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Prof. Dr. Vogel

Erasmus

 

 

Studierende der Universität Tübingen

Allgemeine Informationen

Es stehen

  • je drei Austauschplätze
  • pro Semester
  • bei den Juristischen Fakultäten
  • der Universidad Pontificia Comillas Madrid und der Universidad Granada

zur Verfügung.

Weitere allgemeine Informationen finden Sie hier und hier.

Bewerbungs-Voraussetzungen

  • Sie sind bei der Bewerbung für ein Auslandsstudium an der Universität Tübingen immatrikuliert, studieren mindestens im 3. Fachsemester Jura und haben mindestens einen "kleinen" Schein erworben.
  • Sie sind Bürger eines der teilnehmenden Länder bzw. Sie haben als Staatenloser eine Daueraufenthaltsgenehmigung.
  • Sie beherrschen die erforderliche Unterrichtssprache (Nachweis durch Zeugnisse: Abitur, Sprachkurse, etc.).
  • Sie belegen je Semester Studieneinheiten in Rechtswissenschaften über mindestens 8 SWS. (Während des Studienaufenthalts legen Sie eine Prüfung erfolgreich ab.)

Bewerbung

Mit dem Bewerbungsformular sind folgende Bewerbungsunterlagen (Zeugnisse nur in Kopie) einzureichen an:

Christoph Burchard
Lehrstuhl für Straf- und Strafprozessrecht, Prof. Dr. Joachim Vogel
Juristische Fakultät
Wilhelmstr. 7 (Neue Aula)
72074 Tübingen

  • Kurze Begründung der Motivation für das Auslandsstudium.
  • Tabellarischer Lebenslauf.
  • Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife.
  • Bescheinigung über die Studienleistungen.
  • Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse in der Unterrichtssprache (z.B. mittels Abiturzeugnis, Fremdsprachenkurs - mindestens 2 Semester).
  • Für die Universidad Pontificia Comillas Madrid ist zudem die Personalausweisnummer anzugeben.

Mehrfachbewerbungen

Mehrfachbewerbungen sind grundsätzlich möglich. Bitte geben Sie dann Ihre Prioritäten an und berücksichtigen Sie dabei auch evtl. Anmeldungen an andere Fachkoordinationen.

Bewerbungsfristen

Universidad Pontificia Comillas Madrid: WS 15.4. sowie SS 15.9. Beachten Sie die nochmals geänderten Daten)

Universidad de Granada: WS 10.05. sowie SS 10.10.

Auswahlkriterien

Auswahlkriterien sind u.a.

  • Abiturnote
  • Universitätsnoten
  • Spanischkenntnisse
  • Dauer des Auslandsaufenthalts (ein mehrsemestriger Auslandsaufenthalt mag das Erlernen der Fremdsprache fördern und gibt Gelegenheit zur Teilnahme an Jahreskursen)
  • Soziales Engagement
  • etc.

Free mover

Die Bewerbung von free movern ist grundsätzlich möglich; die Bewerbung von Studierenden der Juristischen Fakultät wird jedoch vorrangig bedient. Ein Erfahrungssatz, wonach alle Austauschplätze von Studierenden der Juristischen Fakultät belegt werden, besteht nicht.

Free mover haben eigenverantwortlich bei der jeweiligen Austauschuniversität im Vorfeld der Bewerbung anzufragen, ob deren nicht-juristische Fakultät der Aufnahme des free movers zustimmt. Da die Austauschverträge mit der jeweiligen Juristischen Fakultät geschlossen sind, kann nicht garantiert werden, dass eine andere Fakultät dem free mover einen zusätzlichen Studienplatz anbietet.

Die Zustimmung ist schriftlich (E-Mail, Fax, Brief etc.) der Bewerbung beizulegen.

Bewerbung bei der Gasthochschule

Der Studierende ist zusammen mit mir als Fachkoordinator für die Bearbeitung und Weiterleitung der Bewerbungsunterlagen an die Gasthochschule zuständig.

Das Online Bewerbungsformular (s.u.) ist nur der Antrag auf das Mobilitätsstipendium, jedoch kann der Studierende dieses Formular auch als "Student Application" für die Gasthochschule benützen (falls die Anmeldung nicht "Online" an die Gasthochschule geht). In solchen Fällen muss der Student uns das Original des Onlineformulars geben und eine Kopie als Anmeldung bei der Gasthochschule benützen.

Erasmus Studienbeihilfe = Mobilitätsstipendium

Fragen zur Erasmus Studienbeihilfe richten Sie bitte an Dezernat für Internationale Beziehungen, Tel.: 07071 29 76450. Sprechstunde ist Dienstags und Donnerstags von 9-12 Uhr.

Hinweise zur Anerkennung von auswärtigen Studienleistungen

finden auf der Homepage des Prüfungsamtes

"Freischuss": Anrechnung des Auslandsstudiums (§§ 22 Abs. 2 Nr. 2 JAPrO 2002)

Achten Sie darauf, dass Sie ggf. selbständig eine den Richtlinien des LJPA entsprechende Bescheinigung eines erbrachten Leistungsnachweises an Ihrer Austauschuniversität bzw. beim jeweiligen Prüfer beantragen.

Weitere Hinweise finden Sie auf Homepage des Prüfungsamtes.

Formulare etc.

 

 

 

Hinweis zum Online-Verfahren

Bereits seit dem letzten Jahr konnten sich die Tübinger ERASMUS Studierenden (outgoings), die von Ihnen für einen Studienaufenthalt im Ausland nominiert werden, über ein Online Bewerbungsportal registrieren lassen.

Das Online Portal ist hier zu erreichen.

Hinweise der Universidad Pontificia Comillas Madrid

finden Sie in diesem zip-Ordner

Hinweise der Universidad de Granada

finden Sie in diesem pdf | link

Erfahrungsberichte

Granada | pdf

Studierende einer ausländischer Gastuniversität

Final Transcript

Bei Erstellung des finalen transcript verwenden Sie bitte dieses Word-Dokument, das Sie so weit wie möglich selbständig vollständig ausfüllen.

Bitte machen Sie einen Termin für die Erstellung des final transcripts per Email mit mir aus.

Danke!

ECTS Vergabe

Ab dem WS 2008/09 werden ECTS-Punkte nach dem hier (derzeit nur auf deutsch) nachzulesenden Schlüssel verteilt.