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Prof. Dr. Kästner

Lehrstuhl Prof. Kästner - Schwerpunktbereich 3 c)


 

Allgemeine Informationen

Der Schwerpunktteilbereich 3c ermöglicht eine vertiefte Beschäftigung mit der geschichtlichen Entwicklung und dem aktuellen Bestand staatlicher Regelungen, die sich (individualrechtlich und in institutioneller Hinsicht) auf Religionen und Weltanschauungen in Deutschland beziehen, sowie mit den Grundzügen kirchlichen Rechts, vornehmlich der Römisch-katholischen Kirche und der evangelischen Kirchen.

Er qualifiziert darüber hinaus speziell für juristische Tätigkeiten im höheren Dienst der großen Kirchen, die kirchlich engagierten Juristinnen und Juristen durchaus attraktive berufliche Perspektiven bieten.

 

Materialien

Nähere Informationen zur empfehlenswerten Textsammlung Staatskirchenrecht und Kirchenrecht - Ausgabe Tübingen finden Sie HIER.

Zur Frage "Warum Kirchenrecht?" gibt es von Gerhard Robbers einen interessanten Artikel in der ZevKR 49 (2004), 215-220. Sie können den Artikel bei Interesse als PDF-Dokument zugesandt bekommen. Wenden Sie sich dafür bitte an die unten stehende Email-Adresse bzw. verwenden Sie das Kontaktformular.

 

Belegbare Lehrveranstaltungen

Gemäß der Studienordnung müssen Sie 16 Semesterwochenstunden (SWS) in Ihrem Schwerpunktbereich belegen. Die Belegung ist auf Ihrem Belegbogen für den Schwerpunktbereich nachzuweisen. Sie finden HIER ein Dokument, indem die belegbaren Lehrveranstaltungen für den Schwerpunktteilbereich 3 c) auf gezählt sind.


Beratung im Schwerpunktteilbereich 3 c: Kirchenrecht und staatliches Religionsrecht

Die Beratung im Schwerpunktteilbereich 3 c: Kirchenrecht und staatliches Religionsrecht findet nach Vereinbarung im Raum 146 (Neue Aula, Nähe HS 10) statt.
Für die Beratung wenden Sie sich bitte an:

Dr. Christian Traulsen (Wiss. Ass.)
(07071) 29 - 72690
Raum 146.3
Email:


Sie können auch das nachfolgende Kontaktformular verwenden:

 

(Erforderlich)

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