtung von Schießübungsplätzen

IV. Telekommunikationsrecht

11. Die Planung von Mobilfunkanlagen
12. Folgepflicht und Folgekostenpflicht bei der Verlegung von Telegraphenleitungen

Literatur:

Wird in der Vorbesprechung bekannt gegeben. Vorbesprechungstermin siehe Aushang an den Informationstafeln vom Lehrstuhl resp. der Fakultät und auf der Lehrstuhl-Homepage.



6. Klausur im Öffentlichen Recht - Block II

Termin:am Samstag, dem 23.07.2011 von 8-13 Uhr im Hörsaal 22
Besprechung am Freitag, dem 12.08.2011 von 14-16 Uhr im Hörsaal 9

Inhalt:




7. Klausur im Öffentlichen Recht - Block II

Termin:am Samstag, dem 30.07.2011 von 8-13 Uhr im Audi max
Besprechung am Freitag, dem 12.08.2011 von 16-18 Uhr im Hörsaal 9

Inhalt:




6. Klausur im Öffentlichen Recht - Block I

Termin:am Samstag, dem 28.05.2011 von 8-13 Uhr im Hörsaal 9
Besprechung am Freitag, dem 10.06.2011 von 16-18 Uhr im Audi max

Inhalt:




Priv.-Doz. Dr. Johannes Rux

Dienstzimmer:Sophienstr. 32, 76133 Karlsruhe, Tel.: 0721 / 383 12 47
Sprechstunde:nach der Vorlesung
Webseite:http://www.staatsrecht.info/

Vorlesung Polizeirecht

P

Termin:Dienstag 14 Uhr s.t. - 17 Uhr, HS 9
an folgenden Tagen: 12.4., 3.5., 10.5., 17.5.. 7.6., 21.6., 28.6., 12.7. und 19.7.2011
Vorgesehen laut Studienplan:4. Semester f.

Inhalt:

Aktuelle Informationen finden Sie unter http://lehre.staatsrecht.info

Das Polizeirecht gehört als Grundform der Eingriffsverwaltung zum Pflichtfachkanon der ersten juristischen Staatsprüfung. Im Rahmen der Vorlesung werden die Grundlagen des Polizeirechts systematisch dargestellt und anhand von Fällen vertieft. Gegenstand der Veranstaltung sind neben dem Landespolizeirecht auch das Bundespolizeirecht (BKA-G, BPolG) und das Versammlungsrecht, zudem werden Bezüge zur Strafprozessordnung hergestellt, um die Eingriffsbefugnisse der Vollzugspolizei umfassend darzustellen. Das alles klingt wesentlich trockener als es ist... Sie werden unter anderem erfahren, warum die Polizei nicht gegen hässliche Häuser vorgehen darf, unter welchen Umständen der Staat auf ihre Festplatte zugreifen darf, warum der Biss eines Polizeihundes ein Verwaltungsakt ist und wieso es sich nicht wirklich lohnt, eine Nacht in der Ausnüchterungszelle zu verbringen. Natürlich soll über all dem nicht vergessen werden, dass Sie auch noch Klausuren zu schreiben haben.

I. Begriff der Polizei
II. Organisation und Aufgaben der Polizeibehörden
III. Polizeiliche Maßnahmen
IV. Polizeikosten und Ersatzansprüche
V. Rechtsschutz

Literatur:

  • Gusy: Polizei- und Ordnungsrecht, 7. Auflage 2009
  • Pieroth/Schlink/Kniesel: Polizei- und Ordnungsrecht, 6. Auflage 2010
  • Schenke: Polizei- und Ordnungsrecht, 6. Auflage, 2009 - mit deutlichen Bezügen zum baden-württembergischen Recht
  • Ruder/Schmidt, Polizeirecht Baden-Württemberg, 7. Auflage 2010 - das einzig aktuelle Lehrbuch zum baden-württembergischen Polizeirecht, weniger wissenschaftlich, als an den Bedürfnissen der Praktiker orientiert
  • Würtenberger/Heckmann: Polizeirecht in Baden-Württemberg, 6. Auflage 2005 - der Klassiker, mittlerweile aber endgültig nicht mehr aktuell. Keine Neuauflage in Aussicht.
  • Wehr: Examensrepetitorium Polizeirecht, 1. Auflage 2008  - ist das, was im Titel steht. Nur für die Wiederholung geeignet, dafür aber sehr gut.



Akademischer Mitarbeiter am Lehrstuhl Prof. Dr. Gebauer
Philipp Saladin

Dienstzimmer:243.7
Telefon:29-74909
E-Mail:E-Mail

Vertiefungskurs für die Studierenden im Aufbaustudiengang LL.M.

Termin:Mittwoch 20 Uhr s.t. - 21.15 Uhr
Eignung:5. Semester ff.

Inhalt:

Der Kurs findet im Anschluss an das LL.M.-Seminar statt. Es werden unter Berücksichtigung der Leistungsanforderungen an LL.M.-Kanditaten einzelne
Fragen vertieft, die zuvor im Seminar besprochen wurden. Ergänzend wird der Umgang mit Gesetzen, Quellen und Literatur geübt, auch im Vergleich zu
den Rechtssystemen der Herkunftsländer der LL.M-Kandidaten. Schließlich wird erörtert, wie Magisterthemen bearbeitet und Magisterarbeiten verfasst
und gestaltet werden. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit einer Einzelberatung.

Literatur:

Wird während der Veranstaltung angegeben.



Rechtsanwalt
Prof. Dr. Thomas Sambuc, LL.M.

Sprechstunde:nach der Vorlesung sowie telefonisch
Telefon:0711/4897925

Seminar Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht - Marken- , Geschmacksmuster- und Wettbewerbsrecht (UWG) – Berührungspunkte, Überschneidungen und Reibungen

SPP 1c

SPP; SPB 1c

Termin:Vorbesprechung und Vergabe der Referate: Donnerstag, 27. Januar 2011, 14:00 Uhr c.t., Neue Aula, Hörsaal 5
Blockseminar am Freitag, 8. Juli 2011, 9:00 s.t. Uhr, ganztägig im Hause Bälz, Im Hopfengarten 1, 72076 Tübingen
Vorgesehen laut Studienplan:8. Semester f., Eignung ab 5. Semester; Vorkenntnisse aus den Vorlesungen „Geistiges Eigentum I und II“ und/oder „Wettbewerbsrecht“ wären sehr nützlich.

Inhalt:

Wir wollen anhand konkreter Probleme und Fragestellungen herausfinden, wie die drei genannten Rechtsgebiete zusammenwirken (oder auch nicht), um geistige Leistungen zu schützen (oder auch nicht), für die nicht eindeutig (nur) eines von ihnen „zuständig“ ist.

Bei dem Seminar handelt es sich um eine Lehrveranstaltung i. S. v. § 8 Abs. 2 lit. b JAPrO 1993, § 9 Abs. 2 Nr. 3 JAPrO 2002 und § 4 Abs. 1 lit. b, Abs. 2 PromO.


Bei Fragen im Vorfeld der Vorbesprechung am 27. Januar 2011 wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Prof. Dr. Thomas Sambuc, Lichtenstein, Körner & Partner, Heidehofstraße 9, 70184 Stuttgart, Tel.: 0711 4897925, Fax: 0711 4897936, E-Mail: thomas.sambuc@lkpa.de



Prof. Dr. Dr. h.c. Georg Sandberger

Sprechstunde:nach der Vorlesung
E-Mail:E-Mail
Webseite:http://www.jura.uni-tuebingen.de/sandberger

Vorlesung Handelsrecht

P

Die Vorlesung am 22.06.2011 muss leider entfallen.

Termin:Mittwoch 10 Uhr c.t. - 12 Uhr, HS 10
Beginn:13.04.2011
Vorgesehen laut Studienplan:4. Semester f.

Inhalt:

Systematische und fallbezogene Einführung in das Handelsrecht,
Bedeutung des Handelsrechts als Sonderprivatrecht; Kaufmannsbegriff,
Handelsregister, Firma, Haftung aus Firmenfortführung, Kaufmännische Vollmachten;
Kaufmännische Vermittlungspersonen: Handelsvertreter, Eigenhändler, Kommissionär,
Handelsmakler, Franchising; Handelsgeschäfte, Allgemeine Lehren und besondere
Vertragsverhältnisse einschließlich Effektenhandel, aber ohne Seehandelsrecht.

Literatur:

Lehrbücher:
Brox/Henssler, Handelsrecht, 20. Aufl. 2009; Canaris, Handelsrecht, 24. Aufl. 2006; Hübner, Handelsrecht, 5. Aufl. 2004; Jung, Handelsrecht, 8. Aufl. 2010; Klunzinger, Grundzüge des Handelsrechts, 12. Aufl., 2003; Lettl, Handelsrecht, 2007; K. Schmidt, Handelsrecht, 4. Aufl. 1999.
Fallsammlungen mit Lösungshinweisen:
Hadding/Hennrichs, Die HGB-Klausur, 3. Aufl. 2003: Kindler, Grundkurs Handels- und Gesellschaftsrecht, 4. Aufl. 2009; Lettl, Fälle zum Handelsrecht, 2007; 2007; Timm/Schöne, Fälle zum Handels- und Gesellschaftsrecht, Bd. I, 8. Aufl. 2010; dies. Bd. II, 8. Aufl. 2010; Wiede-mann/Fleischer, PdW, Handelsrecht einschließlich Bilanzrecht, 9. Aufl.2007.
Kommentare:
Baumbach/Hopt/Merkt, HGB, 34. Aufl. 2010; Koller, HGB, 6. Aufl. 2007; Münchner Kommen-tar zum HGB, 2. Aufl. 2009.
Weitere Angaben sind in einem vorlesungsbegleitenden Skript enthalten, das zu Semesterbeginn unter meiner Homepage abgerufen werden kann.



Rechtsanwalt Dr. Gerald G. Sander

Sprechstunde:nach den Lehrveranstaltungen
E-Mail:E-Mail
Webseite:http://www.g-sander.de

Vorlesung Deutsche Rechtssprache

Termin:Mittwoch 14 Uhr c.t. - 16 Uhr, HS 4
Beginn:27.04.2011
Vorgesehen laut Studienplan:3. Semester ff., Geeignet für ausländische Studierende der Rechts-, Politik- und Wirtschaftswissenschaften, die bereits gute Deutschkenntnisse haben.

Inhalt:

Der Kurs wendet sich an internationale Studierende und Doktorand/inn/en der Rechts-, Politik- und Wirtschaftswissenschaften, die schon fundierte Deutschkenntnisse haben. In dieser Veranstaltung werden deutschsprachige Rechtstexte aus dem Völkerrecht, Europarecht und dem nationalen deutschen Recht behandelt, hinzukommen Texte zu Wirtschaftsfragen und allgemeiner Politik. Mit Hilfe von Hör-, Sprech-, Lese- und Schreibübungen wird der Fachwortschatz erarbeitet und erweitert. Für die deutsche Rechtssprache typische grammatikalische Strukturen werden transparent gemacht. Ziel ist es, das Hören von Vorlesungen und Vorträgen sowie weiteres selbstständiges Arbeiten mit Rechtstexten zu erleichtern.

Bei regelmäßiger Teilnahme kann ein Teilnahmeschein erteilt werden. Für einen benoteten Schein mit 6 ECTS-Punkten ist eine Klausur oder Hausarbeit erforderlich.

Literatur:

Erforderliches Übungsbuch: Gerald G. Sander, Deutsche Rechtssprache, 2004 (im Unterricht erhältlich)



Vorlesung Einführung in die Methoden der Rechtswissenschaft für Nebenfachstudierende

Termin:Mittwoch 16 Uhr c.t. - 18 Uhr, HS 4
Beginn:27.04.2011
Vorgesehen laut Studienplan:1. Semester ff., Nebenfachstudierende

Inhalt:

In der Veranstaltung werden die Studierenden des Nebenfachs Rechtswissenschaften in das juristische Denken sowie die fachspezifischen Lern- und Arbeitstechniken, wie z.B. die verschiedenen Auslegungsarten und Analogie, eingeführt. Die Gliederung von Normen in Tatbestand und Rechtsfolge wird dargestellt sowie die Subsumtion von Lebenssachverhalten unter die einzelnen Tatbestandsmerkmale eingeübt. Auch der für die Klausuren und Hausarbeiten erforderliche Gutachtenstil wird praxisnah an Hand von Fällen erlernt. Schließlich wird in die Recherche und die juristische Zitierweise eingeführt. Damit dient die Veranstaltung vor allem der Vorbereitung der Nebenfachstudierenden auf die Teilnahme an den Übungen für Anfänger in dem von ihnen jeweils gewählten Teilgebiets des Rechts.
Bei Bestehen der Abschlussklausur wird ein benoteter Schein (6 ECTS) erteilt.
Hinweis: Der Besuch dieser Veranstaltung ist für BA-Studierende verpflichtend.



Literatur:

Haft, Einführung in das juristische Lernen; Möllers, Juristische Arbeitstechnik und wissenschaftliches Arbeiten; Rinken, Einführung in das juristische Studium;  Tettinger/Mann, Einführung in die juristische Arbeitstechnik, jeweils in der aktuellen Auflage



Priv.-Doz. Dr. Ulrike Schittenhelm

Sprechstunde:nach der Vorlesung und nach Vereinbarung
Telefon:07071/29-72107
E-Mail:E-Mail

Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene (L-Z)

Termin:Mittwoch 14 Uhr c.t. - 16 Uhr, HS 2
Beginn:13.04.2011
Vorgesehen laut Studienplan:4. Semester

Inhalt:




Übung: Ausgabetermin: , Abgabetermin:



Akademischer Mitarbeiter Christian Schnabel

Schlüsselqualifikation "Latein für Juristen"

Termin:Montag 18 Uhr c.t. - 20 Uhr, Raum 16 (Alte Physik)
Beginn:18.04.2011

Inhalt:

Lateinische Fachbegriffe und Rechtssprichwörter spielen in Studium und Praxis des Juristen eine wichtige Rolle. Sei es die allseits bekannte Unschuldsvermutung ‚in dubio pro reo’, die zivilrechtliche ‚culpa in contrahendo’ oder die im internationalen Privatrecht grundlegende ‚lex fori’: Die lateinische Rechtssprache drückt das Wesentliche kurz und prägnant aus.

Diese Redewendungen werden heute bisweilen unreflektiert und mitunter auch falsch gebraucht. Ziel der Veranstaltung ist es deshalb, gemeinsam eine Auswahl interessanter Rechtsregeln und ‑begriffe aus allen Bereichen der Rechtswissenschaft genauer zu betrachten und so ein tieferes Verständnis für ihre Herkunft, Wirkungsgeschichte und aktuelle Relevanz zu ermöglichen. Gerade auch denjenigen, die keine Lateinkenntnisse haben, soll dadurch ein Zugang zu wichtigen Elementen der juristischen Fachsprache ermöglicht werden. Aber auch diejenigen, die bereits in der Schule Lateinkenntnisse erworben haben, können noch einiges hinzulernen, denn die Fachsprache der römischen Juristen unterscheidet sich in manchem vom Latein Cäsars und Ciceros. Viele juristische Fachbegriffe sind regelmäßig auch gar nicht Gegenstand des schulischen Lateinunterrichts. Abgerundet wird die Veranstaltung durch die gemeinsame Lektüre der Institutionen des Gaius, einem in der Antike weit verbreiteten Anfängerlehrbuch für Jurastudenten. Auf diese Weise werden Kontinuitäten und Brüche der europäischen Geistesgeschichte unmittelbar erfahrbar.

Das Angebot richtet sich an Studierende aller Semester. Juristische Vorkenntnisse sind nützlich, aber keine Teilnahmevoraussetzung. Der Leistungsnachweis für die Schlüsselqualifikation wird durch ein Kurzreferat erworben.

Für Fragen bin ich per E-Mail, telefonisch oder persönlich am Lehrstuhl erreichbar.

Literatur:

- Liebs, Detlef: Lateinische Rechtsregeln und Rechtssprichwörter, 7. Aufl., München 2007.
- Knothe, Hans-Georg (Hrsg.): Status familiae. Festschrift für Andreas Wacke zum 65. Geburtstag, München 2001, S. 569-570.
- Seckel, Emil: Heumanns Handlexikon zu den Quellen des römischen Rechts, 9. Aufl., 2. unveränd. Neudruck, Jena 1926.
- Gaius/Manthe, Ulrich (Hrsg.): Institutiones. Die Institutionen des Gaius, Darmstadt 2004.



Vizepräsident des Sozialgerichts Stuttgart
Dr. iur Lothar Schneider

E-Mail:E-Mail
Webseite:http://www.jura.uni-tuebingen.de/schneider

Vorlesung Baurecht: Bauordnung

zurleich SPP 5

P, SPP; SPB 5

Termin:14täglich
Montag 18 Uhr s.t. - 19.30 Uhr, HS 1
Beginn:18.04.2011
Vorgesehen laut Studienplan:6. Semester f.

Inhalt:

Die Vorlesung behandelt schwerpunktmäßig das bauaufsichtliche Instrumentarium vor dem Hintergrund der planungsrechtlichen Zulässigkeit von Vorhaben (§§ 29 ff. BauGB) sowie den Rechtsschutz des Bauherrn und des Nachbarn.

Literatur: Brohm, Öffentliches Baurecht, 4. Auflage 2005; Brenner, Baurecht, 2. Auflage 2006; Dürr, Baurecht Baden-Württemberg, 11. Auflage 2004; Finkelnburg/Ortloff, Öffentliches Baurecht, Band II: Bauordnungsrecht, Nachbarschutz, Rechtsschutz, 5. Auflage 2005; Krebs, Baurecht, in: Schmidt-Aßmann, Besonderes Verwaltungsrecht, 12. Auflage 2003, S.367 ff.; Erbguth, Bauplanungsrecht, in: Achterberg/Püttner/Würtenberger, Besonderes Verwaltungsrecht, Band I, 2. Auflage 2000, S.627 ff.; Schenke, Bauordnungsrecht, ebenda, S.748 ff.; Oldiges, Baurecht, in: Steiner, Besonderes Verwaltungsrecht, 7. Auflage 2003, S.531 ff.; Gelzer/Bracher/Reidt, Bauplanungsrecht, 7. Auflage 2004; Sauter, Landesbauordnung für Baden-Württemberg, Stand Januar 2006; Schlotterbeck/von Arnim, Landesbauordnung für Baden-Württemberg, Kommentar, 2003.

Literatur:

Gesetzestexte: BauGB, BauNVO, PlanzeichenVO, LBO.



Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Finanz- und Steuerrecht
Prof. Dr. Christian Seiler

Dienstzimmer:Neue Aula, Dachgeschoss, Zi. 304
Sprechstunde:mittwochs 10-12 Uhr Die vorherige Abstimmung des Termins mit dem Sekretariat wird empfohlen .
Telefon:29-72943
Fax:29-5086
E-Mail:E-Mail
Webseite:http://www.jura.uni-tuebingen.de/seiler
Sekretariat:Sigrun Heinze, Zi. 304, Mo. Mi, Fr 13-17 Uhr; Di, Do 8-12 Uhr, Tel. 29-78123, E-Mail
Assistenten:Dmitrij Balliet, Zi. 301, Tel. 29-72972, E-Mail
Anna Mauricia Beining, Zi 303, Tel. 29-78126
Martin Russell, Zi. 301, Tel. 29-72972
Mitarbeiter:Leonie Lots, Zi. 303, Tel. 29-78126
Mirka Sagemann, Zi. 303, Tel. 29-78126, E-Mail

Vorlesung Steuerrecht VIII: Unternehmenssteuerrecht (Körperschaftssteuer, Besteuerung von Personengesellschaften)

SPP 6

SPP; SPB 6

Termin:Dienstag 10 Uhr c.t. - 12 Uhr, HS 6
Beginn:12.04.2011
Vorgesehen laut Studienplan:6. Semester f.

Inhalt:

Die Veranstaltung behandelt die ertragsteuerliche Stellung sowohl der Einzelunternehmung als auch der Personen- und Kapitalgesellschaften.



Examensrepetitorium Öffentliches Recht II

ZP

Termin:Dienstag 8.30 - 10 Uhr, HS 14
Mittwoch 8.30 - 10 Uhr, HS 14
Beginn:12.04.2011
Vorgesehen laut Studienplan:8. Semester f.

Inhalt:

Das Examinatorium behandelt als einjähriger Wiederholungs- und Vertiefungskurs zur Vorbereitung auf das erste Staatsexamen den wesentlichen prüfungsrelevanten Stoff im Öffentlichen Recht. Der Einstieg ist zum Winter- wie zum Sommersemester möglich. Im Sommersemester liegt der Schwerpunkt der Veranstaltung auf dem Verwaltungsrecht (insbesondere Allgemeines Verwaltungsrecht, Polizei- Bau-und Kommunalrecht, Verwaltungsprozessrecht). Die Grundstrukturen dieses Rechtsgebietes sollen verdeutlicht und die Lösung konkreter Fälle eingeübt werden.

Literatur:

Literaturhinweise werden im Rahmen der Veranstaltung gegeben.



Seminar: "Ermittlung von Unternehmensgewinnen"

Termin:Mittwoch 18 Uhr c.t. - 20 Uhr, Übungsraum 10 - Alte Archäologie
Vorbesprechung am 2.2.2011 von 10 bis 12 Uhr im ÜR 8 (Alte Physik)

Inhalt:




Ingo Sramek

Schlüsselqualifikation "Argumentations- und Diskussionstraining"

Termin:Blockveranstaltung von 9-16 Uhr am 18.4., 19.4. und 29.4.2011 im Raum 237 (neben Dekanat).

Inhalt:

Andere in Diskussionen zu überzeugen ist nicht allein eine Frage der besseren Argumente.
Ganz unterschiedliche rhetorische und körpersprachliche Aspekte nehmen dabei einen
hohen Stellenwert ein.

Welche Rolle spielen Fragen in der Argumentation? Wie erkenne ich Manipulationen und
setze mich dagegen zur Wehr? Welche argumentations-rhetorischen Techniken verstärken
die Überzeugungskraft?

In diesem Seminar lernen Sie, Ihre eigenen Argumentationstechniken zu verbessern und
flexibel auf die Argumente Ihres Gegenübers zu reagieren. Anhand praxisnaher Übungen
und Videotraining erkennen und erweitern Sie Ihren eigenen Argumentationsstil.

Grundlage für den benoteten Leistungsnachweis bilden Argumentationsübungen in der
zweiten Seminarhälfte.



Schlüsselqualifikation "Überzeugend präsentieren"

Termin:Blockveranstaltung von 9-16 Uhr vom 26.4. - 28.4.2011 im Raum 237 (neben Dekanat).

Inhalt:

Beruflicher Erfolg hängt direkt mit der Fähigkeit zusammen, Ideen und Ergebnisse ansprechend darzustellen, andere zu motivieren und zu begeistern. Doch wie gelingt eine gute und überzeugende Präsentation? In diesem Workshop wird der eigene rhetorische Auftritt verbal und nonverbal trainiert. Ihre individuellen Stärken werden erkennbar und Sie erhalten die Möglichkeit, gezielt an Ihrem Potenzial zu arbeiten. Zudem wird vermittelt,wie eine Präsentation wirkungsvoll aufgebaut und visualisiert werden kann. Durch praktische Übungen und Videoanalyse lernen Sie lebendiger und überzeugender zu reden - denn Sie selbst sind in Ihrer Präsentation Ihr wirksamstes Medium! Grundlage für den
Leistungsnachweis bildet eine benotete Kurzpräsentation am Ende des Workshops.



Rechtsanwalt Dr. Ekkehard Stolz

Seminar Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht - Marken- , Geschmacksmuster- und Wettbewerbsrecht (UWG) – Berührungspunkte, Überschneidungen und Reibungen

SPP 1c

SPP; SPB 1c

Termin:Vorbesprechung und Vergabe der Referate: Donnerstag, 27. Januar 2011, 14:00 Uhr c.t., Neue Aula, Hörsaal 5
Blockseminar am Freitag, 8. Juli 2011, 9:00 s.t. Uhr, ganztägig im Hause Bälz, Im Hopfengarten 1, 72076 Tübingen
Vorgesehen laut Studienplan:8. Semester f., Eignung ab 5. Semester; Vorkenntnisse aus den Vorlesungen „Geistiges Eigentum I und II“ und/oder „Wettbewerbsrecht“ wären sehr nützlich.

Inhalt:

Wir wollen anhand konkreter Probleme und Fragestellungen herausfinden, wie die drei genannten Rechtsgebiete zusammenwirken (oder auch nicht), um geistige Leistungen zu schützen (oder auch nicht), für die nicht eindeutig (nur) eines von ihnen „zuständig“ ist.

Bei dem Seminar handelt es sich um eine Lehrveranstaltung i. S. v. § 8 Abs. 2 lit. b JAPrO 1993, § 9 Abs. 2 Nr. 3 JAPrO 2002 und § 4 Abs. 1 lit. b, Abs. 2 PromO.


Bei Fragen im Vorfeld der Vorbesprechung am 27. Januar 2011 wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Prof. Dr. Thomas Sambuc, Lichtenstein, Körner & Partner, Heidehofstraße 9, 70184 Stuttgart, Tel.: 0711 4897925, Fax: 0711 4897936, E-Mail: thomas.sambuc@lkpa.de



Institut für Kriminologie
Dr. Holger Stroezel

Dienstzimmer:Institut für Kriminologie, Sand 7, Zi 225
Sprechstunde:Nach Vereinbarung
Telefon:29-72026
E-Mail:E-Mail

Übung Kriminalprävention und Wirkungsforschung

SPB 7

Termin:Montag 10 Uhr c.t. - 12 Uhr, Raum 116, Sand 6
Beginn:18.04.2011
Eignung:5. Semester ff., für Studierende der Fachrichtungen: Erziehungswissenschaft, Psychologie, Soziologie, Jura

Inhalt:

Im Rahmen der Übung soll ein Überblick über die kriminologischen Arbeitsbereiche geboten werden, die sich mit dem Gebiet der Prävention befassen. Die Forschung zeigt, dass der Kriminalprävention, zum einen durch Massnahmen der Sozial- und Bildungspolitik (primäre Prävention), also auch durch die Verringerung von Gelegenheiten zur Begehung krimineller Handlungen und die Intervention bei Risikogruppen (sekundäre Prävention, auch Videoüberwachung), wie auch die Vermeidung von Rückfällen (tertiäre Prävention) neben der Repression eine gewichtige Rolle spielt. Des weiteren übernimmt die Polizei in zunehmendem Masse kriminalpräventive Funktionen. Um einen Überblick über die unterschiedlichen Formen der Prävention zu erhalten wird in der Übung der Frage nachgegangen; Wer unternimmt was, mit wem und in welchem Präventionsbereich.

Literatur:






Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsche Rechtsgeschichte und Juristische Zeitgeschichte, Handels- und Gesellschaftsrecht
Prof. Dr. Jan Thiessen

Dienstzimmer:Zi. 245.1
Sprechstunde:mittwochs ab 16 Uhr
Telefon:29-72699
Webseite:http://www.jura.uni-tuebingen.de/thiessen
Sekretariat:Heidi Jung, Zi. 245.4, Sprechstunde: Mo-Fr vormittags, Tel. 29-78122, E-Mail
Mitarbeiter:Frederic Dachs, Zi. 245.2, Tel. 29-74908
Michael Fuchs, Zi. 245.3, Tel. 29-78132
Hildegard Günzel, Zi. 245.3, Tel. 29-78132
Markus Matthias Martin, Zi. 245.3, Tel. 29-78132
Alexander Segmiller, Zi. 245.2, Tel. 29-74908

Grundkurs Zivilrecht II mit Übung im Zivilrecht für Anfänger (L-Z)

P; ZP

Termin:Mittwoch 8.30 - 10 Uhr, HS 8
Donnerstag 8.30 - 12 Uhr, HS 8
mit 2stündigen freiwilligen Fallbesprechungen (ZP)
Beginn:13.04.2011
Vorgesehen laut Studienplan:2. Semester

Inhalt:

Die Veranstaltung knüpft an den zivilrechtlichen Grundkurs (Zivilrecht I) aus dem Wintersemester 2010/2011 an. Im Vordergrund steht nun der Allgemeine Teil des Schuldrechts.

Die Übung im Bürgerlichen Recht ist in die Lehrveranstaltung integriert. Es werden eine Hausarbeit und zwei Klausuren angeboten. Die Hausarbeit wird vom Lehrstuhl Prof. Thiessen, die Klausuren vom Lehrstuhl Prof. Gebauer gestellt und betreut. Der Erwerb des Scheines setzt eine mindestens mit "ausreichend" bewertete Klausur und die mindestens mit "ausreichend" bewertete Hausarbeit innerhalb der Übung voraus. Die Klausuren finden unter den Bedingungen der Zwischenprüfungsordnung statt. Der Aufgabentext der Hausarbeit und die Bearbeitungshinweise können ab 07. 02. 2011 von der Website des Lehrstuhls Prof. Dr. Jan Thiessen (http://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/thiessen) heruntergeladen werden. Abzugeben ist die Hausarbeit zu Beginn der Lehrveranstaltung am Mittwoch, 13.04.2011 um 8.30 Uhr.

Zu der Vorlesung werden begleitende Fallbesprechungen von den Assistenten und Mitarbeitern der Fakultät abgehalten.

 

Die Teilnahme an den Zwischenprüfungsklausuren setzt die Eintragung in die Teilnehmerliste voraus (§ 3 Abs. 2 Satz 2 StudPrO). Die Eintragungsfrist läuft vom 01.04.2011, 9.00 Uhr, bis zum 30.04.2011, 17 Uhr.

Literatur:

Brox/Walker, Allgemeines Schuldrecht, 34. Aufl. 2010; Medicus/Lorenz, Schuldrecht I, 19. Aufl. 2010; Looschelders, Schuldrecht Allgemeiner Teil, 8. neub. Auflage 2010. Weitere Literaturhinweise werden in der Veranstaltung gegeben.



Deutsche Rechtsgeschichte mit Strafrechtsgeschichte (mit Abschlussklausur)

zugleich SPW 3a und SPP 3b

P/G; SPB 3a, 3b; Pflichtfach im Grundlagenbereich im Sinne von § 8 Abs. 3 JAPrO. Die Zulassung zur Ersten juristischen Prüfung setzt insgesamt nur die erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung in diesem Sinne voraus (§ 9 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 1 S. 2 JAPrO).

Termin:Mittwoch 13.30 - 16 Uhr, HS 10
Beginn:13.04.2011
Vorgesehen laut Studienplan:1./2. Semester f.

Inhalt:

Die Vorlesung behandelt die wichtigsten Rechtsentwicklungen seit dem frühen Mittelalter mit Schwerpunkt bei der Straf- und Privatrechtsgeschichte.

Literatur:

Gerd Kleinheyer/Jan Schröder, Deutsche und Europäische Juristen aus neun Jahrhunderten, 5. Aufl. 2008; Karl Kroeschell, Deutsche Rechtsgeschichte, Bde. 1-3, 5.-13. Aufl. 2008; Hans Schlosser, Grundzüge der Neueren Privatrechtsgeschichte, 10. Aufl. 2005.



1. Klausur im Zivilrecht - Block II

Termin:am Samstag, dem 11.06.2011 von 8-13 Uhr im Hörsaal 14
Besprechung am Freitag, dem 01.07.2011 von 14-16 Uhr im Audi max

Inhalt:




Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, Europäisches Privatrecht sowie Internationales Privat- und Verfahrensrecht
Prof. Dr. Christoph Thole, Dipl. Kfm.

Dienstzimmer:Neue Aula, Gmelinflügel, 2. OG
Telefon:29-72557
Fax:29-5944
E-Mail:E-Mail
Webseite:http://www.jura.uni-tuebingen.de/thole
Sekretariat:Irmela Rietig, Zi. 243.3, Sprechstunde: Erasmus-Beratung Mi 15-16 Uhr und nach Vereinbarung, Tel. 29-78117, E-Mail
Mitarbeiter:Jasmin Bornmann, Zi. 243.4, Tel. 29-74541
Nickolai Breutner, Zi. 243.2, Tel. 29-74901
Nina Schmitz, Zi. 243.2, Tel. 29-74907
Josefine Stroms, Zi. 243.4., Tel. 29-74551
Julius Vocke, Zi. 243.4, Tel. 29-74541
Christina Wolf, Zi. 243.4, Tel. 29-74541

Vorlesung Internationales Zivilverfahrensrecht

SPP 2, 4b

SPP; SPB 2, 4b

Termin:Mittwoch 15 Uhr c.t. - 17 Uhr, HS 14
Beginn:13.04.2011
Vorgesehen laut Studienplan:6. Semester f.

Inhalt:

Der internationale, insbesondere europäische, Personen- und Güterverkehr ist aufgrund der zunehmend engeren wirtschaftlichen, aber auch persönlichen Verflechtungen in den letzten Jahrzehnten enorm gewachsen. Dementsprechend zugenommen hat die Zahl von Verfahren zum Schutz und zur Durchsetzung privatrechtlicher Interessen mit Auslandsbezug. Inländische und europäische Rechtsnormen, die sich auf derartige Verfahren beziehen, bilden den Gegenstand des Internationalen Zivilverfahrensrechts, dessen praktische Bedeutung gleichermaßen erheblich gewachsen ist. Der Schwerpunkt der Veranstaltung wird auf dem Europäischen Zivilprozessrecht liegen. Angesprochen werden Fragen der Gerichtsbarkeit, der internationalen Zuständigkeit, Zustellungsprobleme, der Einfluss der Ausländereigenschaft auf ein Verfahren, die Wirkungen ausländischer Verfahren und Entscheidungen im Inland und der Rechtshilfeverkehr mit ausländischen Staaten.


Literatur:

Wird in der Veranstaltung bekannt gegeben.



Vorlesung Zwangsvollstreckungsrecht (Vertiefung, insbes. Immobiliarzwangsvollstreckung und einstweiliger Rechtsschutz))

SPP 2

SPP; SPB 2

Termin:Mittwoch 14 Uhr c.t. - 15 Uhr, HS 14
Beginn:13.04.2011
Vorgesehen laut Studienplan:6. Semester f.

Inhalt:

Die Veranstaltung bietet eine am aktuellen Bedarf orientierte Fortsetzung und Vertiefung der Grundvorlesung zum Zwangsvollstreckungsrecht. Die Veranstaltung dient insbesondere dazu, die examensrelevanten Probleme des Vollstreckungsrechts zu vertiefen. Die Besprechung examensnaher Fälle wird in die Veranstaltung integriert.

Literatur:

wird in der Veranstaltung bekannt gegeben.



Examensrepetitorium Zivilrecht II

ZP

Termin:Donnerstag 8.30 - 12 Uhr, HS 14
Beginn:14.04.2011
Vorgesehen laut Studienplan:8. Semester f.

Inhalt:

Einjähriger Wiederholungs- und Vertiefungskurs zur Vorbereitung auf das erste Staatsexamen. Das Examensrepetitorium behandelt in einem Jahr den gesamten examensrelevanten Stoff im Zivilrecht; der Einstieg ist zum Winter- wie zum Sommersemester möglich. Schwerpunkt des Repetitoriums im Sommersemester ist der Allgemeine Teil des BGB und das Sachenrecht. Wesentlicher Gegenstand der Veranstaltung ist die Besprechung kleinerer und größerer Fälle auf Examensniveau. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Fragestellungen, die in neuerer Zeit Gegenstand höchstrichterlicher Entscheidungen waren. Ferner werden Originalexamensklausuren besprochen. Zu den Fällen wird nach dem Aufgabentext und dessen Besprechung auch eine ausführliche Lösungsskizze zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus soll die Veranstaltung vor allem dazu dienen, Probleme und Zweifelsfragen, denen die Teilnehmer bei der Beschäftigung mit den behandelten Rechtsgebieten begegnet sind, anzusprechen und nach Möglichkeit auszuräumen.

Literatur:

Medicus/Petersen Bürgerliches Recht, 22. Aufl., 2009.
Weiterführende Literatur zu den besprochenen Problemkreisen in der Veranstaltung.



Seminar zum Schwerpunktbereich 2

Termin:Blockveranstaltung am Ende des Semesters

Inhalt:

Im Sommersemester 2011 biete ich ein Seminar zum Zivil- und Verfahrensrecht an. Das Seminar wendet sich alle interessierten Studierenden sowie insbesondere an Studierende des Schwerpunktbereichs 2 "Rechtspflege in Zivilsachen", denen im Rahmen dieser Veranstaltung Gelegenheit zum Erwerb eines Seminarscheins auf der Grundlage einer häuslichen Prüfungsarbeit (Studienarbeit) gem. § 21 StudPrO geboten wird.

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Anmeldungen richten Sie bitte an meinen Lehrstuhl, z.Hd. Frau Rietig (irmela.rietig@jura.uni-tuebingen.de).

Eine Vorbesprechung mit den angemeldeten Teilnehmern findet zu Semesterbeginn statt; etwa vorab zu klärende Fragen können mit mir geklärt werden.



2. Klausur im Zivilrecht - Block II

Termin:am Samstag, dem 18.06.2011 von 8-13 Uhr im Audi max
Besprechung am Freitag, dem 01.07.2011 von 16-18 Uhr im Audi max

Inhalt:




Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, insbesondere Wettbewerbs- und Versicherungsrecht
Prof. Dr. Stefan Thomas

Sprechstunde:montags und dienstags nach den Vorlesungen sowie nach Vereinbarung
Telefon:29-78116
Webseite:http://www.jura.uni-tuebingen.de/thomas/
Sekretariat:Elena Brückner, 207, Tel. 29-78116, E-Mail
Assistenten:Dr. Florian Bien, 206, Tel. 29-72106
Mitarbeiter:Johannes Hertfelder, 208, Tel. 29-72109
Benjamin Kohnke, 208, Tel. 29-72109
Konrad Riemer, 208, Tel. 29-72109
Yasamin Rody, 208, Tel. 29-72109
Christoph Stock, 208, Tel. 29-72109

Vorlesung Versicherungsvertragsrecht

SPW 1a, 1c

SPW; SPB 1a, 1c

Termin:Donnerstag 14 Uhr c.t. - 16 Uhr, HS 2
Beginn:14.04.2011
Vorgesehen laut Studienplan:6. Semester f.

Inhalt:

Die Vorlesung behandelt das Versicherungsvertragsrecht. Es werden die zivil- und versicherungsrechtlichen Grundlagen behandelt ebenso wie spezielle Fragen etwa des Haftpflichtversicherungsrechts.

Literatur:

Schimikowski, Versicherungsvertragsrecht, 4. Aufl. 2009; Wandt, Versicherungsrecht, 5. Aufl. 2010; weitere Literatur wird in der Vorlesung bekanntgegeben.



Vorlesung Außervertragliches Schuldrecht

P; ZP

Termin:Montag 10 Uhr c.t. - 12 Uhr, HS 8
Dienstag 10 Uhr c.t. - 12 Uhr, HS 8
mit 2stündigen freiweilligen Fallbesprechungen (ZP)
Beginn:12.04.2010
Vorgesehen laut Studienplan:4. Semester f.

Inhalt:

Die Vorlesung behandelt die Schuldverhältnisse, die nicht auf einem Vertrag beruhen, sondern ihren Ursprung im Gesetz haben. Im Mittelpunkt stehen die Geschäftsführung ohne Auftrag, die ungerechtfertigte Bereicherung, das Recht der unerlaubten Handlung sowie das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis.

Literatur:

Medicus, Gesetzliche Schuldverhältnisse, 5. Aufl. 2007; weitere Literaturhinweise werden in der Veranstaltung gegeben.



Kolloquium Kartellrecht

Nur am Donnerstag, dem 21.04.2011 findet die Vorlesung wegen Renovierungsarbeiten im Audimax statt.

Termin:Donnerstag 18 Uhr c.t. - 20 Uhr, HS 10
Beginn:14.04.2011
Vorgesehen laut Studienplan:5. Semester ff.

Inhalt:

Die Veranstaltung dient der Wiederholung und Vertiefung des examensrelevanten Stoffs des EU-Kartellrechts anhand aktueller Entscheidungen der Europäischen Gerichte und der EU-Kommission aus den Bereichen Art. 101, 102 AEUV und Fusionskontrolle. Hierbei soll auch in die Fragen der praktischen Kartellrechtsanwendung eingeführt werden (u.a. Fusionskontrollanmeldungen nach Formblatt CO; das Kartellbußgeldverfahren mit Kronzeugenregelung und dawn raids; der Kartellprozeß vor den Europäischen Gerichten; der Einsatz der Wettbewerbsökonomie im Kartellverfahren).



Literatur:

Emmerich, Kartellrecht, 11. Aufl. 2008; Emmerich/Sosnitza, Fälle zum Wettbewerbs- und Kartellrecht, 5. Aufl. 2007; Kling/Thomas, Kartellrecht, 2007; Mestmäcker/Schweitzer, Europäisches Wettbewerbsrecht, 2. Aufl. 2004; Rittner/Kulka, Wettbewerbs- und Kartellrecht, 8. Aufl. 2011; Karenfort/Weitbrecht, Entscheidungen zum Europäischen Kartellrecht, 2010.
Weitere Literaturhinweise werden in der Veranstaltung gegeben.



Übung im Zivilrecht für Fortgeschrittene

Termin:Mittwoch 16 Uhr c.t. - 18 Uhr, HS 21
Beginn:13.04.2011
Vorgesehen laut Studienplan:5. Semester

Inhalt:


Die Übung soll Grundkenntnisse des gesamten zivilrechtlichen Pflichtfachstoffes für die Fallbearbeitung vermitteln. Es werden eine Ferienhausarbeit sowie zwei Klausuren während des Semesters angeboten. Im Falle des Nichtbestehens der Hausarbeit ist es möglich, die Hausarbeit der Übung des Folgesemesters nachzuschreiben.

Übung: Ausgabetermin: , Abgabetermin:

Literatur:

Wird in der Veranstaltung bekanntgegeben.



Seminar zum Kartellrecht

Inhalt:

Das Seminar behandelt aktuelle Fragen des deutschen und europäischen Kartellrechts. Es richtet sich an alle interessierten Studierenden, welche durch Besuch der entsprechenden Vorlesungen bereits über Grundkenntnisse im Wettbewerbsrecht verfügen. Ausländische Studierende sind selbstverständlich ebenso herzlich eingeladen, selbst wenn sie noch keine Kenntnisse im deutschen Wettbewerbsrecht haben.
Eine Liste mit Themenvorschlägen wird demnächst auf die Homepage des Lehrstuhls gestellt.

Das Seminar wird als Blockveranstaltung im Sommersemester 2011 stattfinden.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt! Anmeldungen bitte am Lehrstuhl Prof. Thomas.

Zu Semesterbeginn wird eine Vorbesprechung mit den Teilnehmern stattfinden.

Termin sowie Veranstaltungsort werden noch bekanntgegeben.

Literatur:

Wird in der Veranstaltung bekanntgegeben.



3. Klausur im Zivilrecht - Block II

Termin:am Samstag, dem 25.06.2011 von 8-13 Uhr im Audi max
Besprechung am Freitag, dem 08.07.2011 von 14-16 Uhr im Audi max

Inhalt:




Rechtsanwalt
Prof. Dr. Roderich C. Thümmel

Sprechstunde:nach der Vorlesung oder nach Vereinbarung

Vorlesung Schiedsgerichtsbarkeit

SPP 2 und SPW 4a, 4b

SPP; SPB 2, 4a, 4b

Die Vorlesung am 19.07.2011 muss aus dienstlichen Gründen leider entfallen.

Termin:Dienstag 16 Uhr c.t. - 18 Uhr, HS 2
Beginn:12.04.2011
Vorgesehen laut Studienplan:8. Semester f.

Inhalt:


Gegenstand der Vorlesung sind die Besonderheiten der schiedsgerichtlichen Streitbeile-gung, die sowohl national wie vor allem auch international eine zunehmende Rolle spielt. Eingehend behandelt werden die Regelungen des 10. Buches der ZPO. Ferner werden die anwendbaren internationalen Regelwerke sowie die Schiedsordnungen einiger ausgewählter internationaler Schiedsinstitutionen in ihren Grundzügen dargestellt. Schwerpunktmäßig wird die Vorlesung den Abschluss und den Inhalt der Schiedsvereinbarung, das anwendbare Verfahrens- und Sachrecht, die Konstituierung des Schiedsgerichtes, die Ablehnung von Schiedsrichtern, den Verfahrensablauf sowie den Schiedsspruch und seine Durchsetzung behandeln.

Grundkenntnisse des Zivilprozessrechtes sind zum besseren Verständnis der Zusammenhänge erwünscht.

Literatur:

Schiedsgerichtsbarkeit:
Aden, Internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit2, 2003; Bartos, Internationale Han-delsschiedsgerichtsbarkeit, 1984; Berger, Internationale Wirtschaftsschiedsgerichtsbar-keit, 1992; Glossner/Bredow/Bühler, Das Schiedsgericht in der Praxis4, 2001; Henn, Schiedsverfahrensrecht3, 2000; Lachmann, Handbuch für die Schiedsgerichtspraxis3, 2008; Lionnet, Handbuch der internationalen und nationalen Schiedsgerichtsbarkeit3, 2005; Lörcher/Lörcher, Das Schiedsverfahren - national/international - nach deutschem Recht2, 2001; Maier, Handbuch der Schiedsgerichtsbarkeit, 1979; Schwab/Walter, Schiedsgerichtsbarkeit7, 2005; Schlosser, Das Recht der internationalen privaten Schiedsgerichtsbarkeit2, 1989; Schütze, Schiedsgericht und Schiedsverfahren4, 2007; Schütze (Hrsg.), Institutionelle Schiedsgerichtsbarkeit2, Kommentar verschiedener Schiedsordnungen, 2010; Schütze/Tscherning/Wais, Handbuch des Schiedsverfahrens2, 1990; Wolf, Die institutionelle Handelsschiedsgerichtsbarkeit, 1992; Kommentare zur ZPO, §§ 1025 ff.

Texte:
Labes/Lörcher, Nationales und Internationales Schiedsverfahrensrecht
Jayme/Hausmann, Internationales Privat- und Verfahrensrecht15, 2010





Seminar zum Schwerpunktbereich 4b

Inhalt:

Das Seminar wendet sich an Studierende des Schwerpunktbereichs 4 b) und findet als Blockveranstaltung im Juli 2011 statt. Es besteht die Möglichkeit, eine Studienarbeit im Rahmen der Universitätsprüfung und/oder eine Seminararbeit im Sinne des § 9 II Nr. 3 JAPrO 2002 zu erstellen. Nähere Informationen auf der Homepage des Lehrstuhls und bei der  Vorbesprechung am Ende des Wintersemesters 2010/11.



Rechtsanwalt
Dr. iur. Gerson Trüg

Sprechstunde:Nach der Veranstaltung oder telefonisch (Tel.: 0761/21710-19, Sekretariat Fr. König)
E-Mail:E-Mail
Webseite:http://www.jura.uni-tuebingen.de/trueg

Vorlesung Vertiefung Strafverfahren (namentlich Höchstrichterliche Rechtsprechung, Aufgaben und Rolle der Verteidigung)

SPW 7

SPW; SPB 7

Termin:14täglich
Mittwoch 18 Uhr c.t. - 20 Uhr, HS 8
Beginn:20.04.2011
Vorgesehen laut Studienplan:6. Semester f.

Inhalt:

Anhand aktueller höchstrichterlicher Rechtsprechung sowie aktueller Gesetzesnovellen wird die Dogmatik und Rechtspraxis des Strafverfahrens vertiefend besprochen. Auf die „Rolle“ der unterschiedlichen Verfahrensbeteiligten wird dabei gesondert eingegangen und die Interaktionen der Akteure kritisch beleuchtet. Exemplarisch dient hierfür die Untersuchung der sog. „Verständigungen“ (§ 257c StPO). Behandelt werden ferner u.a. die Kronzeugenregelung (§ 46b StGB), die Entwicklungen im Beweisantragsrecht (§§ 244-246 StPO), die moderne Ausprägung des Beschleunigungsgrundsatzes und neuere Entwicklungen im Revisionsrecht („Rügeverkümmerung“ etc.); Entwicklungen, die insgesamt geeignet sind, das Strafverfahren neu zu konturieren.

Die Bereitschaft, sich in Vorbereitung mit den zu besprechenden Entscheidungen zu beschäftigen, wird vorausgesetzt.

Literatur:

Beulke, Strafprozessrecht, 11. Aufl. 2010; Roxin/Schünemann, 26. Aufl. 2009; Rechtsprechungshinweise und weitere Literatur werden jeweils in der Vorlesung bekanntgegeben.



VG Sigmaringen

Webseite:http://vgsigmaringen.de/servlet/PB/menu/1192913/index.html?ROOT=1192890

Kolloquium

Termin:Donnerstag 14 Uhr c.t. - 16 Uhr, HS 5
an folgenden Tagen 14.4., 21.4., 28.4., 5.5., 12.5., 19.5., 26.5., 9.6., 30.6., 7.7. und 14.7.2011
Vorgesehen laut Studienplan:5. Semester ff.

Inhalt:

  • 14.04.2011   PräsVG Dr. Mattes
  • 21.04.2011   RiVG Müller
  • 05.05.2011   Ri Dr. Neidhardt
     Entziehung der Faherlaubnis wg. Selbstmordversuch mit Kokain; Beweislast im Verwaltungsprozess, Beweisverwertungsverbot
  • 12.05.2011   RiVG Reimann
     Eilverfahren; BauR; Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens durch das LRA
  • 19.05.2011   VPräsVG Barsch
     Baurecht; Nachbarstreit
  • 36.05.2011   VRiVG Prof. Armbruster   
     Versammlungsrecht; Polizeirecht
  • 09.06.2011   VriVG Eiche
  • 30.06.2011   RiVG Wirth
  • 07.07.2011   VriVG Dr. Keppeler
  • 14.07.2011   VRiVG Bitzer

Übung: Ausgabetermin: , Abgabetermin:



Lehrstuhl für Europäisches Straf- und Strafprozessrecht
Prof. Dr. Joachim Vogel

Dienstzimmer:Neue Aula, Silcherflügel, 1.OG, Zi. 120, Tel.: 07071/29-72548
Sprechstunde:nach Vereinbarung
E-Mail:E-Mail
Webseite:http://www.jura.uni-tuebingen.de/vogel
Sekretariat:Heidi Alexi, Zi. 121, Tel. 29-78113, E-Mail
Assistenten:Richard Bader, Zi. 122
Dominik Brodowski, LL.M. (UPenn), Zi. 123, Tel. 29-72692
Sandra Kralik, Zi. 131, Tel. 29-76475
Dr. Christoph Burchard, LL.M. (NYU), Zi. 122, Tel. 29-72693
Mitarbeiter:Roschan Babat, Zi. 123.1, Tel. 20-75265
Ilka Englert, Zi. 123.1, Tel. 29-72692
Hannah Epple, Zi. 131, Tel. 29-76475
Kathrin Groß, Zi. 131, Tel. 29-76475
Janina Helde, Zi. 123.1, Tel. 29-72692
Friedrich Kern, Zi. 131, Tel. 29-76475
Sebastian Ritter, Zi. 123.1, Tel. 29-72693
Moritz Seeger, Zi. 121, Tel. 29-78113
Ina Vedie, Zi. 123.1, Tel. 29-75265

Vorlesung Internationales und Europäisches Strafrecht (einschließlich der wichtigen Grundzüge des Verfahrens in internationalen bzw. europäischen Strafsachen)

SPW 7

SPW; SPB 7

Termin:Montag 16 Uhr c.t. - 18 Uhr, HS 8
Beginn:11.04.2011
Vorgesehen laut Studienplan:8. Semester f.

Inhalt:

Ebenso wie andere Rechtsgebiete wird auch das Strafrecht zunehmend von europäischen oder internationalen Vorgaben bestimmt. Mit dem Völkerstrafrecht und dem Internationalen Strafgerichtshof ist zudem eine internationale Strafrechtspflege entstanden, und auch im Rahmen der Europäischen Union gibt es Ansätze zu einer europäischen Strafrechtspflege. Die Vorlesung gibt einen Überblick über das internationale und europäische Strafrecht sowie das Völkerstrafrecht.

Literatur:

Ambos, Internationales Strafrecht, 2. Aufl. 2008; Hecker, Europäisches Strafrecht, 3. Aufl. 2010; Satzger, Internationales und Europäisches Strafrecht, 4. Aufl. 2010; Werle, Völkerstrafrecht, 2. Aufl. 2007. Weitere Literatur zur Vertiefung wird in der Veranstaltung bekannt gegeben.



Übung im Strafrecht für Anfänger (L-Z)

P

Termin:Mittwoch 14 Uhr c.t. - 16 Uhr, HS 8
Beginn:13.04.2011
Vorgesehen laut Studienplan:3. Semester

Inhalt:

Die Übung ist für Studierende des 3. Semesters gedacht, die bereits die Vorlesung Strafrecht I (Allgemeiner Teil) und Strafrecht II (Besonderer Teil 2) besucht haben und gleichzeitig die Vorlesung Strafrecht II (Besonderer Teil 1) hören. Erforderlich für die Zulassung zur Anfängerübung ist die Vorlage eines Fallbesprechungsscheins im Zivilrecht oder im Öffentlichen Recht oder im Strafrecht.
In der Anfängerübung sollen die Studierenden – vor allem auch zur Vorbereitung auf die Fortgeschrittenenübung – lernen, praktische Fälle im Rahmen eines strafrechtlichen Gutachtens zu lösen. Diesem Zweck dienen Fallbesprechungen sowie die Anfertigung von schriftlichen Gutachten (zwei Klausuren und eine Hausarbeit). Der thematische Schwerpunkt der Übung liegt bei Problemen des Allgemeinen Teils des Strafrechts. Die Hausarbeit wird in der letzten Vorlesungswoche des Wintersemesters 2010/2011 ausgegeben. Sie ist in der ersten Übungsstunde am 12. April 2011 abzugeben.
Die Teilnahme an den Aufsichtsarbeiten setzt die Eintragung in die Teilnehmerliste voraus (§ 3 Abs. 2 Satz 2 StudPrO 2010). Die Einschreibung ist ab dem 01. April 2011 unter www.jura.uni-tuebingen.de/listen möglich. Beachten Sie bitte die dort genannte Befristung der Einschreibung.

Die Teilnahme an den Zwischenprüfungsklausuren setzt die Eintragung in die Teilnehmerliste voraus (§ 3 Abs. 2 Satz 2 StudPrO). Die Eintragungsfrist läuft vom 01.04.2011, 9.00 Uhr, bis zum 30.04.2011, 17 Uhr.



Examensrepetitorium Strafrecht II: Besonderer Teil

ZP

Termin:Dienstag 10 Uhr c.t. - 12 Uhr, HS 14
Mittwoch 10 Uhr c.t. - 12 Uhr, HS 14
Beginn:13.04.2010
Vorgesehen laut Studienplan:8. Semester

Inhalt:

Wiederholung und Vertiefung des Besonderen Teils des Strafrechts unter besonderer Berücksichtigung prüfungsrelevanter Themen und höchstrichterlicher Rechtsprechung.

Gliederung:

1. Teil: Methodenfragen im Besonderen Teil des Strafrechts
• Methodische Grundlagen

2. Teil: Delikte gegen höchstpersönliche Rechtsgüter
• Aufbau und Systematik der Tötungsdelikte einschließlich §§ 218 ff.
• Mordmerkmale, Probleme im Zusammenhang mit der zwingenden lebenslangen Freiheitsstrafe
• Teilnahme an der Selbsttötung, Sterbehilfe, Tötung auf Verlangen
• Aussetzung; Exkurs: § 323c
• Körperverletzung: insbesondere auch ärztlicher Heileingriff, § 231
• Freiheitsberaubung; Bedrohung; Nötigung: insbesondere Gewaltbegriff, Verhältnis zu § 113
• Erpresserischer Menschenraub, Geiselnahme
• Beleidigung

3. Teil: Eigentums- und Vermögensdelikte und Anschlussdelikte
• Diebstahl, einschließlich §§ 248b, 248c
• Sachbeschädigung; Unterschlagung
• Raub, Raubqualifikationen, räuberischer Diebstahl
• (räuberische) Erpressung (insbesondere Abgrenzung Raub und räuberische Erpressung), räuberischer Angriff auf Kraftfahrer
• Betrug (einschließlich Abgrenzung Diebstahl und Betrug)
• Betrugsähnliche Delikte
• Untreue und untreueähnliche Delikte
• Anschlussdelikte: Begünstigung, Hehlerei und Geldwäsche

4. Teil: Delikte gegen überindividuelle Rechtsgüter
• Urkundendelikte
• Brandstiftung
• Straßenverkehrsdelikte
• Aussagedelikte
• §§ 145d, 164, 258



Literatur:

Hinweise zu Beginn der Vorlesung.



Seminar: "Die Europäisierung der Strafrechtspflege im Lichte der Politik- und Rechtswissenschaften"

Termin:Blockveranstaltung, vom 22. Juli bis 24. Juli 2011
Vorgesehen laut Studienplan:5. Semester ff.

Inhalt:

Seit wenigen Jahren hat sich die Europäisierung des Strafrechts und die Herausbildung eines gemeinsamen europäischen „Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ wesentlich beschleunigt. Das hat zu mannigfaltigen neuen Herausforderungen und Problem geführt, wie die hitzigen – sei es in der Tagespresse, in Fachzeitschriften oder vor dem Bundesverfassungsgericht ausgetragenen – Diskussionen über den Europäischen Haftbefehl versinnbildlichen. Dass der jüngst in Kraft getretene Vertrag von Lissabon strafrechtliche Europäisierungsbestrebungen auf eine neue Stufe hebt, wird die dagegen vorgetragene Kritik nur verstärken.
Der „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ bildet ein komplexes Mehrebenensystem, das die nationalen EU-Strafjustizsysteme miteinander mittels verschiedener „governance-modi“ (Harmonisierung, gegenseitige Anerkennung, Verfügbarkeit, etc.) vernetzt und durch europäische Institutionen koordiniert. Dazu gesellen sich institutionelle Konkurrenzen, etwa Grundrechtskonkurrenzen zwischen dem deutschen Grundgesetz, der unionsrechtlichen Grundrechtscharta und der EMRK. Überdies weist der „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ auch Außenbeziehungen auf, die beispielsweise im Rahmen der Terrorismusbekämpfung die politische und juristische Theorie und Praxis vor erhebliche Probleme stellen.
Das Seminar will diese Entwicklungen in interdisziplinärer, namentlich politik- und rechtswissenschaftlicher Perspektive analysieren. Hiervon können sowohl die Politik- als auch Rechtswissenschaft profitieren: Der politikwissenschaftliche Ansatz ermöglicht dem Rechtswissenschaftler, sowohl die Grundfrage, warum und nach welchen Prinzipien Strafrecht europäisiert wird, als auch Einzelfragen des europäischen Strafrechts, das seine Anwendung auf den Einzelfall in weit geringerem Maße determiniert als nationales Strafrecht, transparenter und reflektierter zu beantworten. Spiegelbildlich gestattet der rechtswissenschaftliche Ansatz dem Politikwissenschaftler einen Einblick in die Besonder-heiten und Eigengesetzlichkeiten des juristischen Diskurses, der einer theoretisch denkbaren oder sich praktisch vollziehenden Europäisierung des Strafrechts Grenzen setzt, die eine politikwissenschaftliche Analyse, sei sie empirisch oder normativ, nicht außer acht lassen darf.

Hinweise zum Scheinerwerb und zu den geplanten Themen entnehmen Sie bitte der Homepage.



4. Klausur im Strafrecht - Block I

Termin:am Samstag, dem 14.05.2011 von 8-13 Uhr im Audi max
Besprechung am Freitag, dem 27.05.2011 von 16-18 Uhr im Audi max

Inhalt:




Lehrstuhl für Öffentliches Recht: Staatsrecht, Völkerrecht, Verfassungslehre
Priv.-Doz. Dr. Jochen von Bernstorff

Dienstzimmer:Neue Aula, Gmelinflügel, 1. OG, Zi. 147.3
Sprechstunde:Nach Vereinbarung
Telefon:29-78148
E-Mail:E-Mail
Webseite:http://www.jura.uni-tuebingen.de/jvbernstorff
Sekretariat:Ilona Breuninger, Zi. 154, nach Vereinbarung, Tel. 29-78135, E-Mail

Grundkurs Öffentliches Recht I (Staatsorganisationsrecht)

P; ZP

Nur am Donnerstag, dem 21.04.2011 findet wegen Renovierungsarbeiten die Vorlesung im Hörsaal 8 statt.

Termin:Donnerstag 14 Uhr c.t. - 18 Uhr, HS 10
mit 2stündigen Fallbesprechungen
Beginn:21.04.2011
Vorgesehen laut Studienplan:1. Semester

Inhalt:


Behandelt werden die Grundlagen des Staatsrechts, insbesondere die Grundzüge des Staatsorganisationsrechts. Im Mittelpunkt steht die Staatsorganisation im weitesten Sinne: Staatsorgane (vom Bundestag bis zum Bundespräsident, politische Parteien und Verbände, zentrale Staatsfunktionen wie Gesetzgebung, Regierung/Verwaltung und Rechtsprechung sowie Leitprinzipien der grundgesetzlichen Ordnung (Demokratie, sozialer Rechtsstaat, Föderalismus).


Literatur:


Textausgaben: Grundgesetz (Beck, C.F. Müller u.a.); Lehrbücher: Degenhart, Staatsrecht I; J. Ipsen, Staatsrecht I; Maurer, Staatsrecht.

Weitere Literatur wird in der Veranstaltung angegeben.



Examensrepetitorium Schwerpunktbereich 4a

SPB 4a, 4b

Termin:Freitag 12 Uhr c.t. - 13 Uhr, HS 10
Beginn:29.04.2011
Eignung:7. Semester ff.

Inhalt:




Vorlesung Internationales Wirtschaftsrecht II (Int. Investitionsschutzrecht/Pflichtenstellung von Unternehmen im Völkerrecht/Internationales Währungs- und Finanzrecht)

SPP 4a

SPP

Termin:Freitag 8.30 - 10 Uhr, HS 10
Beginn:29.04.2011
Vorgesehen laut Studienplan:8. Semester f.

Inhalt:

Die Vorlesung behandelt im Schwerpunkt Fragen des Internationalen Investitionsschutzrechts sowie der Pflichtenstellung von Unternehmen im Völkerrecht. Zusätzlich werden Kenntnisse über Wirtschaftssanktionen im Völkerrecht und über Grundstrukturen des Internationalen Währungs- und Finanzrechts (IWF/BIZ) vermittelt.

Literatur:


Literaturempfehlungen werden zu Beginn der ersten Stunde bekannt gegeben.



Priv.-Doz. Dr. Dieter Waibel

Dienstzimmer:Kanzlei SLR, Hagenbacher Ring 218, 74523 Schwäbisch Hall
Sprechstunde:Telefonisch unter 0791-950330

Seminar zur neueren Rechtsgeschichte

Souveränität im Spannungsfeld zwischen Herrschaft und Recht

SPP; Lehrveranstaltung i. S. von § 9 Abs. 2 Nr. 3 JAPrO 2002 und § 4 Abs. 1 lit. b PromO.

Termin:Das Seminar wird als Blockseminar im Juli 2011 in Tübingen stattfinden. Genaue Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Eignung:8. Semester ff., Eignung ab 5. Semester

Inhalt:

Als Themen sind vorgesehen:

1. Arten von Souveränität in geschichtlicher Perspektive (Fürstensouveränität, Volkssouveränität, Staatensouveränität und Subjektssouveränität)

2. Die Rolle des Subjekts im Rahmen des Römischen Privatrechts und des kanonischen Kirchenrechts

3. Die Entwicklung und das Verhältnis von Menschenwürde und staatlicher Bestimmung

4. Die Rule of Law und das Rechtsstaatsprinzip: Entwicklung, Bedeutung und Unterschiede

5. Schranken der verfassungsgebenden Gewalt – Schafft der Staat das Recht oder schafft das Recht den Staat?

6. Wirtschafts- und Gesellschaftsmodelle des 19. und 20. Jahrhunderts und ihre Auswirkungen auf den Staat und den Einzelnen:

Thema 6 a.) „gemäßigte Modelle“: Liberalismus und Demokratie

Thema 6 b.) „totalitäre Modelle“: Kommunismus und Nationalsozialismus

7. Das Spannungsfeld zwischen Privatautonomie und Verbraucherschutz

Es wird darum gebeten, dass sich interessierte Studenten telefonisch bei Herrn PD Dr. Waibel (0791-950330) anmelden. Die Themenvergabe erfolgt telefonisch.

Eine Vorbesprechung findet bei Bedarf statt.





Rechtsanwalt Dr. Werner Walk

Dienstzimmer:CMS Hasche Sigle, Schöttlestraße 8, 70597 Stuttgart
Sprechstunde:jeweils nach der Veranstaltung
Telefon:0711/9764-221
Fax:0711/9764-96221
E-Mail:E-Mail

Vorlesung Unternehmensrecht in der anwaltlichen Praxis

SPW 1a

SPW; SPB 1a, 1b

Termin:Montag 18 Uhr c.t. - 20 Uhr, HS 5
an folgenden Tagen: 11.4., 2.5., 16.5., 30.5., 20.6., 4.7. und 18.7.2011
Vorgesehen laut Studienplan:6. Semester

Inhalt:

In der Veranstaltung werden Fälle aus dem Arbeitsrecht praxisnah bearbeitet. Die Fälle werden auf der Grundlage neuester höchstrichterlicher Rechtsprechung und gesetzlicher Neuregelungen gebildet. Angesichts der zunehmenden Bedeutung der Anwaltsklausuren im Ersten und Zweiten Staatsexamen hat die Veranstaltung damit erhöhte Examensrelevanz. Nach Möglichkeit sollen die einzelnen Veranstaltungen von Freiwilligen in Zusammenarbeit mit dem Dozenten vorbereitet werden. Je nach Thema werden Verhandlungssituationen (Gerichtsverhandlungen oder außergerichtliche Verhandlungen) oder Fragen der Vertragsgestaltung wesentliche Bestandteile der Veranstaltung sein.

Der Schwerpunkt der Veranstaltung wird in Absprache mit Herrn Prof. Reichold auf dem Betriebsverfassungsrecht liegen. Die Veranstaltung stellt insoweit eine Ergänzung zur Vorlesung Arbeitsrecht von Herrn Prof. Reichold dar.



Literatur:

- Reichold, Arbeitsrecht, 3. Auflage 2008
- Hromadka / Maschmann, Arbeitsrecht 2, 5. Auflage 2010
- Zöllner / Loritz / Hergenröder, Arbeitsrecht, 6. Auflage 2008

Weiterführende Literatur wird gesondert bekannt gegeben und findet sich auch in den Begleitmaterialien, die ausgegeben werden.



Institut für Kriminologie
Dr. Melanie Wegel

Dienstzimmer:Institut für Kriminologie, Sand 7, Zi 225
Sprechstunde:Nach Vereinbarung
Telefon:29-72026
E-Mail:E-Mail

Übung Kriminalprävention und Wirkungsforschung

SPB 7

Termin:Montag 10 Uhr c.t. - 12 Uhr, Raum 116, Sand 6
Beginn:18.04.2011
Eignung:5. Semester ff., für Studierende der Fachrichtungen: Erziehungswissenschaft, Psychologie, Soziologie, Jura

Inhalt:

Im Rahmen der Übung soll ein Überblick über die kriminologischen Arbeitsbereiche geboten werden, die sich mit dem Gebiet der Prävention befassen. Die Forschung zeigt, dass der Kriminalprävention, zum einen durch Massnahmen der Sozial- und Bildungspolitik (primäre Prävention), also auch durch die Verringerung von Gelegenheiten zur Begehung krimineller Handlungen und die Intervention bei Risikogruppen (sekundäre Prävention, auch Videoüberwachung), wie auch die Vermeidung von Rückfällen (tertiäre Prävention) neben der Repression eine gewichtige Rolle spielt. Des weiteren übernimmt die Polizei in zunehmendem Masse kriminalpräventive Funktionen. Um einen Überblick über die unterschiedlichen Formen der Prävention zu erhalten wird in der Übung der Frage nachgegangen; Wer unternimmt was, mit wem und in welchem Präventionsbereich.

Literatur:






Rechtsanwalt
Prof. Dr. Gerhard Wegen

Sprechstunde:Nach dem Kolloquium
Telefon:0711/8997-156, Mobil: 0172 – 7403893
E-Mail:E-Mail
Webseite:www.gleisslutz.com

Vorlesung (Internationales) Wirtschaftsrecht (aus der Sicht des IPR und des Internationalen Einheitsrechts)

SPW 4a, 4b

SPW; SPB 4a, 4b

Die Vorlesung am 18.04.2011 muss aus dienstlichen Gründen leider entfallen. Die nächste Vorlesung findet am 02.05.2011 statt.

Termin:Montag 8.30 - 10 Uhr, HS 6
Beginn:11.04.2011
Vorgesehen laut Studienplan:6. Semester f.

Inhalt:

Diese Vorlesung knüpft an die Vorlesung der früheren Jahre "Internationales Wirtschaftsrecht" an, die grenzüberschreitende wirtschaftliche Tätigkeit durch Staat und Private darstellte und die Veranstaltungen zum Völkerrecht, Europarecht, IPR und Internationalem Prozessrecht zusammenführen sollte unter Einbeziehung einheitsrechtlicher Grundlagen. Im Rahmen des neuen Schwerpunktbereiches Internationales und Europäisches Recht, Internationales Wirtschaftsrecht werden nun Probleme des Wirtschaftskollisionsrechts und die funktionelle Bedeutung des Einheitsrechts im Vordergrund der zweistündigen Veranstaltung stehen. Einzelheiten ergeben sich aus der Gliederung mit Literaturverzeichnis, die zu Beginn der Vorlesung verteilt wird. Während der Vorlesung werden regelmäßig Arbeitsblätter zu den verschiedenen Abschnitten der Vorlesung ausgegeben, insbesondere weiterführende Hinweise zu IPR und Einheitsrecht.

Literatur:

Herdegen, Internationales Wirtschaftsrecht, 8., überarb. u. erw. Aufl., 2009; Jayme/Hausmann, Internationales Privat- und Verfahrensrecht, 15., neu bearb. u. erw. Aufl., 2010; Kilian, Europäisches Wirtschaftsrecht, 2., überarb. u. erw. Aufl., 2003; Kronke/Melis/Schnyder, Handbuch Internationales Wirtschaftsrecht, 2005; Reithmann/Martiny, Internationales Vertragsrecht, 7., vollst. neubearb. u. wes. erw. Aufl., 2010; Sandrock, Handbuch der internationalen Vertragsgestaltung, 2 Bände, Schriftenreihe Recht der Internationalen Wirtschaft Bd. 19, Neuaufl., 2008; Schöbener/Herbst/Perkams, Internationales Wirtschaftsrecht, 2010; Spahlinger/Wegen, Internationales Gesellschaftsrecht in der Praxis, 2005; Tietje, Internationales Wirtschaftsrecht, 2009.



Prof. Dr. med. Dipl.Phys. Heinz-Dieter Wehner

Sprechstunde:nach Vereinbarung (Tel. 29-72031)

Rechtsmedizin für Juristen

Termin:Mittwoch 11 Uhr c.t. - 12 Uhr, HS 6
Beginn:27.04.2011
Eignung:2./3. Semester ff.

Inhalt:

Tod und Gesundheitschädigung durch Gewaltbeibringung, Verkehrsmedizin.




Demonstration rechtsmedizinischer Obduktionen für Juristen

Termin:nach Vorankündigung

Inhalt:




Institut für Kriminologie
Elmar G. M. Weitekamp, Ph.D.

Dienstzimmer:Institut für Kriminologie, Sand 7, Zi. 220
Sprechstunde:Dienstag 13-15 Uhr und nach Vereinbarung
Telefon:29-76139
Fax:29-5104
E-Mail:E-Mail

Seminar über Viktimologie, Victim-Offender Mediation, Opferhilfe, Opferrechte im Strafverfahren

Vorgesehen laut Studienplan:5. Semester ff.

Inhalt:

Die ersten Vorbesprechungen haben bereits entsprechend der Ankündigung auf der Homepage des IfK während des WS 2009/2010 stattgefunden. Weitere Vorbesprechungen werden mit den TN und nachträglich Interessierten nach Vereinbarung stattfinden.

Dieses kriminologisch-viktimologische Seminar findet im Rahmen eines internationa-len Kurses über Victimology, Victim Assistance and Criminal Justice an dem auch von der Universität Tübingen mit getragenen Interuniversity Centre Dubrovnik statt. Der Internationale Kurs, verbunden mit Fachexkursionen, findet vollständig in englischer Sprache statt. Es werden Dozenten und Studierende aus rund 20 Nationen erwartet. Die Präsentationen der Studierenden zu den von ihnen bearbeiteten Seminarthemen (mit Diskussion) finden ebenfalls auf Englisch statt Die ausführlichen Seminararbeiten können auch auf Deutsch erstellt werden. Email-Anfragen zur Organisation und weiteren Details werden an folgende Adresse erbeten: elmar.weitekamp@uni-tuebingen.de

Literatur:

Wird in den Besprechungen bekannt gegeben.



Seminar: "Political Crimes and Violation of Human Rights"

Vorgesehen laut Studienplan:5. Semester ff.

Inhalt:

Die ersten Vorbesprechungen haben bereits entsprechend der Ankündigung auf der Homepage des IfK während des WS 2009/2010 stattgefunden. Weitere Vorbesprechungen werden mit den TN und nachträglich Interessierten nach Vereinbarung stattfinden.

Dieses Seminar ist in einen internationalen Workshop an der Katholieke Universiteit Leuven in Belgien eingebunden. Es handelt sich um eine Veranstaltung in englischer Sprache; das Blockseminar als solches wird in Leuven stattfinden; ergänzend findet eine zweitägige Exkur-sion nach Den Haag statt, mit Fachbesuchen beim Internationalen Strafgerichtshof bzw. bei einem der Internationalen Tribunale der UN, sowie bei Europol bzw. Eurojust. Die Präsentationen der von den Studierenden erarbeiteten Themen (mit anschließender Diskussion) finden auf Englisch statt. Die ausführliche Seminararbeit kann auch auf Deutsch erstellt werden.
Leitung in Tübingen: E. Weitekamp und H.-J. Kerner . Leitung in Leuven: St. Parmentier. Email-Anfragen zur Organisation und weiteren Details werden an folgende Adresse erbeten: elmar.weitekamp@uni-tuebingen.de

Literatur:

Wird in den Besprechungen bekannt gegeben.



Seminar über Jugendgewalt

SPB 7; Lehrveranstaltung i. S. von § 9 Abs. 2 Nr. 3 JAPrO 2002 und § 4 Abs. 1 lit. b PromO.

Inhalt:




Richter am OLG Stuttgart
Axel Wendler

Sprechstunde:Nach der Vorlesung
Webseite:http://www.jura.uni-tuebingen.de/wendler

Vorlesung Aussagepsychologie

Termin:Dienstag 16 Uhr c.t. - 18 Uhr, HS 8
Zusatzveranstaltung am Donnerstag, dem 9. Juni 2011 von 16 - 18 Uhr im Hörsaal 8
Beginn:03.05.2011
Vorgesehen laut Studienplan:3. Semester ff.

Inhalt:

Während den Fällen im akademischen Unterricht regelmäßig feststehende, vorgegebene Sachverhalte zugrunde liegen, steht in der Praxis die Klärung der beweiserheblichen Tatsachen im Vordergrund; zum Beispiel der Ablauf des Verkehrsunfalls, der Inhalt des mündlich geschlossenen Vertrages, die Frage, ob der Geschlechtsverkehr freiwillig oder erzwungen war etc. Dazu werden Beweismittel herangezogen und die Beweisergebnisse gewürdigt. Die Vorlesung führt über Grundlagen aus der Kommunikationspsychologie in die Vernehmungslehre und in die Systematik der Beweiswürdigung ein, insbesondere die Bewertung der Aussagen von Zeuginnen und Zeugen (Aussagenanalyse). Zentrales Thema ist dabei die Überzeugungsbildung anhand der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung. Bei erfolgreicher Teilnahme kann ein Schein für Lehrveranstaltungen zur Vermittlung interdisziplinärer Schlüsselqualifikationen (§ 9 Abs. 2 Nr. 4 JAPro) erworben werden.

Literatur:

Wendler/Hoffmann: Technik und Taktik der Befragung im Gerichtsverfahren, Kohlhammer 2009; Römermann/Paulus: Schlüsselqualifikationen für Jurastudium, Ex-amen und Beruf, Beck 2003. — Weitere Literaturangaben in der Vorlesung.



emer. o. Prof., Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Rechtsvergleichung
Prof. Dr. Dres. h.c. Harm Peter Westermann

Sprechstunde:nach den Vorlesungen und nach Vereinbarung
E-Mail:E-Mail
Webseite:http://www.jura.uni-tuebingen.de/westermann

Vorlesung Rechtliche Gestaltung Gesellschaftsrecht

SPW 1a

SPW; SPB 1a

Termin:Dienstag 14 Uhr c.t. - 16 Uhr, HS 8
Vorgesehen laut Studienplan:8. Semester f.

Inhalt:




Rechtsanwalt
Prof. Dr. iur. Wolfgang Winkelbauer

Sprechstunde:Nach der Veranstaltung oder telefonisch
Telefon:0711/23 82 443

Seminar: "Wirtschaftskriminalität/Wirtschaftsstrafrecht"

Inhalt:




Simon Wolf, M.A.

Schlüsselqualifikation "Grundlagen der professionellen Kommunikation"

Termin:Blockveranstaltung von 9 - 16 Uhr vom 4.5. - 6.5.2011 im Raum 237 (neben Dekanat)

Inhalt:

Das Arbeitsfeld angehender Juristen ist außerordentlich vielfältig; in fast allen möglichen Berufsfeldern stellen sich jedoch gleichermaßen hohe Anforderungen an die kommunikativen Fähigkeiten. Neben den juristischen Fachkenntnissen sind es vor allem diese Fähigkeiten sowie ein vertieftes Verständnis für die kommunikativen Prozesse im beruflichen Alltag, die ausschlaggebend für den beruflichen Erfolg sind: Welche speziellen kommunikativen Herausforderungen bringt das juristische Handlungsfeld mit sich? Wie führe ich informelle Gespräche mit der Gegenseite zu einem erfolgreichen Abschluss? Wie erreiche und halte ich eine angemessene Gesprächsebene? Anders als in einem klassischen Rhetorikseminar werden wir in dieser Veranstaltung die theoretischen Hintergründe kommunikativer Prozesse intensiver betrachten. Alle theoretischen Inhalte werden anschließend in praktischen Übungen erfahrbar gemacht und eingeübt. Neben der rhetorischen Praxis erhalten Sie in dieser Veranstaltung also das theoretische Rüstzeug zur treffenden Einschätzung kommunikativer Vorgänge in der beruflichen Praxis. Grundlage des benoteten Leistungsnachweises bildet eine praktische Übung im Verlauf des Seminars.

Literatur:

Weisbach, Christian-Rainer (2003): Professionelle Gesprächsführung. Ein praxisnahes Lese- und Übungsbuch. 6., überarb. und erw. Aufl. München: Dt. Taschenbuch-Verl.



Schlüsselqualifikation "Rhetorik und Präsentation"

Termin:Blockveranstaltung von 9 - 16 Uhr vom 13.4. - 15.4.2011 im Raum 237 (neben Dekanat)

Inhalt:

Neben der fachlichen Qualifikation und einschlägigen Zusatzkenntnissen gehören rhetorische Fähigkeiten zum unverzichtbaren Rüstzeug für einen erfolgreichen Berufseinstieg. Verbindliches Auftreten, die Befähigung zur überzeugenden Argumentation und begeisternden Präsentation sind aber nicht allein naturgegeben. Sie lassen sich systematisch aktivieren, ausbauen und perfektionieren. In diesem Kurs lernen Sie die wichtigsten Möglichkeiten für die überzeugende Gestaltung von Reden, Plädoyers und Präsentationen kennen. Sie erhalten den notwendigen Raum, um die erarbeiteten Inhalte anzuwenden und ihre praktischen Wirkungen unmittelbar zu erfahren. Abgeschlossen wird die Einheit durch einen benoteten Kurzvortrag, der die Grundlage für den Nachweis der erfolgreichen Teilnahme bietet.

Literatur:

Eine kommentierte Literaturliste wird im Seminar ausgegeben.



Ministerialrat
Prof. Dr. Rüdiger Wulf

Sprechstunde:Nach Vereinbarung
Telefon:0711/ 279-2340 (JuMi,B-W), ggf.: 07071/ 29-72021
E-Mail:E-Mail
Webseite:http://www.jura.uni-tuebingen.de/wulf

Examenskolloquium zum Schwerpunktbereich "Kriminalwissenschaften und Strafrechtspflege"

Termin:Donnerstag 16 Uhr c.t. - 19 Uhr, HS 1
Vorgesehen laut Studienplan:7./8. Semester

Inhalt:

Dieses Examenskolloquium behandelt ausgewählte Problembereiche aus dem SPB 7, die für die Examensklausur und die mündliche Prüfung erhöhte Relevanz haben. In der Vorgehens-weise werden sich Repetition klassischer Fragestellungen, Darstellung neuester Entwicklungen, Erörterung wichtiger höchstrichterlicher Entscheidungen und aktueller Berichterstattung in Medien abwechseln. Inhaltlich bilden Problembereiche aus den Veranstaltungen Kriminologie I, Kriminologie II, Kriminologie III, Jugendstrafrecht, Rechtsfolgen der Straftat, Strafvollstreckung und Strafvollzug den Kernbereich. Die Gebiete Strafverfahrensrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Umweltstrafrecht werden in Form eines Überblicks über wichtige Grundfragen angesprochen. Aus dem Europäischen Straf- und Strafverfahrensrecht (einschließlich Menschenrechten) werden nur solche Fragen gelegentlich mit angesprochen, die einen engen Bezug zu typischen Fragen des deutschen Rechts bzw. der Rechtspolitik oder der Kriminalpolitik haben.

Literatur:

Wird fachspezifisch jeweils während der Veranstaltung bekannt gegeben.



Schlüsselqualifikation "Juristische Debatte"

Termin:Mittwoch 18 Uhr c.t. - 20 Uhr, HS 4
Beginn:13.04.2011

Inhalt:

Juristische Streitgespräche gehören zum Alltag von Juristinnen und Juristen in Studium, Prüfungen, Ausbildung und Beruf. Ein souveränes Auftreten und die Fähigkeit, gut zu reden, kann nur in der Rede gelernt werden: "Reden lernt man nur durch Reden". Eine Debatte bietet die Möglichkeit, überzeugendes Auftreten in der Interaktion mit den anderen Debattanten und den Zuhörern zu üben. Auf Wunsch der Teilnehmer und Teilnehmerinnen kann der Kurs teilweise „geblockt“ werden (ein Debattierwochenende). Der Schein wird für die aktive Teilnahme an den Debatten ausgestellt
Zusammen mit erfahrenen studentischen Tutoren aus dem Tübinger Debattierclub „Streitkultur e. V.“ (www.streikultur.net) bietet der Dozent in einem geschützten Rahmen Gelegenheit, Freude am Debattieren zu entwickeln. Es werden Grundlagen der juristischen Rhetorik vermittelt, und man kann Debattieren üben. Durch Impulsreferate (Aufbau eines Arguments, Auftreten, Sprachkraft, Stilmittel u. a.) werden theoretische Grundlagen gelegt, die in Übungen und Debatten vertieft werden. Die Themen der Debatten stammen aus dem rechtlichen Bereich, daher sind juristische Grundkenntnisse erwünscht. Um die Teilnehmerinnen und Teilnehmer individuell zu fördern, erhält jede/jeder ein persönliches Feedback. Unter anderem werden Studierende angesprochen, die ihre Sprachkompetenz in der deutschen Sprache verbessern und erweitern wollen.

Literatur:

Rhetorik allgemein
HOPPMANN; M. u. a.: Trainingshandbuch Rhetorik; 2. Auflage; UTB 2008
KOLMER, L.; C. ROB-SANTER: Studienbuch Rhetorik, UTB 2002
SOUNDRY, R. (Hrsg.): Rhetorik, 2. Auflage, C. F. Müller 2006
UEDING, G.: Klassische Rhetorik; 2. Auflage; Beck 2000
UEDING, G.: Moderne Rhetorik; 3. Auflage; Beck 2000

Juristische Rhetorik
GAST, W.: Juristische Rhetorik; 4. Auflage; C. F. Müller 2006
HAFT, F.: Juristische Rhetorik; 7. Auflage; Alber 2007
WALTER, T.: Kleine Rhetorikschule für Juristen; Beck 2009

Einzelne rhetorische Formen

BARTSCH, Tim-C; M. HOPPMANN, B. Rex (Hrsg,): Handbuch der Offenen Parla-mentarischen Debatte - Streitkultur e.V., 4. Auflage, Cuvillier Verlag 2006
BARTSCH, Tim-C.; M.HOPPMANN, B. REX: Was ist Debatte? Cuvillier Verlag 2005
HOPPMANN, M.: Rhetorisches Training; in: SOUNDRY, R. (Hrsg.): Rhetorik, 2. Auf-lage, C. F. Müller 2006, S. 189-195 (Deklamation, Disputation, Debatte)