Scheine zur Anfängerübung nach § 4 Abs. 2 S. 2 StudPrO 2010
Studierende, die im Sommersemester 2011 an der Übung im Strafrecht für Anfänger teilgenommen und eine oder beide Aufsichtsarbeiten bestanden haben und im Wintersemester 2011/2012 die Hausarbeit der Übung im Strafrecht für Anfänger bei Professor Günther bestehen, können nach § 4 Abs. 2 S. 2 StudPrO 2010 beantragen, dass ihnen für diese beiden Prüfungsleistungen eine Prüfungsbescheinigung ("Anfängerschein") ausgestellt wird.
Der Antrag ist per E-Mail zu richten für:
Teilnehmer A-K an Frau Höschle (Lehrstuhl Kühl):
Teilnehmer L-Z an Herrn Ritter (Lehrstuhl Vogel):
Es ist nicht erforderlich, Klausur oder Hausarbeit an den Lehrstühlen vorzuzeigen. Sobald die Scheine erstellt sind, werden die Teilnehmer per E-Mail benachrichtigt.

