Juristische Fakultät

Jahreskurs


Die Zeiten für die einzelnen Veranstaltungen finden Sie auf der Seite Stundenplan für das gesamte Jahr und in Alma im Gesamtverzeichnis der Lehrveranstaltungen unter Examinatorium für das konkrete Semester.


Lehrveranstaltungen

Examinatorium Zivilrecht

Das Examinatorium „Zivilrecht“ ist als einjähriger Wiederholungs- und Vertiefungskurs konzipiert. Dabei wird der gesamte examensrelevante Stoff der ersten drei Bücher des BGB behandelt. Die übrigen examensrelevanten Materien des Zivilrechts sind Gegenstand des Examenskurses zum Handels- und Gesellschaftsrecht sowie der Examenskurse zu den Nebengebieten.

Der Einstieg in den Jahreskurs ist zum Winter- wie zum Sommersemester möglich. Schwerpunkt ist im Wintersemester das Schuldrecht; im Sommersemester werden der Allgemeine Teil des BGB sowie das Sachenrecht behandelt.

Methodisch steht die Besprechung von Fällen auf Examensniveau im Vordergrund. Eine intensive Einführung gewährleistet dabei jeweils die Einbettung der Probleme in die Gesamtsystematik des BGB. Inhaltlich liegt der Fokus einerseits auf Fragestellungen, die in neuerer Zeit Gegenstand höchstrichterlicher Entscheidungen waren, andererseits auf den Klassikern der Rechtsprechung sowie vor allem auf der Verdeutlichung von System und Prinzipien des jeweiligen Rechtsgebiets. Darüber hinaus soll die Veranstaltung dazu dienen, Probleme und Zweifelsfragen, denen die Teilnehmer bei der Beschäftigung mit den behandelten Rechtsgebieten begegnet sind, anzusprechen und zu klären.

Examinatorium Handels- und Gesellschaftsrecht

Inhalt:

Die Veranstaltung ist Teil des universitären Examensvorbereitungsprogramms. Anhand von Fällen und Übersichten wird der Pflichtfachstoff im Handels- und Gesellschaftsrecht zur Vorbereitung auf die Erste juristische Prüfung wiederholt und vertieft, wobei besonderer Wert auf methodische Fragestellungen und die Verknüpfung mit dem allgemeinen Zivilrecht gelegt wird.

Literaturhinweise werden zu Beginn der Veranstaltung angegeben.

Examinatorium Öffentliches Recht

Inhalt:


Das Examinatorium behandelt als einjähriger Wiederholungs- und Vertiefungskurs zur Vorbereitung auf das erste Staatsexamen den wesentlichen prüfungsrelevanten Stoff im Öffentlichen Recht. Der Einstieg ist zum Winter- wie zum Sommersemester möglich Im Wintersemester liegt der Schwerpunkt der Veranstaltung auf dem Staatsrecht (Staatsorganisationsrecht, Grundrechte, Europarecht). Die Grundstrukturen dieses Rechtsgebiets sollen verdeutlicht und die Lösung konkreter Fälle eingeübt werden.

Examinatorium Strafrecht

Inhalt:

In dem auf zwei Semester angelegten Repetitorium werden in diesem Semester examensrelevante Fragen des Allgemeinen Teils des Strafrechts besprochen. In 14 Terminen zu je vier Stunden wird der Stoff anhand von jeweils acht bis zehn Fällen der klassischen und aktuellen BGH-Rechtsprechung systematisch aufgearbeitet und analysiert. Durch darüber hinaus gehende Exkurse wird sichergestellt, dass der examensrelevante Stoff vollständig abgedeckt wird. Dabei werden auch Fragen der Falllösungstechnik in den Kurs integriert. Begleitend zum Kurs wird ein umfangreiches Skript zur Verfügung gestellt

 

Examinatorium Nebengebiete

Das Examinatorium wird in der vorlesungsfreien Zeit von wissenschaftlichen Mitarbeitern und Assisten der Professoren in Eigenverantwortung durchgeführt. Mit dem Examinatorium während der Vorlesungszeit zusammen erhalten Sie ein vollständiges Examinatorium zur Vorbereitung auf Ihr Examen.

Das Examinatorium im Wintersemester behandelt die Fächer Arbeitsrecht, Zivilprozessrecht und Verfassungsrecht.

Im Examinatorium im Sommersemester werden die Fächer Familienrecht, Erbrecht, IPR, Strafprozessrecht und Verfassungsrecht (Grundrechte) behandelt.


Jahresplan

Examinatorium Vorlesungszeit Wintersemester

Zivilrecht

Öffentliches Recht

Strafrecht

Examinatorium              Zivilrecht I   

Wintersemester (6st.)

 

Schuldrecht

  1. Kaufrecht
  2. Werkvertrag
  3. Reisevertragsrecht
  4. Mietrecht
  5. Moderne Vertragstypen
  6. Darlehensvertrag
  7. Schenkung
  8. Maklervertrag
  9. Bürgschaft
  10. Auftrag und entgeltliche Geschäftsbesorgung
  11. GoA
  12. Bereicherungsrecht
  13. Deliktsrecht

(Jeweils unter Einbeziehung des allgemeinen Leistungsstörungs-rechts)

 

Ergänzend:

Handels und Gesellschaftsrecht (1-2 st.)

Examinatorium          Öffentliches Recht I

Wintersemester (5st.)

 

Staatsrecht
  1. Einführung
  2. Staatsorganisationsrecht
  3. Grundrechte
  4. Europarecht

(Jeweils mit verfassungsprozess-rechtlichen Bezügen)

Examinatorium             Strafrecht I  

Wintersemester (4st.)

Allgemeiner Teil

  1. Zeitliche und räumliche Geltung des StGB
  2. Tatbestand (I): Handlung, Kausalität, objektive Zurechnung
  3. Tatbestand (II): Vorsatz und Tatbestandsirrtum, Absichten
  4. Rechtswidrigkeit: Recht-fertigungsgründe, Erlaubnis-tatbestands- und Erlaubnis-irrtum
  5. Schuld: Schuldfähigkeit (mit actio libera in causa und § 323a StGB); Verbotsirrtum; Entschuldigungsgründe (insbes. entschuldigender Notstand)
  6. Versuch: Tatentschluss; unmittelbares Ansetzen; Rücktritt
  7. Fahrlässigkeit und erfolgs-qualifizierte Delikte
  8. Unterlassungsdelikte: Tun und Unterlassen; Garanten-stellung und -pflicht.
  9. Beteiligung: unmittelbare, mittelbare und Mittäterschaft; Anstiftung und Beihilfe; Versuch der Beteiligung
  10. Konkurrenzen: Gesetzes- und Handlungskonkurrenz

Examinatorium Vorlesungszeit Sommersemester

Zivilrecht II  

Sommersemester (6st.)

BGB-AT

  1. Abschluss und Wirksamkeit von Verträgen
  2. Willensmängel
  3. Stellvertretung

 

Sachenrecht

  1. Ansprüche aus Besitz und aus Eigentum
  2. Recht der beweglichen Sachen
  3. Eigentümer-Besitzer-Verhältnis
  4. Grundstücksrecht, einschl. Vormerkung und Vorkaufsrecht
  5. Mobiliar- und Grundpfandrechte
  6. Sonstiges Kreditsicherungsrecht

 

Öffentliches Recht II

Sommersemester (5st.)

Verwaltungsrecht

  1. Allgemeines Verwaltungsrecht
  2. Polizeirecht
  3. Baurecht
  4. Kommunalrecht
  5. Staatshaftungsrecht (Überblick)

(Jeweils mit verwaltungsprozess-rechtlichen Bezügen)

Strafrecht II  

Sommersemester (4st.)

Besonderer Teil

Straftaten gegen höchstpersönliche Rechtsgüter

  1. Straftaten gegen das Leben: Totschlag und Mord; Tötung auf Verlangen (mit Suizid-beteiligung und Sterbehilfe); Aussetzung
  2. Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit: Körperverletzung mit Quali-fikationen; Probleme des Arztstrafrechts
  3. Aus den Straftaten gegen die persönliche Freiheit: Freiheitsberaubung; Geisel-nahme; Nötigung; Bedrohung; Nachstellung.
  4. Beleidigung

Straftaten gegen Eigentum und Vermögen

  1. Sachbeschädigung
  2. Diebstahl und Unter-schlagung
  3. Raub und Erpressung (mit erpresserischem Menschenraub und räuber-ischem Angriff auf Kraftfahrer)
  4. Betrug und Untreue
  5. Anschlussstraftaten

Gemeingefährliche Straftaten und Straftaten gegen überindividuelle Rechtsgüter

  1. Brandstiftung
  2. Straßenverkehrsstrafrecht
  3. Aussage- und Rechtspflege-straftaten
  4. Urkundenstraftaten

Examinatorium vorlesungsfreie Zeit

Das Examinatorium wird in der vorlesungsfreien Zeit von wissenschaftlichen Mitarbeitern und Assisten der Professoren in Eigenverantwortung durchgeführt. Mit dem Examinatorium während der Vorlesungszeit zusammen erhalten Sie ein vollständiges Examinatorium zur Vorbereitung auf Ihr Examen.

Das Examinatorium im Wintersemester behandelt die Fächer Arbeitsrecht, Zivilprozessrecht und Verfassungsrecht.

Im Examinatorium im Sommersemester werden die Fächer Familienrecht, Erbrecht, IPR, Strafprozessrecht und Verfassungsrecht (Grundrechte) behandelt.