40. Deutscher Rechtshistorikertag
Etwa 260 Teilnehmer nahmen die Gelegenheit wahr, Referenten aus Deutschland und aus sieben weiteren Ländern zu hören. Besondere Erwähnung verdient, dass, erstmalig auf einem Rechtshistorikertag, ein Referent aus Japan das Rednerpult für einen Plenarvortrag betrat. Neu war auch die prominente Stellung des jungen Fachs Wirtschaftsrechtsgeschichte, dem ein Plenarvortrag und eine Sektion gewidmet waren.
Auch andere Beiträge zum Kongressprogramm widmeten sich der Verknüpfung von Wirtschaft und Recht, etwa anhand der Untersuchung mittelalterlicher Seedarlehen, der Gestaltung von Wasserrechten in der römischen Antike oder der Bewältigung der spezifischen wirtschaftlichen Situation Südamerikas in der Frühen Neuzeit.
Mehrere Vorträge hatten einen Bezug zur Frage nach der Funktion des Rechts in Krisen, insbesondere in Wirtschaft und Politik. Daneben beschäftigten sich einzelne Sektionen mit der Strafrechtsgeschichte sowie der Verfassungsgeschichte. Ein „Forum Junge Rechtsgeschichte“ gab jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Gelegenheit, ihre Forschungsprojekte einem Fachpublikum vorzustellen.
Mit seinen insgesamt sechs Plenarvorträgen und sechs Sektionen bot der 40. Deutsche Rechtshistorikertag ein eindrucksvolles Bild von der Breite der rechtshistorischen Forschung nicht nur in Deutschland, das von der Analyse der römischen Vestalinnenprozesse im 1. Jh. v. Chr. bis zur rechtsvergleichenden Betrachtung der heutigen Verfassungsgerichtsbarkeit reichte.
Der Kongress schloss mit der Teilnehmerversammlung im Audimax. Ein Exkursionstag am 11.9. führte die Teilnehmer bei herrlichem Wetter nach Hechingen zur Burg Hohenzollern sowie zum Atomkeller-Museum in Haigerloch.
Das Programm finden Sie hier, das Begleitprogramm hier, Bildimpressionen hier.
Die Organisatoren danken sehr herzlich den zahlreichen großzügigen Förderern des 40. Deutschen Rechtshistorikertages.