Theorie
Der Schwerpunktbereich 1b) -Arbeit und Soziales im Unternehmen- ist ein Teilbereich des Unternehmens- und Wirtschaftsrechts im weiteren Sinne. Er beschäftigt sich mit den Rechtsfragen der Arbeitsorganisation im Unternehmen, also vornehmlich dem Einsatz von abhängig Beschäftigten zur Förderung des Unternehmenserfolgs. Entscheidend hierfür sind insbesondere Recht und Praxis der Arbeitsbeziehungen. Hierbei kann nicht bei dem individuellen Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber stehen geblieben werden, da dieses maßgeblich von kollektiven Regelungen des Tarif- und Betriebsverfassungsrechts beeinflusst wird. Auch die sozialen Folgen arbeitsrechtlicher Gestaltungen dürfen nicht ausgeblendet werden, so dass einen weiteren Schwerpunkt die Absicherung gegen soziale Risiken, wie Arbeitslosigkeit, Krankheit und Erwerbsunfähigkeit, bildet.
Prüfungsfächer im Schwerpunktteilbereich Unternehmensrecht sind (§ 19 Nr.1 b) StudPrO 2010):
- individuelles Arbeitsrecht
- kollektives Arbeitsrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Personengesellschaftsrecht
- Wirtschaftsrecht der Europäischen Gemeinschaft (Grundfreiheiten)
Der Studienplan sieht dementsprechend in den Semestern 5-8 folgende Lehrveranstaltungen vor:
- Gesellschaftsrecht I (Personengesellschaftsrecht) (5. Semester, 3 Semesterwochenstunden)
- Arbeitsrecht I (Individualarbeitsrecht) (5. Sem., 3 SWS)
- Arbeitsrecht II (Koalitions-, Tarif- und Arbeitskampfrecht) (6. Sem., 2-3 SWS)
- Arbeitsrecht III (Betriebsverfassungsrecht) (7. Sem., 2 SWS)
- Sozialversicherungsrecht I (6. Sem., 2 SWS)
- Sozialversicherungsrecht I (7. Sem., 2 SWS)
- Europarecht II (insbesondere europäisches Wirtschaftsrecht) (6. Sem., 2-3 SWS)
- Seminar mit Prüfungsleistung oder Kolloquium mit Hausarbeit (8. Sem., 4 SWS)

