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- Info
Fremdsprachige Lehrveranstaltungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 3 JAPrO)
Grundlegende Informationen
- Nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 JAPrO 2002 ist die regelmäßige Teilnahme an einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung oder an einem rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs Zulassungsvoraussetzung zur Ersten juristischen Staatsprüfung.
- Ein "Sitzschein" genügt, eine Benotung ist nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 JAPrO 2002 hingegen nicht erforderlich.
- Der Schein kann durch ein fremdsprachiges Auslandssemester oder ein mind. 8-wöchiges Auslandspraktikum (Praktikumssprache muss eine Fremdsprache sein) ersetzt werden. Lassen Sie sich bitte im Vorfeld von der Studienfachberatung beraten.
Wichtiges
- Seit dem Sommersemester 2009 ist eine Teilnahme an den fremdsprachigen Lehrveranstaltungen nur nach vorheriger Anmeldung (Online-Eintragung) möglich. Die Anmeldung zu den fremdsprachigen Lehrveranstaltungen im Sommersemester 2012 ist ab dem 10. April, 9.00 Uhr möglich. Sie können sich dabei nur für eine fremdsprachige rechtswissenschaftliche Veranstaltung anmelden.
- Informationen zu den einzelnen Veranstaltungen sind im im Campus System enthalten. Eine Veröffentlichung im grünen Plan sowie im Vorlesungskommentar der Juristischen Fakultät erfolgt in Kürze.