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Prof. Dr. Möschel

Studienkreis Wettbewerb und Innovation

Der Studienkreis „Wettbewerb und Innovation“ führt in regelmäßigen Abständen Wissenschaftler(innen) und Praktiker(innen) zusammen und ermöglicht den Austausch über aktuelle Entwicklungen in den Bereichen Wettbewerbsrecht, Wettbewerbstheorie und Wettbewerbspolitik. Einen thematischen Schwerpunkt bilden innovationspolitische Aspekte der Kartellrechtsanwendung, insbesondere das Verhältnis von Kartellrecht und dem Schutz des Geistigen Eigentums.

Zu den Mitgliedern des Studienkreises zählen überwiegend aktuelle und ehemalige Mitarbeiter, Doktoranden und Habilitanden des Lehrstuhls Möschel (Tübingen) sowie der Lehrstühle Thomas (Tübingen) und Bien (Würzburg). Als Wissenschaftler und Hochschullehrer sind sie an verschiedenen europäischen Universitäten und Forschungseinrichtungen tätig. Die praktischen Erfahrungen der beteiligten Richter, Anwälte, Unternehmensjuristen und Mitarbeiter nationaler und europäischer Wettbewerbsbehörden gewährleisten die Rückkopplung mit der Praxis der deutschen und europäischen Kartellrechtsanwendung. Die Einbindung von Vertretern der Wettbewerbsökonomie spiegelt den interdisziplinären Anspruch des Studienkreises wider.

 

Der Studienkreis wird unterstützt von CMS Hasche Sigle, Gleiss Lutz, Oppenländer und PwC Economics.

 

 

 

Leitung und Organisation: Prof. Dr. Florian Bien, Universität Würzburg

Koordination: Benjamin Kohnke  bk-mail.png

 

Vorstellung des Studienkreises "Wettbewerb und Innovation" im Kartellblog.


 

 


Aktuelle Publikation:

  • Diskussionsbeitrag zu Referat von Christian Vollrath am 14.10.2011:

    Bien,
    Überlegungen zu einer haftungsrechtlichen Privilegierung des Kartellkronzeugen, EuZW 2011, 889:
    In seinem Diskussionsbeitrag relativiert Florian Bien die verbreitete Sorge, das Pfleiderer-Urteil bedrohe
    die Kooperationsbereitschaft der Kartellkronzeugen (vgl. § 81b I 1 Ref.-Entw. 8. GWB-Novelle).
    Gleichzeitig hält Bien eine Privilegierung des Kronzeugen in haftungsrechtlicher Hinsicht für angezeigt
    und unterbreitet einen entsprechenden Vorschlag. Dieser minimiert das aus einer etwaigen privaten follow on-Klage
    resultierende Haftungsrisiko des Kronzeugen, ohne die berechtigten Interessen der Geschädigten an einer
    Kompensation des erlittenen Kartellschadens zu beeinträchtigen. Im Gegenteil: Voraussetzung für den vorgeschlagenen
    Regressanspruch gegen die Staatskasse ist, dass der Kronzeuge die Kartellgeschädigten bei der
    Durchsetzung ihrer privaten Schadensersatzansprüche unterstützt.



Nächste Veranstaltung:

 

Veranstaltungshinweis:

  • 6. Juli 2012 in Würzburg
Antrittsvorlesung Prof. Dr. Florian Bien, Universität Würzburg

 


Letzte Veranstaltungen:

 

  • 10. Januar 2012 in Würzburg

"Entwurf eines Leitfadens zur Marktbeherrschung in der Fusionskontrolle"(Folien)

(Referent: Dr. Andreas Bardong, LL.M., Bundeskartellamt)


  • 29. November 2011 in Würzburg

"Vertikale Preisbindung - Mythen und verkürztes Denken."

(Referent: Prof. Dr. Wernhard Möschel, Universität Tübingen)

 

  • 14. Oktober 2011 in Würzburg

5. Studientag des Studienkreises Wettbewerb und Innovation - "Kartellbußgeldrecht"

(Referenten: Dr. iur. Eckart Bueren, Dipl.-Vw., MPI Hamburg, Dr. Karl Friedrich, LL.M. Tax, Bundeskartellamt,
Anne Krenzer, D.E.S.S., Autorité de la Concurrence, Paris,
Dipl.-Vw. Dr. iur. Wolfgang Nothhelfer, PwC Economics, Berlin,
Prof. Dr. Stefan Thomas, Universität Tübingen,
Christian Vollrath, LL.M., Europäische Kommission)




 


Archiv:

 


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Referenten - Fotogalerie - Veröffentlichungen