4. Studientag - Kartellrecht auf Innovationsmärkten
4. Studientag - Kartellrecht auf Innovationsmärkten
Tübingen - Freitag, 22. Oktober 2010
Die Wirtschaftsbereiche Informationstechnologie, Medizintechnik und Pharmazeutik sind durch einen besonders starken Innovationswettbewerb gekennzeichnet. Die Wettbewerbstheorie fasst die entsprechenden Produkte (neben anderen) unter dem Schlagwort der Innovationsmärkte zusammen. Innovationsmärkte weisen neben ihrer besonderen wettbewerblichen Dynamik verschiedene unterschiedlich stark ausgeprägte Charakteristika auf. Sie werfen die Frage nach einer besonderen Behandlung durch das Kartellrecht auf. Kennzeichnend für Innovationsmärkte sind die große Bedeutung von Skalen-, Netzwerk- und Standardisierungseffekten. Die Skaleneffekte resultieren aus tendenziell hohen Fixkosten in Form von Investitionen in Forschung- und Entwicklung bei gleichzeitig verhältnismäßig geringen Herstellungskosten. Netzwerkeffekte sind im IT-Bereich besonders augenfällig: Der Wert eines Anwendungsprogramms steigt mit der Zahl seiner Nutzer. Folge ist nicht selten die Bildung von de facto-Standards.
Besondere Schwierigkeiten bereitet das Verhältnis zwischen dem Kartellrecht und dem Recht des geistigen Eigentums auf. Immaterialgüterrechte wie z. B. Patente vermögen Anreize für wettbewerbsbefördernde Innovationstätigkeit zu setzen. Ihnen wohnt aber gleichzeitig die Gefahr einer den Wettbewerb behindernden Instrumentalisierung inne. In Ausnahmefällen ist es Aufgabe des Kartellrechts, hier korrigierend und schutzrechtsbeschneidend einzugreifen.
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