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Prüfungsamt

Prüfungsamt der Juristischen Fakultät
Geschwister-Scholl-Platz
72074 Tübingen

Telefon: 07071-29 76775 (zu den Öffnungszeiten)
Telefax: 07071-29 5178
E-Mail: pruefungsamt@jura.uni-tuebingen.de

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag: 10.00 - 12.00 Uhr
Neue Aula, Erdgeschoss, Raum 17.4 (gegenüber der Garderobe, hinter den Schließfächern)

 


Schwerpunktstudium

Prodekan für das Schwerpunktstudium

Prof. Dr. Hans-Ludwig Günther

 

Studierende, die ihr Studium im Schwerpunktbereich aufnehmen, werden gebeten, ihre Wahl des Schwerpunktbereichs mit dem entsprechenden Formular anzeigen.

Bis zur Zuteilung einer häuslichen Arbeit als Prüfungsleistung durch das Prüfungsamt, § 21 Abs. 2 StudPrO, ist der Studierende nicht an seine Wahl gebunden, sondern kann jederzeit in einen anderen Schwerpunktbereich wechseln, § 15 Abs. 2 S. 2 StudPrO. Auch dieser Wechsel ist dem Prüfungsamt anzuzeigen.

Prüfungsleistungen im Rahmen der Universitätsprüfung sind:

  • eine Studienarbeit,
  • eine Klausur und
  • eine mündliche Prüfung.

 

Die Studienarbeit kann studienbegleitend erbracht werden; Klausur und mündliche Prüfung schließen das Schwerpunktstudium ab.

Übersicht der Schwerpunktbereiche der Juristischen Fakultät

Studienplan für das Studium im Schwerpunktbereich

Studienfachberatung zu den einzelnen Schwerpunktbereichen


Meldefristen für die Abschlussprüfung (§ 12 Abs. 2 S. 3 StudPrO):

 

  • Prüfung im HERBST:                     30. Juni des jeweiligen Jahres
  • Prüfung im FRÜHJAHR:               15. Dezember des Vorjahres

 

Wichtiger Hinweis:
Aufgrund von § 33 Abs. 1 S. 1 JAPrO 2002 muss die Universitätsprüfung spätestens sechs Monate nach Abschluss des schriftlichen Teils der Staatsprüfung beendet sein; für innerhalb dieser Frist nicht erbrachte Prüfungsleistungen wird die Note ungenügend (0 Punkte) erteilt. Es ist daher nicht möglich, die Universitätprüfung erst nach Beendigung des Staatsprüfungsteils zu absolvieren.

Akteneinsicht: jeweils im Anschluss an die mündlichen Prüfungen -Akteneinsicht ist auch nach Bekanntgabe der Bewertung der Studienarbeit zu diesen Terminen möglich.
DieTermine werden rechtzeitig hier bekanntgegeben. 


Prüfungen im Herbsttermin:

Klausur: 2. Septemberhälfte
Prüfungskampagne Herbst 2011: Dienstag, 20. September 2011 - die Ergebnisse werden am 19. Dezember 2011 versandt -
Mündliche Prüfung: voraussichtlich ab 27. Januar 2012
Akteneinsicht :
Folgende Termine stehen zur Auswahl:
  • Dienstag, 14.2.2012, 10-12 Uhr,
  • Mittwochg, 15.2.2012, 10-12 Uhr,
  • Donnerstag, 16.2.2012, 10-12 Uhr,
  • Monstag, 27.2.2012, 10-12 Uhr,
  • Dienstag, 28.2.2012, 10-12 Uhr und
  • Mittwoch, 29.2.2012, 10-12 Uhr
jeweils im Raum 235, Neue Aula, 2. OG.
Wir bitten um vorherige Anmeldung per Email beim Prüfungsamt:

 


Prüfungen im Frühjahrstermin:

Klausur: 2. Märzhälfte des Folgejahres
Prüfungskampagne Frühjahr 2012:
Klausur: Dienstag, 20. März 2012, mündliche Prüfung: voraussichtlich ab 16. Juli 2012



Mitteilungen:

Schriftliche Prüfung im Schwerpunktbereich 7 Herbst 2011:

Fragen zum Strafvollzugsrecht werden auf der Basis des StVollzG geprüft.
Dies schließt es nicht aus, ggf. einen Paragraphen des JVollzGB des Landes Baden-Württemberg unter Vorlage des Gesetzestextes vergleichend einzubeziehen.

Reform des Schwerpunktstudiums:
Die Fakultät hat im vergangen Wintersemester eine Reform der Schwerpunktausbildung beschlossen. Hierbei wurde der Zuschnitt einzelner Schwerpunktbereiche geändert.

 

Übergangsregelung: 

Die Änderungen im Schwerpunktbereich treten zum 1.4.2010 in Kraft. Studierende, die ihren Schwerpunktbereich nach der bis dahin geltenden Fassung der StudPrO gewählt haben, können auf Antrag das Studium und die Abschlussprüfung im Schwerpunktbereich bis zum 31.03.2012 (Prüfungskampagne Herbst 2011) nach den dort geltenden Regeln absolvieren, § 31 Abs. 1 StudPrO 2010.