Termine
Reichsbürger- und Selbstverwaltermilieu in Baden-Württemberg: Erkenntnisse des Verfassungsschutzes
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Wann
von 19:15 bis 20:45
Wo
Teilnehmer
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Diebe-Fälscher-Hintermänner: Eine Betrachtung des Kunstmarktes aus polizeilicher Sicht
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Wann
von 19:15 bis 20:45
Wo
Kontakttelefon
Teilnehmer
Kriminalhauptkommissar a.D.
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Verfolgung von Völkerstraftaten und deutsche Strafprozessordnung - Passt das zusammen?
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Wann
von 19:15 bis 20:45
Wo
Kontakttelefon
Teilnehmer
(Vors. Richter am LG Tübingen)
und
Jürgen Hettich
(Vors. Richter am OLG Stuttgart)
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Flüchtlingskriminalität: Fakten und Mythen
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Wann
von 19:15 bis 20:45
Wo
Vortrag im Rahmen des
Kriminologisch-kriminalpolitischen Arbeitskreises
von
Dr. Christian Walburg,
Universität Münster
und
Ulf Küch,
Stellv. Vorsitzender des Bundes der Kriminalbeamten
am 8. Mai 2017 um 19 Uhr c.t.
Ort: im Hörsaal 9, Neue Aula, Geschwister-Scholl-Platz, Tübingen
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Schuss vor den Bug oder Rückenwind für eine kriminelle Karriere? Ergebnisse einer Evaluation des sogenannten Warnschussarrests
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Wann
von 19:15 bis 20:45
Wo
Vortrag im Rahmen des
Kriminologisch-kriminalpolitischen Arbeitskreises
von
Dr. Dirk Baier
ZHAW Soziale Arbeit, Zürich
am 5. Dezember 2016 um 19 Uhr c.t.
Ort: im Hörsaal 9, Neue Aula, Geschwister-Scholl-Platz, Tübingen
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Die Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen durch die deutsche Justiz: eine (Zwischen)Bilanz
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Wann
von 19:15 bis 20:45
Wo
Vortrag im Rahmen des
Kriminologisch-kriminalpolitischen Arbeitskreises
von
Kurt Schrimm
Leitender Oberstaatsanwalt a. D.
Ehem. Leiter der Zentralen Stelle zur Aufklärung
nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg
am 31. Mai 2016 um 19 Uhr c.t.
Ort: im Hörsaal 9, Neue Aula, Geschwister-Scholl-Platz, Tübingen
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Die Reform des Sexualstrafrechts nach den Ereignissen von Köln
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Wann
von 19:15 bis 20:45
Wo
Teilnehmer
Markus Engel, Staatsanwaltschaft Hechingen
Vortrag im Rahmen des
Kriminologisch-kriminalpolitischen Arbeitskreises
von
Prof. Dr. Jörg Eisele,
Universität Tübingen
und
Markus Engel,
Staatsanwaltschaft Hechingen
am 28. April 2016 um 19 Uhr c.t.
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Der NSU-Untersuchungsausschuss im baden-württembergischen Landtag: eine Bilanz aus erster Hand
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Wann
von 19:15 bis 20:45
Wo
Teilnehmer
Vortrag im Rahmen des
Kriminologisch-kriminalpolitischen Arbeitskreises
von
Wolfgang Drexler MdL
stellv. Präsident, Landtag Baden-Württemberg
am 19. Januar 2016 um 19 Uhr c.t.
Ort: Hörsaal 9, Neue Aula, Geschwister-Scholl-Platz, Tübingen
Abstract
Der 15. Landtag von Baden-Württemberg setzte am 04.11.2014 den Untersuchungsausschuss „Die Aufarbeitung der Kontakte und Aktivitäten des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) in Baden-Württemberg und die Umstände der Ermordung der Polizeibeamtin M. K.“ ein. Er erhielt den Auftrag, die Fehler und Versäumnisse bei der Aufklärung des Mordanschlages von Heilbronn am 25.04.2007 sowie bei der Zusammenarbeit baden-württembergischer Justiz- und Sicherheitsbehörden mit denen des Bundes und anderer Länder aufzuarbeiten und mögliche Verbindungen des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) nach Baden-Württemberg aufzuhellen. Die Beweisaufnahme endete am 07.12.2015.
Besonderen Raum bei der Ausschussarbeit nahm die Ermittlungstätigkeit baden-württembergischer Behörden im Todesfall F. H. ein. F. H. war in der rechtsextremen Szene in Heilbronn aktiv, hatte sich jedoch daraus gelöst und war am 16.09.2013 in seinem PKW auf dem Gelände des Cannstatter Wasens verbrannt. Er hatte bereits vor der Aufdeckung des NSU-Trios am 04.11.2011 gegenüber Mitschülerinnen und anderen Personen geäußert, er wisse, wer für den Heilbronner Anschlag verantwortlich sei. In einem weiteren Schwerpunktbereich beleuchtete der Ausschuss die Mitgliedschaft zweier baden-württembergischer Polizeibeamter im rassistischen Geheimbund Ku-Klux-Klan. Einer der beiden Polizeibeamten war zum Tatzeitpunkt in Heilbronn Gruppenführer der ermordeten Polizeibeamtin M. K.
Mit einer Besichtigung des Tatorts durch den Untersuchungsausschuss in Heilbronn am 04.05.2015 begann die Aufarbeitung von Fehlern und Versäumnissen baden-württembergischer Sicherheits- und Ermittlungsbehörden im Zusammenhang mit dem Mord an der Polizeibeamtin M. K. und dem Mordversuch an ihrem Kollegen M. A. Waren die Polizeibeamten Zufallsopfer oder wurden sie gezielt ausgewählt? Waren Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos oder Beate Zschäpe (sog. NSU-Trio) die Täter, wovon die Bundesanwaltschaft im OLG-Prozess in München ausgeht? Hatten die Täter weitere Helfer? Gab es Ermittlungspannen? War ein rechtsextremistisches Motiv für die Tat vor dem Aufdecken des NSU-Trios erkennbar? Die Aufklärungsbemühungen des Untersuchungsausschusses ergaben Antworten, aber auch weitere offene Fragen. Weitere Aufklärung, insbesondere zu den NSU-Bezügen nach Baden- Württemberg, wird ein neuer Untersuchungsausschuss in der neuen Legislaturperiode zu leisten haben.
Zur Person:
Nach dem Besuch der höheren Handelsschule in Esslingen erlangt Wolfgang Drexler 1967 das Rechtspfleger-Diplom (FH). Nach einer Ausbildung zum Amtsanwalt in Tübingen und Düsseldorf machte er 1970 das Amtsanwaltsexamen. Seit 1971 war er als Amtsanwalt bei den Staatsanwaltschaften in Tübingen, Heilbronn und Stuttgart tätig und war seit 1982 Oberamtsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart. Seit 1988 ruhte dieses Dienstverhältnis wegen der Übernahme des Landtagsmandats, altersbedingt endete es 2011.
Politische Ämter und Funktionen im Überblick (bis heute):
- Mitglied im Kreistag des Landkreises Esslingen
- Mitglied im Gemeinderat der Stadt Esslingen am Neckar
- Mitglied des Landtages von Baden-Württemberg
- Stellv. Präsident des Landtags von Baden-Württemberg
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Sicherungsverwahrung für gefährliche Straftäter – unabdingbar oder überflüssig?
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Wann
von 19:15 bis 20:45
Wo
Ein Streitgespräch im Rahmen des
Kriminologisch-kriminalpolitischen Arbeitskreises
zwischen
Prof. Dr. Frank Arloth (München)
und
Peter Asprion (Freiburg)
unter Leitung von Prof. Dr. Jörg Kinzig
am 19. Oktober 2015 um 19 Uhr c.t.
Ort: Hörsaal 1 (F 119), Sand 6, Tübingen
Abstract
Seit gut zwei Jahren befasst sich ein mit Vertretern aus Wissenschaft und Praxis besetzter „Arbeitskreis Sicherungsverwahrung“ (AKSV) mit Entwicklungen im Bereich der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung. Dabei geht es nicht nur um die Sicherungsverwahrung, sondern auch um andere Maßregeln wie die Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus und um Grundfragen des Sanktionenrechts. Allerdings hat vor allem die Sicherungsverwahrung zu heftigen Diskussionen geführt, insbesondere zu der Frage, ob eine Abschaffung dieser seit jeher umstrittenen Sanktion anzustreben sei.
Diese bislang vornehmlich innerhalb des AKSV geführte Debatte soll nun im Rahmen des Tübinger Kriminologisch-kriminalpolitischen Arbeitskreises erstmals öffentlich ausgetragen werden. Nach einer kurzen Einführung durch die Mitinitiatoren des AKSV, Prof. Dr. Johannes Feest und Jun.-Prof. Dr. Tillmann Bartsch, erfolgt ein Streitgespräch über das Für und Wider der Sicherungsverwahrung. Es diskutieren Prof. Dr. Frank Arloth, Amtschef des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz, und Peter Asprion, Bewährungshelfer und Supervisor aus Freiburg, der bereits in verschiedenen Veröffentlichungen nachdrücklich für eine Abschaffung der Sicherungsverwahrung eingetreten ist. Die Veranstaltung steht unter der Leitung des Direktors des Tübinger Instituts für Kriminologie, Prof. Dr. Jörg Kinzig.
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Gemein, grausam, gewalttätig: Der Mensch im Spannungsfeld zwischen Opfer- und Tätererfahrung
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von 19:15 bis 20:45
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Name
Vortrag im Rahmen des
Kriminologisch-kriminalpolitischen Arbeitskreises
von
Prof. Dr. Thomas Elbert
Universität Konstanz
Professor für Klinische Psychologie und Neuropsychologie
am 2. Juli 2015 um 19 Uhr c.t.
Ort: Hörsaal 24, Kupferbau, Tübingen
Abstract
Warum sind Menschen gewalttätig und zu aggressivem Verhalten bereit, das bis hin zum Töten seit jeher menschliches Zusammenleben kennzeichnet? Während Gewalt in den zahlreichen Krisenregionen der Welt oft kaum noch wahrgenommen wird, werfen Gewalttaten in der eigenen gesellschaftlichen Mitte – etwa Überfälle auf Obdachlose oder Asylsuchende – immer wieder Fragen nach den Gründen auf.
Im Vortrag wird dargelegt, welche psychischen Folgen Gewalterfahrung wie Gewaltausübung nach sich ziehen. Neben der reaktiven, also der Verteidigung dienenden Gewalt, hat eine weitere Aggressionsform, die appetitive Gewalt, ihre Basis in der menschlichen biologischen Anlage und scheint vor allem auf die evolutionäre Herausbildung des Jagdverhaltens zurückführbar.
Mit Hilfe neurobiologischer Forschung im Labor, aber auch direkten Untersuchungen in Kriegsgebieten Ostafrikas und Mittelasiens, untersucht Thomas Elbert mit seinem Team an der Universität Konstanz, auf welche Weise Menschen zur Gewaltbereitschaft geprägt werden. Daraus gewinnen die Wissenschaftler auch neue Erkenntnisse darüber, wie psychische Erkrankungen durch Gewalterfahrungen oder traumatischen Stress verhindert und behandelt werden können.
Zur Person:
Prof. Dr. Thomas Elbert ist Professor für Klinische Psychologie und Neuropsychologie an der Universität Konstanz.
Seine Publikationen umfassen methodologische Studien, Forschungen zur Selbstregulation des Gehirns, kortikaler Organisation, Plastizität und deren Beziehung zu Verhalten und Psychopathologie. Seine Forschung im Bereich der Klinischen Psychologie konzentrierte sich auf die Konsequenzen von traumatischem Stress bei Überlebenden organisierter Gewalt, Folter, Krieg, Vergewaltigung und Kindesmissbrauch.
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