Schwerpunktbereich "Arbeit und Soziales im Unternehmen"
auf der Website zum Schwerpunktbereich "Arbeit und Soziales im Unternehmen" von Prof. Dr. Hermann Reichold.
Nach der Reform der Juristenausbildung umfasst die nun sog. "Erste juristische Prüfung" neben der staatlichen Pflichtfachprüfung (Staatsprüfung) auch eine universitäre Schwerpunktbereichsprüfung (Universitätsprüfung), § 1 Abs. 2, S. 3 JAPrO.
Die Universitätsprüfung bezieht sich auf einen von dem Kandidaten gewählten Schwerpunktbereich, dessen Studium sich mindestens über sechzehn Semesterwochenstunden erstreckt. Die Ausbildung im Schwerpunktbereich soll der Ergänzung und Vertiefung der in der Pflichtfachausbildung erworbenen juristischen Kenntnisse und Fertigkeiten dienen. Sie soll insbesondere das systematische Verständnis der gegenwärtigen Rechtsordnung sowie die Fähigkeit zur praktischen Rechtsanwendung fördern, § 27 Abs. 1 JAPrO.
Hieraus ist unschwer abzulesen, dass die Juristenausbildung künftig durch höheren Praxisbezug und frühzeitige Schwerpunktsetzung geprägt sein soll. Dass dieses Anliegen ernst gemeint ist, lässt sich an der Gewichtung der Universitätsprüfung ablesen: Nach § 34 Abs. 2 S. 2 JAPrO fließt deren Bewertung zu 30% in die Note der "Ersten juristischen Prüfung" ein.
Studierende müssen sich schon früh im Studium für einen Schwerpunktbereich entscheiden und damit eine Vorentscheidung über ihren weiteren beruflichen Werdegang treffen. Zum Zeitpunkt dieser Entscheidung haben sie aber zumeist nur sehr begrenzte Vorstellungen vom Inhalt der angebotenen Schwerpunktbereiche.
Diese Website verfolgt das Ziel, Studierenden eine Vorstellung vom Unternehmensrecht zu vermitteln und sie zur Wahl des Schwerpunktbereichs Unternehmensrecht zu motivieren. Hier finden sich Informationen zu Theorie und Praxis des Unternehmensrechts. Darüber hinaus finden sich Informationen zur Studienplanung und zu den im Schwerpunktbereich Unternehmensrecht zu erbringenden Prüfungsleistungen.
Ich würde mich freuen, wenn Sie sich für den Schwerpunktbereich "Arbeit und Soziales im Unternehmen" entscheiden würden.

