Schwerpunktstudium
Wirtschaftsrecht, Untergruppe Wirtschaftsrecht:
1. Zum Schwerpunktbereich allgemein
a. Gegenstand
i. Deutsches und europäisches Wettbewerbsrecht
ii. Wirtschaftsrecht der Europäischen Gemeinschaft
iii. Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht
iv. Kapitalmarktrecht
v. Recht der Telekommunikation
vi. Außenwirtschaftsrecht und WTO (im Überblick)
b. Veranstaltungen nach Studienplan
- i. 5. Semester
1. Wettbewerbs- und Kartellrecht, WS, 4 SWS
2. Europarecht II (insbesondere Europäisches Wirtschaftsrecht), SS, 2-3 SWS
ii. 6. Semester
1. Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht, SS, 3 SWS
(Im SS 2008 bietet Prof. Flechsig eine Vorlesung zum Urheberrecht an,
im WS 2008/09 wird Prof. Sambuc eine Vorlesung zum Gewerblichen Rechtsschutz anbieoten.)
2. Versicherungsvertragsrecht, SS, 2 SWS
Unabhängig davon, dass das Versicherungsvertragsrecht in der StudPrO nicht als Prüfungsstoff aufgelistet wird, handelt es sich nach Studienplan um ein Pflichtfach, dass daher belegt werden muss. Im Versicherungsvertragsrecht können häusliche Arbeiten für den SPB 1b geschrieben werden, es ist aber (vorbehaltlich einer Änderung der StudPrO) nicht Gegenstand der universitären Abschlussprüfung.
iii. 7. Semester
1. Kapitalmarktrecht, WS, 2 SWS
(Wird im Sommersemester 2008 von Prof. Habersack angeboten.)
iv. 8. Semester
1. Recht der Telekommunikation, SS, 2 SWS
(Im SS 2008 ist dies die Vorlesung von Prof. Ronellenfitsch, die auch Fachplanungsrecht umfasst.)
(Im WS 2008/09 bietet Prof. Möschel ein Seminar zum Kartellrecht, Prof. Flechsig eines zum Urheberrecht an, bitte beachten Sie die Vorbesprechungstermine im Juli 2008!)
Nur bei Belegung aller im Studienplan vorgesehenen Veranstaltungen (inklusive Versicherungsvertragsrecht) ist sichergestellt, dass Sie die erforderliche Anzahl von 16 Semesterwochenstunden vorweisen können.
c. Professor Möschel hält regelmäßig Veranstaltungen zum deutschen und europäischen Wettbewerbsrecht ab. Die maßgebenden Gesetze sind GWB, Artt. 81 bis 86 EG und UWG. Zusätzlich liest er gelegentlich das Wirtschaftsrecht der europäischen Gemeinschaft, welches u.a. die Grundfreiheiten und das Beihilferecht zum Schwerpunkt hat. Skripten zu den Vorlesungen können im Sekretariat (ca. 3 - 4 Euro) erworben werden.
d. Zu den anderen Veranstaltungen, die von Kollegen gehalten werden, können nur allgemeine Hinweise gegeben werden.
- i. Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht: insbesondere PatentG, Markenrecht, UrheberG
ii. Kapitalmarktrecht: u.a. WpHG, WpPG
iii. Recht der Telekommunikation: TKG
iv. Außenwirtschaftsrecht und WTO (im Überblick)
2. Voraussetzungen für den Schwerpunktbereich
a. Außer der Bereitschaft, sich mit wirtschaftlichen Sachverhalten und den Grundzügen wirtschaftswissenschaftlicher Theorien auseinanderzusetzen, müssen Sie keine besonderen Voraussetzungen mitbringen.
b. Wichtig für die Wahl eines Schwerpunktbereiches ist es, dass Sie Interesse an der Materie haben. Vor allem davon wird es abhängen, ob Sie den einen oder den anderen Schwerpunktbereich als schwieriger empfinden. Allgemeine Aussagen lassen sich daher kaum treffen.
3. Zur häuslichen Arbeit
a. Formalien
- i. Themen für die häusliche Arbeit werden von Professor Möschel auf Anfrage vergeben. Da er im WS 07/08 kein Seminar anbietet, ist eine Verbindung von häuslicher Arbeit und Seminar bei Professor Möschel in diesem Semester nicht möglich. Bei anderen Dozenten fragen Sie bitte direkt an.
ii. Die häusliche Arbeit setzt eine schriftliche Anmeldung voraus. Das Formular ist hier (als PDF) erhältlich. Hinweise zu den Formalien wie der Anmeldung zur häuslichen Arbeit finden Sie hier (als PDF, ab Seite 8).
iii. Dies ergibt sich auch deutlich aus § 21 StudPrO 2003
iv. Im Übrigen gilt das Hinweisblatt der Fakultät.
b. Zeitpunkt der häuslichen Arbeit
- In welchem Semester Sie die häusliche Arbeit schreiben, liegt in Ihrer Hand. Bedenken Sie aber, dass die Examensvorbereitung auf die Kernfächer nicht zu sehr leiden sollte.

