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Prof. Dr. Reichold

Allgemeines

Mit der Reform der Juristenausbildung betreten nicht nur die Studierenden, sondern auch die Lehrstühle "Neuland": Jede Reform wirft neue Fragen auf, die sich aufgrund fehlender Erfahrungswerte nicht von Beginn an mit letzter Sicherheit beantworten lassen. Dies gilt für die Reform der Juristenausbildung in besonderem Maße, da das neue Prüfungsrecht nicht nur den jeweiligen Fakultäten, sondern auch den einzelnen Lehrstühlen umfangreiche Gestaltungsspielräume einräumt.

Auch diese Website kann nicht alle Fragen mit letzter Sicherheit beantworten, sondern nur den jeweils letzten "Stand der Erkenntnis" wiedergeben. Insbesondere sind die hier gemachten Ausführungen zum Prüfungsrecht unverbindlich. Verbindliche Auskünfte hierüber gibt das Prüfungsamt der Fakultät. Hierfür wird um Verständnis gebeten.

Für Studierende, die vor der Wahl des Schwerpunktbereichs stehen, empfiehlt es sich, die das "Universitätsstudium im Schwerpunktbereich" und die "Universitätsprüfung" betreffenden Normen des Prüfungsrechts durchzulesen. Diese finden sich im dritten Unterabschnitt (§§ 26-33) der Justizausbildungsprüfungsordnung 2002 sowie im dritten und vierten Abschnitt (§§ 14-27) der Studienprüfungsordnung 2010 der Fakultät.

Studierende können in Tübingen einen von sieben angebotenen Schwerpunktbereichen wählen, § 14 StudPrO. Informationen zu den zu beachtenden Formalien finden sich auf der Website des Prüfungsamts der Fakultät.

Nähere Informationen zu den einzelnen Schwerpunktbereichen finden sich in der Informationsbroschüre (allerdings noch in der Fassung der StudPro 2003) der Fakultät zum Schwerpunktstudium. Zum Schwerpunktbereich "Unternehmensrecht" finden sich weitere Informationen auf dieser Website. Sollten diesbezüglich dennoch Fragen offen bleiben, können diese im Wege individueller Beratung geklärt werden.

Fragen zu den übrigen Schwerpunktbereichen beantworten die jeweils zuständigen Studienfachberater.

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