Juristische Fakultät

Promotionshinweise für Interessenten

Bitte richten Sie Ihre Promotionsanfrage an folgende Adresse:

Prof. Dr. Christian Seiler

Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Finanz- und Steuerrecht

Juristische Fakultät

Eberhard Karls Universität Tübingen

Geschwister-Scholl-Platz (Neue Aula)

72074 Tübingen

Der Anfrage sind das Anfrageformular des Lehrstuhls, ein tabellarischer Lebenslauf zum akademischen und ggf. beruflichen Werdegang sowie Kopien der Examenszeugnisse und anderer relevanter Unterlagen (z.B. Seminarscheine) beizufügen. Im Falle einer Anfrage per E-Mail senden Sie uns bitte die eingescannten Unterlagen im PDF-, JPG- oder TIFF-Format zu.

Voraussetzung für eine Annahme als Doktorand/in ist das Erreichen der Note „vollbefriedigend“ oder besser in mindestens einem Juristischen Staatsexamen. Ausnahmen sind nur begrenzt möglich.

Auswärtige Bewerber/innen müssen grundsätzlich die Promotionsvoraussetzungen der Universität erfüllen, an der sie zur Zeit des Ersten Juristischen Staatsexamens immatrikuliert waren. Im Übrigen gilt die Promotionsordnung der Juristischen Fakultät der Universität Tübingen. Bitte prüfen Sie deshalb vorab, ob Sie diese Voraussetzungen erfüllen.