Direkt zum Inhalt | Direkt zur Navigation

Sektionen
Benutzerspezifische Werkzeuge
Anmelden
Sie sind hier: Startseite Studium Fremdsprachige Lehrveranstaltungen
Studium
« Mai 2012 »
Mai
MoDiMiDoFrSaSo
123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
28293031

Fremdsprachige Lehrveranstaltungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 3 JAPrO)

Grundlegende Informationen

  • Nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 JAPrO 2002 ist die regelmäßige Teilnahme an einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung oder an einem rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs Zulassungsvoraussetzung zur Ersten juristischen Staatsprüfung.
  • Ein "Sitzschein" genügt, eine Benotung ist nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 JAPrO 2002 hingegen nicht erforderlich.
  • Der Schein kann durch ein fremdsprachiges Auslandssemester oder ein mind. 8-wöchiges Auslandspraktikum (Praktikumssprache muss eine Fremdsprache sein) ersetzt werden. Lassen Sie sich bitte im Vorfeld von der Studienfachberatung beraten.

Wichtiges

  • Seit dem Sommersemester 2009 ist eine Teilnahme an den fremdsprachigen Lehrveranstaltungen nur nach vorheriger Anmeldung (Online-Eintragung) möglich. Die Anmeldung zu den fremdsprachigen Lehrveranstaltungen im Sommersemester 2012 ist ab dem 10. April, 9.00 Uhr möglich. Sie können sich dabei nur für eine fremdsprachige rechtswissenschaftliche Veranstaltung anmelden.
  • Informationen zu den einzelnen Veranstaltungen sind im im Campus System enthalten. Eine Veröffentlichung im grünen Plan sowie im Vorlesungskommentar der Juristischen Fakultät erfolgt in Kürze.