Die dynamische Komponente des Begriffs des rechtlichen Vorteils i.S.d. § 107 BGB
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Wann
von 18:15 bis 20:00
Wo
Das Recht der beschränkt Geschäftsfähigen (§§ 106 ff. BGB) und insbesondere die inhaltliche Konturierung des Begriffs des rechtlichen Vorteils i.S.d. § 107 BGB erfreuen sich erheblicher wissenschaftlicher Beliebtheit. Umso verwunderlicher ist es, dass ein Teilelement des Begriffs des rechtlichen Vorteils, dessen dynamische Komponente, bislang keinerlei Beachtung erfahren hat. Aufgeworfen ist hiermit die Frage, ob sich die nachträgliche Veränderung der rechtlichen Vorteilhaftigkeit – also der Wandel von rechtlicher Nachteilhaftigkeit zu ausschließlicher rechtlicher Vorteilhaftigkeit und umgekehrt – auf die Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts auswirkt. Ein Beispiel bildet etwa der Fall, dass einem Minderjährigen ein vermietetes Grundstück übereignet wird, wobei die Übereignung aufgrund des durch § 566 I BGB angeordneten Eintritts in den Mietvertrag rechtlich nachteilhaft und daher schwebend unwirksam ist. Wie verhält es sich aber nun, wenn der Mietvertrag gekündigt wird? Bleibt die Übereignung dann weiterhin unwirksam, obwohl der Grund ihrer Unwirksamkeit mit der Beendigung des Mietvertrages entfallen ist? Ziel des Vortrags ist es, die dargestellte Thematik einer dogmatisch tragfähigen Lösung zuzuführen.