Studienarbeit
Informationen zur Sache
- Professor Vogel gibt pro Semester bis zu 10 Studienarbeiten im Schwerpunktbereich 7 (Kriminalwissenschaften und Strafrechtspflege) aus. Studierende, die den Schwerpunktbereich 4a n.F. bzw. 4c a.F. (Internationales öffentliches Recht) gewählt haben, können gleichfalls bei Prof. Vogel eine Studienarbeit schreiben, wenn sie ein Thema aus dem internationalen Strafrecht bearbeiten wollen.
- Themenschwerpunkte sind internationales und europäisches Strafrecht sowie Wirtschaftsstrafrecht. Auch zu anderen Gebieten des Schwerpunktbereichs 7 – aber ausgenommen Kriminologie, Strafvollzug und Jugendstrafrecht – können Themen ausgegeben werden. Einen Eindruck von der Art der Themen, die Prof. Vogel ausgibt, erhalten Sie aus der unten angegebenen Liste ausgegebener Studienarbeiten.
- Wenn Sie in diesen Bereichen eine Studienarbeit mit gutem Erfolg erstellen wollen, ist es dringend anzuraten, zuvor eine einschlägige Lehrveranstaltung (Vorlesung, besser Seminar) zu besuchen – auch wenn es keine formelle Voraussetzung der Ausgabe einer Studienarbeit ist.
Informationen zum Verfahren
Anmeldung
- Wenn Sie bei Prof. Vogel eine Studienarbeit schreiben wollen, melden Sie sich bitte per E-Mail an das Sekretariat des LS Vogel. In der E-Mail geben Sie bitte an
- Ihren Vor- und Nachnamen,
- Ihre Matrikelnummer,
- Ihren Schwerpunktbereich (7 oder 4a n.F. bzw. 4c a.F),
- Ihre Interessenschwerpunkte (ein Rechtsanspruch auf ein entsprechendes Thema besteht aber nicht),
- Ihre bisher erworbenen Leistungsnachweise mit Noten (tabellarische Aufstellung genügt) und
- den von Ihnen gewünschten Ausgabetermin (Ausgabetermine können mit Prof. Vogel abgesprochen werden).
- Sie erhalten unverzüglich eine Eingangsbestätigung und binnen zwei Wochen Nachricht, ob und zu welchem Ausgabetermin Sie eine Studienarbeit bei Prof. Vogel schreiben können.
Ausgabe
- Bitte bringen Sie am Ausgabetermin den von Ihnen bereits ausgefüllten Antrag auf Zuteilung einer Studienarbeit mit.
- Am Ausgabetermin erhalten Sie einen kurzen Vermerk, in dem das Thema genannt wird und dessen Hintergrund sowie das Ziel der Studienarbeit kurz erläutert werden. Weitere Hilfestellung gibt es nicht. Soweit keine Uhrzeit vereinbart wurde, kann der Vermerk zwischen 10.00 und 12.00 sowie 14.00 und 16.00 Uhr im Sekretariat des Lehrstuhls abgeholt werden.
- Bitte beachten Sie weiterhin die allgemeinen Hinweise zur Schwerpunktbereichsprüfung, die Sie auf der Internetseite des Prüfungsamts finden, insbesondere das verbindliche Hinweisblatt des Prüfungsamts und das Formular zur Anzeige zur Wahl Ihres Schwerpunktbereichs.
Anfertigung
-
Bei der Anfertigung der Studienarbeit ist zu beachten:
- Die Studienarbeit darf nicht mit unerlaubter fremder Hilfe verfasst werden.
- Verwendete Hilfsmittel (Rechtsprechung, Literatur, Internetquellen etc.) sind in der Studienarbeit anzugeben.
- Wörtliche Zitate sind als solche zu kennzeichnen.
- Zuwiderhandlungen werden als Täuschungsversuch gewertet und können mit der Bewertung von 0 Punkten sanktioniert werden.
- Um einheitliche Formalia (wie Zitierstandards etc.) sicherzustellen, kann auf anerkannte Bearbeitungsrichtlinien - wie jene der ZStW - zurückgegriffen werden.
Abgabe
- Die persönliche Abgabe der Studienarbeit ist am Abgabetermin allemal zwischen 10.00 und 12.00 sowie 14.00 und 16.00 Uhr im Sekretariat des Lehrstuhls oder bei den Mitarbeitern des Lehrstuhls möglich. Anschließend ist die Abgabe nur auf dem Postweg möglich. Es entscheidet das Datum des Poststempels.
- Bitte geben Sie ebenfalls das Formular "Erklärung über die Anfertigung der Studienarbeit" ausgefüllt ab.
- Die Studienarbeit ist in einfacher Ausfertigung in Papierform am Lehrstuhl persönlich einzureichen oder auf dem Postweg zu übersenden. Zusätzlich ist eine Online-Abgabe der Studienarbeit beim Prüfungsamt erforderlich.
Auswahl von bisher ausgegebenen Studienarbeiten (bis 31.03.2010: häuslichen Arbeiten) (Stand 31.01.2012)
Sommersemester 2005
- Gegenseitige Anerkennung und Schutzgarantien bei der Europäischen Beweisanordnung (in aktualisierter Form veröffentlicht in ZIS 2006, 123-139)
Sommersemester 2007
- EU-Mitgliedsstaaten: Passive Empfänger und/oder aktive Gestalter europäischer Strafrechtsvorgaben?
- Enthält Art. III-274 Vertrag über eine Verfassung für Europa eine befriedigende Regelung einer Europäischen Staatsanwaltschaft?
- Strafrechtliche Regulierungen der Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen: Europäische Vorgaben, geltendes Recht, Reformperspektiven
- Nationale Strafverfolgung internationaler Verbrechen nach dem Weltrechtsprinzip: Ein Vergleich der jüngeren Erfahrungen und Entwicklungen im deutschen und spanischen Straf- und Strafprozessrecht
Wintersemester 2007/2008
- Strafverfolgung und Strafverfolgungsvorsorge – Straftatverhütung und Straftatverhütungsvorsorge: Eine sinnvolle Unterscheidung im „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ nach geltendem und künftigem Recht?
- Die dogmatische, prozessuale und kriminalpolitische Tragfähigkeit der sog. hypothetischen Einwilligung
Sommersemester 2008
- § 34 Abs. 4, Abs. 6 Nr. 3 AWG: Eine gelungene Reform des Embargostrafrechts?
- Der Grundsatz „nullum crimen sine lege“ im traditionellen und europäisierten Auslieferungsrecht
Wintersemester 2008/2009
- Der Einfluss sog. Compliance-Vorschriften auf die Untreuestrafbarkeit (§ 266 StGB)
- Bedingter Vorsatz der Vermögensgefährdung bei der Untreue (§ 266 StGB)
- Der Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Vermeidung und Beilegung von Kompetenzkonflikten in Strafverfahren
- Ist die Regelung der Beteiligung Mehrerer in Art. 25 Abs. 3 Buchstabe a) – d) IStGH-Statut rechtsprinzipiell und kriminalpolitisch sinnvoll?
- Täterschaft kraft Organisationsherrschaft: Ein Fall des Art. 25 Abs. 3 Buchstabe a dritte Alternative IStGH-Statut?
Sommersemester 2009
- Die straftatsystematische Einordnung des Begehungszusammenhangs der Verbrechen gegen die Menschlichkeit: Eine rechtsprinzipielle und rechtspragmatische Bewertung
- Die Korruptionsdelikte des StGB: Ein dogmatischer und kriminalpolitischer Vergleich der Abgeordnetenbestechung (§ 108e StGB), der Bestechlichkeit und der Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB) sowie der Amtsträgerkorruption (§ 331 ff StGB)
Wintersemester 2009/2010
- Die Quellen-TKÜ: Verfassungsrechtliche Vorgaben; strafprozessuale Zulässigkeit; kriminalpolitischer Reformbedarf
- Neuere Tendenzen in der Dogmatik des § 14 StGB
Sommersemester 2010
- Die Abgeordnetenbestechung (§ 108e StGB) im Lichte internationaler Standards: Eine kritische Würdigung der bestehenden Rechtslage
- Das Völkerverbrechen der Aggression nach der Konferenz von Kampala
- Inwieweit kann das strafprozessuale Beschleunigungsgebot Verfahrensgarantien für den Beschuldigten und seine Verteidigung einschränken?
- Der staatliche Ankauf von sog. „Steuersünder-CDs“: Eine kritische Würdigung der strafprozessualen Verwertbarkeit der Daten
Sommersemester 2011
- Sind bzw. unter welchen Voraussetzungen sind Geschäftsführer einer GmbH bzw. Vorstandsmitglieder einer AG Garanten dafür, dass andere Geschäftsführer bzw. Vorstandsmitglieder keine Straftaten zum Nachteil Dritter begehen?
Wintersemester 2011/2012
- Europäische Harmonisierung des Insider- und Markmanipulationsstrafrechts?

