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7. Tübinger Arbeitsrechtstag

Leiharbeit nach neuen Regeln – wie lässt sich „flexicurity“ in Zukunft gestalten?
Wann 30.03.2012
von 10:00 bis 16:30
Wo Hörsaal Theologicum
Name
Kontakttelefon 07071/29 - 78 149
Termin übernehmen vCal
iCal

 

Die Novellierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) vom 28. April 2011 sollte nicht nur Missbräuche in der Leiharbeit abstellen, sondern vor allem die Zeitarbeitsrichtlinie 2008/104/EU in das nationale deutsche Recht umsetzen. Dass dem Gesetzgeber hiermit ein Meisterstück gelungen wäre, wird von keinem Kenner der Materie behauptet. Ganz im Gegenteil häufen sich im neuen AÜG Formelkompromisse, die Anbietern und Abnehmern der Zeitarbeit rechtssichere Vertragsgestaltung deutlich erschweren. Den Leiharbeitnehmern selber immerhin soll der beschlossene Mindestlohn eine gewisse Sicherheit bieten – doch stellt sich allein damit schon die von der EU gewollte „flexicurity“ als sozialverträglich dar? Bei alledem wird leicht übersehen, dass das deutsche Modell der Leiharbeit mit dem „equal pay“-Postulat der EU schwer vereinbar erscheint. Auch die besondere Rolle des Tarifvertrags im deutschen System lässt sich nur von daher verstehen. Zusätzliche Irritationen hat die aufsehenerregende Rechtsprechung des 1. BAG-Senats zur Tarifunfähigkeit der CGZP verursacht; die Folgefragen der Rückwirkung bzw. Verjährung immenser Nachforderungen der SV-Träger wurden zum Mega-Thema der Anwaltspraxis.

 

Dem will der 7. Tübinger Arbeitsrechtstag nachgehen. Zunächst wird Prof. Rolf Wank den Anpassungsproblemen, die das EU-Modell der Leiharbeit im deutschen System verursacht, auf den Grund gehen und die besondere Funktion der Tarifautonomie beleuchten. Jürgen Ulber übernimmt es, die personalpolitischen Folgerungen aus der Reform des AÜG und die daraus folgenden offenen Rechtsfragen zu diskutieren. Jobst-Hubertus Bauer wird u.a. die neuen „Integrationsansprüche“ der Leiharbeitnehmer im Einsatzunternehmen thematisieren, während Mark Lembke vor allem den massiven Verunsicherungen, die Rechtsprechung und Gesetzgebung den Personal-Verleihern zugemutet haben, kritisch nachgehen wird.

 


Anmeldung Programm weitere Informationen

 

 

Der Tübinger Arbeitsrechtstag nimmt aktuelle und streitige Themen des Arbeitsrechts zum Anlass, einen qualifizierten Dialog zwischen universitärer Forschung und der juristischen Praxis des Arbeits- und Sozialrechts zu ermöglichen, und möchte damit den Teilnehmern aus dem Wirtschafts- und Rechtsleben neue Perspektiven eröffnen. Die Auswahl der Referenten gewährleistet die Vermittlung des aktuellen Stands der Rechtsdogmatik und Rechtsprechung zum Thema. Gleichzeitig soll die Veranstaltung die Verbindung zwischen der Universität Tübingen und den im mittleren Neckarraum tätigen Arbeitsgerichten, Verbänden und Unternehmen stärken.