Juristische Fakultät

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Vorstellung des Schwerpunktbereichs 1b

Liebe Studierende, schön, dass Sie sich für ein Schwerpunktstudium im SPB 1b interessieren. Lassen Sie mich die Besonderheiten und Vorteile unseres Schwerpunktbereichs kurz erläutern.

 

 

Unser Schwerpunktbereich beschäftigt sich mit allen Fragen rund um die abhängige Beschäftigung von Arbeitnehmern. Dabei gilt es stets die große politische Relevanz des Arbeits- und Sozialrechts zu berücksichtigen. Immerhin betreffen diese Rechtsgebiete nahezu alle in Deutschland lebenden Bürgerinnen und Bürger. In aktuellen Diskussionen um Mindestlöhne oder eine Streikbegrenzung durch Tarifeinheit wird die Bedeutung des Arbeits- und Sozialrechts sichtbar. Die Inhalte unseres Schwerpunktbereichs betrachten wir dabei aus drei Blickwinkeln:

 

  • Arbeitsrechtliche Perspektive
    • Begründung, Durchführung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen
    • Schaffung und Geltung kollektiver Regelungen wie Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen
    • Erzwingung kollektiver Regelungen durch Koalitionen mittels Arbeitskampf
    • Berücksichtigung europarechtlicher Einflüsse auf nationale Arbeitsverhältnisse
  • Gesellschaftsrechtliche Perspektive
    • Gründung, Gestaltung und Beendigung unternehmerischer Organisationen
    • Berücksichtigung der Unternehmensmitbestimmung durch Arbeitnehmer
  • Sozialrechtliche Perspektive
    • Soziale Folgen arbeitsrechtlicher Gestaltungen
    • Absicherung gegen soziale Risiken wie Arbeitslosigkeit, Krankheit, Unfälle und Erwerbsunfähigkeit

 

 

 

Berufliche Perspektiven

 

Es überrascht nicht, dass ein so vielgestaltiges Rechtsgebiet auch vielfältige berufliche Betätigungsfelder bietet. Versierte Arbeits- und Sozialrechtlicher finden sich im öffentlichen Dienst (in der Arbeitsgerichtsbarkeit, der Bundesagentur für Arbeit und ihren Dienststellen), in der freien Wirtschaft (bei großen und kleinen Unternehmen in Personal- und Rechtsabteilungen, Sozialversicherungsträgern, Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften) sowie auf dem Anwaltsmarkt (in Großkanzleien, spezialisierten Anwaltsboutiquen und kleinen Sozietäten). Drei Fachanwaltstitel ("Arbeitsrecht", "Gesellschaftsrecht" und "Sozialrecht") spiegeln die Bedeutung dieser Rechtsgbiete für den Anwaltsberuf wider.

 

 

 

Informationen zum Schwerpunktstudium

 

Das Schwerpunktstudium soll Ihnen die Möglichkeit bieten, sich noch vor dem Berufseinstieg im Rahmen Ihrer juristischen Ausbildung mit einem Rechtsgebiet Ihrer Wahl vertieft zu befassen. Nach erfolgreichem Abschluss Ihrer Zwischenprüfung haben Sie daher die Gelegenheit, sich entsprechend Ihrer persönlichen Interessen auf einem Rechtsgebiet zu spezialisieren. Eine Festlegung auf spätere berufliche Karrieremöglichkeiten erfolgt damit noch nicht. Ihre Spezialisierung bietet jedoch ein Fundament, auf dem Sie später weiter aufbauen können.

 

Das Schwerpunktstudium gewährt Ihnen die einmalige Chance, vertiefte Einblicke und erste Praxiserfahrung in einem Bereich Ihrer Wahl zu sammeln. Diese Chance sollten Sie bewusst und weitsichtig nutzen! Hierzu ist es hilfreich, sich zuvor über die verschiedenen Schwerpunktbereiche auf den zentralen Seiten des Schwerpunktstudiums zu informieren. Bei der Auswahl sollten Sie sich nicht in erster Linie von klausurtaktischen Überlegungen, sondern vor allem von Ihren persönlichen Neigungen und Interessen leiten lassen.

 

Das Schwerpunktstudium schließt mit einer Universitätsprüfung ab, die seit Neufassung der Studienordnung nur noch aus einer Abschlussklausur und  einer mündlichen Prüfung besteht. Das Ergebnis der Schwerpunktbereichsprüfung der Universität fließt zu 30% neben der staatlichen Pflichtfachprüfung in die Gesamtnote des ersten juristischen Staatsexamens ein.