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Anträge und Bescheinigungen

Notentranscript zur Bewerbung an einer ausländischen Universität

Hinweise zur Erstellung eines Transcripts

Erteilung eines Diplomzeugnisses

Der Titel "Diplomjurist/Diplomjuristin" wird akzessorisch zur in Tübingen nach dem 26.1.1976 bestandenen Ersten juristischen Prüfung / Ersten juristischen Staatsprüfung vergeben. Für die Erteilung wird eine Bearbeitungsgebühr von € 10,- erhoben.

Erforderlich ist die Vorlage des Zeugnisses über die Erste juristische Prüfung in Baden-Württemberg in beglaubigter Kopie; die Vorlage der Zeugnisse über das Bestehen des Staats- und Universitätsprüfungsteils reicht nicht aus. Bitte haben Sie Verständnis, dass im Dekanat keine Beglaubigungen ausgestellt werden können. Die Bearbeitungszeit beträgt vier bis sechs Wochen.

Antrag auf Verleihung des Titels "Diplomjurist/Diplomjuristin"

Anträge auf Anerkennung von auswärtigen Studienleistungen

Antrag auf Anerkennung ausländischer Prüfungsleistungen
(Hinweise zur Anerkennung ausländischer Leistungsnachweise)

Antrag auf Anerkennung eines ausländischen Studienabschlusses / Anrechnung von Studienzeiten

Informationen

Anschrift
Eberhard Karls Universität Tübingen
Juristische Fakultät
Geschwister-Scholl-Platz
D-72074 Tübingen

Tel. +49 (0)7071 29-72545
Fax +49 (0)7071 29-5178

E-Mail: dekanat@jura.uni-tuebingen.de

Öffnungszeiten
Mo-Do 10.00-12.00 Uhr