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Zulassungsverfahren

Zulassungsverfahren zum Studiengang Rechtswissenschaft (Staatsexamen)

Seit dem Wintersemester 2003/04 werden in zulassungsbeschränkten Fächern (Orts-NC) 90% der Studienplätze nach einem hochschuleigenen Auswahlverfahren und 10% nach Wartezeit vergeben. Vergabekriterien sind die Abiturnote sowie die Resultate berufspraktischer Prüfungen (Berufsausbildungen).

Bewerbungen für das Sommersemester 2012 müssen bis zum 15. Januar 2012 (Ausschlussfrist) beim Studentensekretariat der Universität eingegangen sein.

Anschrift:
Eberhard Karls Universität Tübingen
Zentrale Verwaltung - Studentensekretariat
Wilhelmstrasse 11
D - 72074 Tübingen

Bewerbungsunterlagen

Die Bewerbungsunterlagen sowie zusätzliche Informationen für das Sommersemester 2012 sind demnächst  auf den Bewerbungsseiten des Studentensekretariats abrufbar.

Weitere Informationen

FAQs zum Auswahlverfahren

Wird eine eigene mündliche oder schriftliche Prüfung durchgeführt?
Nein, das Auswahlverfahrenverfahren wird allein anhand der eingereichten Unterlagen (Abiturzeugnis und, sofern vorhanden, Nachweise über eine berufspraktische Prüfung) durchgeführt.
Gibt es einen NC?
Nein, da die Abiturdurchschnittsnote nicht mehr allein für die Reihung im Vergabeverfahren maßgebend ist, ist eine Aussage, welcher Durchnitt noch für den Erhalt eines Studienplatzes ausreichend ist, nicht möglich.
Information

Anschrift
Eberhard Karls Universität Tübingen
Juristische Fakultät
Geschwister-Scholl-Platz
D-72074 Tübingen

Tel. +49 (0)7071 29-72545
Fax +49 (0)7071 29-5178

E-Mail: dekanat@jura.uni-tuebingen.de

Öffnungszeiten
Mo - Do 10-12 Uhr