Promotionsfeier 2011
Nach dem Festvortrag zum Thema „Reuchlins Augenspiegel und die Wissenschaftsfreiheit“, den die Tübinger Absolventin und Redakteurin der Frankfurter Allgemeinen Zeitung Dr. h. c. Heike Schmoll hielt, überreichte Dekanin Barbara Remmert gemeinsam mit Rektor Bernd Engler 22 frisch promovierten Juristinnen und Juristen eine Glückwunschurkunde, mit der die Universität ihre Anerkennung für die Forschungs- und Arbeitsleistung der jungen Wissenschaftler ausdrückte.
Besonders geehrt wurden Johannes Hertfelder und Daniel Hunecke, die für ihre besonders herausragenden Dissertationen jeweils einen der 14 Promotionspreise der Universität verliehen bekamen.
Johannes Hertfelder hatte bei Prof. Dr. Wernhard Möschel zu "Die consumer welfare im europäischen Wettbewerbsrecht - Eine Analyse der Rechtspraxis der Kommission und der europäischen Gerichte" promoviert. Daniel Hunecke forschte unter Betreuung von Prof. Dr. Matthias Habersack zu "Der Zeichnungsvertrag - Rechtsgeschäft über den Beitritt zur Kapitalgesellschaft".
Im Anschluss an die Veranstaltung fand in der Wandelhalle ein kleiner Empfang statt.
Weitere Informationen und Bilder finden Sie auf der Homepage der Universität.
Fotograf: Friedhelm Albrecht © Universität Tübingen


