Zulassungsverfahren
Zulassungsverfahren zum Studiengang Rechtswissenschaft (Staatsexamen)
Seit dem Wintersemester 2003/04 werden in zulassungsbeschränkten Fächern (Orts-NC) 90% der Studienplätze nach einem hochschuleigenen Auswahlverfahren und 10% nach Wartezeit vergeben. Vergabekriterien sind die Abiturnote sowie die Resultate berufspraktischer Prüfungen (Berufsausbildungen).
Bewerbungen für das Sommersemester 2012 müssen bis zum 15. Januar 2012 (Ausschlussfrist) beim Studentensekretariat der Universität eingegangen sein.
Anschrift:Eberhard Karls Universität Tübingen
Zentrale Verwaltung - Studentensekretariat
Wilhelmstrasse 11
D - 72074 Tübingen
Bewerbungsunterlagen
Die Bewerbungsunterlagen sowie zusätzliche Informationen für das Sommersemester 2012 sind demnächst auf den Bewerbungsseiten des Studentensekretariats abrufbar.
Weitere Informationen
- Informationen zur Bewerbung und Bewerbungsformulare sind ab Anfang Juni (Bewerbungen für das Wintersemester) bzw. Anfang Dezember (Bewerbungen für das Sommersemester) beim Studentensekretariat der Universität Tübingen erhältlich.
- Satzung zum Auswahlverfahren (PDF-Datei)
- Informationen der Fakultät für Studienbewerber
- Informationen der Universität für Studienplatzbewerber
FAQs zum Auswahlverfahren
- Wird eine eigene mündliche oder schriftliche Prüfung durchgeführt?
- Nein, das Auswahlverfahrenverfahren wird allein anhand der eingereichten Unterlagen (Abiturzeugnis und, sofern vorhanden, Nachweise über eine berufspraktische Prüfung) durchgeführt.
- Gibt es einen NC?
- Nein, da die Abiturdurchschnittsnote nicht mehr allein für die Reihung im Vergabeverfahren maßgebend ist, ist eine Aussage, welcher Durchnitt noch für den Erhalt eines Studienplatzes ausreichend ist, nicht möglich.

