Lehrbeauftragte
Dr. iur. Miriam Indra
Proseminar "Römischrechtliche Exegese"
Der Begriff „Exegese“ (von gr. exégesis = Auslegung) stammt aus dem theologischen Bereich und bezeichnet dort die Interpretation insbesondere von heiligen Schriften. Im römischen Recht versteht man darunter entsprechend die Auslegung der antiken römischen Rechtsquellen. Diese römischrechtliche Exegese ist in der kontinentaleuropäischen Rechtstradition die Grundform juristischer Methodik und liegt den Denkstrukturen der Juristen zugrunde. Sich im Studium damit zu befassen bedeutet deshalb nicht die Pflege alter Zöpfe, sondern die Rückbesinnung auf die eigenen Wurzeln zum tieferen Verständnis grundlegender Strukturen. Die Exegese erfordert durch den Umgang mit den antiken Rechtsquellen aber Kenntnisse, die die gewohnte universitäre Ausbildung nicht vermittelt.
Das Proseminar soll die Grundlagen dieser Fähigkeiten vermitteln und das Seminar zur römischrechtlichen Exegese begleiten und unterstützen. Inhalt der Veranstaltung sind vor allem Quellenkunde und Methodik des exegetischen Arbeitens. Lateinkenntnisse sind erwünscht. Für die Veranstaltung wird ein Teilnahmeschein ausgestellt.
Nach zwei Einführungsterminen ist die Veranstaltung voraussichtlich als Blockveranstaltung geplant, die Termine werden im ersten Einführungstermin am Dienstag, den 8. Mai 2012 19-21 Uhr im Juristischen Seminar (Raum 220) vereinbart.
Sprechstunde nach Vereinbarung
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