Eintragung in Zwischenprüfungslisten
Eintragungsfrist: vom 01.10.2012, 9:00 Uhr, bis zum 31.10.2012, 17:00 Uhr.
Zu den Aufsichtsarbeiten der Übungen für Anfänger wird nur zugelassen, wer sich als
Teilnehmer fristgemäß in die entsprechende (Internet-) Liste eingeschrieben hat,
§ 3 Abs. 2 Satz 2 StudPrO - Ausschlussfrist!

