Ausleihe
Wochenendausleihe ♦ Feiertagsausleihe ♦ Ausleihe in den Gruppenarbeitsraum ♦ Lehrstuhlausleihe
Wochenendausleihe:
Studierende und andere Nutzer können über das Wochenende bis zu 3 Bücher entleihen:
Ausgabe: |
Samstag | Neue Aula: Alte Physik: |
8.00 - 19.30 Uhr 8.00 - 15.30 Uhr |
| Sonntag | Neue Aula | 10.00 - 17.30 Uhr | |
Rückgabe: |
Montag | 8.00 - 10.00 Uhr | |
Bei verspäteter Rückgabe werden folgende Gebühren erhoben:
vgl. Bibliotheksgebührenordnung
3 € pro Band
Jeder weitere angefangene Öffnungstag:
3 € pro Band zusätzlich
Die Gebühren können im Zeitschriftenzimmer des Juristischen Seminars eingezahlt werden.
Ausleihbedingungen:
Ausleihberechtigt sind Studierende und andere Personen.
Um ein Buch auszuleihen müssen Sie bei der Seminaraufsicht einen Leihschein mit Angabe Ihrer Daten ausfüllen und Ihren Studierendenausweis bzw. Personalausweis vorlegen.
Eine Vorbestellung von Büchern ist nicht möglich, ausgeliehene Bücher dürfen Sie nicht an andere Personen weitergeben.
Sie dürfen pro Person bis zu 3 Bände ausleihen.
Von der Ausleihe ausgeschlossen sind Loseblattsammlungen (Ordner), Zeitschriftenbände und Entscheidungssammlungen.
Bücher mit grünem Punkt und Bücher von der Aufsicht dürfen Sie über das Wochenende ausleihen.
Feiertagsausleihe:
Die Feiertagsausleihe beginnt immer am Tag vor dem Feiertag um 17.00 Uhr,
die Rückgabe muss am Tag nach dem/n Feiertag/en bis 10.00 Uhr erfolgen,
es sei denn es sind andere Öffnungs- oder Ausleihzeiten ausgehängt.
Für Weihnachten und Ostern werden die Ausleihzeiten jeweils einzeln festgelegt und ausgehängt.
Ansonsten gelten die Bedingungen der Wochenendausleihe.
Ausleihe in den Gruppenarbeitsraum
Im 1. OG der Alten Physik steht Ihnen ein Gruppenarbeitsraum zu Verfügung. Dort können Sie sich in Gruppen treffen, Gespräche und Diskussionen führen oder zusammen arbeiten.
Sofern Sie Literatur aus dem Bestand der Neuen Aula benötigen, können Sie tagsüber bis zu drei Bücher in die Alte Physik ausleihen. Füllen Sie dazu bitte beim Verlassen der Neuen Aula bei der Bibliotheksaufsicht einen Leihschein aus.

