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Kolloquium: Gegenwärtige Herausforderungen der Rechtsvergleichung

Im Rahmen des

Forums Junge Rechtswissenschaft

findet am Mittwoch, 6.5.2009

um 17.00 Uhr s.t.

im Kleinen Senat (Neue Aula)

ein Kolloquium statt zu dem Thema

Gegenwärtige Herausforderungen der Rechtsvergleichung

Gegenstand: Seit dem Pariser Kongress im Jahre 1900 hat die Rechtsvergleichung als wissenschaftliche Disziplin eine Erfolgsgeschichte geschrieben. Sie lieferte die Grundlagen globaler und supranationaler Rechtsvereinheitlichung und lenkte nationale Gesetzgeber bei höchst unterschiedlichen Reformprojekten. Die Rechtsvergleichung ist als selbständiger Bestandteil des Kurrikulums juristischer Fakultäten nicht mehr wegzudenken und gewinnt darüberhinaus zunehmenden Einfluss auf den Unterricht in den traditionell „nationalen“ Kernfächern. Gleichzeitig geben jedoch die Einsichten der Sozial-, Verhaltens- und Geisteswissenschaften Anlass, Methodik und Anspruch juristischer Komparatistik zu reflektieren.
Das Kolloquium zielt vor dem Hintergrund immer ambitionierterer Rechtsvereinheitlichung, der zunehmenden Verbreitung von legal transplants etc. darauf ab, die Methoden zeitgenössischer Rechtsvergleichung herauszuarbeiten und ihr Potential für die Herausforderungen der Disziplin im 21. Jahrhundert auszuleuchten. So besteht beispielsweise Anlass zu der Frage, inwieweit die Analyseinstrumentarien der konsequentialistischen Sozialwissenschaften – insbesondere der Ökonomik – die Methodik der Rechtsvergleichung ergänzen oder gar ablösen können. Aus kritischer Perspektive kann überprüft werden, inwieweit das Ziel des Verstehens fremder Rechtskulturen durch postmoderne Theorie in Frage gestellt ist. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund ist es interessant, wie jenseits der klassichen Normwissenschaften heute Komparatistik betrieben wird. Bestehen Berührungspunkte für einen fruchtbaren Dialog mit den Geisteswissenschaften und wieweit könnte ein solcher Austausch reichen?
Das Kolloquium bringt herausgehobene Vertreter der vergleichenden Disziplinen zusammen, die ihre Sicht der Komparatistik referieren und zur Diskussion stellen werden. Aus Sicht der vergleichenden Literaturwissenschaft wird dabei Prof. Dr. Jürgen Wertheimer, Eberhard-Karls-Universität, Lehrstuhl für Komparatistik/Neuere Deutsche Literaturwissenschaft, auf die Vorträge antworten.

Referenten:

Susanne Beck:

Geb. 1977, Studium der Rechtswissenschaften und Erstes Juristisches Staatsexamen an der Universität Würzburg (2000). Referendariat in Schweinfurt, Würzburg und Sydney (Australien) (2001-2003). Promotion zum Thema „Stammzellforschung und Strafrecht – zugleich eine Bewertung der Verwendung von Strafrecht in der Biotechnologie“ (Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf, Universität Würzburg, Graduiertenkolleg Bioethik, Universität Tübingen, 2003-2006). Wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtstheorie, Informationsrecht und Rechtsinformatik (Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf, 2004-2008). Masterstudium an der London School of Economics mit dem Schwerpunkt „Theory of Comparative Law“ (2006/07). Tätigkeit als Ass. Professor im Bereich „Hong Kong Business Law“ am United International College in Zhuhai (China) (2007-2008). Wiss. Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtstheorie, Informationsrecht und Rechtsinformatik bei Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf, Universität Würzburg (seit 2008).

Phillip Hellwege:

Geb. 15.2.1971. Studium der Rechtswissenschaften in Regensburg und Aberdeen (1992-1997). Studium zum „Magister Juris in European and Comparative Law“ am Balliol College, Oxford (1997-1998). Wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Rechtsvergleichung, Regensburg (1998-1999). Rechtsreferendariat in Aachen und Glasgow (2000-2002). Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Neuere Privatrechtsgeschichte, Köln (1999-2003). Promotion, Regensburg (Wintersemester 2003/4). Arbeitsgemeinschaftsleiter an der Fakultät für Rechtswissenschaft, Universität Hamburg (2005-2007). Seit 2003 am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg. Forschungsschwerpunkte: Deutsches und europäisches Privatrecht, Rechtsvergleichung und Rechtsgeschichte.

Patrick C. Leyens:

Geb. 1974. Juristische Staatsprüfungen, Köln und Hamburg mit Stationen in New York und Sydney (1999/2007). LL.M. International Business Law, London (2000). Promotion bei Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. mult. Klaus J. Hopt, Universität Hamburg (2006). Wiss. Mitarbeiter (2001-2006) und wiss. Referent (2006-2007), Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, Hamburg. Ruf als Jun.-Prof. für Zivilrecht und ökonomische Analyse des Rechts, Universität Hamburg (2007). Sachverständiger für Bundesministerium der Finanzen (2007/08). Vice-coordinator European Doctorate in Law and Economics, University of Hamburg (seit 2009). Sekretär, Deutscher Juristentag, Abteilung Wirtschaftsrecht (2009/10). Auszeichnungen: Schmitthoff Essay Competition, Pace University, N.Y. (2002), Otto-Hahn-Medaille, Max-Planck-Gesellschaft (2006), Hochschulpreis, Deutsches Aktieninstitut (2007), Siemers-Wissenschaftspreis, Hamburgische Wissenschaftliche Stiftung (2008). Forschungsinteressen: Deutsches und europäisches Handels-, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, insbesondere Corporate Governance, ökonomische Analyse des Rechts und Rechtsvergleichung.

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Das Forum Junge Rechtswissenschaft ist eine Initiative der Habilitierenden der Juristischen Fakultät der Universität Tübingen. Es bietet Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern eine Plattform, Forschungsprojekte in allen - auch in frühen - Stadien zu präsentieren und zur Diskussion zu stellen. Der angestrebte Diskurs reflektiert die Methodenvielfalt wie sie in jüngerer Zeit in der Rechtswissenschaft zu beobachten ist. Die in den Blick genommene wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Recht umgreift daher dessen dogmatische Durchdringung ebenso wie die Untersuchung rechtlicher Zusammenhänge mit Hilfe interdisziplinäre Ansätze, die versuchen außerrechtliche Analyseinstrumentarien für die aufgeworfenen Fragestellungen fruchtbar zu machen. Das Forum Junge Rechtswissenschaft steht daher sowohl Juristen wie auch Forscherinnen und Forschern anderer Disziplinen offen, die sich mit den verschiedensten Aspekten des geschriebenen und des gelebten Rechts beschäftigen. Es entspricht der zunehmenden überstaatlichen Einbindung nationaler Rechtsordnungen und der häufig grenzüberschreitenden Dimension rechtlicher Regulierung, dass auch der wissenschaftliche Diskurs diese Entwicklung aufgreift. Das Forum Junge Rechtswissenschaft bindet daher auch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ausländischer Forschungsinstitutionen ein.

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Christoph Burchard, Iris Kemmler oder Tobias Tröger, oder schicken Sie eine Email an fjr(at)jura.uni-tuebingen.de

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