Juristische Fakultät

Promotion an der Juristischen Fakultät

Wir freuen uns über Ihr Interesse an einer Promotion!

Auf diesen Seiten finden Sie die wichtigsten Informationen zum Promotionsverfahren an der Juristischen Fakultät. Bei allen administrativen und formellen Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!


Informationen zu Disputationen


Allgemeine Informationen

Einschreibung/Doktorandenaccount/Doktorandenplätze

Einschreibung als Promotionsstudent beim Studierendensekretariat der Universität Tübingen:
Seit März 2018 ist die Immatrikulation für Promovierende verpflichtend. Promovierende, die nach dem 29.3.2018 von ihrer Fakultät als DoktorandIn angenommen wurden, müssen sich über das Studierendensekretariat als PromotionsstudentInnen einschreiben (Landeshochschulgesetz § 38 Absatz 5, Satz 1, erster Halbsatz).

Ausnahmen von der Immatrikulationspflicht für Promovierende:

  • Promovierende, die hauptberuflich an der Universität Tübingen tätig sind, d.h. einen Arbeitsvertrag mit einem Umfang von mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit haben, können sich nach § 38 Absatz 5 Satz 1, zweiter Halbsatz LHG von der Immatrikulationspflicht befreien lassen.
  • Promovierende, die bereits vor dem 30.03.2018 als Doktorandin oder Doktorand angenommen wurden, sind zur Immatrikulation berechtigt, aber nicht verpflichtet.

Beantragung eines Doktorandenaccounts beim Zentrum für Datenverarbeitung (ZDV):
Beim Zentrum für Datenverarbeitung (ZDV) der Universität können Sie Antrag auf einen Doktoranden-Account und eine E-Mail-Adresse für exmatrikulierte Doktoranden der Universität Tübingen ohne Anstellungsvertrag beantragen. Bitte beachten Sie, dass Sie hierfür eine aktuelle Bescheinigung des Dekanats über Ihren Doktorandenstatus benötigen.

Juristisches Seminar: Doktorandenplätze und Literaturverwaltung

Versicherungsschutz aus der Gesetzlichen Unfallversicherung

Promovierende, die über den Status von Beschäftigten oder Studierenden verfügen, unterliegen der gesetzlichen Unfallversicherung. Tätigkeiten auf dem Gelände und in den Gebäuden sind somit unfallversichert ebenso wie die Wege zwischen Wohnort und Universität. Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung für die Universität ist die Unfallkasse Baden-Württemberg. Die Arbeit an der Promotion zuhause im privaten Umfeld ist nicht gesetzlich unfallversichert.

Für Promovierende, die weder beschäftigt noch immatrikuliert sind, besteht nur unter zwei besonderen Voraussetzungen eingeschränkter Versicherungsschutz:

  • Nach Absprache mit der Unfallkasse Baden-Württemberg sind nur die Wege auf dem Gelände und in den Gebäuden der Universität sowie die Tätigkeiten in den Gebäuden der Universität versichert. Die Wege zwischen Wohnort und Universität sind nicht versichert.
  • Die Betreuenden müssen die Annahme von Personen zur Promotion schriftlich dokumentieren und diese Bestätigung aufbewahren.

Im Sinne des vollständigen Versicherungsschutzes durch die gesetzliche Unfallversicherung empfehlen wir, darauf zu achten, dass angenommene Doktoranden und Doktorandinnen – wenn sie nicht hauptberuflich an der Universität beschäftigt sind – an der Universität immatrikuliert sind (vergl. LHG § 38, Abs. 5). Promovierende sollten zu Beginn der Promotion durch die Universitätseinrichtung aktiv über den Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung informiert werden.